Moin WL - schöne Worte 😉
Aber dies
einvernehmliche Vereinbarungen mit der KM sind de facto nicht möglich und es braucht auf jeden Fall den/einen Gerichtsbeschluss. Sie spricht seit 5 Jahren kein Wort mit mir - alles läuft auf ihren Wunsch über schriftliche "Übergabeprotokolle"
Sie nutzt jede Möglichkeit, mich zu schikanieren
schreit nicht danach, dass es so
Wenn man mit dem Regelungsantrag kein Riesending lostritt, dann ist sowas auch nicht sonderlich kompliziert oder belastend.
KM wird es in jedem Fall so auffassen, dass man ihr was wegnehmen wolle. Und deshalb (vermutlich) alles daran setzen, sich dagegen zu wehren. Und dann wird es vermutlich doch belastend, weil vermutlich KM es auch auf die aktuell funktionierende Umgangsregelung auswirken lässt.
Ja, jede Menge Spekulatius meinerseits. Aber einfach deshalb die Frage, ob der Grad der erreichbaren Verbesserung (für Kind und KV) es Wert sind, jetzt diesen Weg zu bestreiten. Das sollte der TO überlegen. Ich würde ein paar Jahre zuwarten.
Gruß, toto
@Wildlachs
ich gehe jetzt auf den Elternvereinbarungsquatsch nicht weiter ein, es existiert eine Umgangstitel und beide
Elternteile sind sich nicht einig, fertig.
Hierzu möchte ich mich aber doch noch richtigstellend äußern:
Ich kenne es überwiegend so, daß Gerichte
- die Eltern kurzerhand zum JAmt in die Beratung oder Vermittlung schicken oder
- einen Antrag sogar wegen Mutwilligkeit zurückweisen,
wenn ihm keine außergerichtlichen Einigungsversuche vorangegangen sind.
Da das Jugendamt in einem Umgangsvefahren zwingend zu hören ist, wird bei Einleitung eines Umgangsverfahrens
i.d.R. immer eine Einladung des JA zu einem Gespräch an beide Elternteile erfolgen, da das JA einen Bericht ans Gericht
zu schicken hat; diese Vergehensweise beinhaltet das Verfahren und hat nichts damit zu tun, ob man vorher eine
Einigung über das JA versucht hat oder nicht. Wenn beide Eltern dem Ja bereits gut bekannt sind, wird das JA sie ggf.
nicht erneut einladen.
Dass ein Gericht ein Umgangsverfahren wegen Mutwillighkeit zurückweist, weil kein Einigungsversuch verangegangen ist,
ist Unsinn. Bitte behaupte nicht so etwas. Es gibt entgegen Deiner Meinung hierzu eine entsprechende Rechtsprechung, die
das Gegenteil belegt. Man kann jederzeit ohne Vorbedingungen einen Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht stellen.
(z.B. OLG-HAMM – Aktenzeichen: II-8 WF 61/11, es gibt noch sehr viel mehr dazu).
@wnv
§ 1696 BGB regelt die Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche:
"(1) Eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist zu ändern, wenn dies aus
triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Entscheidungen nach § 1626a Absatz 2 können
gemäß § 1671 Absatz 1 geändert werden; § 1671 Absatz 4 gilt entsprechend. § 1678 Absatz 2, § 1680 Absatz 2 sowie § 1681
Absatz 1 und 2 bleiben unberührt."
Vielleicht auch nochmal zum Nachdenken: Selbst wenn Du ein erneutes Verfahren eröffnet bekommst, sind Deine Punkte nicht
so, dass sie nun Selbstläufer wären. Ich habe z.B. Weihnachten meinen Sohn noch nie! gehabt, da alle Umgangsbeschlüsse, immer
der Mutter Weihnachten zugebilligt haben. Mein letzter stammt aus 2014. "Weihnachten gehört der Mutter", so die Richterin.
Ich habe zwar einen jährlichen Wechsel der Ferien (z.B. Herbst u. Osternferien), die Osterfeiertage sind also nicht geteilt, aber
hiermit war die Mutter schon immer einverstanden. Viele Richter teilen immer noch konsequent die Ferien auf, wenn die Eltern sich
nicht einig sind.
Meine Empfehlung: Wenn Du ein Verfahren einleitest, nicht kleckern, dann klotzen, also Abänderung des Standardumgangs in eine
deutlich erweiterte Umgangsregelung und dann packst Du alles rein was geht und Du realisieren kannst und hoffst auf einen guten
Richter.
LG,
Mux
Moin Mux.
Ich möchte zur sachlichen Klärung beitragen:
Die Rollen des JAmts sind zu unterscheiden:
Nach § 18 SGB VIII (Dreisprung 2) haben Antragsteller Ansprung auf Beratung und Hilfen. Das richtet sich an die Eltern und Kinder!
