Hallo zusammengestellt ,
habe folgendes Problem mein Umgang mit meiner 6 jährigen Tochter ist eigentlich alles gut geregelt per Gericht ...
Die Urlaube der letzten Jahre ging auch alles recht normal meistens 10-14 Tage im Schnitt.
Jetzt hat meine Ex letzte Woche den Urlaub für dieses Jahr angesprochen und gleich ihre Termine mitgeschickt von dann
und dann hätte sie Urlaub und von da bis da würde ihre Mutter mit der kleinen an die Ostsee fahren , da dieda oben einen Dauer
Wohnwagen haben , für mich hat sie 9 Tage praktisch den Rest eingeplant , weil sie würde definitiv 3 wochen mit oma an die see
fahren , und sie ihren Urlaub auch natürlich mit den Kindern verbringen (das heißt bei ihr die kinder vor die glotze setzen ) ( sie hat noch 2 weitere Kinder von 2 anderen Männern die sich nicht kümmern ) Gestern meinte sie zu mir was mit Urlaub wäre und ich mich jetzt entschieden hätte wegen der 9 Tage , ansonsten hätte ich dieses Jahr Pech gehabt , ich meinte das ich gerne die 3 wochen hätte , denn vater und kind haben auch ein recht aufeinander , da meinte sie nur ich solle ans kind denken und Abstriche machen damit sie mit oma an die see fahren kann , ich habe gesagt das ich das so nicht möchte und da wurde ich mal wieder beleidigt, und würde nicht ans kind denken etc ... und bin gegangen denn auf so eine Art gebe ich mich nicht runter ...
Jetzt meine Frage was soll ich tun , ans Super Jugendamt hier wenden , ich möchte keinen Ärger haben , sondern nur die Zeit mit meiner Tochter genießen, vielleicht hat hier ja jemand anders ähnliche Erfahrungen ...
Ich danke schon mal im Vorraus
Hi,
da ihr den Umgang sowieso per Gericht geregelt habt, würde ich ihr sagen, dass Du die hälftigen Ferien (Ostern, Herbst, Sommer, Weihnachten ggf. Winterferien, wenn ihr habt) so wie es in diesem Land üblich ist haben willst und es jetzt zwei Möglichkeiten gibt:
1. Ihr einigt euch untereinander, wie ihr die gerichtliche Regelung ergänzt
2. Du eben die gerichtliche Regelung auch gerichtlich erweitern lässt.
Sie kann alternativ von ihrer Zeit der Oma Urlaubstage abtreten. Natürlich kannst Du auch die 9 Tage nehmen und dann eben die Herbstferien komplett für Dich beanspruchen. Kompromissmöglichkeiten gibt es viele und sicher schadet es auch nicht, diese (nachweisbar) zu unterbreiten.
Sprecht ab, dass ihr euch zu Beginn eines Kalenderjahres / Schuljahres zusammen setzt und die Ferien aufteilt.
Sollte sie da blocken, würde ich rechtzeitig reagieren. Also jetzt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin.
Wie ist denn die Urlaubsfrage gerichtlich geregelt?
Verstößt ihre "Anordnung" dagegen oder nicht?
Davon hängt es ab, welche Möglichkeiten du hast.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Ferien sind gar nicht geregelt , nur de Umgang am Wochenende mehr nicht ...
So und damit hast du eine lange Nase.
Die Mutter kann alleine entscheiden, was läuft, außer an den Tagen, an denen sich euer Kind nachweislich bei dir aufhalten hat.
Da ist deine Regelung anscheinend noch etwas lückenhaft und zeigt, dass du zur nächsten Verhandlung einen anderen Anwalt mitnehmen solltest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und das seid 2011 bis jetzt nie Probleme gehabt , wie mit Urlaub , plötzlich dieses jahr ist der Urlaub mit oma wichtig ... was soll ich tun , wie erweitert ich die Festlegung um die ferienregelung ???
Naja, 2011 war die Kleine 2 und Ferien kein Thema. Kein Wunder, dass das nicht mitgeregelt wurde.
Die Erweiterung erreichst Du durch außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Festlegung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Richtig da ist die kleine gerade 3 geworden , und niemand hat an die ferienregelung gedacht , die zeit ist so schnell vergangen und jetzt stehe ich da ...
Aussergerichtliche Einigung mit der Mutter oderübers jugendamt ?
Weil dann kann die mutter doch trotzdem es so handhaben wie sie will oder sehe ich das falsch ?
Indem du nochmal über Los gehst, nochmal einen Anwalt bezahlst um eine Erweiterung der gerichtlichen Umgangsregelung zu bewirken.
Wir sollten aber vorher nochmal darüber sprechen, wie diese am besten auszusehen hat.
Was stellst du dir denn vor?
Und by the way, bei mir funktioniert die Regelung, "First come first serve" sehr gut.
Das heißt, der erste, der seinen Wunsch für einen bestimmten Zeitraum in den Ferien anmeldet, bekommt ihn auch.
Hat sogar meine Ex, nach einigen Anfangsquerelen vorgeschlagen und sich auch weitestgehend daran gehalten.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich mein, wenn es bisher gut funktioniert hat, sollte dich dein nächster Weg vielleicht nicht gleich wieder zum Gericht führen.
Da scheint mir eine außergerichtliche Lösung auch möglich und naheliegender.
