Hallo Vater2003,
ein kleiner Hinweis auf einen Neben-Aspekt, warum eine gerichtliche Umgangsregelung gerade in deinem Fall so wichtig ist: Deine Tochter müsste inzwischen neun oder zehn Jahre alt sein; sie weiß bestimmt schon, was ein Richter ist und was seine Aufgaben sind (und wenn nicht, dann ist es schnell erklärt).
Nun kann es gerade bei dem Druck, unter dem eure Tochter seitens der Mutter und ihres Clans steht, durchaus eine Entlastung für die junge Dame sein, wenn ein Richter den Umgang hochoffiziell beschlossen hat. Dann spielt es nämlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sie selber zu dir will oder nicht (und wer ihr die derzeitige Meinung dazu eingeimpft hat, weißt du ja): Ein Richter hat das beschlossen; es ist somit nicht ihre Entscheidung, ob sie zu dir "will" oder nicht; also ist es insbesondere nicht ihr "Fehler", wenn sie bei dir ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin V2003,
ich kann @Malachit da nur beipflichten: Nach Deiner Beschreibung befindet sich Deine Tochter in einem klassischen Loyalitätskonflikt, innerhalb dessen sie die Angst hat "Mama auch noch zu verlieren", wenn sie ihr nicht den Gefallen tut, alles schlecht und schrecklich zu finden, was bei Dir passiert. Viele Erwachsene sind Weltmeister darin, Kindern in solchen Dingen subtile Schuldgefühle einzuimpfen. Das heute (auch abseits von Trennungssituationen) oft übliche Verlagern von Entscheidungen auf Kinder macht das nicht einfacher: Manche DInge sind einfach zu schwer für schmale Kinderschultern.
Das kann tatsächlich nur ein Gerichtsurteil ändern: Dann hat Muddi nichts mehr zu melden und auch Töchtings Meinung spielt keine Rolle mehr; dann "muss" sie machen, was das Gericht beschlossen hat. Für viele Kinder ist das eine grosse Erleichterung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nun kann es gerade bei dem Druck, unter dem eure Tochter seitens der Mutter und ihres Clans steht, durchaus eine Entlastung für die junge Dame sein, wenn ein Richter den Umgang hochoffiziell beschlossen hat. Dann spielt es nämlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sie selber zu dir will oder nicht (und wer ihr die derzeitige Meinung dazu eingeimpft hat, weißt du ja): Ein Richter hat das beschlossen; es ist somit nicht ihre Entscheidung, ob sie zu dir "will" oder nicht; also ist es insbesondere nicht ihr "Fehler", wenn sie bei dir ist.
dann "muss" sie machen, was das Gericht beschlossen hat. Für viele Kinder ist das eine grosse Erleichterung.
Das kann ich ebenfalls bestaetigen: Eine solche "externe" Entscheidung traegt massgeblich dazu bei, das Kind bzgl. Umgang weitreichend zu entlasten.
Gruss,
gardo
Exe und Gegenanwältin schreiben nur von einer Erweiterung bis 18:00 Samstag und Sonntag alle 2 WE, mehr nicht.
Andererseits weiß ich, das KM sich damit abfindet wenn kleine bis 18 Uhr bei mir ist aber vermutlich gar nichts unternimmt das der Kontakt weiter ausgebaut wird.
Das so genannte "Angebot" der Gegenseite ist ein schlechter Scherz und weit davon entfernt davon, etwas Positives für die Vater-Kind-Beziehung und damit für das Kind zu bewirken.
Genau deshalb solltest Du Deine Ängste bekämpfen und schnellstens erkennen, dass nur ein Gerichtsbeschluss für eine normalisierte Umgangslage sorgen kann.
Normalerweise müsste Dir die KM die unnötigen Fahrtkosten in Höhe von über 900 € zur Wahrnehmung Deines Umgangsrechtes während der Ferienzeiten aufgrund ihres Übernachtungsverbotes ersetzen ...
Dazu brauchst Du aber einen richterlichen Beschluss ...
Sorry das ich nicht immer gleich antworten kann.
