Gutachten da, Geric...
 
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Gutachten da, Gerichtstermin steht, ich hab angst!

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(@papajo)
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moin Pappaleo,

hier schmeiss ich jetzt mal was dazu  🙂
eure Tochter ist jetzt in einem Alter, wo sie noch dankbar für Beschäftigungen sind, das wird in 10 Jahren anders aussehen 😉 (da wirst Du Fahrer und Abholer)

- Schwimmen gehen klar (und gerne vorher gemeinsam was zum Essen machen und mitnehmen)
- Kuschelzoo, Tierpark
- Zelten
- Boot fahren
- Drachen steigen lassen
- Spiele (Brett- Karten, Zähl- und Lernspiele)
usw.

Eventuell wird ja auch mal eine Sportart interessant werden in Zukunft.

Dies soll jedoch auch nicht heissen, dass Du Dich selber zum Spass-Papi entwickeln sollst.
Kinder sind sehr wohl in der Lage feste Regeln zu akzeptieren.
Bei mir herrschen teilweise etwas rigidere Regeln als bei meiner Ex, was die Kinder jedoch nie gestört hat.
Auch lesen, schreiben und rechnen üben kann Spass machen.

Es gibt hier ein ziemlich unendliches Reich für Beschäftigung, die ihr 2 sicherlich problemlos füllen könnt.

Ich wünsch Dir alles Gute
Grüße
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2011 17:25
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Papajo,

danke fuer die Anreguingen, sicher alles sehr schoene sachen die man so machen kann.

Das Problem ist nuir, das das alles doch eher auf Sommer bzw. schoenes Wetter und draussen passt.

Ich kann meine Tochter leider nicht mit zu mir nach hause nehmen und dann zurueckbringen. Der Fahrweg ist zu lang.

Mich wuerde mal Interresieren, wie die Vaeter das Regeln, die auch einen Nachmittagskontakt machen, verbringt ihr den bei der Mutter in der Wohnung? Oder Verzichtet ihr ganz auf den Kontakt? Oder geht ihr um jeden Preiss nach "draussen".

Ich weiss, das diese Frage vielleicht etwas naiv klingt, aber im Moment bin ich ratlos, da ich ja jeden Kontakt wahrnehmen moechte, aber auf keinen Fall unter Aufsicht meiner Ex mit unserer Tochter spielen kann/will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2011 18:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Pappaleo!
Bei 30 km Entfernung würde ich in Kauf nehmen, dass ich in Ruhe mit meiner Tochter in den eigenen vier Wänden die Zeit verbingen kann. Sprich ich würde sie ins Auto setzen und nach Hause fahren, später wieder zurückbringen.
In der Wohnung der KM kann doch kein ungestörter Umgang statt finden, es sei denn, KM erklärte sich bereit, in diser zeit die Wohnung zu verlassen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2011 18:34
(@marko99)
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Servus Pappaleo!
Bei 30 km Entfernung würde ich in Kauf nehmen, dass ich in Ruhe mit meiner Tochter in den eigenen vier Wänden die Zeit verbingen kann. Sprich ich würde sie ins Auto setzen und nach Hause fahren, später wieder zurückbringen.
In der Wohnung der KM kann doch kein ungestörter Umgang statt finden, es sei denn, KM erklärte sich bereit, in diser zeit die Wohnung zu verlassen...

Grüßung
Marco

Mir wäre es sogar 120km wert...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2011 21:01
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mir wäre es sogar 120km wert...

Bei ca.4 Std. Umgang, wenn überhaupt?

Ne, dann doch lieber in eine Schwimmhalle, die kann man auch im Winter nutzen. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2011 21:05
(@pinkus)
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Hallo,
das:

Ne, dann doch lieber in eine Schwimmhalle, die kann man auch im Winter nutzen. 😉

Gruss Wedi

macht mein KV mit Sohni regelmäßig.
Kino? Hin und wieder geht das, MC Doof kann man auch ab und an machen.
Ein Möbelhaus in der Nähe? Da gibt es oft nette Kinderparadiese. Bibliothek, Bücher anschauen...
Auch im Winter ist Einiges möglich.
LG
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2011 22:03
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei ca.4 Std. Umgang, wenn überhaupt?

