Hallo liebe Vatersein User,
habe heute das Schreiben der Verfahrensbeiständin über meine Anwältin erhalten.
Leider ist dieses vernichtend und widerspricht allen vorangegangenen Aussagen vom Kinderpsychologen und auch der Heilpädagogin.
Das Gericht teilt diese Meinung und erhofft das ich alles gen Akta lege (Ruhe gebe) - alles so belasse, ohne eine Regelung des Umgangs ?.
Nun könnte ich den ganzen Schriftverkehr hier einstellen oder gibt es eine andere Möglichkeit ?,
evtl. die Möglichkeit das sich ein Erfahrener das ganze mal durchliest ?.
Am Ende, weiß nicht mehr weiter ;(
Selbst meine Anwältin ratet zur Aufgabe, da kleine zu stark manipuliert ist und zur Ruhe kommen muß (in diesem Rechtssystem).
Hallo Vater2003,
Das Gericht teilt diese Meinung und erhofft das ich alles gen Akta lege (Ruhe gebe) - alles so belasse, ohne eine Regelung des Umgangs ?.
Das klingt danach, als sollte man's provozieren, dass der allerwerteste Herr Richter endlich (!) mal einen Beschluss abliefert (d.h. lass' dich ja nicht auf einen faulen Kompromiss in Form eines Vergleichs ein) - und wenn dieser Beschluss gar zu erbärmlich ist, dann gehst du damit zum Oberlandesgericht.
Vorausgesetzt natürlich, du bist auch bereit, im Fall des Falles den Weg vors OLG tatsächlich zu gehen. Möglicherweise aber besser mit einem anderen Anwalt, denn ohne dass ich mir jetzt die Einzelheiten das ganzen Falles nochmal durchlese: Ein Anwältin, die in einem Umgangs(!)verfahren zum Aufgeben rät, hat m.E. ihren Job nicht so ganz verstanden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit, ich poste es nun doch auch wenn meine Finger Wund werden,
ich weiß nicht weiter, bin am Ende, genau so wie es die Gegenseite will.
Wie sagte die Heilpädagogin im Elterngespräch, Herr XXXX es gibt sie als Vater nicht,
in ihrer Tochter ist falsches Blut - ihr Blut - und das gilt es bis zum letzten zu verteidigen.
Entschuldigt bitte den langen Schriftsatz aber ich bitte euch um Rat, Tipps, Hilfe.
Schriftsatz meiner Anwältin:
Sehr geehrter Herr XXX
hiermit übersende ich Ihnen die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes Ihrer Tochter XXXX.
Frau XXXXXXX (Verfahrenspflegerin) kommt zu dem Ergebnis, dass sie aktuell keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung empfiehlt.
Inhaltlich möchte ich hier nicht näher auf die Stellungnahme eingehen, die ich allerdings für etwas zweifelhaft halte, da sie nahezu ausschließlich die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt stellt,
so wie dies auch immer wieder von der Gegenseite vorgetragen wurde.
Aufgrund dieser Stellungnahme wird von dem zuständigen Familienrichter jedenfalls angeregt,
dass Ihre Anträge derzeit für erledigt erklärt werden. Für eine Äußerung hierzu wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, eine Kopie des Schreibens liegt ebenfalls bei.
Ich gehe davon aus, dass der Richter, aufgrund dieser Stellungnahme, Ihre Anträge ablehnen wird. Dagegen können Sie natürlich ein Rechtsmittel einlegen.
Allerdings kann ich Ihnen hierzu nicht raten. Selbst wenn Sie in der 2. Instanz mit Ihren Anträgen durchkommen würden, würde das mit Sicherheit die Situation nicht verbessern.
Kind XXXX ist nun schon seit über 2 Jahren in den Konflikt zwischen Ihnen und Frau XXXX einbezogen.
Sie musste sich diversen Befragungen unterziehen und einer sehr langen Behandlung durch Frau Heilpädagogin.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Abwehrhaltung von Kind XXXX noch verstärken wird, wenn sie durch eine Entscheidung Dritter gezwungen würde, bei Ihnen zu übernachten.
Sollten Sie Ihre Anträge dennoch nicht für erledigt erklären wollen, wird das Verfahren weitergeführt werden,
der Richter wird selbst noch einmal Ihre Tochter anhören, wie bereits angekündigt, und wenn er zu keiner anderen Meinung kommt,
dann mit Sicherheit die gestellten Anträge abweisen.
Ich darf Sie daher bitten, sich mit mir in den nächsten 3 Wochen in Verbindung zu setzen, damit ich innerhalb der gesetzten Frist Stellung nehmen kann.
Meine Gebührenrechnung für das Gerichtsverfahren liegt bei, sie würde sich lediglich dann noch erhöhen,
wenn ein weiterer Gerichtstermin anberaumt würde und erneut Fahrtkosten anfielen.
Schriftsatz Verfahrenspflegerin:
Zur Info, ich musste zum Gespräch zum Wohnort der VP fahren und wir trafen uns in einem Caffee für ca. 1 ½ Std.
Verfahrenspflegerin wollte(so sagte sie es mir) Kind und KM aufgrund der Sachlage ins Büro laden damit Kind „Frei“ reden kann.
Dies wurde dann aber doch bei KM Zuhause durchgeführt, im Nebenraum vermutlich Mama,Oma & Opa.
Als vom Familiengericht XXXXXXXXX bestellter Verfahrensbeistand für das Kind XXXX, geb. am XX.XX,2003, habe ich Gespräche geführt mit nachfolgenden Personen:
XXXXX (Tochter) XXXXXXXX (Leibliche Mutter)
XXXXXX (Leiblicher Vater)
Aus den Gesprächen ergibt sich hinsichtlich der Frage nach der Regelung des Umgangs nachfolgendes Bild aus der Sicht des Kindes.
