Frau klagt wegen Um...
 
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Frau klagt wegen Umgang.

 
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Liebes Forum,

ich hab heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen. In diesem wird aufgezeigt das meine frau gerne den Umgang gerichtlich regeln möchte. Momantan haben wir eine Regelung in Zusammen arbeit mit dem Jugendamt getroffen. Unser Sohn ist 3 unsere Tochter eins.

Bei der Verhandlung damals habe ich ein wechselmodel vorgeschlagen. Dies hat meine (noch) Frau abgelehnt. So kam es zu Folgender Umgangsregelung:

Ich habe meine Tochter jeden Montag und Mittwoch für 2 Stunden. Schriftlich festgehalten darin ist auch das wir uns nach ihrem ersten Geburtstag zusammen setzen um den Umgang mit ihr zu erweitern.

Meinen Sohn habe ich Jeden Dienstag und Donnerstag. So wie jedes Zweite Wochenende von Donnerstag bis Sonntag Mittag. Ich hole ihn aus dem Kinder Garten ab und bringe ihn am nächsten Morgen wieder zurück wo er dann wieder von der Mutter abgeholt wiurd. Nur Sonntags bringe ich ihn direkt zur Mutter.

Erstmal sei gesagt das meine Ex sich geweigert hat den Umgang mit meiner Tochter Neu zu verhandeln nach ihrem Geburtstag. Dies hat sie beim Jugendamt auch gesagt. Das ist gerade sehr Aktuell und ich gehe bereits dagegen vor per Anwalt.

Nun steht in dem Brief vom Amtsgericht ich hätte eine Sohn jeden Dienstag, Mittwoch Donnerstag und Freitag sowie die wochenenden alle zwei Wochen. Unser Sohn würde darunter sehr leiden und sie schlägt jetzt vor ich bekomme unseren Sohn nur noch alle zwei wochen ein Wochenende. Dadurch wären auch die Geschwister wieder mehr zusammen.
Ausserdem heisst es SIE hätte versucht das per Jugendamt mit mir zu klären was nicht stimmt. Das wird das JA mir auch bestätigen.

Dazu kommt jan och das der Umgang in der Form wie er nun ist ja nur wegen Ihr so ist. Der Umstand das unsere Kinder oft von einander getrennt sind besteht ja auch nur ihret wegen. Wäre sie bereit den Umgang neu zu verhandeln beim Jugendamt (für die tochter) wäre das ja kein Problem. Dazu kommt noch das ich unseren Sohn soviel wie sie da angibt gar nicht bei mir habe.

Ich werde morgen direkt das Jugendamt und meinen Anwalt anrufen und dagegen vor gehen.

Was denkt ihr darüber`??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 19:59
(@Jarod48)

Hallo,

was Du erzählst kommt mir sehr bekannt vor. Ich hatte mit meinem Sohn auch relativ viel Umgang, was durch das Gericht geregelt war. Meine Ex hat dann mit Unterstützung des JA und eines Verfahrenspflegers den Umgang stark reduziert und behauptet, anderes entspräche nicht dem Kindeswohl und würde das Kind nur verwirren. Das nur, weil mein Sohn durch die Elternzeit eine engere Bindung zu mir hat, als zu seiner Mutter.

Verlass dich um Himmels willen nicht auf das JA. Auch wenn die dir 1000 Mal sagen, sie würden "bestätigen". Solange Du nichts schriftliches in der Hand hast, ist das alles nur Gewäsch um dich ruhig zu stellen.

Ich hoffe Du hast einen guten Anwalt, der deinen Standpunkt auch vor Gericht durchzusetzen weiß.

Also viel Glück

Jarod48

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 21:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist alles sehr unschön, trotzdem ist es wichtig, dass Du ruhig und besonnen handelst.