Ne, dann doch lieber in eine Schwimmhalle, die kann man auch im Winter nutzen. 😉

Gruss Wedi

Oder so:-)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2011 13:19
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Leute,

vielen vielen Dank fuer die vielen Vorschlaege, ich nehm hier ganz sicher die ein oder andere Anregung mit. Danke.

Allerdings scheint sich das mit dem Nachmittagskontakt wohl erstmal zu erledigen. Heute habe ich einen Brief von der Anwaeltin der KM erhalten.
Nun zeigt die Mom ihr wahres Gesicht, und schraenkt ein, was einzuschraenken ist. Mit dem ABR im Ruecken dreht sie jetzt mal richtig auf.

Zum Schreiben: KM hat Tochter ab Januar im Kindergarten angemeldet, moechte von mir eine Einverstaendniss-Erklaerung. Hmm, so weit so gut, ist ja ok.
Desweiteren soll ich mich schriftlich dazu bereit erklaeren, das es ab sofort nur noch einen Umgang von Freitag 16:30 bis Sonntag 18:00 gibt. (14 taegig). Sonst wollen sie Klage einreichen. Und so wie ich meine Ex kenne, ist das nur der Anfang. Da kommt noch mehr.

Bisher hatten wir von Donnerstag 7:30 bis Montag 16:00 vereinbart. (auch 14 taegig, uebers gericht). Ich moechte unsere Tochter auch regelmaessig vom Kindergarten abholen.

Damit bin ich dann wohl aus dem Alltagsleben unserer Tochter raus und kann nicht mehr teilnehmen.
Allerdings gibt es ja noch das Gutachten, darin empfiehlt die Ga einen "ausgeweiteten Umgang, damit der KV am Alltagsleben teilhaben kann".

Was soll ich machen? Soll ich das JA einschalten?

Ich verstehe nicht, das diese Frau das einfach so machen kann, und sich dann auch noch vermeintlich im Recht sonnen kann. Da krieg ich echt den Hass in Tueten. Ich muss mich wirklich zusammenreissen.

Liebe Gruesse pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2011 21:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ab sofort nur noch einen Umgang von Freitag 16:30 bis Sonntag 18:00 gibt. (14 taegig). Sonst wollen sie Klage einreichen.

und warum lässt Du sie dann nicht einfach klagen? Sich wegen der blossen Androhung gleich zu ducken und alles zu tun und zu unterschreiben, was Madame verlangt ist ja auch keine Lösung. Immerhin kannst Du das Argument "Kontinuität" in den Ring werfen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 14.10.2011 22:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Wenn bisher 14-tägig von Do- Mo vereinbart ist, dann lass sie einfach dagegen klagen. Dein RA wird dann in der Stellungnahme klar herausarbeiten ,das die KM das ABR ganz gezielt dazu benutzt, den Vater aus dem Leben des Kindes zu kicken und dabei laut überlegen, ob vor diesem Hintergrund, das SR nicht nochmal in Gänze betrachtet werden sollte, da es der KM offensichtlich an Bindungstoleranz fehlt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.10.2011 22:15




(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Brille, Midnightwish, wow, bin beeindruckt, so hab ich das noch nicht gesehen. Wenn ich eure Sichtweisen so lese, muss ich sagen, das ich noch einiges dazulernen muss. Ich bin zu nah dran, um das so wunderbar objektiv zu sehen.

@Brille: Meinst du mit Kontinuitaet den bisherigen Umgang? Hab ich das richtig verstanden?

@Midnightwish: Was ist denn waerend der Uebergangszeit, also bis irgendjemand entscheidet? Welche Regelung gilt denn bis dahin und wie kann man sowas durchsetzen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2011 22:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange die gerichtliche Umgangsvereinbarung nicht durch ein neues Urteil ersetzt wird, gilt diese weiter. Außer es gäbe eine EA, die einen geringeren Umgang anordnet. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Wenn sie tatsächlich klagt, denke daran ,das du für Zuwiderhandlungen gleich auch Ordnungsgeld beantragst.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.10.2011 23:17
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi midnightwish,

kannst du das mit dem Ordnungsgeld und dem, was man zu bei Zuwiderhandlungen zu tun hat, bitte etwas naeher eroertern? Danke im Vorraus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2011 23:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber klar,

Es gibt die Möglichkeit in ein Urteil (o. Beschluß o. Vergleich) aufnehmen zu lassen, das Ordnungsgelder fällig werden, wenn sie eine der Parteien nicht an dieses Urteil hält.

