Ferienregelung
 
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Ferienregelung

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(@emmern2110)

Hallo zusammengestellt  ,

habe folgendes  Problem  mein Umgang mit meiner 6 jährigen  Tochter  ist eigentlich  alles gut geregelt  per Gericht  ...

Die Urlaube der letzten  Jahre  ging auch alles recht normal meistens  10-14 Tage im Schnitt.
Jetzt hat meine Ex letzte Woche  den Urlaub  für dieses Jahr  angesprochen  und  gleich  ihre Termine  mitgeschickt  von dann
und dann hätte sie Urlaub  und  von da bis da würde ihre Mutter mit der kleinen  an die Ostsee  fahren , da dieda oben einen  Dauer
Wohnwagen  haben , für mich  hat sie 9 Tage  praktisch  den Rest eingeplant , weil sie würde definitiv  3 wochen mit oma an die see
fahren , und sie ihren Urlaub  auch  natürlich  mit den Kindern  verbringen  (das heißt  bei ihr die kinder vor die glotze setzen ) ( sie hat noch 2 weitere Kinder  von 2 anderen Männern  die sich nicht  kümmern  ) Gestern meinte sie zu mir was mit Urlaub  wäre und ich mich  jetzt entschieden  hätte wegen der 9 Tage , ansonsten  hätte ich  dieses Jahr Pech gehabt  , ich meinte das ich gerne die 3 wochen hätte , denn vater und  kind haben auch ein recht aufeinander  , da meinte sie nur ich solle ans kind denken und Abstriche  machen damit sie mit oma an die see fahren kann , ich habe gesagt das ich  das so nicht möchte und da wurde ich mal wieder beleidigt,  und würde  nicht  ans kind denken etc ... und bin gegangen  denn auf so eine Art gebe ich  mich nicht runter ...
Jetzt  meine Frage was soll ich tun , ans Super Jugendamt hier wenden , ich möchte keinen Ärger  haben , sondern nur  die Zeit mit meiner Tochter genießen,  vielleicht  hat hier ja jemand anders ähnliche  Erfahrungen  ...

Ich danke schon  mal  im  Vorraus

Zitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da ihr den Umgang sowieso per Gericht geregelt habt, würde ich ihr sagen, dass Du die hälftigen Ferien (Ostern, Herbst, Sommer, Weihnachten ggf. Winterferien, wenn ihr habt) so wie es in diesem Land üblich ist haben willst und es jetzt zwei Möglichkeiten gibt:

1. Ihr einigt euch untereinander, wie ihr die gerichtliche Regelung ergänzt
2. Du eben die gerichtliche Regelung auch gerichtlich erweitern lässt.

Sie kann alternativ von ihrer Zeit der Oma Urlaubstage abtreten. Natürlich kannst Du auch die 9 Tage nehmen und dann eben die Herbstferien komplett für Dich beanspruchen. Kompromissmöglichkeiten gibt es viele und sicher schadet es auch nicht, diese (nachweisbar) zu unterbreiten.

Sprecht ab, dass ihr euch zu Beginn eines Kalenderjahres / Schuljahres zusammen setzt und die Ferien aufteilt.

Sollte sie da blocken, würde ich rechtzeitig reagieren. Also jetzt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wie ist denn die Urlaubsfrage gerichtlich geregelt?
Verstößt ihre "Anordnung" dagegen oder nicht?

Davon hängt es ab, welche Möglichkeiten du hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:16
(@emmern2110)

Die Ferien  sind gar nicht  geregelt  , nur de Umgang  am Wochenende  mehr nicht  ...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So und damit hast du eine lange Nase.

Die Mutter kann alleine entscheiden, was läuft, außer an den Tagen, an denen sich euer Kind nachweislich bei dir aufhalten hat.
Da ist deine Regelung anscheinend noch etwas lückenhaft und zeigt, dass du zur nächsten Verhandlung einen anderen Anwalt mitnehmen solltest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:35
(@emmern2110)

Und das seid 2011 bis jetzt  nie Probleme  gehabt  , wie mit Urlaub  , plötzlich  dieses jahr  ist der Urlaub  mit oma wichtig  ... was soll ich  tun , wie erweitert  ich die Festlegung  um die ferienregelung  ???