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/18.html
Nach §§ 50 SGB VIII und 162 FamFG (Dreisprung 3) ist das JAmt in Familiensachen mitwirkend, hat berichtende, vorschlagende und begutachtende Funktion. Ist es am Verfahren sogar beteiligt, kann es selbst Anträge stellen und selbst in die Beschwerde gehen.
Das richtet sich an das Familiengericht!
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/50.html
http://dejure.org/gesetze/FamFG/162.html
Das JAmt ist in Familiensachen nur insofern 'zwingend' anzuhören, als ihm die Möglichkeit zur Mitwirkung bzw. Beteiligung zu geben ist. Das Amt hat freies Ermessen, wie und ob es sich überhaupt äußert!
Im Link auf das OLG Hamm geht es um den Antrag auf PKH/VKH, ob das Versagen dieser Hilfen zulässig ist, wenn zuvor keine Beratung und Hilfen des Jugendamtes in Anspruch genommen wurden.
Zulassung eines Antrages in der Hauptsache bzw. die Zurückweisung ist dann eine ganz andere Baustelle.
Ich hatte oben zutreffend auf die Unheiheitlichheit der höheren Rechtsprechung dazu verwiesen, was 'Mutwillen' bei Antragstellung in der Hauptsache und Zurückweisung angeht.
Das Brandenburgisches OLG hatte sich im Beschluss vom 24. September 2012 · Az. 3 WF 85/12 mit den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Mutwilligkeit befaßt und zur Notwendigkeit außergerichtlicher Einigungsversuche.
Tenor: Wenn Aussicht auf Einigung nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dann erforderlich.
Dies weiß man aber zumeist erst, wenn man Eingungsversuche unternommen hat.
https://openjur.de/u/641981.html
Es scheint die Rechtsauffassung zu überwiegen, für Anträge vorangegangene Eingungsversuche vorauszusetzen, andernfalls von 'Mutwillen' auszugehen und ggf. zurückzuweisen oder - überwiegend - die Eltern zur Beratung zu verpflichten. Dies entsprich meinen langjährigen Beobachtungen in der Väterszene.
W.
Dear all,
wie angekündigt anbei mein Entwurf für ein Anschreiben sowie Elternvereinbarung an KM mit der Bitte um Prüfung.
Eure Einschätzungen, Änderungsvorschläge sowie konkrete Formulierungsvorschläge sind willkommen 🙂
Vielen Dank! 🙂
Zu dem Kommentar von Mux:
Meine Empfehlung: Wenn Du ein Verfahren einleitest, nicht kleckern, dann klotzen, also Abänderung des Standardumgangs in eine
deutlich erweiterte Umgangsregelung und dann packst Du alles rein was geht und Du realisieren kannst und hoffst auf einen guten
Richter.
Die angesprochene Anmerkung bzgl. "klotzen statt kleckern" ist hier nur bedingt möglich, da der Umgang im Grundsatz ja funktioniert und meiner beruflichen Verpflichtungen sowie wegen der räumlichen Entfernung eine Ausweitung des "Standardumganges" (Freitag bis Sonntag) kaum möglich ist.
Ggf nehme ich in den Vorschlag noch auf, dass der Wochenendumgang nicht Sonntag 18 Uhr sondern Montagmorgen an der Schule endet.
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Hallo Name KM,
seit November 2011 besteht eine gerichtliche Umgangsregelung. Damals war Name Kind noch im Kindergarten. Die Umstände von Name Kind und uns haben sich seitdem wesentlich verändert.
Es freut mich sehr, dass wir nach der Trennung/Scheidung Name Kind den Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten konnten. Name Kind hat sich großartig entwickelt, gewinnt an Selbständigkeit und Selbstbewusstsein; er artikuliert seine Vorstellungen. Seit einiger Zeit äußert er hier wiederholt Wünsche nach Veränderung (Ausweitung) der Umgangskontakte. Er wünscht sich „auch mal längere Wochenenden“ bei mir und erwähnt die vergleichsweise langen Fahrten (Wohnorte Essen und Düsseldorf; Übergabe Wuppertal). Weiterhin führen die jeweils 2 Fahrten an Ostern, Pfingsten und Weihnachten an einem Tag hin und zurück bei Name Kind wiederholt zu der Frage, warum wir schon wieder los müssen und er nicht bei mir übernachten darf und dass er länger bei mir bleiben möchte.
Mir ist sehr wichtig, für Name Kind ein gutes Elternverhältnis zu pflegen und die Umgangsregelung an die Wünsche unseres Kindes anzupassen. Solche Anpassungen sieht der Beschluss aus 2011 ausdrücklich vor.