Z.B. Laut Urteil darf der Vater das Kind jeweils in der ersten Ferienhälfte zu sich holen. Die KM findet das nun doof und fährt einfach in dieser Hälfte weg und sagt dann: Ätsch, die zweite Hälfte bekommste nicht, weil du hast ja laut Urteil nur Recht auf die erste Hälfte.

Dumm gelaufen, außer im Urteil steht sowas wie: Bei Zuwiderhandlungen kann ein Ordnungsgeld von xxx € oder yyy Tage Ordnungshaft fällig werden.

So ein Ordnungsgeld ann auch mal schnell bei 25.000  € liegen und da überlegt eine Mama schon mal eher, ob sie das Risiko eingeht die Geldstrafe dann absitzen zu müssen, weil das Geld fehlt 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2011 23:49
(@diskurso)
Registriert

kannst du das mit dem Ordnungsgeld und dem, was man zu bei Zuwiderhandlungen zu tun hat, bitte etwas naeher eroertern? Danke im Vorraus.

§ 89 FamFG
http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2011 00:12
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

gestern hab ich mich  mit meinem Anwalt ueber die weitere vorgehensweise abgesprochen.

1. Ich werde beim OLG beschwerde gegen die zuweisung des ABR einlegen.
2. Ein Klage gegen die momentane Umgangsregelung sehen wir gelassen entgegen. Soll sie ruhig klagen. Mein Anwalt findet die Zeitliche naehe          zwischen Gerichtsbeschluss und Beschraenkung des Umgangs schon sehr auffaellig. Und das Kindergarten Argument kommt hier auch nicht zum Zuge, da ich ebenfalls unsere Tochter bringen und abholen kann. Da wird sie sich wohl ins eigene Fleisch schneiden.

3. Heute Abend findet der erste Termin der Mediation statt.
Dazu eine kleine Anekdote: 2. Anhoerung vor Gericht, meine liebe Ex versucht mich vor versammelter Manschaft (Jugendamt, Richterin usw.) rund zu machen, nach dem Motto: Du hast......Du machst immer.....Du hetzt das Kind gegen mich auf......Du versprichst dem Kind einen Hund.......usw. usw. Tausend vorwuerfe eben.  Ich sage: Moment, das stimmt nicht, bla bla.....
Fazit: Richterin sieht, Kommunikation kaputt, da muss was gemacht werden, Loesungsvorschlag:Mediation!

Ich sage: Ja, super, machen wir, hatte ich schon angleiert, wurde leider abgelehnt. Darauf meine Ex, (jetzt darf geschmunzelt werden), Zitat!: Mit dem da! Niemals! Der muss erst mal paedagogische Grundsaetze lernen, der ist zu bloed dafuer! das ganze sehr laut und aggresiv.

Ja, hatte schon was komisches, wenns nicht um so was wichtiges gehen wuerde.

Die Ironie daran ist, dass sie sich sofort nach der Anhoerung dort Angemeldet hatte, tja, und heute Abend findet eben der erste Termin statt. Ich hoffe, ich schaffe es sachlich und sehr ruhig zu bleiben.

Liebe Gruesse

euer Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2011 14:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI

Ich hoffe, ich schaffe es sachlich und sehr ruhig zu bleiben.

Was mir immer sehr geholfen hat ruhig zu bleiben ist, ich habe mir eine schnatternde Ente vorgestellt, die nichts anderes kann ausser schnattern.
Auch die Mediatoren merken sofort, wer schnattert, oder wer ruhig und sachlich bleibt, wer wirklich interesse an der Mediation hat.

Wenn sie ausgeschnattert hat, kannst du versuchen es gerade zu biegen und wenn sie dich wieder unterbricht, lässt du sie eben weiterschnattern.
Die Mediatoren werden schon dafür sorgen, das du zu Wort kommst.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2011 14:52
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

@Wedi, danke fuer den tollen Schnatter-Tip. Hab's zumindest zeitweise versucht.