Danke für eure Statements :redhead:
Ob es für kleine eine erleichterung werden würde, würde ich erst im Nachhinein erfahren,
nur dazu müsste kleine vom Richter gehört werden, was ich wenn ich den Schritt gehe aber
versuchen wollte zu vermeiden, da meine Anwältin sagte, sie würde anfügen das von einer
Vernehmung des Kindes abgesehen werden sollte (Loyalitätskonflikt und bereits erhebliche Angst herrscht)
da die Tatsachen bereits zum dritten male bestätigt wurden, nur die Gegenseite müsste sich dazu auch bereit erklären.
Normalerweise müsste Dir die KM die unnötigen Fahrtkosten in Höhe von über 900 € zur Wahrnehmung Deines Umgangsrechtes während der Ferienzeiten aufgrund ihres Übernachtungsverbotes ersetzen ...
Dazu brauchst Du aber einen richterlichen Beschluss ...
Währe dies wirklich möglich ?, gab es so einen Fall schon mal ?.
Meine Anwältin kennt den Richter ganz gut von Verhandlungen her und dieser soll leider einer sein der nur Vergleiche akzeptiert,
den man immer wieder drängen muß (siehe verfahrensdauer) und vor allem einer der sehr Mütterlastig sein soll !.
Kleine ist 9 Jahre jung und ich liebe sie, möchte sie nicht verlieren, möchte sie nicht noch mehr in einen Loyalitätskonflikt reiten,
bzw. ihr wehtun, dazu ist sie mir zu wichtig ;(
Danke nochmal für eure Antworten, Danke
nur dazu müsste kleine vom Richter gehört werden, was ich wenn ich den Schritt gehe aber
versuchen wollte zu vermeiden
Viele Väter ohne Verhandlungserfahrung machen sich Sorgen wegen der vermeintlich großen Belastung des zu befragenden Kindes.
Erfahrungsgemäß ist diese Belastung aber weniger schlimm als ein Besuch beim Zahnarzt und verdeutlicht zudem dem Kind, dass über Mutti noch ein Richter steht.
Mach Dir da mal keine Sorgen, Kinder können damit trotz bestehendem Loyalitätskonflikts ganz gut umgehen.
Außerdem: bei den Aussagen, die Deine Tochter vermutlich machen wird, stellt jeder Richter fest, dass das Kind manipuliert ist.
Normalerweise müsste Dir die KM die unnötigen Fahrtkosten in Höhe von über 900 € zur Wahrnehmung Deines Umgangsrechtes während der Ferienzeiten aufgrund ihres Übernachtungsverbotes ersetzen ...
Dazu brauchst Du aber einen richterlichen Beschluss ...
Währe dies wirklich möglich ?, gab es so einen Fall schon mal ?
Wenn die KM gegen einen Umgangsbeschluss mit Übernachtungen bei Dir verstösst und Du gezwungen bist, die Kosten zu tragen, muss die KM diese natürlich ersetzen.
Meine Anwältin kennt den Richter ganz gut von Verhandlungen her und dieser soll leider einer sein der nur Vergleiche akzeptiert,
Na und, wo ist das Problem ?
"Nein Herr Richter, ich bestehe hier auf einem Beschluss, ich möchte keinen Vergleich".
Das ist auch wichtig, damit Du Dir den Weg in die nächste Instanz nicht selbst abschneidest.
Also werde aktiv !
Inzwischen habe ich mit dem Beistand gesprochen. Zumindest er sieht es so, dass diese Diffamierungen dazu dienen sollen, das Verfahren zu beeinflussen.
Es wird sich zeigen, inwiefern der dann auch eine Stimme beim Richter in Praxi hat....
Viele Väter ohne Verhandlungserfahrung machen sich Sorgen wegen der vermeintlich großen Belastung des zu befragenden Kindes.
Erfahrungsgemäß ist diese Belastung aber weniger schlimm als ein Besuch beim Zahnarzt und verdeutlicht zudem dem Kind, dass über Mutti noch ein Richter steht.
