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Hat jemand bereits Erfahrung mit Vermittlung nach FamFG?

 
(@tabaluga)
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Liebe Leidensgenossen,

Um kurz mal den Rahmen abzustecken: im Februar habe ich endlich vom Familiengericht den Beschluss zur Umgangsregelung für meine Tochter (wird in einer Woche 10 Jahre) erhalten. Der Beschluss enthält soweit das Übliche - also im wesentlichen 14-tägig von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend und im Sommer zwei Wochen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses habe ich auf Empfehlung der Sachverständigen auf Übernachtung verzichtet, weil die KM der Kleinen zu diesem Zeitpunkt ausreichend Angst gemacht hatte. Das sollte sich dann anschließend mit Hilfe von Mediation wieder normalisieren lassen.

Jetzt sieht es nach einem halben Jahr so aus, daß die KM mich und meine Familie vor den Mediatoren beschimpft, das Kind willkürlich als "krank" nicht herausgibt und damit erarbeitete Vereinbarungen nicht einhält und nach wie vor vor unserer Tochter ständig provoziert und streitet (bis hinzu Sätzen wie: "Wenn Du verblutest - ich hole keinen Krankenwagen!"). Auch die Mediatoren haben eingestanden, daß bei dieser Frau keine Vertrauen mehr aufzubauen sein wird. Ebenso wurden Regelungen des Beschlusses vom Februar missachtet - ich durfte unser Kind laut Beschluss von der Schule abholen, allerdings war die Mama immer schneller, holte die Kleine nach Hause und übergab sie mir dort. 

Es wird mir wohl nichts weiter übrig bleiben, als wieder vor das Gericht zu gehen, um die regelmäßige Übernachtung - ggf. mit psychologischer Begleitung - sowie ev. das GSR anzustreben. Als nächster Schritt würde jetzt die Vermittlung gem. §52 FamFG anstehen.

Und damit komme ich zu meiner eigentlichen Frage - hat jemand damit schon Erfahrungen sammeln können? Was kommt da auf uns zu? Wie läuft das ab?

Schon mal vielen lieben Dank für Eure hilfreichen Antworten im Voraus,

Tabaluga


Besiege Eile mit Langsamkeit.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 18:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Tabaluga,

und willkommen bei vatersein.de

Ja, Du musst mit Deinem Beschluss wieder vor Gericht!
Da müssen noch Sanktionen rein für den Fall, dass gegen diesen Beschluss verstoßen wird.
Ordnungsgeld ist hier so ein Zauberwort.

Auch eine deutliche Regelung über das Nachholen ausgefallener Umgänge wäre sicherlich in Deinem Fall empfehlenswert.

Lies Dir mal einige Threads zum Thema Umgangspflegschaft durch. Hier im Forum wirst Du einige dazu finden. Auch ganz Aktuelle...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 18:07
(@tabaluga)
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Hi,

Danke für die rasche Antwort.

Meine Frage bezog sich eigentlich auf das konkrete Vermittlungsverfahren.

Zum Beispiel - beantragen wieder beide Seiten und die Richterin entscheidet? Oder ist es - weil ja eine Vermittlung stattfinden soll - eher eine intensive Gesprächsrunde? Was tragen die Mediatoren bei? Macht es Sinn, bei diesem Vermittlungsversuch schon die Bindungstoleranz der KM anzuzweifeln? Und wie wird sich das JA einmischen (seit dem Beschluss haben die sich komplett rausgehalten)?

Deshalb meine Frage, ob jemand so eine Vermittlung schon durch hat....

Beste Grüße,

Tabaluga


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 18:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe keine Erfahrung damit, nur wenn ich eine Moderation und Vermittlung wünsche, würde ich mich damit niemals an einen Juristen wenden.
Schon gar nicht an einen Richter.

Zum Richter gehe ich, nachdem alle anderen Optionen gescheitert sind und dann, damit ich ein Urteil bekomme.

Gerade weil du ja schon einen Beschluss hast, an den sich deine Ex nicht hält, solltest du nun das Gericht auffordern, seinen Beschluss auch vollstreckbar zu machen.
Z.B. durch die Belehrung über die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG, sofern das noch nicht geschehen ist.

Etwas anderes scheint deine Ex nicht zu verstehen.

Hinzu kommt, dass eine Mediation immer einen Kompromiss anstrebt.
Das heißt sie gibt es auf und du auch.
Damit bewegt ihr euch aber beide von dem frischen Urteil weg.

