Gericht, Umgansrech...
 
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Gericht, Umgansrecht,Sorgerecht oder beides beantragen ? Danke

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde es trotzdem so machen.
Auch wenn es auf die paar Kröten nicht ankommt.

Manchmal ist die Niederlage der Sieg.

Wenn es nicht durchdringt, kann mann immer noch shoppen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2013 00:06
(@bagger1975)

Hallo,

ich habe aktuell nicht den ganzen Faden auf dem Schirm...den werde ich jetzt aber sicher lesen...falls der letzte Beitrag "daneben" gewesen sein sollte, dann tut es mir leid...
Leider haben wir die "Kleiderfrage" ja öfter...

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2013 00:15
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für eure Statements,Danke.
Sorry es ist schon so das ich immer wieder Schuhe,Klamotten kaufte (auch mal mit kleiner Shoppen gehen wollte) aber Sie
zieht vom Papa "NIX" an,Basta und da kann ich machen was ich will.
Aktuell hab ich wieder eingekauft,ganz sicher für nix  ;(
Ist wie mit Eis im Sommer, nein nur mit Mama.
Wie mit Essen, nein nur bei Mama, ich Koche jeden Tag und ich Esse auch vor Ihr mit einem Teller für Sie,
erst wenn ich nicht anwesend bin oder den Teller wegstelle und nicht hinkuck,wird klammheimlich stückenweise vernascht.
Es scheint einfach so, oder so ist es, kleine steht unter Druck und das massiv, ich kann ihr nur vorschläge machen,
ihr zeigen das sie darf, die Hand reiche ich Ihr immer, sie muß sie nur ergreifen (ihr wisst was ich meine).
Danke Euch  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2013 12:24
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Antwort von KM kam prompt:
Sie ist von 9 Uhr- 15 Uhr bei dir.wegen den Badesachen werde ich sehen was geht.
andere Anziehsachen geht ok.1. wo. Um 9 Uhr zu Hause abholen.

Also hat KM wie all die Jahre zuvor auch wieder einen Teilurlaub,
während ich Urlaub hab,anstatt halb halb.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2013 21:02
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Hallo Vatersein User,
zwei Tage nachdem kleine wie immer von 9 Uhr bis 15 Uhr bei mir war (ich KM ja anschrieb wie lange ich kleine in den ferien nun haben kann),
rief mich die KM an und sagte wortwörtlich: Also ich habe mir das nun nochmal überlegt und du kannst unsere Tochter nun bis
zur Verhandlung am 22.08 von 9 Uhr bis 18 Uhr haben, unter der Voraussetzung das kleine (möchte sie mit einer Freundin Baden gehen)
um 15 Uhr nach hause gebracht wird. (Kleine sagt immer sie hasst das Baden).
Nun gut, klar das ich das angenommen habe und was soll ich sagen, einziger Satz von kleinen war: Mama hat mir schon gesagt das
ich nun bis 18 Uhr bleibe, seither kein Wort mehr darüber und alles klappt (bis auf Ausnahmen *angefügt`*) prächtig.