Mach Dir da mal keine Sorgen, Kinder können damit trotz bestehendem Loyalitätskonflikts ganz gut umgehen.
Außerdem: bei den Aussagen, die Deine Tochter vermutlich machen wird, stellt jeder Richter fest, dass das Kind manipuliert ist.
Wenn die KM gegen einen Umgangsbeschluss mit Übernachtungen bei Dir verstösst und Du gezwungen bist, die Kosten zu tragen, muss die KM diese natürlich ersetzen.
Na und, wo ist das Problem ?
"Nein Herr Richter, ich bestehe hier auf einem Beschluss, ich möchte keinen Vergleich".
Das ist auch wichtig, damit Du Dir den Weg in die nächste Instanz nicht selbst abschneidest.
Also werde aktiv !
Danke Diskurso, also denkst du währe es sogar besser wenn kleine gehört wird ?.
Oder kann ich es anbringen das kleine aus Verhandlung ausgeschlossen wird (wenn Gegenpartei dies auch zuläßt)
da ja sehr viele offensichtliche Fakten (Kinderpsychologe,JA,Pädagogin) vorliegen ?.
Ist ein Beschluss in meinem Fall zwingend ?.
Anwältin meinte ein Vergleich sei auch mit Zwangsgeld belegt und so wie sie den Richter kennt,
hatte sie dato 98% der Fälle bei diesem Richter mit einem Vergleich Ausgang.
Wenn die KM die evtl. angebrachten Übernachtungen (boah ist noch so weit weg, freuen würde ich mich rießig)
untergräbt bzw. nicht fördert, müsste ich also erneut zu Gericht um die Umgangskosten (teilweise) einzufordern ?.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Moin.
Anwältin meinte ein Vergleich sei auch mit Zwangsgeld belegt und so wie sie den Richter kennt,
hatte sie dato 98% der Fälle bei diesem Richter mit einem Vergleich Ausgang.
Also erstens gibt es kein Zwangsgeld mehr sondern nur noch Ordnungsgeld.
Zweitens ist ein Vergleich nicht automatisch mit Ordnungsgeld gestützt, sondern kann angedroht werden.
Nicht dass deine RAin das dann auch vergißt.
Und drittens hat ein Vergleich vor Allem Vorteile für Anwälte (mehr Geld) und Richter (weniger Arbeit, keine Beschwerdemöglichkeit)
Ist ein Beschluss in meinem Fall zwingend ?
Er ist nicht zwingend aber meistens von Nachteil aber ein Vergleich hat eben manchmal Nachteile.
Du solltest einem Vergleich aber nur zustimmen, wenn er ganz eindeutig positiv für dich ist.
Um das zu entscheiden musst du ihn aber vollständig durchblick und in allen Konsequenzen verstanden haben.
Das ist nicht leicht und du bekommst weder eine Bedenkzeit, noch ein Umtauschrecht.
Und auf den Rat deiner RAin kannst du dich aus obigen Gründen auch nicht verlassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Danke Diskurso, also denkst du währe es sogar besser wenn kleine gehört wird ?.
Oder kann ich es anbringen das kleine aus Verhandlung ausgeschlossen wird (wenn Gegenpartei dies auch zuläßt)
Besser ... schlechter ...
Du machst Dir zu viele Gedanken, anstatt zu handeln.
Der Richter wird festlegen, ob das Kind angehört werden wird oder nicht, da kannst Du beantragen, was Du willst.
Eine Zustimmung der Gegenpartei zur Frage der Kindesanhörung ist dabei völlig irrelevant.
Je älter Deine Tochter wird, desto stärker wird sie manipuliert sein, also werde mal aktiv.
Wenn die KM die evtl. angebrachten Übernachtungen (boah ist noch so weit weg, freuen würde ich mich rießig)
untergräbt bzw. nicht fördert, müsste ich also erneut zu Gericht um die Umgangskosten (teilweise) einzufordern ?
Ja, natürlich. Aber damit brauchst Du Dich derzeit gar nicht beschäftigen.
Die Frage Beschluss/ Vergleich hat Beppo bereits dargelegt.