1. Gesprächssituation:
Kind XXXX begegnet mir höflich und freundlich, mit einer gewissen anfänglichen Schüchternheit, die sie schnell ablegt.
Problemlos kann sie sich nach kurzer Zeit von ihrer Mutter trennen, um mit mir das Gespräch alleine fortzuführen. Sie zeigt sich sichtlich erfreut darüber,
dass ich mich als Verfahrensbeistand für ihre Gedanken und Wünsche interessiere.
Offen und gesprächswillig begibt sich Kind XXXX mit mir in den Dialog über ihre Erfahrungen und Vorstellungen zur Umgangsregelung mit ihrem Vater.
Auch bei tiefer gehenden und schwierigeren Aspekten bleibt Kind XXXX gesprächsbereit und versucht, sich adäquat auszudrücken, was ihr überwiegend gut gelingt.
Aus ihrem kindlichen Blickwinkel heraus legt sie beispielsweise durchaus schlüssig dar, warum sie bisher nicht beim Vater übernachten wollte (Seite 2, Punkt 3. „Wunsch des Kindes zur Umgangsregelung").
Als ich sie darauf anspreche, warum sie bei ihren Aufenthalten beim Vater das Essen verweigert, findet sie jedoch keinen wirklich benennbaren Grund dafür.
Dabei ist ihr anzumerken, wie unangenehm es ihr ist, mir keine schlüssige Erklärung dafür anbieten zu können und zeigt unverzüglich Tendenzen des Rückzugs aus dem Thema.
2.Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern:
Kind XXXX lebt bei ihrer Mutter. In unmittelbarer Nähe, nämlich ein Stockwerk tiefer im selben Wohnhaus, leben die Großeltern mütterlicherseits.
Kind XXXXX fühlt sich hier verortet und sieht ihren Lebensmittelpunkt eindeutig bei ihrer Mutter. Sie spricht in diesem Zusammenhang von „meiner Familie".
Auffallend ist, dass Kind XXXX ihren leiblichen Vater nicht zur Familie zählt.
Sie spricht davon, dass „er irgendwie einfach nicht dazu gehört". Wirklich begründen kann das Kind seine Haltung nicht.
Ein Erklärungsansatz könnte die für das Kind zweimalig erlebte Trennung der Eltern und das damit verbundene wiederholte Weggehen des Vaters aus dem gemeinsamen Haushalt sein.
(KM trennte sich 2 mal von mir)
Die frühkindliche Erfahrung von Verlust kann ein Kind nicht kognitiv erfassen. Es wird jedoch dadurch emotional geprägt.
Die erneute Trennung, die Kind XXXX in einem fortgeschrittenen Alter und damit bewusster erlebte, könnte den emotionalen Eindruck von Unverlässlichkeit
und Unsicherheit bezüglich des Vaters so verstärkt haben, das sich daraus eine inzwischen manifest gewordene Gefühlsstörung ihm gegenüber ergeben haben kann.
Kind XXXXX könnte in einem solchen Fall, selbst wenn sie wollte, den Vater nicht als verlässlichen Bindungspartner anerkennen.
3. Wunsch des Kindes zur Umgangsregelung:
Kind XXXX äußert klar, dass sie ihren Vater mag und auch sehen möchte, aber auch weiterhin „auf keinen Fall" bei ihm übernachten will.
Auffallend ist, dass sie, um ihrer Äußerung Nachdruck zu verleihen, ihre Körperhaltung vehement einsetzt, was sie bis dahin im Gespräch nicht tat.
So beugt sie sich, auf dem Stuhl sitzend, stark nach hinten und winkt mit beiden Händen nach vorne deutend ab. Dabei wiederholt sie bestimmt die Worte „auf keinen Fall".
Auf meine Frage nach den Gründen für ihre Ablehnung artikuliert sie zwei Aspekte:
Unsicherheit und fehlendes Vertrauen:
Kind XXXX spricht davon, dass ihr Vater ihr „kein Gefühl von Sicherheit' geben und sie ihm auch „nicht vertrauen" könne.
Sie führt ein konkretes Beispiel heran: ihr Vater habe sie beim Baden ins Schwimmbecken gezogen,
obwohl er ihr vorher versprochen hätte, sie nicht gegen ihren Willen ins Wasser zu ziehen.
(Anmerkung von mir: egal welches UW,baden war für kleine Pflichtprogramm aber 2 wochen später weigerte sich sich überraschend extremst ?,
ich nahm sie am arm, ließ sie aber ohne das wasser zu berühren wieder los ?.)
Sie habe sich zuvor mehrmals vergewissert, ob er sich auch an sein Versprechen halten würde und er sicherte es ihr zu.
In ihren Augen war das ein Vertrauensbruch.
Alltagspraktische Situation „Schlafen":
Kind XXXX sagt, dass sie daheim in ihrem eigenen Kinderzimmer in ihrem Bett einschlafe, nachts jedoch meistens aufstehe und zu ihrer Mutter ins Zimmer gehe,
um sich zu ihr ins Bett zu legen und dort weiterzuschlafen. Es seien weniger Alpträume, die sie dazu veranlassten, als vielmehr das Gefühl von Geborgenheit,
das sie bei ihrer Mutter findet. Wenn sie nun bei ihrem Vater übernachten würde, könne sie das nicht mehr machen. Nur so fühle sie sich aber wohl beim Schlafen.
Es wird deutlich, dass die Vater-Tochter-Beziehung tiefgreifend in den Bereichen Vertrauen und Sicherheit an Mangel leidet.
Die Ursachen dafür kann das Kind nicht wirklich verstehen und erst recht nicht konkret benennen. Für das Kind scheinen es verschwommene „Gefühls-bilder" zu sein,
die es spüren, aber nicht erfassen kann.