Ich denke daran, Name Kind grundsätzlich längere Zeitblöcke bei uns Eltern zu ermöglichen und hierbei vor allem die Aufteilung von Feiertagsblöcken und „Brückenwochenenden“ zu verändern.
Ich denke, es entspricht eher den Interessen von Name Kind, ihm „zerrissene“ Feiertagsblöcke und häufige 'Bilderwechsel' zu ersparen und ihm Gelegenheit zu geben, hier noch besser anzukommen. Zusammenhängende Feiertags- und Brückentags-Wochenenden ermöglichen die Vertiefung der Beziehung und Bindung, weil sie eine größere Intensität des Zusammenseins ermöglichen, die bei einem „normalen kurzen“ Umgangswochenende oft nicht in der gleichen Intensität möglich sind. Er könnte sich dadurch noch besser einlassen, längere Zeit mit mir und seinen Brüdern verbringen, hier besser Freundschaften knüpfen usw.
Es sollte auch ein neuer Ort für die Übergaben gefunden werden, um ihm und auch uns unnötige lange Fahrten zu ersparen.
Diese Vorschläge kommen uU auch Deinen Interessen entgegen - ermöglicht es durch den Wechseln von Feiertags-Wochenenden eine ausgewogenere Betreuung durch beide Eltern und ermöglicht dem jeweils gerade nicht betreuenden Elternteil längere, zusammenhängende kinderfreie Erholungsphasen vom Arbeitsalltag. Nicht zuletzt würden sich auch für Dich die Fahrtzeiten reduzieren.
Wie meine Vorstellungen konkret aussehen, habe ich anliegend im Entwurf zu einer Elternvereinbarung zusammengefasst, mit der ich den bestehenden Gerichtsbeschluss ergänzen möchte. Bitte schau Dir den Entwurf an. Ich freue mich über Deine Ideen dazu, vielleicht sogar unveränderte Zustimmung, dies bitte bis zum nächsten Umgangswochenende.
Sollten unsere Vorstellungen zu weit auseinander liegen, bitte ich Dich um einen gemeinsamen Vermittlungsversuch beim Jugendamt oder einer anderen Stelle. Ich bin zuversichtlich, hiermit vor allem für Name Kind eine gute (noch bessere) Regelung finden zu können.
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Elternvereinbarung
Aufbauend auf dem bisherigen Umgangsbeschluss schlage ich Dir daher folgende ergänzende Elternvereinbarung für den Umgang mit Name Kind vor:
1. Übergabeort (= Anpassung der bisherigen Regelung)
Freitagabend 18:30 Übergabe in Düsseldorf (Café Oma Erika)
Sonntagabend 18 Uhr Übergabe in Essen (Café/Ort Deiner Wahl in der Nähe Deiner Wohnung)
alternativ: Geeigneter Übergabeort auf der Hälfte der Strecke zwischen Düsseldorf und Essen.
2. Wochenendumgang (= unverändert gegenüber bisherigen Beschluss)
In jeder ungerade Kalenderwoche jeweils freitags von 18:30 bis sonntags 18 Uhr
3. Ferienumgang
a. Osterferien ( = Anpassung der bisherigen Regelung)
Grundsätzlich jeweils in der zweiten Hälfte. Die in der Mitte der Osterferien liegenden Osterferientage werden hierbei jährlich gewechselt, so dass sich folgende Zeiten von Kind bei seinem Vater ergeben
2016: Dienstag nach Ostern 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr
2017: Samstag vor Ostern 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr
b. Pfingstferien (= Anpassung der bisherigen Regelung)
Sofern Pfingsten auf ein turnusmäßiges Umgangswochenende fällt: Freitag 18:30 bis letzter Ferientag 18 Uhr
Andernfalls Pfingsten komplett bei der Mutter
c. Sommerferien (= unverändert gegenüber der bisherigen Regelung)
Grundsätzlich in der zweiten Hälfte (4. -6. Ferienwoche)
d. Herbstferien (= unverändert gegenüber der bisherigen Regelung)
Grundsätzlich in der zweiten Hälfte
e. Weihnachtsferien (= Anpassung ggü der bisherigen Regelung)
Jährlicher Wechsel von 2. Feiertag und Silvester
2016: Entfall 2. Feiertag; ansonsten unverändert gegenüber Gerichtsbeschluss (Beginnend mit dem nach Ablauf von einer Woche auf den letzten Schultag folgenden Samstag 10 Uhr bis zum darauffolgenden Freitag 18 Uhr)
2017: 2. Feiertag 10 Uhr bis zum 30.12. 18 Uhr
2018: siehe 2016 usw.