Bei Deiner manipulierenden KM kommt meines Erachtens ausschließlich ein Beschluss infrage.
Genau mein Fehler, ich denke zuviel nach, leider schon seit Jahren.
Das Gutmütige war für die Katze bis Dato.
Vielen Dank für eure Statements.Danke
Werde eine Entscheidung treffen :knockout:
edit: *** gelöscht**
es gehört sich nicht, die Threads anderer User für eigene Fragen zu benutzen. Es bringt auch nichts, an mehreren Stellen die gleichen Posts zu platzieren - wo soll man antworten?
Bitte lies Dir auch mal die Regeln dieses Forums durch.
Grüssles
Martin
Hallo Vatersein Kollegen 😉
Mündliche Anhörung vor Gericht liegt nun vor: 22.08.2013
Da gegnerische Anwältin davor verhindert ist (komisch, sind meine Ferien mit unserer Tochter-kann sein, muß nicht sein).
Geladen sind Ich mit Anwältin und Ex mit Anwältin.
Kleine wird nicht geladen (Vorteil oder Nachteil) aber kleine wird meines Erachtens aufgrund des sehr langen Loyalitätskonflikts verschont.
JA ist nicht geladen.
Soweit das neueste, ich zitter jetzt schon, bin aber nun Stark genug, endlich Flagge zu zeigen.
Die Fragen zum termin kommen noch (das weiß ich jetzt schon :rofl2:
Erstmal eine Frage an die Runde !
Kleine war mit mir ja nunmehr seit 3 Jahren nie mehr beim Baden (Freibad/Hallenbad) was sie bis zum 6 Lebensjahr als Pflicht mit Papa ansah.
Nun ist sie 9 Jahre.
Bis der Tag kam, an dem kleine es auf einen Schlag nicht mehr wollte (nur noch mit Mama).
Am letzten Umgangs WE sendete ich meiner Ex eine SMS und bat Sie positiv auf kleine einzuwirken um mit Papa Baden zu gehen.
Sie schrieb zurück, sie werde es versuchen aber versprechen würde Sie hiermit nichts.
Ich glaubte nicht daran und siehe da, kleine kam mit gepacktem Rucksack inkl. Badesachen.
Das "erste Wort" das kleine mir sagte war: Aber ich gehe mit dir nur das eine mal zum Baden, dann aber nie nie nie wieder !!!
Fakt war dann, das ich noch etwas erledigen musste, kleine aber schon bettelte so schnell wie möglich zum Baden zu fahren :rofl2:
Dann fragte sie noch ob das Nachbarskind auch baden geht (die ist 11 und sie kennen sich) ich sagte frag sie halt und kleine
stürmte zu ihr.
Am Ende war es dann so, das wir schnellstmöglich zum Baden fuhren, kleine es nicht erwarten konnte ins Wasser zu hüpfen.
Ich wollte noch die Strandmuschel aufbauen und das Nachbarskind sagte zu meiner kleinen "komm wir gehen schon mal vor" aber
sie wollte warten bis ich bereit bin.
Was dann folgte war der Hammer, sie schrie vor lauter Spaß,vor lauter lachen und vergaß die Zeit total.
Als ich Ihr sagte das wir jetzt zu Mama fahren (es war höchste Zeit)sagte Sie:
Aber einmal können wir doch nochmal ins Wasser springen !!!.
Als wir dann zum Auto gingen, sagte unsere kleine: Ich will das Nie nie nie wieder mit dir machen ;(
Die Rückfahrt war grausam, sie war stumm, kämpfte mit ihren Gedanken, sagte kein Wort mehr ;(
Ab Montag habe ich kleine (auf Ausnahme der WE Regelung) kleine 3 Wochen, ohne Baden im Sommer ?.
Ich weiß nicht wie ich es anstellen kann, das kleine (vor allem bei diesem Wetter) dazu animiert werden kann,
doch mit Papa Baden zu gehen ?.
Danke für eure Hilfe
Servus Vater2003!