Das Kind erlebt aus seinem Blickwinkel die Bindungsqualität zu seinem Vater als instabil. Der Vorfall beim Baden, der an sich durchaus nicht unalltäglich ist,
selbst wenn man die Handlung seitens des Vaters im Zweifelsfall als etwas stürmisch ansehen würde, führt in den Augen des Kindes zu einem Vertrauensverlust,
der die Beziehung gefährden kann.
Auch die Bemühungen des Vaters, das Kind mehr in sein Leben zu integrieren, scheinen ins Leere zu laufen.
Kind XXXX verweigert alltäglichste Dinge, wie das gemeinsame Essen mit ihm. Auch die Übernachtung stellt für Kind XXXX eine so stark verunsichernde Situation dar,
dass sie mit Unwohlsein und Sorge darauf reagiert und in keinem Fall zustimmen will.
Trotz all dieser Hemmnisse geht Kind XXXX gerne zu ihrem Vater. Sie gibt lediglich einschränkend an, dass sie manchmal mit seiner Art nicht so gut klar kommt.
Das ginge mit ihrer Mutter besser, selbst wenn es mal Streit gäbe. Sie würden sich immer wieder schnell versöhnen und dann sei alles wieder in Ordnung.
4. Empfehlung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kind XXXX ihren Vater mag und auch den Kontakt zu ihm möchte.
Die Unternehmungen mit ihm machen ihr grundlegend Freude.
Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte,
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte, im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären
(siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.
Stadt, den 00. Oktober 2013
Schriftsatz Gericht:
Ihr Zeichen
XXXXXXX / XXX
In Sachen
XXXXXXX .1. XXXXXX wg. Umgangsrecht
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XXXX,
die anliegenden Unterlagen erhalten Sie zur Kenntnis.
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Ver-fahrensbeistandes durchführt und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt. Äußerungsfrist 4 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
;(
Ich versteh die Welt nicht mehr, der Kinderpsychologe schreibt im Gutachten: Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.
Die Heilpädagogin schreibt Herr XXX ist sehr bemüht eine gute Vater-Tochter-Beziehung aufzubauen,
was aufgrund der vergangenen Jahre durch die emotionale Entfremdung und Ausgrenzung und den gegebenen Umständen nicht leicht ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass für Kind XXX ein intensivieren des Kontakts zum Vater förderlich ist und ihre Persönlichkeitsentwicklung begünstigt.
Durch gemeinsame Erlebnisse und Kontakte kann eine zunehmende Normalisierung der Vater-Tochter-Beziehung entstehen und
XXX kann immer mehr den männlichen Teil in sich positiv integrieren und muss ihn letztendlich nicht mehr feindlich bekämpfen.
Alles bis dato ersichtliche wird durch eine Verfahrensbeiständin zu Nichte gemacht.
Warum geht der Richter diesen Weg ?.
Auch die Verfahrenspflegerin schreibt doch:
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird, um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären (siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5) und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern, so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater, die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll
Freunde ich dreh durch, wie kann ein Richter so ein Schreiben rausschicken ?.
Warum nicht einen Gerichtstermin einleiten – Meditation – Umgangsbeschluss usw.
Ich habe bis heute nichtmal einen geregelten Umgang, der ist der Willkür der KM überlassen.
Info´s über Schule,Gesundheit das Leben unserer Tochter stehen bei 0%
P.S.
Ich habe aktuell noch ein PDF Dokument auf meiner Externen Festplatte gefunden (aus 2003) das durch den Opa bzw. Oma Mütterlichseits vor der Geburt unserer Tochter geschrieben wurde,
Datum mit PDF Finder ausgelesen somit nachweisbar.
Es war sovieles geplant, nun nachweisbar auch durch Oma & Opa Mütterlichseits.
Gefunden unter einer (Lohnsteuerabrechnung die mein Ex Stiefvater/Mutter) unter dem Titel NAME KM - Baby
Darin stehen Stichpunke, zb. A: Keinen Kredit, B: Ehe Verhindern, C: Kein Sorgerecht,
alle Adressen von JA, Frauenhäuser, Buch über Gealt usw. aber was nützt das ?.
Bitte helft mir, bin für jeden Rat und Tipp dankbar.
Ich werde das und möchte das so nicht hinnehmen.
Hi
Zerpflück die Stellungnahme der VP:
Sie bringt einiges durcheinander, nämlich Ihre Kompetenz.
Eine VP kann nicht Ihre eigene Meinung einbringen, so wie sie es tut und auch Schlussfolgerungen, wie sie es z.B. mit dem ''ins Wasser fallen lassen'' interpretiert.Dort sollte deine Rain ansetzen, sofern sie überhaupt Lust dazu hat,. :knockout:
Die VP jedenfalls ist m.E. allein schon durch Kompetenzüberschreitung abzulehnen und ihre Stellungnahme nicht das Papier Wert auf dem das steht.
Mein Lösungsansatz
GrussWedi
Hi.
Warum will Dein RA auf den Bericht nicht eingehen? Er sollte den Bericht auseinander nehmen und klarstellen, dass Kind massiv manipuliert ist.
Ist die VB Psychologin? Ich lese da jede Menge Vermutungen, warum Dein Kind dies und das nicht will. Die Vermutungen kann sie gerne für sich behalten.
Wie Malachit schon schrieb, würde ich auf einem Beschluss bestehen und dann in die nächste Instanz gehen.
Problem: Vermutlich bekommst Du da denselben VB.
Es kann aber auch sein, wenn du den Antrag nicht zurück ziehst, dass ein Gutachten angeordnet wird, das Du dann bezahlen darfst.
Gruss
BP
Hallo,
ich habe nochmals nachgelesen, die Fakten sind wohl klar:
heute kam der Bericht der Kinder und Jugendpsychiater,
Bei der normbegabten Patientin liegt eine emotionale Störung mit Leistungs- und sozialer Unsicherheit,
Trennungsängstlichkeit bei symbiotischer Bindung an die Mutter und gleichzeitig nach außen getragener Ablehnung an den Vater bei getrennt lebenden Eltern vor.