Ausnahmen: Sie geht egal was ich tue mit mir nicht baden (das bei dem Wetter) sagt immer sie mag nicht baden gehen, auch bei Mama nicht.
Vor 2 Wochen als die Gerichtsvorlage noch nicht da war sendete ich der KM eine SMS und bat um Motivation und Badesachen für die kleine,
am nächsten Tag stand kleine da und konnte es nicht erwarten das wir baden gehen (das letzte mal war vor 2 Jahren,da war es Pflicht bei Papa und Tochter).
Wir gingen Baden und was soll ich sagen, sie wollte nicht mehr aus dem Wasser raus, hatte irrsinnigen Spaß und Papa musste (trotz anwensendem Nachbarskind immer mitmachen).
Am Nachhause fahren sprach kleine kein Wort mehr,sah nur starr aus dem Fenster.
Baden ist seither wieder unmöglich, trotz SMS an KM nochmals einzuwirken, aber evtl. lag es daran das nun der Brief zur Verhandlung angekommen war,
denn wir wollten an einen See mit meinem Schlauchboot und kleine sagte zu mir mit beiden Finger an den Ohren:
dann musst du der Mama aber eine SMS schreiben das sie die Badesachen einpackt "ich hab aber nichts gesagt und hör auch gar nichts". Klare Aussage !.
Also SMS an KM das sie die Badesachen für kleine mit einpackt,zurück kam, das sie das nicht einfach tut und kleine erst frägt  😡
Ich zurückgeschrieben: ich hab mit unserer Tochter schon gesprochen
KM: trotzdem frage ich sie erst.
Also kam es wie es kommen musste, kleine hatte keine Badesachen dabei.
Trotzdem ab an den See, kleine konnte es nicht erwarten bis wir mit dem Boot rausfuhren (kleine mit Klamotten)
dann, kleine immer und immer wieder musste sie raus aus dem Boot, das Wasser ging nur bis zu den Knien,sie wollte, konnte aber nicht.
Auf jeden Fall,mussten wir immer und immer wieder raus mit dem Boot und sie immer wieder raus (Nassmachen war kein Tabu).

Kleine bleibt nun ohne wiederworte bis 18 Uhr, ist aber extrem angespannt und jede Unternehmung wird erstmal provokativ abgelehnt, klappt dann aber
immer mit gemischten Gefühlen wie ich es sehe, mal wirkt sie total entspannt, voller Freude, dann kommt dieser starre Blick und sie jammert oder lacht zugleich ?.
Erleichterung bringt es immer wenn ich entscheide, es heißt dann zwar du wolltest das ja machen aber es nimmt ihr die Last.

Was nun heftiger geworden ist ist der Satz: Du bist nicht mein Papa.
Ich war es mittlererweile gewohnt das sie nicht Papa zu mir sagt sondern meinen Vornamen heranzieht aber das ist nun Schmerzgrenze,
wenn ich frage wer dann ihr Papa ist,kommt keine Antwort.

Sie isst nichts mehr, gar nichts mehr, egal ob es bei mir ist (ich koche immer volles Programm und lecker), oder ob wir essen gehen,
sie trinkt reichlich aber wehrt sich extrem zu Essen, selbst Süßigkeiten (die bis vor 2 Wochen ab und an noch etwas in ihren Magen brachten) will sie nicht mehr.

Vielleicht wollte ich hier wiedermal nur Frust ablassen, es gäbe wieder soviel zu schreiben, aber evtl. hat der ein oder andere Tipps, versteht was ich für ein
Problem habe.

Am 22.08.13 ist nun die Gerichtsverhandlung und Fehler kann ich mir nicht leisten, nicht nach diesem "ewigen Kampf".
Wie vorbereiten ?. Ich habe 4 Akten voll mit Matterial, was bringts ?.
KM nie schlechtstellen ?, wie soll das funktionieren ?.
Ich habe eine Macht von KM,Oma und Opa gegenüber, die alles tun würden mich und kleine für ewig zu trennen !. Hab ich doch falsches Blut in unsere kleine gebracht  :knockout:
Seitdem kleine nicht mehr bei der Heilpädagogin ist,habe ich einen Gegenpol weniger, der dafür sorgt das kleine Mama & Papa lieb haben darf, denn es wird wieder schlimmer.

Für Antworten und Tipps bin ich sehr Dankbar !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2013 23:13
(@bagger1975)

Servus Vater2003,

ganz, ehrlich:

Du wirst jetzt ein paarmal Luft holen, Dir Deinen letzten Beitrag noch einmal gut in Wort u. Inhalt durchlesen und dann werden wir uns hier ggfs. noch einmal unterhalten müssen...

Lass doch das Kind, Kind sein, gebe als fürsorgender Papa liebevoll die notwendigen Ansagen u. Grenzen vor und gut ist...
frag doch nicht dauernd nach...ob das Baden Spaß macht...etc.

Die Bestätigung(dass alles in Ordnung ist) ergibt sich doch von ganz alleine...und aus Deiner Beschreibung, dass das Kind Freude hat...