Aus meiner Sicht solltest Du zunächst Dein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung bekunden. Außerdem solltest Du erklären, dass auch Du Deine Kinder nicht trennen willst und deshalb vorschlägst, dass sie beide gleichzeitig bei Dir sind, da die Tochter ja nun auch 1 Jahr alt ist, dann schlägst Du ein Wechselmodell vor.  Ich würde es nicht unbedingt so nennen sondern einfach sagen, dass Du die Kinder die geraden Wochen und die KM die ungeraden Wochen hat und selbstverständlich werden Urlaub und Feiertage extra geregelt werden.

Ob es klappt ist natürlich schwer zu sagen, u.U. kannst Du ein Wechselmodell mit KU kaufen, mehr Freizeit für die KM ist auch nicht schlecht.
Komplizierter ist es, wenn die KM mit einem Next heile Welt spielen will und Du dabei störst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 21:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So wieSusi!
Mit einer Konkretisierung:

u.U. kannst Du ein Wechselmodell mit KU kaufen,

nicht mit mehr KU, sondern einfach (zu gegebener Zeit) klarstellen, dass Du trotz (fast) hälftiger Betreuung bereit bist, weiterhin vollen KU zu zahlen. Das verstehe ich unter "WM kaufen".

Und auch wenn es kein exakt hälftiges WM wird, halte ich Deine Ausgangslage anhand der knappen Beschreibung für nicht so schlecht, dass mehr als nur Standardumgang rauskommt.

Vergiss in jedem Fall nicht, Ferien (hier Urlaub) genau zu regeln (hälftige Schulferien, dann gibt es einen unbestechlichen Ferienkalender) und ggf Feiertage (aber daran nicht festbeißen. Weihnachten kann man auch am 26.12. feiern).

Ich werde morgen direkt das Jugendamt und meinen Anwalt anrufen und dagegen vor gehen.

Ich weiß ja nicht, ob es dazu gleich einen Anwalt braucht?!
Und Du gehst auch nicht dagegen vor, sondern erarbeitest konstruktiv eine Umgangsregelung mit der KM aus.  😉

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 21:35
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Naja wir sind schon in mehreren dingen mit anwälten unterwegs. Desweiteren habe ich letzte woche Donnerstag mit meinem Anwalt einschreiben bezüglich ihrer weigerung eine neue umgangs regeleung mit meiner tochter zu treffen einen brief zusammen mit meinem anwalt aufgesetzt in dem ich nochmals ausdrücklich kalr stelle das ich bereit und sehr daran interessiert bin eine einigung beim jugend amt zu finden. das ganze also bevor ich überhaupt von dieser angelegenheit wusste

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 22:47
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Du hast ja bereits bewiesen, das Du in der Lage bist einen häufigen Umgang mit deinem Sohn vernünftig zu gestalten.
Das lief ein paar Jahre.
Es ist also anzunehmen, daß deine Tochter ebenfalls gut damit zurechtkommt wenn sie bei Dir ist.
Auf keinen Fall willst Du weniger Umgang also vorher.

Wichtig ist, daß von Dir alle Vorschläge kommen den Umgang so zu gestalten, daß der Familienrichter eigentlich nur soch sagen kann deine Bereitschaft zur Lösung sieht.

Vieles klingt unkonventionell:

1.Um die Kinder nicht zu trennen schlägst Du vor beide Kinder gleichzeitig zu nehmen.
2.Außerdem schlägst Du vor daß Sie bei allen Treffen dabei sein kann wenn Du im Gegenzug an allen Tagen an denen Du keinen Umgang hast zu ihr kannst.
3.Alternativ schlägst Du vor, daß Du jederzeit bereit bist eine Vertrauensperson beim Umgang zu akzeptieren wenn du beide Kinder gleichzeitig hast.
Diese Vetrauensperson kann dich dann unaufgefordert besuchen und nach dem Rechten sehen (Jugendamt zum Beispiel).
4.Weiterhin kannst Du vorschlagen, daß Du den Sohn weniger siehst, dafür die Tochter so häufig wie den Sohn vorher (macht kaum Sinn spielt aber keine Rolle da die Aussagen der Kindesmutter ja auch keinen Sinn machen).
5.Dann gibt es noch die Möglichkeit der Mutter vorzuschlagen, das Sie während Du Umgang mit dem Sohn hast, die Tochter jederzeit für 2 Stunden vorbeibringen kann und danach wieder abholt.Sie darf auch gern während dieser 2 Stunden dabei sein und ihr unternehmt etwas gemeinsam.
6.Es darf die Frage erlaubt sein warum der Sohn unruhig sein soll, wenn er von seiner 1 jährigen Schwester getrennt ist? Im Kindergarten ist er ja auch stundenlang von seiner Schwester getrennt?In den Zeiten während die Mutter den Sohn hat oder beide Kinder wäre der Sohn doch dann gleich unruhig, oder?