Das Gutachten liegt vor.
Es handelt sich somit aus fachärtzlich-psychologischer Sicht um: eine (drohende) seelische Behunderung gemäß §35a Abs. 1 und 1a SGB VIII
Ehrlich gesagt - ich bin etwas ratlos.
Einerseits würde ich weiter zum OLG ziehen.
Andererseits ist zu befürchten, dass selbst bei einem möglichem positiven OLG-Beschluss das Kind noch mehr Schaden nimmt, wenn es gegen seinen Willen zu Übernachtungen gezwungen wird.
Das Beste wäre eine Therapie für das Kind, parallel dazu eine Ausweitung des Umgangs mit Übernachtungen natürlich incl. Ferienumgänge.
Aber welchen Sinn hat es, das Kind zu therapieren, wenn es zu Hause weiter der mütterlichen Gehirnwäsche ausgesetzt ist ?
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe, Danke.
Hab ich einen Fehler gemacht, besser gesagt meine Anwältin mir etwas falsches Mitgeteilt ?.
Denn,ließt man das Schreiben des Gerichts mal genauer heißt es ja:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XXXX,
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Verfahrensbeistandes durchführt
und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt.
und ließt man die Empfehlung der Verfahrenspflegerin mal genauer:
Empfehlung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kind XXXX ihren Vater mag und auch den Kontakt zu ihm möchte.
Die Unternehmungen mit ihm machen ihr grundlegend Freude.
Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte,
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte, im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären
(siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.
Hat meine RA und ja auch ich das ganze falsch verstanden ?.
Deutsche Sprack schwere Sprack ?.
Danke für eure Anteilnahme im vorraus !.
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe, Danke.
Hab ich einen Fehler gemacht, besser gesagt meine Anwältin mir etwas falsches Mitgeteilt ?.
Anwältin:Aufgrund dieser Stellungnahme wird von dem zuständigen Familienrichter jedenfalls angeregt,
dass Ihre Anträge derzeit für erledigt erklärt werden. Für eine Äußerung hierzu wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, eine Kopie des Schreibens liegt ebenfalls bei.
Ich gehe davon aus, dass der Richter, aufgrund dieser Stellungnahme, Ihre Anträge ablehnen wird. Dagegen können Sie natürlich ein Rechtsmittel einlegen.
Allerdings kann ich Ihnen hierzu nicht raten. Selbst wenn Sie in der 2. Instanz mit Ihren Anträgen durchkommen würden, würde das mit Sicherheit die Situation nicht verbessern.
Kind XXXX ist nun schon seit über 2 Jahren in den Konflikt zwischen Ihnen und Frau XXXX einbezogen.
Sie musste sich diversen Befragungen unterziehen und einer sehr langen Behandlung durch Frau Heilpädagogin.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Abwehrhaltung von Kind XXXX noch verstärken wird, wenn sie durch eine Entscheidung Dritter gezwungen würde, bei Ihnen zu übernachten.
Sollten Sie Ihre Anträge dennoch nicht für erledigt erklären wollen, wird das Verfahren weitergeführt werden,
der Richter wird selbst noch einmal Ihre Tochter anhören, wie bereits angekündigt, und wenn er zu keiner anderen Meinung kommt,
dann mit Sicherheit die gestellten Anträge abweisen.Denn,ließt man das Schreiben des Gerichts mal genauer heißt es ja:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XXXX,
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Verfahrensbeistandes durchführt
und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt.und ließt man die Empfehlung der Verfahrenspflegerin mal genauer:
Empfehlung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kind XXXX ihren Vater mag und auch den Kontakt zu ihm möchte.
Die Unternehmungen mit ihm machen ihr grundlegend Freude.
Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte,
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte, im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären
(siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.Hat meine RA und ja auch ich das ganze falsch verstanden ?.
Deutsche Sprack schwere Sprack ?.Danke für eure Anteilnahme im vorraus !.
Moin
Ich empfehle Dir, das Testforum bzgl. der Benutzung der Zitatfunktion zu nutzen, um die Wirkung Deiner "Änderungen(?)" zu erproben. Mir persönlich ist es zu mühsam, zw. Zitat, Fettschreibung und Ergänzungen/Änderungen Deiner letzten zwei Beiträge zu suchen. Das mal als Hinweis.
Gruss oldie
PS: Und bevor Du einen Beitrag abschickst, hast Du die Möglichkeit, per Vorschau-Button Dir die Wirkung Deines Schreibens anzuschauen. Bitte, nutze diese Möglichkeit. 🙂
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sorry @ oldie, war ein Fehler.
Also so wie ich es lese und bewerte ohne Anwalt zu sein ließt sich das Schreiben des Gerichts folgendermaßen oder sehe ich das falsch:
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Verfahrensbeistandes durchführt
Soll also heißen, Umgang wie gehabt ohne das VP irgendeine Regelung vorschlägt ?
und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt
Also soll mein Antrag mit "Übernachtung" derzeit ausfallen ?, ich sagte vor Gericht das ich eine Umgangsvereinbarung haben möchte,
der Richter sagte "sie wollen Übernachtungen". ?. Und evtl. ist das mein Fehler gewesen, ich verstehe den Satz nicht ganz und bevor ich meiner Rain einen
Tritt gebe, wollte ich mir sicher sein nichts falsch zu verstehen.
Die Empfehlung der VP ist = Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich (dient also dem kindeswohl)
und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann. Also schreiben, das ich der Empfehlung nachkommen möchte durch Hilfe dritter ?.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte,
im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.(Wie auch wenn KM manipuliert und Kind in KM Bett schläft ?)
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären (Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
(Warum wieder das Kind terapieren ?,wer soll das bezahlen ?,also schreiben das dies erwünscht wird ?)
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet. (Bin ich bei Papa Esse ich nichts, woher kommt sowas ?, doch nicht von einem Kind ?)