Und wenn das Kind Hunger hat, wird es auch essen...frag halt nur nicht dauernd nach...sondern eröffne Möglichkeiten...

Unsicherheiten bei Erwachsenen, können sich leicht auf Kinder übertragen...und meines Erachtens
eröffnet sich eine gewisse Hilflosigkeit in Deinem letzten Beitrag...

Das ist aber kein Beinbruch, denn dafür ist das Forum da...und werden Dir auch noch andere schreiben...unabhängig von der anstehenden Verhandlung...

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2013 05:06
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Du machst es dir und euch aber auch sehenden Auges unnötig schwer.
Bei dieser Konstellation hätte ich doch schon längst Badesachen für die Kleine besorgt, so dass Frau Mutter gar nicht involviert ist, wenn es um die Frage geht, ob es Baden geht oder nicht. Das wird dem Kind vor Ort mitgeteilt, die Badesachen werden eingepackt, die kann sie dann anziehen, wenn ihr dort seid, oder sie kann es lassen.

Aber jede Mal, wenn du das Kind fragst, ob und was, lässt du es mit Nachdruck in diesem Loyalitätskonflikt alleine.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2013 12:15
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Vater2003,

solange Du es nicht schaffst Deinen beiden Damen die Grenzen aufzuzeigen, wirst Du die Folgeprobleme nicht gelöst bekommen. Das nimmt Dir auch kein Gerichtsbeschluss ab. Vor Deiner Tochter musst Du als gleichberechtigter Elternteil auftreten und ihr dadurch Grenzen aufzeigen, zugleich aber auch Rückhalt gegenüber der Mutter geben. Gegenüber Deiner Ex musst Du Dich gerademachen und eine klare Linie fahren.

Dass das nicht immer leicht ist und sich leichter schreibt als gelebt wird, ist mir klar, aber genauso wie ich, schreiben hier ja die meisten User aus Erfahrung.

Ich habe jetzt nicht Deinen ganzen Thread durchgearbeitet, aber wenn ich Dein Eingangspost von vor zwei Jahren lese und dann die letzten Beiträge, scheint mir, dass nicht viel passiert ist (außer dass jetzt eine Gerichtsverhandlung ansteht). Ist es wirklich so, dass Deine Tochter nicht bei Dir übernachtet?

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2013 12:51
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, kleine schläft nicht bei mir (das letzte mal war vor 3 Jahren und da hatte KM kleine angefangen extremst zu manipulieren).
Badesachen habe ich und das mehr als genug, ich bin ein Vater der kleinen alles Schmackhaft machen will (wie wohl viele hier).
Aber es klappt nicht.
Die letzten 2 Tage wollte Sie zwar mit mir zum Freibad (Nachbarskind war auch da) aber Badesachen zog Sie mit aller Gewalt nicht an,
egal was ich tat, waren wir (Nachbarskind,ihre Mutter und ich) aber im Wasser, lief sie freudig hinterher und wollte permanent nass gespritzt werden.
sie war perplex, wollte aber konnte nicht, man spürte es förmlich wie es sie reizte (das sah nicht nur ich so).

Wer sich die Mühe machte und meine jahrelange Problematik kennt, weiß wie schwer es ist, kleine aus diesem extremen Loyalitätskonflikt zu holen.
Seitdem die (wurde hier berichtet) Heilpädagogin ihren Abschlussbericht dem Gericht darlegte und kleine dort nicht mehr hin muß,
bzw. kein Puffer für die Vater-Kind Beziehung mehr da ist, geht die gleiche Sch....! wieder von vorne los und das merke ich tagtäglich.
In den Monaten als kleine bei der Heilpädagogin war, war der Umgang Harmonisch, Unbelastet, Wunderschön und nun geht es wieder bergab weil,
wie ich vermute KM deren Oma und Opa unsere kleine wieder bearbeiten.

Neuster Satz von unserer kleinen ist nunmehr= Du bist nicht mein Papa du bist der "Vorname"
Auf die Frage wer dann ihr Papa währe kommt lediglich: weiß ich nicht und ist mir auch egal, ich will nur meine Mama.