Wenn du dann später doch nochmal zum Gericht gehst, käme ich mir als Richter auch veräppelt vor.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 19:43
(@tabaluga)
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Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist der Ablauf zwingend wie folgt:

1. Streit
2. Klage und Beschluss, in meinem Beispiel mit Auflage zur Mediation
3. Wenn die Mediation scheitert, dann kommt es vor dem Familiengericht zur Vermittlung durch den Richter nach $52a FGG (und hierauf bezieht sich meine Frage)

Dazu habe ich folgendes gefunden (leider aber die Quelle vergessen):

§ 52a FGG

(1) Macht ein Elternteil geltend, daß der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, so vermittelt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils zwischen den Eltern. Das Gericht kann die Vermittlung ablehnen, wenn bereits ein Vermittlungsverfahren oder eine anschließende außergerichtliche Beratung erfolglos geblieben ist.
(2) Das Gericht hat die Eltern alsbald zu einem Vermittlungstermin zu laden. Zu diesem Termin soll das Gericht das persönliche Erscheinen der Eltern anordnen. In der Ladung weist das Gericht auf die möglichen Rechtsfolgen eines erfolglosen Vermittlungsverfahrens nach Absatz 5 hin. In geeigneten Fällen bittet das Gericht das Jugendamt um Teilnahme an dem Termin.
(3) In dem Termin erörtert das Gericht mit den Eltern, welche Folgen das Unterbleiben des Umgangs für das Wohl des Kindes haben kann. Es weist auf die Rechtsfolgen hin, die sich aus einer Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs ergeben können, insbesondere auf die Möglichkeiten der Durchsetzung mit Zwangsmitteln nach § 33 oder der Einschränkung und des Entzugs der Sorge unter den Voraussetzungen der §§ 1666, 1671 und 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es weist die Eltern auf die bestehenden Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Jugendhilfe hin.
(4) Das Gericht soll darauf hinwirken, daß die Eltern Einvernehmen über die Ausübung des Umgangs erzielen. Das Ergebnis der Vermittlung ist im Protokoll festzuhalten. Soweit die Eltern Einvernehmen über eine von der gerichtlichen Verfügung abweichende Regelung des Umgangs erzielen und diese dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, ist die Umgangsregelung als Vergleich zu protokollieren; dieser tritt an die Stelle der bisherigen gerichtlichen Verfügung. Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, sind die Streitpunkte im Protokoll festzuhalten.
(5) Wird weder eine einvernehmliche Regelung des Umgangs noch Einvernehmen über eine nachfolgende Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung erreicht oder erscheint mindestens ein Elternteil in dem Vermittlungstermin nicht, so stellt das Gericht durch nicht anfechtbaren Beschluß fest, daß das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist. In diesem Fall prüft das Gericht, ob Zwangsmittel ergriffen, Änderungen der Umgangsregelung vorgenommen oder Maßnahmen in bezug auf die Sorge ergriffen werden sollen. Wird ein entsprechendes Verfahren von Amts wegen oder auf einen binnen eines Monats gestellten Antrag eines Elternteils eingeleitet, so werden die Kosten des Vermittlungsverfahrens als Teil der Kosten des anschließenden Verfahrens behandelt.

4. Wenn diese Vermittlung ebenfalls scheitert, dann siehe (5) aus meinem Zitat...


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 20:03
(@diskurso)
Registriert

Hallo Tabaluga,

Zum Zeitpunkt des Beschlusses habe ich auf Empfehlung der Sachverständigen auf Übernachtung verzichtet, weil die KM der Kleinen zu diesem Zeitpunkt ausreichend Angst gemacht hatte.

Welche Sachverständigen sind damit gemeint ?
Das war auf jeden Fall ein Fehler mit der logischen Folge, dass Du Übernachtungen - trotz Gerichtsbeschluss - von der Willkür der KM abhängig gemacht hast. Die Quittung dafür erhältst Du jetzt - die KM führt Dich an der Leine.

Schaue noch einmal in den Beschluss vom Februar: steht darin etwas von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG ?
Falls ja, müsstest Du nun zur Vollstreckung lediglich beim Gericht die Verhängung von Ordnungsgeld beantragen.
Falls nein, neue Klage, aber diesmal gleich richtig mit Beschluss incl. Androhung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG.
Ein Beschluss ohne diese Androhung nützt Dir bei einer solchen KindesbesitzerIn rein gar nichts - wie Du selbst festgestellt hast sinnlose Verschwendung von Zeit, Geld und Nerven.

Als nächster Schritt würde jetzt die Vermittlung gem. §52 FamFG anstehen.