4. Sonstige Feier- oder Sondertage
a. Karneval (= Anpassung der bisherigen Regelung)
Annahme: Rosenmontag ist in NRW schulfrei
Sofern Karneval auf turnusmäßiges Umgangswochenende fällt: Freitag 18:30 bis Montag 18 Uhr
b. Fronleichnam und Christi Himmelfahrt (= Anpassung der bisherigen Regelung)
Annahme: die Brückentage zwischen dem Feiertag und dem anschließenden Wochenende sind in NRW schulfrei
Sofern diese Feiertage einem turnusmäßigen Umgangswochenende vorausgehen: Mittwoch 18:30 bis Sonntag 18 Uhr
c. Maifeiertag (1.Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen (1.November)
Sofern diese Feiertage unmittelbar vor oder nach einem turnusmäßigen Umgangswochenende liegen: Donnerstag 18:30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr oder Freitag 18:30 bis Montag 18 Uhr
Ggf nehme ich in den Vorschlag noch auf, dass der Wochenendumgang nicht Sonntag 18 Uhr sondern Montagmorgen an der Schule endet.
Praktiziere ich mit meiner Kleinen im fast gleichen Alter auch. Alles gemeinsam am Abend vorbereiten und dann 6:10h aufstehen, kurz waschen und ab ins Auto. Sie frühstückt dann während der einstündigen Fahrt zur Schule.
Gab nie Probleme - kann ich echt empfehlen, da man einen ganzen Abend gewinnt und nicht schon am Nachmittag alles abbrechen muß.
Ich bin der Meinung, dass man vernünftige neue Regelungen durchaus ansprechen kann, auch wenn dann nur die Erkenntnis, dass es nicht geht, man es aber wenigstens versucht hat, herauskommt.
Bei uns gibt es das Problem, dass in den Ferien am mittigen WE Sonntags um 10 Uhr der Umgangswechsel stattfindet. Ich tröste mich damit, dass das Kind bald selbst entscheiden kann, wann es wie lange Ferien mit mir machen möchte. Vielleicht starte ich in den Herbstferien damit, dann ist sie 10.
--
Viele Grüße
Bruno
Moin WNV.
ich finde Dein Schreiben und auch die vorgeschlagene EV sehr schön formuliert! :thumbup:
Auch dass Du die heilige Kuh 24.12. nicht schlachten willst. Und auch die Flexibilität mit den verlängerten WE, wenn Feiertage an ein UmgangsWE angrenzen, gefällt mir.
Nur ein paar wenige Anmerkungen zum Anschreiben:
Name Kind hat sich großartig entwickelt, gewinnt an Selbständigkeit und Selbstbewusstsein; er artikuliert seine Vorstellungen. Seit einiger Zeit äußert er hier wiederholt Wünsche nach Veränderung (Ausweitung) der Umgangskontakte. Er wünscht sich „auch mal längere Wochenenden“ bei mir und erwähnt die vergleichsweise langen Fahrten (Wohnorte Essen und Düsseldorf; Übergabe Wuppertal). Weiterhin führen die jeweils 2 Fahrten an Ostern, Pfingsten und Weihnachten an einem Tag hin und zurück bei Name Kind wiederholt zu der Frage, warum wir schon wieder los müssen und er nicht bei mir übernachten darf und dass er länger bei mir bleiben möchte.
Hiermit wäre ich vorsichtig, denn da kann die KM kontern (ob es stimmt oder nicht wird niemand feststellen), dass das Kind sich bei ihr komplett gegenteilig äußert (was sogar noch nicht mal ungewöhnlich wäre).
die Umgangsregelung an die Wünsche unseres Kindes anzupassen.
Auch dieses öffnet Tür und Tor für die (absehbaren) Freizeitaktivitäten des Kindes (der Klassiker: Fußballspiel am UmgangsWE). Ich würde in diesem Alter noch nicht darauf abstellen, dass die Wünsche des Kindes berücksichtigt werden. Gerne die Bedürfnisse des Kindes, über die in dem Alter sinnvollerweise die Eltern gemeinsam entscheiden.
Diese Vorschläge kommen uU auch Deinen Interessen entgegen - ermöglicht es durch den Wechseln von Feiertags-Wochenenden eine ausgewogenere Betreuung durch beide Eltern und ermöglicht dem jeweils gerade nicht betreuenden Elternteil längere, zusammenhängende kinderfreie Erholungsphasen vom Arbeitsalltag. Nicht zuletzt würden sich auch für Dich die Fahrtzeiten reduzieren.