Meine Frage: Wer sich meine Geschichte mal angesehen hat (die nur die hälfte des Horrors wiederspiegelt)
weiß wieviel mittlererweile vorgefallen ist,kleine in den Loyalitätskonflikt geraten ist, weiter Manipuliert wird, keine Bindungstolleranz herrscht.

Nun steht der Termin zum Gericht wegen Umgangsrecht an.
Wie, wie bitte vorbereiten ?
Ich habe Akten voll mit all dem Horror
Kindsmutter nicht schlecht machen usw.
Ich meine, soll ich Ordner einpacken ?
Sollte ich Daten im Kopf abspeichern, Umgangstermine die nicht stattfanden, Manipulation, Pas, uuu.
Wie vorbereiten oder kann man das gar nicht und muß einfach einen kühlen Kopf behalten ?.

Was ich ziemlich genau weiß, das gegnerische Anwältin ein Familienpsychologisches Gutachten haben möchte !.
Obwohl vom JA, vom Kinderpsychologen,von der Heilpädagogin eindeutige Zeichen "für Papa" kamen.
Hintergrund ist klar, wieder Zeit schinden, mehr währe das nicht.

Ordnungsgeld wurde von meiner Anwältin im Schreiben (Umgangsregelung) nicht erwähnt (würde Feuer entfachen),
ist dies nachträglich im Gerichtsverfahren möglich ?.

Sollte meine Anwältin hier zugleich anbringen stattdessen ein Erziehungs Gutachten erstellen zu lassen (währe das möglich) ?.
Danke im vorraus für eure Hilfe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 23:50
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Hat keiner Tipps, wie man sich zielgerechter auf eine Umgangsklage (Anhörung) vorbereitet ?.
Wie gesagt ich habe Aktenordner voll mit allem - Vereitelungen/Umgangsabsagen/Ferienregelungen und Feiertagsregelungen die KM für sich entschied usw.
Mit leeren Händen hingehen und das Hirn grübeln lassen ?.
Oder Stichpunktartig die wichtigsten Themen aufschreiben ?.
Währe für jeden Tipp dankbar.
Zusatzfrage: Will man zwingend auf einen Beschluss raus (für´s OLG) wird dies negativ aufgefasst ?, ist die Zielführender ?.
Danke im vorraus, vielleicht hat der ein oder andere Hilfestellungen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2013 00:22




 Mux
(@mux)
Registriert

Moin vater2003,

mach Dir bitte klar, dass es diesen Termin gibt, weil Du einen Antrag auf Umgang gestellt hast. Was Du möchtest, ist ein gerichtlicher Umgangsbeschluss, der im Idealfall Deinen beantragten Punkten entspricht.
Du solltest also die Essentials Deines Antrages parat haben. Weiterhin Dir vorher darüber klar werden, was verhandelbar ist und was nicht. Damit erledigt sich dann auch oft die Frage, ob Vergleich oder Beschluss.

In Deinem Fall wäre z.B. für mich die Übernachtung der Tochter unabdingbar, also nicht verhandelbar. Andere Positionen wie Länge des Urlaubs, Aufteilung der Feiertage etc. kann man als Verhandlungsmasse betrachten. Wichtig ist, dass Du für Dich definierst, was Du erreichen willst und das auch so mit der Anwältin absprichst.

Das klingt jetzt erstmal alles selbstverständlich, aber es ist oft die Schwierigkeit in Umgangsverhandlungen über den Umgang zu verhandeln und nicht über alles mögliche, wie Du ja mit Deinen Fragen auch schon andeutest. Was sind denn die wichtigsten Themen? Es gibt nur eins: Deine Tochter soll zukünftig bei Dir übernachten. Nicht mehr und nicht weniger. Was willst Du mit Aktenordnern über das Fehlverhalten Deiner Ex? Soll der Richter sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilen? Eher nicht, oder? Du willst einen Umgangsbeschluss.