Du zeigst also, daß Du jederezeit Willens bist Dich kontrollieren zu lassen bei deienm Umgang.
Das muss man aber eben alles vorkauen, mundgerecht.

Dein Anwalt muß auf jede Art von Vorhaltung eine Antwort haben und eine Lösung anbieten können.

Du hast bist jetzt wirklich Glück mit dem Umgang, so viel Zeit hätten andere gern mit ihren Kindern.
Trotzdem nicht kleinreden lassen.

Grüße

ophsei
________________________________
Edit: Leerzeilen gelöscht

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 21:28
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Vorschläge. Sehr hilfreich. Ich habe mir mittlerweile an anderer stelle hilfe gesucht und bin schon tätig geworden.
So habe ich eine umfassende und vollstreckbare Umgangsvereinbarung aufgesetzt und diese meine ex über ihren RA zukommen lassen. Viele Punkte die du angesprochen hast sind auch dort verankert.
Des weiteren habe ich einen Mediator gefunden der mir aufgrund meiner Geschichte seine Dienste auch Online angeboten hat. Ich habe meiner Ex ein schreiben zukommen lassen in dem ich ihr diese möglichkeit der streitschlichtung vorstelle und sie bitte dem zuzustimmen.

Nimmt sie beides an perfekt. Lehnt sie ab kann ich nun einwandfrei und ohne auf das JA angewiesen zu sein Nachweisen das ich an einer einvernehmlichen einigung nicht nur Interessiert bin sondern auch darauf hingearbeitet habe.

Sie fordert "Alle zwei wochen ein WE" mit dem Argument die ständigen Wechsel momentan würden unruhe rein bringen. Ich schlage vor "Gerade wochen bei mir ungerade bei ihr." Tatsächlich ist es dann so das die anmzahl der Wechsel in BEIDEN modellen Identisch sind. So kann sie dies nicht mehr als Argument für unruhe bringen. Sagt sie danndas  die unruhe auf grund unserer Streitigkeiten besteht, kann ich nachweisen das SIE sich einer einigung zwischen uns verweigert. So werden unsere Differenzen durch eine Richterliche entscheidung also nicht gelöst sondern nur weiter angefacht. Ausserdem ist davon auszugehen das sie NICHT das Interesse der Kinder im sinn hat. Wäre das der fall würde sie sich eine gütlichen einigung gegenüber nicht verschliessen.
So ist also davon auszugehen das die Regelung die sie vorschlägt nicht zum Wohle der Kinder ist Sondern zum Wohle der Mutter.

Das Thema "kinder müssen mehr zeit mit einander Verbringen". Dem habe ich zugestimmt. Aber auch darauf verwiesen das eine erhöung des Umgangs mit meiner Tochter bisher nicht zustande gekommen ist weil meine Ex sich einem Dialog diesbezüglich verweigert. So habe ich auch für sie einen Vorschlag eingereicht der in küzester zeit den Umgang mit ihr und meinem Sohn gleich stellt.

Wenn man die Restlichenfakten dazu nimmt sehe ich ganz ehrlich keinen weg wie sie ihre Forderungen durchbringen kann. Natürlich ist das kein garant dafür das hier wirklich im sinne der Kinder entschieden wird, aber es gibt mir etwas selbstvertrauen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2014 11:41