Sagt wer ?
Vergiss diese ganzen Wunschträume von Moderation und Vermittlung, das hat bisher nicht funktioniert und wird es auch nie.
Die KM wird sich über diese erneute Zeitverschwendung freuen, sie hat ja nichts zu befüchten.
Solchen Müttern ist nur knallhart juristisch beizukommen.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 20:42
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tabaluga,
Welche Sachverständigen sind damit gemeint ?
Das war auf jeden Fall ein Fehler mit der logischen Folge, dass Du Übernachtungen - trotz Gerichtsbeschluss - von der Willkür der KM abhängig gemacht hast. Die Quittung dafür erhältst Du jetzt - die KM führt Dich an der Leine.

Unsere Tochter hatte einen Verfahrensbeistand, der die Vorwürfe der Grenzüberschreitung begutachtete. Und nebenbei feststellte, daß KM an einer Tochter-Vater-Beziehung nicht interessiert ist und der Tcohter Aussagen in den Mund legt sowie sie auch sonst nicht kindgerecht behandelt. Und dieser Beistand hat empfohlen, vorläufig auf die Übernachtungen zu verzichten.

Ordnungsmittel sind in dem Beschluss nicht festgehalten. Mir macht allerdings etwas Mut, daß die Richterin die Glaubwürdigkeit der KM "stark in Zweifel" zog. Das hat sich übrigens jetzt in der Mediation auch wieder gezeigt...

Die Vermittlung nach §52 ist übrigens nach Aussage meines Anwaltes der nächste einzuleitende Schritt.

Beste Grüße

P.S. Ich denke übrigens ernsthaft darüber nach, das GSR zu erwirken. Allerdings ist die Voraussetzung - ein Mindestmass an Kommunikation - kaum gegeben.... 🙁


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 21:22
(@diskurso)
Registriert

Unsere Tochter hatte einen Verfahrensbeistand, der die Vorwürfe der Grenzüberschreitung begutachtete. Und nebenbei feststellte, daß KM an einer Tochter-Vater-Beziehung nicht interessiert ist und der Tcohter Aussagen in den Mund legt sowie sie auch sonst nicht kindgerecht behandelt. Und dieser Beistand hat empfohlen, vorläufig auf die Übernachtungen zu verzichten.

Liegt hier eine Verwechslung oder nur falsche Begriffe vor ?
Ein Verfahrensbeistand "begutachtet" niemanden. Dies tut nur ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger, wenn der Richter ein Gutachten anordnet.
Falls der Verfahrensbeistand lediglich seine Einschätzung der Lage abgegeben hat, wäre seine Empfehlung wohl kaum im Interesse Deiner Tochter gewesen. Die KM hat die Pflicht, die Tochter-Vater-Beziehung positiv zu fördern.

Ordnungsmittel sind in dem Beschluss nicht festgehalten. Mir macht allerdings etwas Mut, daß die Richterin die Glaubwürdigkeit der KM "stark in Zweifel" zog.

Na bitte, also frisch ans Werk - die neue Klage allerdings aufgrund der Dringlichkeit als eAO-Verfahren !
Du wartest sonst wieder Monate ...

Die Vermittlung nach §52 ist übrigens nach Aussage meines Anwaltes der nächste einzuleitende Schritt.

Das wäre ein möglicher Schritt, alternativ das eAO-Verfahren.
Man korrigiere mich, falls ich da irren sollte ...

P.S. Ich denke übrigens ernsthaft darüber nach, das GSR zu erwirken. Allerdings ist die Voraussetzung - ein Mindestmass an Kommunikation - kaum gegeben.... 🙁

Ich jedenfalls lasse mich von dieser unsinnigem Standardausrede nicht beeindrucken und bin auf dem Weg ans OLG.
Seit dem wurde die KM gründlich gebrieft und nutzt ganz bewusst diese Standardausrede aus und weigert sich sogar Telefonate zu führen.
Wird ihr aber am Ende nur schaden ...


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 22:02
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

OK - Du hast Recht. Es handelte sich um einen Beistand, der dem Gericht gegenüber seine Einschätzung abgab.

Wer legt fest, ob eAO oder Vermittlung nach FGG? Das Gericht oder ich?

Wie ich dem Tenor hier entnehme, scheint die FGG (noch?) nicht weit verbreitet zu sein...


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 08:25
(@diskurso)
Registriert

Wer legt fest, ob eAO oder Vermittlung nach FGG? Das Gericht oder ich?

Du stellst den jeweiligen Antrag.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 11:47




 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Tabaluga,

Du kannst bei Gericht beantragen, was Du willst. Wie das Gericht und die Gegenseite reagiert, ist eine andere Frage.