Vielleicht kannst du ihr das first come, first serve Prinzip ja nahe bringen, zumal sie das ja auch gerade für sich angewandt hat.
Da wäre es vielleicht einleuchtend, dass du dir dieses Recht dann zukünftig auch nimmst.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja ich hätte gerne jeweilsdie halben Ferien ( Ostern , Sommer , Herbst und Weihnachten ) und das im jährlichen Tausch ... das ich meine Tochter auch mql an heilig abend haben darf , ex ist ja der meinung das das nur der Mutter zu steht .... das wäre so meine Vorstellung
Ja ich hätte gerne jeweilsdie halben Ferien ( Ostern , Sommer , Herbst und Weihnachten ) und das im jährlichen Tausch ... das ich meine Tochter auch mql an heilig abend haben darf , ex ist ja der meinung das das nur der Mutter zu steht .... das wäre so meine Vorstellung....
Das System bringt bei ihr nix , ich muss dazu sagen das es immer gut läuft solange ich kaum wiederworte gebe , was ich aufgrund meiner Tochter auch nicht viel tue ...
Ok, dann bringe das mal genau zu Papier, z.B. welche Hälfte genau und stelle das hier rein.
Zunächst mal nicht als Gerichtsantrag, sondern als freundlichen Schrieb an deine Ex und wir schauen mal drüber.
Und erst wenn das nicht fruchtet, sehen wir weiter.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meinst du das ich richtig so wie sie kenne lacht die mich hundert Prozent aus , wenn ich ihr da ein schreiben hinlege ....m
ich kann das morgen im laufe des tages mal was reinstellen , wie ich mir das vorstelle ...
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, egal ob mit lachen oder nicht, geht in dem gleichen Sinne eben ein Antrag ans Gericht raus.
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Okay richtig ... wie läuft das mit dem gerichtsantrag dafür , muss man vorher wieder beim Jugendamt ein Gespräch zur Einigung führen ? Oder stellt der Anwalt gleich ein Antrag bei Gericht ? Gibt es eine Verhandlung oder wie funktioniert das alles ?
Vorgeschrieben ist es nicht aber manche Richter fühlen sich belästigt, wenn man das nicht zumindest versucht hat.
Und ja, wenn es zu keiner Einigung kommt, stellt man einen Antrag bei Gericht.
In Umgangsfragen geht das auch ohne Anwalt aber da du doch noch nicht so viel Erfahrung damit hast, würde ich lieber einen mit nehmen.
Aber versuche es erstmal so.
Ich denke, das könnte klappen.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Emmern,
denk bitte auch dran, dass manche KMs darauf "bestehen", dass das Kind gegen Ende der Ferien bei der KM ist, damit es sich wieder auf die Schule vorbereiten kann.
Somit könntet ihr auch festlegen, dass Du immer den ersten Ferienblock nimmst und die KM den Zweiten (wenn das bei Euch von Bedeutung ist). Ausnahme sind die Weihnachtsferien, da hier auch mal durchgewechselt werden muss.
Schreib die KM noch mal freundlich an, ansonsten gehts halt ab zu Gericht. Wenn die KM Eurem Kind Zeit mit der Oma gönnen will, darf sie das gerne tun - in ihrem Ferienblock.
P.S. Die Nummer a la "ich möchte keinen Ärger haben" ist nicht zielführend. KMs von diesem Schlag nehmen ein solches Verhalten nicht als "entgegenkommend" wahr, sondern als Schwäche. Also sag deutlich was Du für Euren Umgang möchtest. Gruß Ingo
Anmerkung Mod: Themen zusammengeführt
Hallo ich nochmal , hatte vor 3 Wochen einige Fragen zum Thema Ferienregelung gestellt , inzwischen war ich beim Anwalt dieser sagt ich müsste erst ein klärendes Gespräch beim Jugendamt führen , bevor wir gerichtlich vorgehen können ... Ich habe versucht es in Frieden zu regeln und der ex gesagt , das das so nicht geht und wir eine Regelung finden müssen ... Ich muss dazu sagen das meine Tochter erst im Sommer in die Schule kommt , zählt denn da schon die Ferienregelung ?
Jetzt hat meine ex mir gerade per WhatsApp folgendes gesendet ... Original Text
Also was ich im Sommer vorschlagen kann ist: das du sie vom 24.07.15 bis 06.08.15 nehmen kannst. Solltest ihr wieder an der Ostsee sein, dann könntest du sie auch bis zum 09.08.15 und dann direkt zu oma bringen. Wenn nicht, dann fahren wir sie am 07.08.15 hoch zur oma.
Und in den Osterferien geht dieser Zeitraum gar nicht. Erst sie mit oma an der See und ab 06.04.15 bis 11.04.15 habe ich Urlaub. Und der steht!
Mail 2
Sie freut sich tierisch mit oma an die Ostsee zu fahren. Ich sehe sie dann auch weniger. Die wünsche unserer Tochter sollten wir respektieren...
Was soll ich tun , drauf reagieren oder zum Jugendamt Bitte ich weIss
nicht weiter ... Danke
Soll ich das dieses Jahr noch hinnehmen , weil alles so knapp und sie noch nicht in der Schule ist ?
Wie begründe ich beim Jugendamt warum ich mit dem was die mir anbietet nicht zufrieden bin , ich bin halt sehr
unerfahren und weiß nicht was das beste ist im Moment .... Danke für eure Antworten