Ferienregelung
 
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Ferienregelung

 
(@romyspapa)

Hallo, ich suche eine Ferienregelung für meine Tochter. Sie ist 5 1/4 und so weit entwickelt, dass sie 2009 in die Schule kommen wird. Deswegen habe ich eine Umgangsänderung beantragt (bisher Mo sowie Sa-So in den geraden Wochen des Jahres). Die Änderung sollte eine übliche Regelung auch zu den Ferien beinhalten, aber das JA und auch die Richterin meinen, das unser Kind noch nicht alt genug für eine Ferienregelung ist. Völlig unverständlich für mich, da unser Kind bis zum ersten Kindergartenbesuch immer ( fast 24 Std. täglich) mit mir zusammen war. Die Mutter schizo-affektiv erkrankt, lehnt das ab und bekommt auch noch recht. Umgangsanbahnung und solche Sachen wurden im Vorfeld praktiziert,ebenso unsinnig m.E. da ich ja auch immer mit meiner Tochter zusammen war. Da soll ich den Kontakt zu meiner Tochter anbahnen.
Das ist alles Aberwitzig,nur nicht lustig.
Wer kann mir helfen.
Danke
romyspapa

Zitat
Geschrieben : 04.12.2008 00:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi romyspapa

Könnte es sein, dass die Antwort in den folgenden Worten von Dir steckt?

Umgangsanbahnung und solche Sachen wurden im Vorfeld praktiziert,ebenso unsinnig m.E. da ich ja auch immer mit meiner Tochter zusammen war. Da soll ich den Kontakt zu meiner Tochter anbahnen.
Das ist alles Aberwitzig,nur nicht lustig.

M.E. spielen hier noch andere Dinge eine Rolle, so die gestörte Kommunikation auf Elternebene und wahrscheinlich Deine doch etwas polternde Art (das letzte habe ich auch aus Deinen anderen Beiträgen hier entnommen). Ebenso liegt eine Notwendigkeit für eine Änderung der Umgangsregelung noch über ein halbes Jahr in der Zukunft. Bis dahin möchte vielleicht abgewartet werden, wie denn der Umgang zw. Kind und Dir sich nun entwickelt.
Jeder Punkt für sich ist vielleicht nicht massgeblich, zusammen betrachtet für mich jedoch ein bischen nachvollziehbar.

Wie sieht denn derzeit der Umgang aus und hattest Du konkrete Vorschläge für eine Regelung ab der Schulzeit vorgelegt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 01:41
(@romyspapa)

hi oldie..wenn sich was über einen zeitraum von 3 jahren hinzieht,kann man schon poltrig wirken...sry..meine frau zog nach einer therapiesitzung einfach aus und nahm das kind mit...da sie in einen anderen kreis zog war kein JA zuständig..die einen sagten:..dort wo das kind gemeldet ist..die anderen:...dort wo das kind lebt..... anfangs hatte ich einen anwalt, der sofort was machen wollte, sofort hat er nur eine rechnung geschrieben...3 monate später mal ein schreiben mit einer umgangsregelung die "gängig" wär... auf die hab ich mich auch gestützt und auf solche sachen, wie umgangsratgeber etc. nun mußt du entschuldigen,wenn ich geglaubt hab,dass das dann auch realisiert wird...alles pustekuchen....
später teilte mir "mein" anwalt mit, dass ich anspruch auf 3 wochen urlaub hab und ich den auch bekomme... seine regelung vor gericht sah so aus wie beschrieben ( mo und sa-so in den geraden wochen ohne urlaubsregelung) !!!!
vom JA wurde mir entgegenkommen signalisiert...vor gericht wieder ein dolchstoss:... das hätte ich falsch verstanden...
meine regelung sah flexible lösungen vor...in allen punkten...geteilte ferien,tage weise ferien nach absprache, keine zwei wochen zusammenhängend (entgegenkommen gegenüber der mutter)  trotzdem nichts... die richterin sagte: ...wenn ich ein urteil vom OLG haben möchte hätte sie kein problem... UND! ich war sachlich UND NICHT poltrig...
herzlichst

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Geschrieben : 04.12.2008 02:11
(@romyspapa)

hi...guck mal unter Aufsätze, da steht eine MUSTERVEREINBARUNG von DT....warum steht da nichts von Kindern unter 8 Jahren, betreffs einer Ferienregelung??
weihnachtliche Grüsse
romy&papa

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Geschrieben : 07.12.2008 00:14
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Die ursprüngliche Umgangsregelung ist meistens, alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags und die hälfte aller Ferien, daß wird sogar schon meistens im Kiga Alter praktiziert, somit stehen dir aufjedenfall alle Ferien zur Hälfte zu.

Lg

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Geschrieben : 07.12.2008 00:43
(@romyspapa)

Schönen Sonntag an alle,
du hast ja recht, allerdings sieht das JA und die Richterin das anders und die Mutter sowieso, deshalb bräuchte ich mal was wo das Schwarz auf Weiss geschrieben steht. Und sollte ich darauf bestehen? 
herzlichst

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Geschrieben : 07.12.2008 12:25
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Eigentlich weiss jeder Richter das, dir so der Umgang zusteht, wie begründet der Richter den das dir die Ferien nich tzu stehen?

Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2008 14:25
(@romyspapa)

Hi Furbie 30,
die Begründung in der mündlichen Verhandlung war, dass der Umgang ausreicht !!! Also MO  und SA-SO alle 14 Tage. Eine Ferienregelung entspricht nicht dem Kindeswohl, jetzt will sie erstmal mit meinem Kind reden. Sie bot mir eine Woche im Frühjahr, eine im Sommer und eine im Winter.
herzlichst

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Geschrieben : 07.12.2008 14:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Romyspapa,

auch wenn das in Anbetracht Deines Nicks komisch wirkt, achte bitte darauf, dass Du keine realen Namen nennst. Desweiteren wäre es gut, dass die Anderen wissen, dass Du die Umgangsverhandlung ohne Anwalt machst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.12.2008 14:39
(@romyspapa)

hallo comet und andere liebe helfer,
unsere bisherigen fragen und antworten wurden verschoben und sind unter " Meine Geschichte " bei:    romyspapa  zu lesen. dort oder hier kann mal ein link zu urteilen / beschlüssen eingestellt werden, falls jemand was kennt oder weiß.
vielen dank für die bemühungen
romyspapa , der sicher ist, dass euch die kleine dankbar ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2008 00:31