Sollte ich darauf explizit eingehen ?.)
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll. (Das sinnvollste was seit Jahren hätte geschehen müssen)
Bis dato wurde immer nur unsere Tochter behandelt, an ihr liegt es aber nicht, wann erkennt das Gericht soetwas ?,
es liegt eine Stellungnahme des Kinderpsychologen vor, der Heilpädagogin und alle schreiben - mehr Kontakt zum Vater,
haben erkannt das KM die eigentliche Ursache ist.
Wie auf das Schreiben des Gerichts am besten vorgehen ?
Ich dachte mir in etwa so:
Herr XXXX folgt insofern der Auffassung der VP, als dass "derzeit" Übernachtungsumgänge nicht geboten scheinen, um Kind XXXX nicht zu überfordern.
Gleichwohl legt der Herr XXXX größten Wert auf eine eindeutige Umgangsregelung mit dem konkreten Ziel,
in absehbarer Zeit durch entsprechende Mitwirkung der Eltern und therapeutische Begleitung von Vater, Mutter und Kind,
auch Übernachtungsumgänge zu ermöglichen.
Übernachtungsumgänge dienen grundsätzlich dem Kindeswohl,
auch ist es im Hinblick auf den weiteren Abbau von Kind XXXX Ablehnung und der weiteren positiven Entwicklung der Vater-Kind-Bindung,
langfristig nicht geboten, Kind XXXX unter einer Art kontraproduktiver "Schutzglocke" aufwachsen zu lassen
und ihr die für sie trotz anfänglicher Hemmungen sicherlich positiven Erfahrungen von Übernachtungen beim Vater zu versagen.
Deswegen beantragt wie bereits schriftlich geschehen Herr XXX seine Anträge wie folgt:
Meine bedachte Umgangsregelung (erstmal ohne Übernachtungen
für einen Zeitraum von sechs Monaten einen Umgang gemäß den Vorschlägen der VP mit geregelten Umgangszeiten wie bereits vorgelegt.
Zusätzlich die Einleitung von Hilfemaßnahmen wie Mediation, Therapie für die Eltern und das Kind, weitere Gespräche).
Nach Ablauf dieser Zeitspanne von einem halben Jahr, muss die Regelung neu überprüft werden.
Fraglich bleibt offen:
Wie beurteilt das Gericht die Verweigerungshaltung von Kind XXXX ?.
Was schlägt das Gericht vor, um die Kind-Vater-Bindung zu festigen ?.
Warum kommt das Kind XXXX zu dem Schluß, daß Übernachtungen beim KV nicht gut sind ?.
Inwieweit zeigt die KM Bindungsintoleranzen ?.
Bezugnehmend auf § 1684 Abs. 2 BGB , ist dies hier nicht ersichtlich das hiergegen gearbeitet wird ?.
Desweiteren stellt sich mir hier die Frage, inwieweit § 1666 (Kindeswohl) beachtet wird,
dies wurde von Herrn Dr. XXXXXX (Kinderpsychologe) und auch Frau XXXXXX (Heilpädagogin) schriftlich dargestellt.
Warum isst ein Kind mit 9 Jahren nur heimlich beim Vater, nach dem ersten Gerichtstermin gar nichts mehr beim Vater, egal ob er es kocht oder man Essen geht ?.
Es ist durch Dr. XXXX schriftlich belegt worden, das Kind XXXX in einer Symbiotischen Mutter-Kind Beziehung steht, das seelische Wohl gefährdet ist,
wie sollte hierauf reagiert werden ?.
Was haltet ihr davon ?, dient soetwas dem Zweck, ist das bei solch einem Richter sinnvoll ?.
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Hallo und sorry für die Frage,
aber hat keiner einen Tipp ob ich die Stellungnahme so wie im vorigen Tread geschrieben
aufsetzen kann, bzw. verbesserungswürdig ist ?.
Möchte die Tage diese meiner Anwältin geben damit sie Gas gibt.
Bin für jeden tipp dankbar.
Liebe Leidgenossen,
am Donnerstag findet die zweite Gerichtsverhandlung statt nachdem die VP ja nun Ihren Bericht vorgelegt hat.
Unsere Tochter ist nicht geladen, einerseits gut so, andererseits wird dann laut meiner Rain wieder kein Urteil erfolgen, da Kind dafür angehört werden müsste.
Nun kommt KM und Ihre Rain und "fordern" ein Familien Gutachten, natürlich gleich mit der entsprechenden Gutachterin vom GWG.
Meine Rain mit Schreiben hinterher Freier Gutachter auch aus München.
Ganz ehrlich gesagt will ich diese ganze Sch....! nicht mehr,
was bringt ein Gutachten das wieder 1-1 1/2 Jahre dauert wenn schon zwei Stellungnahmen "für den Papa" vorliegen ?.
Auf die Stellungnahme der Heilpädagogin die ja 1 1/2 Jahre sich mit unserer Tochter intensiv beschäftigt hat und wohl
das aussagekräftigste war wird auch vom Richter nicht mehr als "Real gesehen" ?.
Ich feierte am WE den Geburtstag unserer kleinen nach 2 Wochen nach,
am Samstag mit Oma,Tanten und Onkel, kleine wollte die Geschenke nicht annehmen, wollte sie nichtmal auspacken,
erst als meine Mutter sich mit Ihr hinsetzte packte sie mit voller Unlust die Geschenke aus, Gespielt wurde dann aber damit
sehr intensiv und voller Freude.
Ein Dankeschön, ein Aufwiedersehen (also Anstand) meiner Sippe entgegen - Fehlanzeige.
Zu Essen gab es soviele verschiedene Sachen (Kuchen, Wiener, uuuu.) alles verwehrt,
sie saß mit am Tisch und ihr lief das Wasser im Mund zusammen, gegessen hat sie "gar nichts".