Du selbst solltest versuchen, möglichst ruhig zu bleiben und da entspannt reinzugehen. Weder dem Richter noch Deiner Ex ins Wort fallen. Wenn Deine Ex gegen Dich vom Leder zieht, Vorwürfe pauschal zurückweisen und ggf. den Richter fragen, ob Du darauf näher eingehen sollst, da es eigentlich mit der Verhandlungssache nichts zu tun hat. Wenn Du merkst, dass Du emotional nicht mehr cool bleiben kannst, lass Deine Anwältin reden. Versuch, dass sich der Richter mit Deiner Ex beschäftigt. Ich hab schon Verhandlungen erlebt, da musste ich nicht viel sagen, weil meine Ex sich mit dem Richter rumgestritten hat.

Es kann auch nicht schaden, sich kurze und knackige Erwiderungen auf voraussehbare Attaken des Gegners zu überlegen. Lass Dich nicht auf Nebenkriegsschauplätze ziehen und verplemper keine Zeit. Ja, richtig, Du musst darauf achten, dasss nicht sinnlos diskutiert und Zeit vertan wird. Ich hab schon erlebt, dass Richter einfach mal zu Uhr schauen, feststellen, dass die Zeit fortgeschritten ist und sich einfach vertagen. Dann geht die Warterei wieder los. Also versuche, immer wieder auf das Thema zurückzuführen, das lautet: Umgangserweiterung und nicht "was zwischen uns in der Vergangenheit schief gelaufen ist und wer daran die Schuld trägt."

Wichtig ist weiterhin, klar Position beziehen, wenn es um einen Vergleich geht. Du musst deutlich sagen: "Nein, damit bin ich nicht einverstanden!", wenn Dinge aus einer Diskussion auf einmal sehr schnell im einem Vergleich münden, was so nicht Dein Ziel ist. Bedenke, dass Du, wenn Du einem Vergleich zustimmst, mit dem Du im Nachhinein nicht einverstanden bist, keine Beschwerdemöglichkiet hast. Daher ist es auch wichtig, mit der Anwältin vor der Verhandlung die Minimalziele zu definieren.

Viel Glück.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2013 14:14
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Danke an alle, Danke Mux,
hilft mir schon wieder viel weiter.

Habe heute noch eine Abschrift der Gegenseite erhalten, die letzte "Bitte" den Antrag vollends zurückzunehmen.
Abgekürzt:
Kleine wünscht sich das ich flexibler bin wenn es um Umgang geht, gerade dann wenn kleine auf eine Geburtstagsfeier gehen
möchte würde sie den Umgang gerne verschieben. * Hab ich immer zugestimmt, Ersatz gab es Nie* Ich hatte die letzten 3 Jahre 36 ausgefallene UT, keinen Ersatz.

Eine Übernachtung beim Vater sollte aber nach wie vor erst dann erfolgen, wenn kleine das selber möchte.
Dies lässt sich nicht mit Druck oder Zwang durchsetzen und würde der positiven Entwicklung bei kleinen entgegenwirken.

Es wird ausdrücklich bestritten, dass die Umgangsregelung von dem "Willen der Antragsgegnerin" abhängt.
Die Antragsgegnerin folgt nur den Bedürfnissen des Kindes und ist nicht bereit, zwangsweise die Wünsche des Vaters durchzusetzen, wenn diese dem Kindeswohl nicht vereinbar sind.
Genau dies wird aber von der Antragsgegnerin verlangt.

Aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Antragsgegnerin ist für die Antragsgegnerin eine einvernehmliche Lösung nur vorstellbar, wenn der Antrag vollumfänglich
zurückgenommen wird. *Erpressung und das schriftlich -  Entweder oder *

Und jetzt kommt das Beste:
Die Antragsgegnerin hält dann aber die fachärztliche Stellungnahme von Dr. XXXXX (Kinderpsychologe)
vom 11/2011 schon wegen des langen Zeitablaufs und auch die Stellungnahme der Heilpädagogin Frau XXX
als alleinige Entscheidungsgrundlage für nicht ausreichen.