Ich weiß was Du sagen willst und halte das - aus eigener Erfahrung - für sehr sinnvoll, die kinderfreien Erholungsphasen. Aber bedenke, dass eine böswillige Leserin hier auch ein Desinteresse hineininterpretieren kann. Ist sicherlich im Kontext des gesamten Schreibens nicht wirklich stichhaltig, aber vielleicht fällt ja noch eine andere Formulierung ein...
Sollten unsere Vorstellungen zu weit auseinander liegen, bitte ich Dich um einen gemeinsamen Vermittlungsversuch beim Jugendamt oder einer anderen Stelle.
Lass die "Drohung" mit Jugendamt weg.
Das ist alles schon auf hohem und guten Niveau. :thumbup:
Zur Taktik: Ich lese es so, dass dies der Umgang ist, den Du erreichen willst. Deshalb finde ich es gut, dass Du nicht überzogen hast, um KM nicht zu verschrecken. Sollte also KM sich nicht wirklich bewegen, dann gehe nochmal in Dich, ob Du Stress etc. auf Dich nehmen willst, dies über eine Vermittlung (und einer dann wahrsch. folgenden gerichtlichen Abänderung) zu versuchen, würde ich in diesen Schritten 2 und 3 noch Verhandlungsmasse einbauen.
Gruß. toto
Moin.
Das Anschreiben fokussiert stark auf die objektiven und subjektiven Interessen des Kindes, andere nennen es abgegriffen Kindeswohl.
Nennt man sie 'Wünsche' des Kindes, dann signalisiert das mE, "hey, ich nehme Wünsche, Sorgen und Nöte des unmittelbar vor mir stehenden Kindes ernst, setze mich für das Kind ein."
DAS ist ein starkes Zeichen eines liebevollen Vaters, der gar nicht anders kann, als das geliebte Kind ernst zu nehmen, auch und gerade, wenn das streitig vor Gericht landet. Das Gericht wird dann natürlich auf das Kind sehen und anhand der Entwicklung des Kindes darüber entscheiden, wie stark die kindlichen Wünsche zu berücksichtigen sind.
Eigentlich kann die Mutter gar nix gegen die positive Wahrnehmung des Vaters sagen, OHNE sich nicht selbst und ihre Erziehung zu belasten. Sie wird wohl kaum behaupten: "Nein, das Kind ist unterentwickelt und daher nicht erst zu nehmen.."
Ob man es nun Kindeswohl, Wünsche, Bedürfnisse oder Interessen des Kindes nennt, jeder Elternteil kann diese Begriffe für sich besetzen und seine Interessen benutzen. Das läßt sich durch keine noch so gut abgewogene Formulierung vermeiden.
Die Mutter könnte gegenhalten und behaupten, Kind hätte ihr gesagt, ungern und immer weniger zum Vater zu wollen.
Auch das könnte und sollte ihr auf die Füße fallen, weil sie ALLES einzusetzen hat, was das Kind zum Umgang motiviert.
UU wird das Kind auch dazu gehört.
Fußball am UmgangsWE. Na und? Dann wird dann eben den Umgang erweiternd und bereichernd für die Vater-Kind-Beziehung aufgegriffen und gemeinsam von den Eltern organisiert.
Passen die Aussagen der Eltern vor Gericht nicht zueinander, dann wird es zu ermitteln haben, ob, welche und wie kindliche
Wünsche in der Elternvereinbarung Gewicht erhalten, wird Anhörung des Kindes erwägen. was hohe kinderpsychologische Kompetenz erfordert, weshalb einem Kind dann gern entsprechend geschulter und erfahrener Verfahrensbeistand
zur Seite gestellt wird. Kann man auch gleich mitbeantragen oder anregen.
Im Hinweis auf Vermittlungsversuche durch das Jugendamt kann ich keine Drohung erkennen. Eher das Gegenteil, wenn man bedenkt, daß diese Ämter gern mütterliche Positionen vertreten. Ist das deutlich so, dann auf 'andere Stellen' ausweichen.
Ich finde es gut, das Kind ganz nach oben zu rücken und dabei die Klammer, die elterliche Verbindung zu suchen und zu pflegen, auch die mütterliche Seite zu sehen.
Von (un-)durchsichtigen taktischen Verhandlungsmassen halte ich daher wenig. Das führt nur zu entsprechendem Verhalten und Gezerre auf der 'Gegenseite', zu einer elterlichen Gegenüberstellung, die im Sinne des Kindes vermieden werden sollte.
W.
Dear all,
nochmal vielen Dank für Euer Feedback - das hat mir sehr geholfen, einen ausgewogenen Vorschlag und vor allem non-konfrontative Formulierungen zu finden.