Gestern also Mediation: Als ich reinkam, wurde mir schon mitgeteilt, das Ex wuenscht, die M. in getrennten Raeumen stattfinden zu lassen. Die Begruendung war, das die KM sich von mir "bedroht fuehlt". Da war sie aber noch gar nicht da, was mich vermuten laesst, das sie die Menschen dort schon gut "bearbeitet", sprich zugetextet hatte.

Na, dann hat man noch richtig bock auf so was. Die erste viertel stunde wurde dann doch gemeinsam Verbracht. Und das war das uebliche, sie macht Vorwuerfe und so weiter am laufenden Band. Leider hatte ich kaum gelegenheit, die Dinge richtig zu stellen. Na ja, bin halt ein schlimmer finger.  :knockout:

Als sie dann im nebenraum sass, fing sie wohl anscheinend an zu weinen, das volle Programm. Fuehrte dann dazu, das ich 30 minuten alleine war, und so gut wie keine gelegenheit hatte, irgendetwas zu sagen. Toll.

Ich stelle fest, das auch diese Instution von meiner Ex nur fuer ihre Ziele (einschraenkung des Umgangs, Negatives Bild von mir zeichnen, so tun, als ob ich sie staendig schlecht behandel), missbraucht wird, und weiss ehrlich nicht genau, was das noch bringen soll.

Soll ich da weiter hin gehen?????? Hab das gefuehl, ich verschlechter meine Position dort.

Was mich aber wirklich erschreckt hat, und das macht mir wirklich grosse Sorgen, war der Optische Zustand meiner Ex. Es bestaetigt sich, was ich schon laenger vermute. Sie ist einfach ueberfordert. Ein (extremes) ADHS Kind, und unsere Tochter und Vollzeit job usw. sind tatsaechlich zu viel.
Versteht mich nicht falsch, ich meine nicht, ein fleck auf der Kleidung, unschick angezogen oder aehnliches. Aber gestern sah sie echt fertig, abgekaempft und muede aus, und war extrem ungepflegt. Zeitweise hatte ich sogar Mittleid mit ihr, obwohl ich mit ihrem zustand gar nichts zu tun habe.
Ich mach mir echt Sorgen um unserer Tochter. Ich WEISS, das sie es nicht schafft und unsere Tochter einfach "verlottert".

Wenn ich das so sehe, muss ich ueber kurz oder lang das ABR zu mir holen. Ich weiss nur noch nicht wie.

Insofern waere das Wechselmodell eine echte Chance und Entlastung fuer sie. Leider hasst sie mich, warum auch immer, so sehr, das sie das niemals zu laesst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2011 13:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

ganz grundsätzlich: Eine veranstaltung, bei der die Beteiligten in verschiedenen Räumen sitzen, kann heissen wie sie will - aber eine Mediation ist das nicht. Denn eine solche soll dazu führen, dass die Kontrahenten lernen, miteinander zu kommunizieren und auf einer sachlichen Basis (wieder) aufeinander zuzugehen. Was Du beschreibst, war eine Mitleid-Heisch- bzw. Petz-Veranstaltung.

Ich wundere mich, dass der "Mediator" das nicht erkannt und abgestellt hat. Denn auf diese Weise kommt Ihr in 100 Jahren auf keinen grünen Zweig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2011 13:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi PL

@Wedi, danke fuer den tollen Schnatter-Tip. Hab's zumindest zeitweise versucht.

Ich musste mich dann immer beherschen nicht zu lachen, was natürlich dann als Provozieren gegolten hätte.

Ich kann Martin nur zustimmen, das war keine Mediation.

Soll ich da weiter hin gehen?????? Hab das gefuehl, ich verschlechter meine Position dort.

M.M.n. solltest du da weiter hingehen, allerdings solltest du auch darauf aufmerksam machen, das eine Mediation so keinen Sinn macht, ohne den Mediator das anzukreiden.
Erkläre dort, das du gewillt bist mit der EX zu sprechen, das aber nur möglich ist, wenn sie auch mit dir sprechen will.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2011 14:10




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