Es wird daher bereits vorsorglich beantragt ein Kinderpsychologisches Sachverständigengutachten einzuholen.

Das wars.

Also kein Familiengutachten, sondern kleine soll wieder über Monate begutachtet werden oder wie ?.
Ist das Krank, kleine war schon beim Kinderpsychologen (3 Monate lang), beim JA, bei der Heilpädagogin 1 1/2 Jahre lang,
aber beide sprachen für den Vater und das passt der Gegenseite nicht.

Mir fehlen die Worte, welche Mutter fordert ein Kind zu so etwas *nochmals* heraus, anstatt an sich selbst bzw. ihrer eigenen
Familienidylle zu arbeiten (Oma & Opa mütterlichseits).  :gunman:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 17:57
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Gemeinde.
Am 22.08.13 war nun die erste Anhörung vor dem LG zwecks Umgang.
Erstmal regte sich der Richter wegen dem Stapel an Akten auf.
Dann die erste Frage an mich:
Richter: was wollen Sie Herr XXX
Ich: einen normalen geregelten Umgang (unbeeinflussten Umgang hatte ich vergessen zu sagen)
Er: Sie wollen Übernachtungen
Ich: Ja auch aber priorität einen geregelten Umgang
Er: Sie wollen Übernachtungen
Richter dann an KM: Was spricht dagegen Frau XXXX
und so ging das dann hin und her.
KM wollte mich dann mit dem "Kind isst nichts bei Papa" festnageln.
Ich dagegen fragte KM vor dem Richter: Warum XXX sagt kleine nicht mehr Papa zu mir bzw. sagt sie das ich nicht ihr Papa bin ?. (ohne Worte)
Der Richter hörte sich das eine weile an und nach 40 minuten die Entscheidung
Frau XXX darf ich zu Protokoll geben, das sie alles in Ihrer Macht stehende dafür tun um XXX zum Übernachten bei Papa bringen
KM: äh ja, aber jetzt wo kleine die Umgänge einigermaßen akzeptiert, was wenn der Schuss mit Übernachtung nach hinten los geht
und sich die Umgänge dann wieder zurückentwickeln ?.
Richter: Darf ich das zu Protokoll geben ?
KM: Ja
Richter ermahnte KM nochmals und wies auf die Stellungnahme der Heilpädagogin hin: Ein intensivieren des Kontakts zum Vater sei........ erforderlich.....
Auf die Stellungnahme des Kinderpsychologen und unsere PAS Vorwürfe ging er nichtmal ansatzweise ein.
Allgemein, kam es mir vor als hätte er nichtmal 2% von dem gelesen was "wirklich Sache" ist.

Ende vom Lied: Verfahrensbeistand wird eingesetzt !

Ich könnte  :knockout:
JA spricht für mich, Kinderpsychologe spricht für mich, Heilpädagogin spricht für mich (also mehr und intensiveren Umgang)
Jetzt wieder warten und "HOFFEN" das die Verfahrensbeiständin (sollte eine Frau sein) wirklich genau hinsieht.

Richter meinte auch das wenn dies nichts bringen würde, dieser ein Familien Gutachten erstellen ließe.
Ich befürchte das schlimmste,wie soviele, werde ich den "normalen" Umgang wohl totklagen, warten bis sie 14 ist  ;(

Wie kann man einer Verfahrensbeiständin die Augen öffnen ?.
Kleine ist "wie so oft hier vorgetragen" mittlererweile so manipuliert das es den anschein für aussenstehende hat als wolle
kleine "gar nicht mehr zu mir".

Bin wie immer dankbar für eure Hilfe.

Eine Frage noch (evtl. Admin), sollte ich einen neuen Tread erstellen wegen Verfahrensbeistand, mit kleinem Rückblick ?.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2013 16:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich vermute mal, dass am Ende kein Beschluss sondern ein Vergleich raus gekommen ist!?

Insofern hat das nicht der Richter entschieden sondern du und Ex.
Auch wenn du das vermutlich gar nicht gemerkt hast.