Ich weiß nicht wie ich es anstellen kann, das kleine (vor allem bei diesem Wetter) dazu animiert werden kann,
doch mit Papa Baden zu gehen ?.
Für mich hört sich das Ganze nach Instrumentalisierung durch KM an.
Ich würde das Thema VOR dem Umgang nicht thematisieren (Du hast ja gesehen, wie viel Spaß sie hatte), sondern zusammen mit ihr die Badetasche packen, wenn Töchting bei Dir ist.
Das setzt natürlich voraus, dass Du Badesachen für die Kleine besorgst und Dich diesbezüglich von KM unabhängig machst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Und vielleicht kann ja die Nachbarstochter auch rüberkommen und Töchting fragen, ob sie mit zum schwimmen kommt 😉
Und dann nichtvergessen ein paar nette Fotos mit Datum zu machen, damit die KM später nicht behaupten kann das Mädel wäre gezwungen wirden und hätte im Bad nzur geheult
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Marco wr etwas schneller als ich, aber ich schliesse mich der Meinung an.
Lass es doch einfach auf dich zu kommen. Wenn die Kleine in den 3 Wochen Lust bekommt baden zu gehen, wird sie dir das schon sagen. Ich denke, dass sie im wesentlichen von der Mutter manipuliert wird. Das wird nach deinen Erzählungen deutlich. Wenn sie 3 Wochen bei dir ist, ist sie aus dem Manipulationsbereich der Mutter raus. Gib ihr ein paar Tage Zeit und sehe wie sie auf dich wirkt.
Kauf einen Bikini im Schlußverkauf und die üblichen Badesachen und das Thema ist durch. Es ist in Ordnung wenn die Mutter erst im Nachgang erfährt wo ihr ward. Du bist ihr keine Rechenschaft schuldig, was du in deiner Zeit mit dem Kind unternimmst solange es nicht kindswohlgefährdend ist. In Zeiten des Umgangs liegt das ABR bei dir und das gilt auch auf dem Gelände einer Badeanstalt oder Freibad.
Kurzes Beispiel. Meine Kleine liebt Pferde. Also pack ich sie mir am Samstag und fahr mit ihr zu einer Bekannten, die ein Pferd hat und mit ihr eine Runde über die Wiese dreht. Ich könnte der KM das auch vorher erzählen aber damit gehe ich das Risiko ein, dass sie sich dagegen wehrt aus Gründen, dass etwas passieren kann aber in Wirklichkeit sie dem Kind das nicht gönnt, dass ich ihm etwas besonderes ermögliche. Zum anderen werde ich auch nicht immer über alle Freizeitaktivitäten genaustens informiert.
Hab eine schöne Zeit mit deinem Kind und bleibt spontan und ungezwungen. Besser kann man die Zeit nicht geniessen 😉
Gruß
Sputnik
Moin V2003,
in Ergänzung zu den Vorschreibern: Es ist eine Unsitte unserer Zeit - insbesondere in Trennungssituationen - dass erwachsene Menschen sich dem Willen von Kindern unterwerfen (oder dem, was sie dafür halten). Die Angst, etwas falsch zu machen und Mecker von der/dem Ex oder gar einen Anwaltsbrief zu kriegen, ist bei manchen so gross, dass sie den aufrechten Gang vergessen.
Da hilft es nur, sich gerade zu machen und vielleicht auf die Spielregeln der eigenen Kindheit zu besinnen: Hat da ständig jemand gefragt "Möchtest du das? Ist es recht so? Ist es dir auch nicht zu viel? Hast du da auch wirklich Bock drauf?" Sicher nicht; da hiess es eben "heute gehen wir baden" oder "heute gibt's Risotto" oder "neinm, ich kaufe jetzt kein Eis" - fertig.