Das gleiche dann am Sonntag, Kinder eingeladen die sie ab und an sieht, auch hier keine Freude gezeigt,
Geschenke will sie nicht, macht sie nicht auf, erst als eine weinte und sagte warum willst du keine Geschenke von mir,
öffnete sie diese mit ihr gemeinsam.
Gespielt und geredet haben sie aber voller Freude gemeinsam und ich sah sichtlich wie kleine eigentlich möchte aber
ihre Gedanken immer und immer wieder abstreiften.
Auch hier, weder der 2 Geburtstagskuchen noch die selbstgemachte (mit den Kids zusammen) Pizza wurde von unserer kleinen angerührt,
alle anderen Kinder verzehrten diese genüßlich, kleine saß zwar am Tisch aber sie nahm "nichts" zu sich, nichteinmal eine kleine Süßigkeit.
Ich frage mich mittlererweile was dies alles noch bringen soll ?.
KM und Ihre Eltern haben volle Arbeit geleistet und Ihr Ziel das die Heilpädagogin schriftlich niederlegte erreicht.
Ich bin der Vater und kämpfe gegen ein Bollwerk,das versucht den Vater aus dem Leben der Tochter zu verbannen.
Nun gehe ich am Donnerstag vor Gericht und verstehe die Welt, das Gesetz, den Richter nicht.
Sollte der Richter ein Gutachten einfordern werden wieder Monate der manipulation ergehen und nichts wird sich ändern.
Die einzig wahre schöne und unbelastete Zeit mit unserer Tochter hatte ich und meine kleine da als in den letzten 1 1/2 Jahren
die Heilpädagogin einen "Puffer" für unsere kleine war, seit diese Behandlung vorbei ist, geht es Schritt für Schritt wieder
in die alte Richtung.
Guter Rat ist teuer, aber vielleicht hat der ein oder andere ja doch noch einen Tipp für mich.
Währe sehr dankbar dafür
Hallo,
Verhandlung ist vorbei,erzähl euch später mehr.
Es kam nicht viel heraus,ich konnte aber erreichen,
Das Eltern zur Jugendfürsorge gehen,zusammen.
Tochter soll weiterhin Therapie erhalten was uns freiliegt
wo diese stattfinden soll.
Nun fragt es sich was besser währe, laut KM und ihrem sofortigem
Gespräch mit der Jugendfürsorge an gleicher Stelle da
diese auch Psychologisch für Kinder geschult sind,
oder währe es besser einen reinen Kinderpsychologen
für kleine heranzuziehen ?.
Was denkt Ihr, währe sinnvoller, alle gemeinsam bei der KJF
zu sein ?.
Danke für eure Meinung
Ein freundliches Hallo an alle.
Der ein oder andere kennt meine Geschichte und nach vielem Trubel, kehr ich wieder zurück
mit der Bitte , Rat bzw. Meinungen zu bekommen.
Ich habe erfolgreich eine Therapie abgeschlossen weil ich nicht weiter konnte (das Thema wurde chronisch).
Hab wieder neuen Lebensmut gefasst und vor 3 Monaten auch eine neue Freundin gefunden.
Von der Therapie und meiner neuen Freundin wissen bis Dato weder KM noch Kind.
Ich versuche es kurz zu fassen, was schwierig werden wird, bitte verzeiht mir schon mal im vorraus.
Geburt der Tochter Ende 2003, Sorgerecht nur Mutter,Trennung nach 9 Monaten von KM aus
Sie wollte wieder in ihre Heimat 30 km (zu ihrer Familie) weiter weg.
Bringt nichts da es keinen interessiert. Ist aber extrem heftig (Planung total)
Vater durfte ich gleich nach der Geburt nie sein (weder wickeln noch essen geben usw.)
Danach Umgänge wie KM es passte, mehrmalige Besuche beim JA (der JA Mitarbeiter war von Anfang an eher unwillig zu arbeiten).
Umgänge waren mal länger mal kürzer. Auch die Übergabeorte waren mal in der Wohnung mal draussen irgendwo.
JA, redete nur, machte aber keine Anstalten zu helfen.
KM hatte nach Trennung gleich 2 Männer verbraten.
KM versuchte immer wieder das wir doch eine Familie werden.
Dies traf dann (leider/wie dumm von mir) nach 2 Jahren der Trennung ein.
Wieder musste ich feststellen das ich als Vater keine Rolle spielen durfte (alleinige Unternehmungen, ins Bett bringen usw. nicht Papa).
Dies ging soweit das Oma & Opa mütterlichseits in die Wohnung kamen und unsere Tochter ins Bett brachten wenn Exe weg ging.
Wenn Tochter krank war, lag Oma neben Ihr und verteidigte unsere Tochter, ich durfte den Beschützer Part nicht durchführen.
Ich war Ernährer, sonst nichts.
Als ich dann ein ernstes Wort redete (Klartext) schlug sie einmalig auf mich ein und verbann mich aus der Wohnung.
Dann durfte ich kleine 4 Wochen lang nicht mehr sehen (riet das JA der KM, Kind muss zur Ruhe kommen).
Wieder war ich Dauergast beim JA, der riet mir zb. Zum Sorgerecht beantragen, eine Woche später leugnete er es wieder,
er machte nichts, seine Aussage: Was erwarten Sie von solch einer Glucke.
Die Umgänge wurden dann wieder von KM nach Ihren wünschen durchgeführt auch die Urlaube.
Dank diesem Forum wagte ich dann damals den Schritt vors Gericht, dann hatte kleine plötzlich ADS und kleine
Musste zu einem Kinderpsychologen.
Dieser fand heraus, kein ADS sondern Trennungsangst und der Rat (schriftlich) mehr Umgang mit dem KV.
Dann musste Tochter zur Therapie (Heilpädagogin), dort war unsere kleine dann ca. 1 ½ Jahre, dies wurde vom JA übernommen.
Der Richter wollte die Therapie abwarten und dann eine Stellungnahme der Heilpädagogin.