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, 2011 war die Kleine 2 und Ferien kein Thema. Kein Wunder, dass das nicht mitgeregelt wurde.

Die Erweiterung erreichst Du durch außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Festlegung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.01.2015 00:42
(@emmern2110)

Richtig  da ist die kleine  gerade  3 geworden  , und niemand  hat an die ferienregelung  gedacht  , die zeit  ist so schnell  vergangen  und  jetzt  stehe ich  da ...

Aussergerichtliche Einigung  mit der Mutter  oderübers jugendamt  ?
Weil dann kann die mutter doch  trotzdem  es so handhaben  wie sie will oder sehe ich das falsch  ?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Indem du nochmal über Los gehst, nochmal einen Anwalt bezahlst um eine Erweiterung der gerichtlichen Umgangsregelung zu bewirken.

Wir sollten aber vorher nochmal darüber sprechen, wie diese am besten auszusehen hat.
Was stellst du dir denn vor?

Und by the way, bei mir funktioniert die Regelung, "First come first serve" sehr gut.
Das heißt, der erste, der seinen Wunsch für einen bestimmten Zeitraum in den Ferien anmeldet, bekommt ihn auch.

Hat sogar meine Ex, nach einigen Anfangsquerelen vorgeschlagen und sich auch weitestgehend daran gehalten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.01.2015 00:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich mein, wenn es bisher gut funktioniert hat, sollte dich dein nächster Weg vielleicht nicht gleich wieder zum Gericht führen.

Da scheint mir eine außergerichtliche Lösung auch möglich und naheliegender.

Vielleicht kannst du ihr das first come, first serve Prinzip ja nahe bringen, zumal sie das ja auch gerade für sich angewandt hat.
Da wäre es vielleicht einleuchtend, dass du dir dieses Recht dann zukünftig auch nimmst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.01.2015 00:55




(@emmern2110)

Ja ich hätte gerne jeweilsdie halben Ferien ( Ostern  , Sommer , Herbst und  Weihnachten  ) und  das im jährlichen  Tausch ... das ich meine  Tochter  auch mql an  heilig abend haben  darf , ex ist ja der meinung das das nur der Mutter  zu steht .... das wäre so meine  Vorstellung

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 00:58
(@emmern2110)

Ja ich hätte gerne jeweilsdie halben Ferien ( Ostern  , Sommer , Herbst und  Weihnachten  ) und  das im jährlichen  Tausch ... das ich meine  Tochter  auch mql an  heilig abend haben  darf , ex ist ja der meinung das das nur der Mutter  zu steht .... das wäre so meine  Vorstellung....

Das System bringt  bei  ihr nix , ich  muss dazu sagen  das es immer gut läuft solange  ich  kaum wiederworte gebe , was ich  aufgrund  meiner  Tochter  auch nicht  viel  tue ...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 01:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, dann bringe das mal genau zu Papier, z.B. welche Hälfte genau und stelle das hier rein.
Zunächst mal nicht als Gerichtsantrag, sondern als freundlichen Schrieb an deine Ex und wir schauen mal drüber.

Und erst wenn das nicht fruchtet, sehen wir weiter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.01.2015 01:05
(@emmern2110)

Meinst du das ich richtig  so wie sie kenne lacht die mich hundert  Prozent  aus , wenn ich ihr da ein schreiben  hinlege ....m
ich kann das morgen  im laufe  des tages mal was reinstellen , wie ich mir das vorstelle  ...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 01:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, egal ob mit lachen oder nicht, geht in dem gleichen Sinne eben ein Antrag ans Gericht raus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.01.2015 01:11
(@emmern2110)

Okay richtig  ... wie läuft das mit dem gerichtsantrag dafür  , muss man vorher wieder beim Jugendamt ein Gespräch  zur Einigung führen ? Oder stellt der Anwalt  gleich  ein Antrag  bei Gericht  ? Gibt es  eine Verhandlung oder wie funktioniert  das  alles ?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 01:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vorgeschrieben ist es nicht aber manche Richter fühlen sich belästigt, wenn man das nicht zumindest versucht hat.