Man muss gerade "Trennungskinder" nicht ständig in Entscheidungsituationen schubsen, in denen sie sich dann genötigt fühlen, ihre Loyalität zum nicht anwesenden Elternteil zum Ausdruck zu bringen. Es ist unsere Aufgabe, klare Ansagen zu machen im Sinne von "so läuft es". Abgesehen davon: Was sollen Kinder von einem Vater halten, der selbst auf grosse Entfernungen an den Strippen von Muddi zappelt?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank erstmal für eure Statements,immer wieder toll wie man hier Hilfe bzw. Antworten erhält.Danke
Meist war es ja auch so, das kleine selbst sagte "du" wolltest das machen, ich aber nicht und es hat auch keinen Spaß gemacht (obwohl es gigantisch war).
Zb. sind wir vor 9 Wochen zum klettern gegangen, kleine war nicht mehr zu halten, wollte immer mehr, immer höher,
ich musste ihr helfen (sie anfassen - darf ich eigentlich nicht, das will sie nicht) hier war dann alles anders, sie brauchte mich und genoß es sichtlich.
Nur meist ist sie dann so extrem das sie zb. nicht baden gehen will und dies dann EXTREMST beibehält,bis zum weinen der übelsten Art.
Ich muß abwarten und in der Ruhe bleiben (wenn das so einfach währe 🙂
Noch eine Frage die mir etwas peinlich ist, aber vor der Verhandlung möchte ich keine Fehler machen.
Hintergrund: kleine war bis dato immer, auch in den Ferien immer nur von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr bei mir, also 4 x 35 KM pro Tag fahren zzgl. Ausflüge
und das seit 3 Jahren. Vorher von 09 Uhr bis 18 Uhr täglich.
Gegnerische Anwältin und KM schrieben meiner Anwältin das es tragbar währe (vor dem schreiben des Gerichts zur Verhandlung) das kleine von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei mir währe.
Auf die Frage an meine Anwältin hin ob ich KM wegen der Zeiten pro Umgangstag ansprechen soll (Ex bekam die Tage auch die Ladung) meinte diese: ja klar, somit kann sie schon mal guten willen zeigen !
Was meint Ihr ?.
Desweiteren, hätte ich es gerne das KM, der kleinen täglich 2 verschiedene paar Schuhe, Badesachen, Sommersachen,Klettersachen mitgibt (also etwas universeller gesehen).
Kann ich das so an KM schreiben:
Hallo.wollte mal nachfragen wie kleine zeitlich in den Ferien bei mir ist.
Und dann noch eine bitte, vielleicht könntest du unserer kleinen wieder einen schubs geben wegen Baden usw.
währe super nett und evtl. könntest du für die Ferien der kleinen Schuhe und Anziehsachen für Unternehmungen mitgeben, da wir hier und da
vielleicht etwas spontan sind, für Baden,Wandern,Klettern. Währe nett. Danke
Und ja, ich bin ein Mann (Vater) aber möchte vorsichtig sein, da am 22.08.13 der Termin bei Gericht ansteht.
Danke schon mal vorab für eure Hilfe.
Also dein Schrieb ist ja nicht unfreundlich, insofern geht davon keine Gefahr aus.
Ich würde allerdings die Frage am Anfang raus nehmen und dafür vorschlagen, wie du es gerne hättest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Vater2003,
mal ne ganz klare u. ehrliche Frage. Warum tust Du Dir dieses "Herumgewurme":
Kann ich das so an KM schreiben:
währe super nett und evtl. könntest du für die Ferien der kleinen Schuhe und Anziehsachen für Unternehmungen mitgeben, da wir hier und da
vielleicht etwas spontan sind, für Baden,Wandern,Klettern. Währe nett. Danke
an? Diese Sachen lassen sich für ca. 50-70 € in jeder Fußgängerzone Deutschland's ganz leicht u. sogar legal(!) erwerben. Fertig! Crock's (oder wie man auch immer die Dinger richtig schreibt?) gibt's auch als Nachmache, etc. pp. H & M ist auch gut...etc.
Viel Erfolg! Es wird klappen, wenn Du mal die Augen aufmachst...
PS: Shoppen kann man auch mit Kind. Und evtl. findet sich mit Papa ja auch das "Lieblings-T-Shirt" für's Leben, wer weiß?
Viele Grüße (bagger, der sich manchmal wundert...)