Vater und Mutter waren ebenfalls sporadisch bei der Heilpädagogin um die Elternrolle zu durchleuchten.
Bei einem gemeinsamen Elterngespräch, kam dann die Wahrheit dank der Pädagogin ans Licht.
Vor KM und KV sagte diese: Herr XXX (ich) Sie haben keine Chance gegen dieses Bollwerk,
ihre gemeinsame Tochter ist das Eigentum der KM Familie
und diese wird alles gegen Sie als Vater tun. Blut hält zu Blut und wird mit aller Macht verteidigt.
Eltern-Kind-Entfremdung massiv.
Die Stellungnahme der Heilpädagogin war dementsprechend auch eindeutig (Manipulation usw.) und sprach für mich als Vater.
Den Richter interessierte dies allerdings nicht und er beauftragte eine Verfahrenspflegerin.
Diese traf sich mit mir in einem Caffee für eine Stunde.
Die KM und unsere Tochter besuchte Sie zuhause, dementsprechend laß sich auch ihre Stellungnahme.
Der Richter hielt es nicht für nötig das Umgangsrecht schriftlich zu fixieren da Umgänge bis auf Übernachtungen
ja stattfinden, wie und wie lange war dem Richter egal.
Ich hatte über die Jahre 4 Anwälte/innen aufgesucht (Geld bezahlt) alle rieten mir zur Aufgabe (wenig Chancen).
Nur eine Anwältin nahm sich der Sache an und vor Gericht trotz Berge von Info´s, schwieg Sie mehr als das Sie sagte.
Ich konnte aber den Richter davon überzeugen das eine weitere Therapie von unserem Kind nichts bringt weil
die Eltern (vor allem KM) einer Therapie bedürfen !.
Dies nahm der Richter auch mit in den Vergleich (das Verfahren ruht).
Nun sind wir als Eltern seit Monaten bei der Jugendfürsorge
Es gab einige Treffen an denen wir miteinander die Vergangenheit betrachteten (jeder gegen jeden)
dies artet bis heute immer noch aus.
Es wurde versucht mit Treffen nach dem Umgang (Kind Mutter Vater) zusammen Kaffee zu trinken um
unserer Tochter zu zeigen Mama und Papa sind für dich da usw. usw.
Fazit: Tochter will das nicht, weil es nichts bringt.
Nun hatten wir 8 Termine zusammen und es ist 0 dabei herausgekommen,
Tochter entfernt sich aber mehr und mehr von mir.
Nun nach meiner bitte an den Therapeuten bietet er uns an wöchentlich zusammen eine Lösungsfindung hinzubekommen.
Der Umgang mit unserer Tochter war für mich als Vater schon immer problematisch,
PAS im wahrsten Sinne des Wortes, keine Bilder machen,Geschenke werden nicht aufgemacht, nichts Essen bei Papa, Unternehmungen sind zwar lustig
aber danach sagt Sie es war furchtbar, kein Baden gehen, kein Fahrrad fahren, kein Eis essen, nur mit Mama usw.usw.
Wenn kleine zu mir kam war sie erst immer weinerlich und wollte nicht zu mir, als KM weg war ist kleine
Aufgeblüht das es schon weh tat welchen Druck auf Sie lastete, es war als wenn man einen Lichtschalter umlegt,
Sie hatte dann plötzlich einen rießen Spaß mit mir, egal was wir taten.
Als die Pädagogin eingeschaltet war, waren die Umgänge wesentlich besser, entspannter, lustiger.
Nun ist es seit knapp 8 Wochen soweit, das ich nicht weiß ob ich unserer mittlererweile 10 jährigen Tochter
mehr schade als diese Umgänge nutzen haben.
Sie kommt zu mir und weint von Anfang an nur noch, Sie will nur noch bei Mama Zuhause sein.
Sie steht an der Eingangstüre und egal was und wie ich es tue, es ist wie eine Ohnmacht.
Alle Spaßsachen, egal was ich ihr anbiete helfen nichts.
Dies führt dann immer soweit, das ich Sie nach knapp 1 Stunde wieder zu Ihrer Mama bringe.
Die Mama ist immer erreichbar, egal ob auf der Arbeit oder daheim, kleine kann jederzeit zu Ihr kommen !.
Vor knapp 2 Monaten blieb kleine von 09:00 Uhr bis 18 Uhr, wir hatten viel Spaß zusammen, machten
Viele Unternehmungen, spielten intensiv Barbie usw. nun hab ich Sie nur noch von 9-10 Uhr egal was ich versuche.
Wie soviele Väter will ich doch nur eines, alle 2 Wochen ein unbeschwertes WE mit unserer Tochter.
Ich möchte unsere Tochter nicht aufgeben und würde alles tun um den Kontakt aufrecht zu erhalten,
aber wie, wie soll man bei diesem System klar für die Sache bleiben ?.
Über die Jahre hinweg habe ich auf so vieles verzichten müssen weil es nicht gewollt/erwünscht war ob es
Einschulung/Kommunion/Telefonate, Briefe waren usw.
Die ganze Helferindustrie ist vergebens und kleine ist mittlerer weile so stark manipuliert das ich nicht
mehr weiter weiß.
Irgendwann kommt der Tag an dem man loslassen muss um nicht selbst vor die Hunde zu gehen.
Einerseits möchte ich um unser Kind kämpfen, für Sie da sein, andererseits, weiß ich nicht ob Sie
mittlererweile einen so starken eigenen Willen hat, das Sie durch all die Jahre gar keinen Drang nach ihrem Vater mehr hat
und alles was ich tue, Sie eher von mir wegdrängt.
Kurz halten war leider nicht möglich, es gibt einige Dinge mehr aber den Rahmen sprengen bringt nichts und vertreibt Euch als Ratgeber.