War das deine erste Verhandlung?
Hattest du einen Anwalt?
Was hat der dazu gesagt?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2013 16:38
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Danke Beppo,
Ja, das war die erste Verhandlung (Eingereicht 04/2012)
nein es gab weder einen Vergleich noch einen Beschluss.
Jedoch sagte der Richter zum Schluss, wir werden schon einen Vergleich hinbekommen  :phantom:
Der Richter möchte abwarten was die Verfahrensbeiständin sagt/schreibt.
Der Richter sprach in "keinster" Weise davon wie Urlaube/Feiertage usw. geregelt sind, ich sagte nur zwischendrin das es keine Regelung gibt
mir zb. von KM weder Feiertage noch Winter und Herbstferien zustehen.
Lediglich fragte mich der Richter wie die Umgangstage zeitlich sind (momentan in den Sommerferien mal von 9-15 Uhr dann 9-18 Uhr).
Ja, ich hatte eine Anwältin, Gegenseite auch, aber die kamen nicht wirklich zum Reden.
Letzter Satz der Gegnerischen Anwältin war nur: KM ist schon etwas Überbesorgt, aber kleine schläft auch nicht bei Freundinnen oder Oma & Opa.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2013 16:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aha, also ein Richter von der selbsgefälligen, zackigen Sorte.

Ist denn eine neue Verhandlung angesetzt worden?
Gibt es einen Termin für die Verfahrenspflegerin?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2013 17:00
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Aha, also ein Richter von der selbsgefälligen, zackigen Sorte.

Entschuldige die Frage, aber was meinst du damit genau Beppo ?

Ist denn eine neue Verhandlung angesetzt worden?

Nein wurde nicht angesetzt, dem Schreiben der Verfahrensbeiständin soll anscheinend abgewartet werden wie mir meine Anwältin sagte.

Gibt es einen Termin für die Verfahrenspflegerin?

Laut dem Richter,vor Ende der Sommerferien nein.

Ich habe mich ja schon etwas schlau gemacht zwecks Verfahrensbeistand aber die sind unterschiedlich wie Tag und Nacht.
Hat man hier "endlich" auch mal die Möglichkeit die Realität zeigen zu können "Video/Fotos/Schriftsätze der Psychologen usw."
Liest sich eine verfahrenspflegerin die Schriftsätze der Ankläger/Gegenseite durch ?.
Gibt es im www interessante Info´s dazu die für Väter evtl. gute Info´s erhalten ?.

Hatte ich vergessen, der Richter sagte noch, das er dem Verfahrensbeistand die Aufgabe der Übernachtung mitgebe ?.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2013 17:15
(@bester-papa)
Registriert

Hi!
Ich finds ne Frechheit,  dass der Richter erst jetzt auf den Gedanken kommt,  nen VB zu bestellen. Und das nach so langer Zeit.

Da sollte Dein RA mal mehr Druck machen.

Ein guter VB erkennt selber, dass Dein Kind manipuliert ist. Es schadet aber auch nicht,  ihn darauf hinzuweisen.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2013 17:17
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Ich finds ne Frechheit,  dass der Richter erst jetzt auf den Gedanken kommt,  nen VB zu bestellen. Und das nach so langer Zeit.

Wie gesagt: Ich befürchte das schlimmste,wie soviele, werde ich den "normalen" Umgang wohl totklagen, warten bis sie 14 ist  cry_smile
JA spricht für mich, Kinderpsychologe spricht für mich, Heilpädagogin spricht für mich (also mehr und intensiveren Umgang).
Ich verstehe die Welt auch nicht mehr, weiß aber nun (am eigenen Leib) das es in D wirklich so schlimm mit dem Vatersein steht !.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2013 17:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entschuldige die Frage, aber was meinst du damit genau Beppo ?

Nichts weiter.
Nur dass du bei so einem auch relativ deutlich deinen Standpunkt vertreten musst.

Wenn du mit etwas nicht einverstanden bist, dann musst du das klar artikulieren, bevor er aus deinem Schweigen deine Zustimmung macht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2013 18:20




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