@TotoHH: Über Deine Anregungen habe ich nachgedacht und sie mit den darauf replizierten Ausführungen von Wildlachs abgewogen. Letztlich - nachdem das ganze Thema nun ein paar Tage bei mir "gesackt" ist - habe ich mich entschieden, meinen oben eingestellten Entwurf weitestgehend unverändert zu lassen und damit bei der KM "ins Rennen" zu gehen.
Heißt konkret, dass ich ihr Vereinbarung am Ende des kommenden Umgangswochenendes zusammen mit dem "Übergabeprotokoll" zukommen lassen werde.
Ich halte Euch auf dem Laufenden 🙂
Viele Grüße
Wegnachvorn
Update:
Bei der Übergabe des Kindes am Freitagabend habe ich auf dem turnusmäßigen "Übergabezettel" die "Antwort" der KM zum Vorschlag meiner Elternvereinbarung erhalten.
Sie geht auf meinen Vorschlag mit keinem Wort ein.
Statt dessen eine Auflistung von 4-5 Situationen, die ihr unser Kind so erzählt habe, die sie m.E. "bewusst missverstanden" bzw. so verdreht hat, dass sie daraus massive Vorwürfe an mich formuliert und psychische und physische Überforderung unterstellt.
Sie will die "Tatbestände an das Amtsgericht zur Klärung übergeben" und will spricht als akute Lösung zur "Abwendung von Gefahr" von einem ärztlichen Attest, welches die Gefährdung bescheinigt und durch welches der Umgang vorläufig ausgesetzt werden soll..
Mein persönlicher Eindruck ist, dass die KM die kindlich-naiven und unbedarften Erzählungen des Kindes wiederholt und bewusst dazu nutzt, diese missverständlich auszulegen und dramatisierend zu verdrehen (zu manipulieren), um eine Situation zu konstruieren, in der sie meine psychische und physische Überforderung behaupten kann und mich dadurch erneut zu diskreditieren.
Dieses Verhalten entspricht in meiner Wahrnehmung dem gleichen Stil wie die SMS, die die KM mir im August 2014 geschrieben hat, um durch massive Drohungen meine Teilnahme an der Einschulung zu verhindern.
siehe hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-10284-start-msg330836.html#msg330836
Darüber hinaus ist dieses diskreditierende Verhalten in den Akten zu den Gerichtsverfahren zu Sorge- und Umgangsrecht bei Gericht, Jugendamt und Verfahrensbeistand hinreichend dokumentiert.
Der von ihr erwähnten „Aufklärung der ‚Tatbestände‘ am Amtsgericht“ sowie insbesondere der damit verbundenen direkten Befragung des Kindes (und zwar ohne die KM) durch objektive und sachverständige Dritte sowie der Involvierung von Richter, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Arzt stünde ich positiv gegenüber, da es Transparenz schaffen, zur Hinterfragung und Beurteilung der wahren Motive ihres Handelns führen und etwaige manipulierende Verhaltensmuster offenkundig machen würde.
Wie schätzt Ihr die Situation sein?
Was sollte mein nächster Schritt sein?
Zum einen schwebt mir eine deutliche, aber möglichst sachlich Antwort an die KM vor, weil ich ihre erneutem Ausführungen so nicht stehenlassen möchte.
Zum anderen möchte ich meinen Weg weitergehen, d.h. die Anpassung der Umgangsregelung. Der nächste Schritt wäre jetzt das Vermittlungsgespräch beim JA.
Danke
WNV
Wie kann ich ihren Brief technisch hier einfügen?
Ich habe ihn als jpeg und pdf
Z.B. über einen kostenlosen Bildhoster
Den dort generierten Link dann hier einstellen. Aber achte darauf ,dass du vorher alle namen, Orte etc. unkenntlich machst
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina 🙂
Anbei der Link:
http://www.directupload.net/file/d/4271/k3zh7bug_jpg.htm
Herr B. bin übrigens ich...
Kommentar von mir (ggf auch schon Antwortentwurf an die KM):
Die von der KM getätigten Aussagen habe ich an diesem Wochenende mit Kind kindgerecht und in Ruhe besprochen. Ich habe daraus eine schriftliche Zusammenfassung erstellt und Kind diese Passagen sinngemäß nochmal vorgelesen und nochmal erläutert. Teilweise hatte er hierzu Verständnisfragen; diese habe ich ihm erneut kindgerecht erklärt und er hat die Beschreibung der Situationen verstanden und ist mit der Beschreibung einverstanden.
Es ist korrekt, dass Kind von mir ab und zu (nicht häufig!) lauter und gereizt angesprochen wurde, wenn Kind wiederholt Gläser umgeworfen hat oder die Glaslampe heruntergerissen hat. Ich habe mich für mein „Schimpfen“ bei Kind entschuldigt und ihm versprochen, dass dies nicht wieder in "gereiztem Tonfall" vorkommt. Kind hat zugesagt, dass er zukünftig aufmerksamer sein wird, um das häufige Umstoßen von Gläsern zu reduzieren.