Und ja, wenn es zu keiner Einigung kommt, stellt man einen Antrag bei Gericht.

In Umgangsfragen geht das auch ohne Anwalt aber da du doch noch nicht so viel Erfahrung damit hast, würde ich lieber einen mit nehmen.

Aber versuche es erstmal so.
Ich denke, das könnte klappen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.01.2015 01:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Emmern,

denk bitte auch dran, dass manche KMs darauf "bestehen", dass das Kind gegen Ende der Ferien bei der KM ist, damit es sich wieder auf die Schule vorbereiten kann.

Somit könntet ihr auch festlegen, dass Du immer den ersten Ferienblock nimmst und die KM den Zweiten (wenn das bei Euch von Bedeutung ist). Ausnahme sind die Weihnachtsferien, da hier auch mal durchgewechselt werden muss.

Schreib die KM noch mal freundlich an, ansonsten gehts halt ab zu Gericht. Wenn die KM Eurem Kind Zeit mit der Oma gönnen will, darf sie das gerne tun - in ihrem Ferienblock.

P.S. Die Nummer a la "ich möchte keinen Ärger haben" ist nicht zielführend. KMs von diesem Schlag nehmen ein solches Verhalten nicht als "entgegenkommend" wahr, sondern als Schwäche. Also sag deutlich was Du für Euren Umgang möchtest. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 01:40
(@emmern2110)

Anmerkung Mod: Themen zusammengeführt

Hallo  ich nochmal  , hatte vor 3 Wochen  einige Fragen  zum Thema  Ferienregelung  gestellt , inzwischen  war ich beim  Anwalt  dieser sagt ich müsste erst ein klärendes Gespräch beim  Jugendamt  führen  ,  bevor  wir gerichtlich  vorgehen können  ... Ich habe  versucht es in Frieden  zu regeln  und der ex gesagt  ,  das das so nicht  geht und wir eine Regelung  finden  müssen  ... Ich  muss dazu sagen  das meine Tochter  erst im Sommer in die Schule  kommt  ,  zählt denn da schon  die Ferienregelung  ?

Jetzt  hat meine  ex mir gerade  per WhatsApp  folgendes gesendet ... Original  Text

Also was ich im Sommer vorschlagen kann ist: das du sie vom 24.07.15 bis 06.08.15 nehmen kannst. Solltest ihr wieder an der Ostsee sein, dann könntest du sie auch bis zum 09.08.15 und dann direkt zu oma bringen. Wenn nicht, dann fahren wir sie am 07.08.15 hoch zur oma.

Und in den Osterferien geht dieser Zeitraum gar nicht. Erst sie mit oma an der See und ab 06.04.15 bis 11.04.15 habe ich Urlaub. Und der steht!

Mail 2
Sie freut sich tierisch mit oma an die Ostsee zu fahren. Ich sehe sie dann auch weniger. Die wünsche unserer Tochter sollten wir respektieren...

Was soll ich tun , drauf  reagieren  oder zum Jugendamt Bitte ich weIss
nicht  weiter ... Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2015 23:59
(@emmern2110)

Soll ich  das  dieses Jahr  noch  hinnehmen  , weil alles so knapp  und sie noch nicht  in der Schule  ist ?
Wie begründe ich beim  Jugendamt  warum  ich  mit dem was die mir anbietet nicht zufrieden  bin ,  ich bin halt  sehr
unerfahren  und  weiß  nicht  was das beste ist im Moment  .... Danke  für  eure Antworten

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2015 00:14




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