In Deinem Fall würde das normalerweise so laufen: Du hast einen Umgangstitel, die KM hält sich nicht daran, also beantragst
Du ein Ordungsgeld gegen die KM. Das Gericht wird dann i.d.R. ein Vermittlungsverfahren nach §52FGG durchführen, oft wird
das auch von der Gegenseite als Reaktion auf den Antrag des Ordnungsgeldes beantragt.

Hierbei handelt es sich um ein ganz normales Gerichtsverfahren, bei dem der Richter versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln
und zu einem Vergleich zu kommen. Der Richter hat in meinem Fall Stellungnahmen vom JA angefordert; die Vertreterin des JA
war auch bei der Verhandlung dabei. Es handelt sich nicht um eine Mediation! Es stellt lediglich nochmal einen zwischengeschalteten
Versuch dar - der sich an die Cochemer Praxis anlehnt - die strittigen Parteien zu einer einvernehmlichen Einigung zu bewegen.
Einfach mal googlen: Es sind hierzu viele Infos im Netz zu finden.

Zum Ordnungsgeld: Es wird immer wieder behauptet, dass für die Verhängung von Ordnungsgelder eine Androhung von Ordnungs-
geld bei Zuwiderhandlung im Umgangstitel stehen muss. Das ist nicht richtig. Vielmehr müssen die Umgangszeiten konkret geregelt sein (Datum, Uhrzeit),
so dass der Verstoß rechtlich eindeutig feststellbar wird.

Einem Antrag auf GSR ist zum jetzigen Zeitpunkt absolut abzuraten und hat nach bisherigen Erfahrungen keine Aussicht auf Erfolg.

LG,
Mux
 


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 11:52
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Herzlichen Dank für Deinen Erfahrungsbericht.

Das JA wird wohl eher außen vor bleiben. Die sind schon der ersten Verhandlung fern geblieben und haben danach nur noch die Übergabe an die Mediatoren vorgenommen.

Mein Anwalt hat heute eine Einschätzung von den Mediatoren abgefordert.

Dass ein Ordnungsgeld verhängt wird halte ich eher für unwahrscheinlich. Konkret belegen lässt sich ein zeitweiliger Verstoss gegen den Beschluss (Abholung von der Schule), die insgesamt vier ausgefallenen Umgangstage sind mit Krankheit begründet worden. Dass ich die Kleine da nicht mal besuchen durfte und die KM gegen die entsprechende, in der Mediation getroffene Vereinbarung verstoßen hat, wird wohl eher keine Strafe nach sich ziehen.

Beste Grüße


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 13:26
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

Als Nachtrag: gestern haben die Mediatoren ihre Einschätzung verteilt. Viel bla bla bla, aber auch zwei me.E. nach wichtige Punkte:

1.) KM und KV haben über den Entwicklungsstand des Kindes unterschiedliche Auffassungen. Beispiel A, Beispiel B - KM hat Angst, KV lässt die Kleine machen.

2.) KV begehrt im  gegenseitigen Einvernehmen Änderungen am bis zu diesem Sommer sehr detailliert gefassten Beschluss, KM besteht auf absolute Einhaltung des Beschlusses. Änderungen sind offensichtlich nur über das Gericht möglich.

Morgen geht´s zum Anwalt - Start zur Runde zwei...

LG Tabaluga

P.S. Die Mediatore schätzen ein, daß die Mediation sich in eine positive Richtung bewegt. Da frage ich mich, an welchen Mediationen die beiden teilgenommen haben - es geht seit Monaten bergab mit der Elternkommunikation...


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2011 13:45
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

Die Mediatore schätzen ein, daß die Mediation sich in eine positive Richtung bewegt. Da frage ich mich, an welchen Mediationen die beiden teilgenommen haben - es geht seit Monaten bergab mit der Elternkommunikation...

Das ist eine Standardaussage der Mediatoren,Jugendämter und Elterneratugsstellen und anscheinend schon vorgedruckt in den Berichten.
Es ist eine Daseinsberechtigungsaussage, sonsts nichts.

Schlimm, is aber so.

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 14:23
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Wie sagte mein Vater so schön: "Da steht eigentlich nur drin, daß alle alles richtig machen und ganz besonders die Mediatoren:"

Bin mal gespannt, wie mein Anwalt bzw. das Gericht das Papier interpretieren wird...


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2011 14:29
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie sagte mein Vater so schön: "Da steht eigentlich nur drin, daß alle alles richtig machen und ganz besonders die Mediatoren:"

:thumbup: , so isses

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 17:17