Kind hat außerdem bestätigt, dass es ein Missverständnis ist, wenn er seiner Mutter erzählt hat, dass ich fast das ganze Wochenende vorm PC sitzen und Sport sehen würde und sich nicht um ihn und seine Brüder kümmern werde.
Tatsächlich gab und gibt es seit langer Zeit ab und zu Situationen - wenn Kind liest oder mit seinem Bruder spielt oder er am Schachcomputer spielt - dass ich am PC sitze.
Kind sagt, dass ich mich gut um ihn und seine Brüder kümmere und freut sich darüber, hier bei mir zu sein. An den Umgangswochenende kümmere ich mich sehr umfangreich um ihn, wie zB. Üben für die Schule, Schach spielen, Lego spielen, kuscheln, gemeinsame Aktivitäten wie z.B. das gestrige Schachturnier oder Unternehmungen mit meiner Partnerin und ihren Kindern, gemeinsame Mahlzeiten.
Es ist weiterhin ein Missverständnis, wenn Kind der KM erzählt hat, dass er bei nächtlicher Atemnot von mir keine Unterstützung erhalten hätte oder ich ihm sogar verboten hätte, ihn bei nächtlicher Atemnot zu wecken. Ebenso gab es niemals eine Aussage von mir, dass mein Schlaf wichtiger wäre als die Atemnot von Kind.
Kind sagte mir im heutigen Gespräch zunächst, dass er sich nicht richtig erinnern könne und nicht richtig verstanden habe, dass ich hierzu schon vor langer Zeit mit ihm besprochen habe, dass er mich bei Atemnot oder sonstigen Problemen selbstverständlich jederzeit wecken kann. Nachdem ich Kind nochmal erklärt habe, was ich ihm damals gesagt habe und wie es gemeint war, wurde dies von Kind verstanden.
Kind weckt mich nachts öfters. Ich lasse Kind dann immer inhalieren und Wasser trinken, beruhige ihn mit lieben Worten und decke ihn wieder zu. Zusätzlich hat sich – seit Kind das Inhalier-Medikament allein bedienen kann - eingespielt, dass ich das Medikament abends neben das Bett von Kindlege, damit er bei Bedarf auch selbst inhalieren kann.
Kind hat weiterhin im Gespräch bestätigt, dass es ein Missverständnis ist, wenn er seiner Muttererzählt hat, dass ich ihm das nächtliche Husten verboten habe, weil dies meinen Schlaf stören würde.
Ich habe Kind lediglich darum gebeten, an normalen frühen Samstag- oder Sonntagmorgen - wenn alles gut ist und er keine Atemprobleme hat (was der Normalfall ist) und Kind bereits früh aufgewacht ist und sich langweilt – mich und seine Brüder jedoch noch schlafen – uns nicht zu wecken. Mit Kind ist besprochen, dass er dann entweder leise im Bett lesen oder mit Lego spielen darf oder sich leise anziehen darf und in der Küche oder dem Wohnzimmer leise spielen darf, bis ich ihn rufe.
Ich habe bereits vor langer Zeit mit Kind besprochen, dass das nächtliche Husten, sofern es länger andauert, möglichst „unterbrochen“ werden soll, damit er sich nicht in einen „Hustenkrampf“ steigert. Es gibt aber selbstverständlich kein „Hustenverbot“! Dies hat Kind im Gespräch nun verstanden.
Nächtliche Hustenanfälle werden durch mich dadurch gelindert, in dem ich Kind im Bett aufsetze, um die Körperstellung zu verändern, ihn „kuschele“ und ablenke, ihn durch die Nase atmen lasse, damit der Rachen nicht weiter gereizt wird und ihm mehrfach Wasser zu trinken gebe, um den durch das Husten kratzenden Hals zu beruhigen. Erfahrungsgemäß hat dies Kind immer dabei geholfen, sich wieder zu entspannen, den Hustenanfall zu unterbrechen und wieder einzuschlafen.
Es ist doch jetzt nicht dein Ernst, dass du das Gewäsch der Mutter mit dem Kind nochmal durchgekaut hast, das dann schriftlich niedergelgt hast und dem Kind nochmal vorgelesen hast und wie in einem Verhör, die bestätigen hast lassen, dass es so geschrieben ist, wie Kind es dir gesagt hat :knockout:
Ohne Worte. Das arme Kind. So stellt man ein Kind optimal in den Konflikt zwischen Vater und Mutter. Beide Seiten zerren am Kind und nehmen auseinander, was der jeweils andere wohl falsch verstanden haben könnte und was das Kind evtl, doch gemeint haben könnte.
Herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe, dass dem Kind durch ein Verfahren und dann hoffentlich Verfahrensbeistand vernünftig geholfen wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
puuuhh....
ich schließe mich mnw an...echt heftig, was ihr beide da mit dem Kind veranstaltet.
Mima
Da mein Sohn diese Situationen angeblich so von MIR verstanden hat und dies so seiner Mutter erzählt hat, halte ich es für wichtig, mit ihm zu sprechen und zu fragen, wie es ihm bei mir geht und wie es dazu gekommen ist, dass er solche Dinge von mir erzählt.
Ich muss doch verstehen, warum er das gesagt hat...
Im Gespräch hat sich dann gezeigt, dass es alles Missverständnisse sind und seine Mutter ihn so lange befragt und seine Antworten gedreht hat, bis sie beiliegendes geschrieben hat.
Ich "veranstalte" NICHTS mit dem Kind, sondern er verlebt hier schöne und unbeschwerte Zeit.
...und dann kommt er nach hause und die KM wiederholt die Prozedur, wie sie bei dir geschehen ist wieder....to be continued....
jetzt hast du ihn eben so lange befragt, bis du von ihm deine Wunschantworten bekommen hast.
Sowas darf NIE!!!! mit einem Kind besprochen werden. NIE!!!!
Mima
Hallo,
lass den Quatsch und auch den Brief solltest Du keinesfalls abschicken!
Ja, eine sachliche Gegendarstellung an die KM ist in Ordnung, sprich, die Dinge haben so nie stattgefunden und Du bist ein verantwortungvoller Vater. Wenn die KM daran Zweifel hat, dann soll sie mit Dir oder auch beim JA (oder einem anderen Verein) mit Dir darüber reden.
Du bleibst bei Deinem Umgangsvorschlag und erwartest eine sachdienliche Antwort der KM.
Dein Sohn wird jedem erzählen was er hören will, dass nennt sich Loyalitätskonflikt, darauf könnte auch mal das JA aufmerksam machen. Ein 8jähriger fühlt sich euch Erwachsenen hilflos ausgeliefert und buhlt um eure Zuneigung und ihr De... habt nichts anderes zu tun als ihn zum Schuldigen zu machen. Er hat wenig missverstanden, ihm wird doch auch das Wort im Mund rumgedreht, es gibt nichts klarzustellen, wenn Du liebevoll und verantwortungsvoll handelst, dass Du auch mal laut wirst ist normal und keineswegs eine Kindswohlgefährdung.
Wenn die KM nicht auf Deinen Umgangsvorschlag eingeht, dann bleibt nur der Weg zum JA und dann zum Gericht.
VG Susi
P.S.: Dieser Briefentwurf und die Handlungsmaxime darin ist eine Steilvorlage gegen Dich. Was soll Dein Sohn denn antworten, wenn er gefragt wir "Hat Papa gesagt, dass Du "das" nicht sagen sollst?"
Danke Susi,
damit kann ich etwas anfangen.
Moin Wnv,
ich bin sehr für die Macht des Faktischen, nicht des Hören-Sagens.
Hake das Zeugs der Mutter innerlich als haltlos ab und verlebe mit Kind eine gute Zeit, die es im Herzen mit ins andere Leben nehmen kann.
Vertraue dem Kind, daß es die Dinge tief drinnen schon richtig sortieren wird.
Wenn Muttern das unbedingt vors Gericht tragen will, laß sie doch. Gerichte mögen es gar nicht, wenn die Richterstube für schmutzige Wäsche mißbraucht wird.
Du warst guter Vater, bist guter Vater und und willst es bleiben. Punkt.
Laß Dich bloß nicht auf das Gezänk der Mutter ein, dann zappelst Du an ihrem Haken.
Nur zielorientiert für das Kind argumentieren. DAS mögen Gerichte.
W.
Danke für Eure Antworten, die mich - mal wieder - geerdet haben 🙂
Ich bin wieder ruhiger und sehe die Situation klarer.
Meinen langen Brief habe ich nicht abgeschickt, aber er hat mir geholfen, mir meinen Ärger und Frust von der Seele zu schreiben.
Ich habe es eben letztlich so gemacht, wie von Susie und Wildlachs empfohlen.
Nur eine kurze sachliche Klarstellung verbunden mit dem Hinweis, dass ich meinen Umgangsvorschlag aufrecht erhalte.
Ich warte jetzt noch das nächste Umgangswochenende in 2 Wochen ab. Wenn dann nichts sachdienliches kommt, gehe ich das Vermittlungsgespräch beim JA an.
Euch allen einen schönen Abend
WNV