Die Situation ist verfahrener als man es sich vorstellen kann und möchte,
daher währe ich für jeden Rat, jede Hilfestellung dankbar.
Aufgeben, möchte ich nicht, es sei denn ich schade unserer kleinen nur noch, aber wer kann das schon sagen ?.
Vielen Dank für eure Mühe !!!
PS: Bitte keine Ratschläge wie du warst zu langsam, nicht energisch genug (dann lest bitte erst meine letzten Statements). Sorry
Ich bin auf der Suche nach Hilfe, Ratschlägen, oder Erfahrungen.
Moin
Ein anderer Ratschlag. Bevor Du alles jetzt unter neuer Betrachtung zusammenfassen tust, verlinke doch Deine alten Threads hier in diesen Beitrag. Deinen psychischen Werdegang zu verfolgen wäre vielleicht ganz hilfreich bei der Betrachtung.
Gruss oldie
PS: Und bitte nach 3-5 Zeilen eine Leerzeile einfügen, der Lesbarkeit halber.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
vielen Dank für die Info.
Den Hauptpart kann ich im nachhinein nun leider nicht ändern.
Meine alten Threads:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-23401.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-25431.html
Mein psychischer Zustand ging soweit, das sich mein Immunsytem teilweise verabschiedete,
ich bekam massive heftige Magenschmerzen (Magenspiegelung) wurde chronisch, Magenschleimhaut Entzündung.
Ich bekam rote Flecken im Gesicht, Rosazea !
Ich hatte 2 Nervenzusammenbrüche die jeweils im KH endeten.
Ich machte mich psychisch zum Wrack, Gedanke Nr.1 unser Kind.
Somit begann ich dank Familie und auf Rat einiger Ärzte eine Therapie bei einem Psychologen der mit mir nunmehr 8 Monate lang
jeweils 1-2 mal die Woche die Situation verarbeitete.
Am Anfang musste ich mit Medikamenten arbeiten, die jedochabgesetzt werden mussten.
Nach und nach fand ich somit wieder einen Weg zurück und die chronischen Leiden verschwanden.
Trotz allem wurden die Umgänge immer von mir wahrgenommen ohne das KM oder Kind etwas davon mitbekamen.
Trotz allem zog ich die maschinerie mit Anwälte, Gericht und Pädagogen weiter durch.
Moin Vater2003,
ich konnte Deinem Text leider nicht eindeutig entnehmen, wie die aktuelle Situation denn geregelt ist.
Kommt die 10jährige aktuell alle zwei Wochen (zumindest für diese eine Stunde) zu Dir ?
Auf Basis wessen Entscheidung ?
nun hab ich Sie nur noch von 9-10 Uhr egal was ich versuche.
Was passiert in dieser Stunde ? Plärrt sie ? Verweigert sie einfach nur jedes Angebot ?
Als Du sie das erste Mal nach dieser Stunde zurück gebracht hast, hast Du vor allem eines erreicht:
Das Mädel hat gelernt, wie es seinen Willen (bzw. den der KM) durchgesetzt bekommt.
Man kann aus dem Geschriebenen nur schwer beurteilen, wie es um Deine psychische Belastbarkeit gestellt ist.
Dennoch:
Beim nächsten mal solltest Du Eurer Tochter bei Ankunft klar zwei Alternativen aufzeigen.
Du wirst heute von 9-18 Uhr wie vereinbart hierbleiben!
Entweder Du plärrst hier neun Stunden rum und verweigerst alles. Dann werde ich Dich neun Stunden ignorieren.
Oder Du machst mit mir (was auch immer) gemeinsam. Dann können wir neun Stunden Spaß haben.
Zurück zu Mama geht es nicht.
Was Besseres fällt mir nicht ein.
Gruß
United
naja, auch hier würde ich doch eher mal das Kindeswohl im Auge behalten. Einem Kind mit 10 Jahren eine solche Ansage zu machen...?!?
kann jeder gerne für sich entscheiden, wenn ich die KM wäre, würde dies aber vom KV nur sehr kurzfristig so gehandhabt werden können....
Auch hier muss man den Tatsachen ins Auge schauen und wenn professionelle Beratung der Eltern keine Wirkung zeigt, dann sollte der TO im Sinne des Kindes und hinsichtlich der eigenen Gesundheit den Kontakt zumindest vorübergehend abbrechen.
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Moin nochmal,
naja, auch hier würde ich doch eher mal das Kindeswohl im Auge behalten
Ich auch.
Das Kind steckt in einem fetten Loyalitätskonflikt.
Einem Kind mit 10 Jahren eine solche Ansage zu machen...?!?
Mit einer derartigen Ansage teilt man dem Kind insbesondere eines mit:
"Du musst, darfst und kannst nicht entscheiden, ob Du hier bleibst oder nachhause gehst."
Denn genau in der Klemme dieser Entscheidung steckt das Kind.
wenn ich die KM wäre, würde dies aber vom KV nur sehr kurzfristig so gehandhabt werden können....
Deshalb meine Frage, worauf die aktuelle Situation beruht.
Dies nahm der Richter auch mit in den Vergleich (das Verfahren ruht).
Wenn im Vergleich 9-18 Uhr steht, dann ist das nicht die Entscheidung der KM (oder gar des Kindes).
... und wenn ein nicht durchgesetzter Kindeswille (?) eine Kindeswohlgefährdung darstellt, dann muss ich mich wohl umgehend selbst anzeigen.
Gruß
United
United,
das war nicht gegen Dich persönlich gerichtet und auch ich bin nicht der Meinung, es muss alles nach dem Willen des Kindes gehen, aber mit Zwang und dem Hinweis, wir reden nicht miteinander bzw. ich ignoriere dich wenn Du nicht hier sein magst eine 10 jährige zu überzeugen liegt mir extrem fern....
aber diese Entscheidung muss jeder für sich treffen und ich glaube nicht, dass Du so mit Deinem Kind umgegangen bist...
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
