Fahrtkosten für Umg...
 
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Fahrtkosten für Umgang

 
(@mommedia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

ich habe leider zu folgendem Problem bisher kene Lösung gefunden:
ich habe einen 3jährigen Sohn, der in Berlin bei seiner Mutter lebt. Wir sind nicht verheiratet, haben gemeinsames Sorgerecht. Als wir noch zusammen waren, habe ich mit dem Einverständnis meiner Partnerin einen Job in Gütersloh angenommen (ca. 300km Entfernung). Dann kam die Trennung, ich bin ganz nach Gütersloh gezogen.
Seitdem bringt sie alle 14 Tage freitags meinen Sohn zu mir per Bahn, und ich ihn sontags wieder zurück. Zur Zeit habe ich eine Bahncard 50, und sie eine Partnercard, die aber im Januar ausläuft.
Nun mein eigentliches Problem: wer muß in unserem Fall für die Reisekosten aufkommen? Sie will, dass ich ihr wieder eine Bahncard kaufe, was ich finanziell nicht kann.
Hat sie das Recht, mir unseren Sohn nicht zu bringen, bzw. kann sie mir über den Unterhalt hinaus die Fahrten in Rechnung stellen?
Immerhin waren wir uns einig zum Zeitpunkt der Entscheidung, dass ich aus Berlin weggehe... -noch bevor wir uns getrennt haben.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 16:29
(@sandgren)

hy mommedia,
es mag sich bescheuert anhören aber kindesumgang ist eine "hol und bringschuld".
das heist das du alleine dafür sorgen musst wie du deine kinder siehst.
deine ex ist da nicht in der pflicht.

gruss sandgren 😎


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 16:40
(@mommedia)
Schon was gesagt Registriert

Dann wäre die brutale Methode, zu versuchen, ihn hierher zu mir zu holen, doch eigentlich die kostengünstigste für mich - kein Unterhalt, das Kindergeld, und keine Reise- und Übernachtungskosten? Ist das im Sinne des Erfinders?
Ich bin leider erst ganz neu in dieser Materie und muß erst versuchen, mich da rein zu finden...

Trotzdem vielen Dank für jeden Rat und Eure Hilfe...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 16:43
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hallo Mommedia!

Der Umgangsberechtigte (also Du) muss für die Kosten des Umgangs aufkommen.

lg

Andrea


Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 16:44
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hi Mommedia!

Erst mal :heartpump: lich Willkommen bei vatersein.de! Schön, dass Du den Weg hierher gefunden hast.

Was heißt die brutale Methode?

Gehst Du hier nach dem Kind? Oder gehst Du hier nach der Kohle????

Was heißt im Sinne des Erfinders? Wir sind hier in Deutschland und da haben halt manche *sorry* NARRENFREIHEIT.

Zurück zum Thread:

Jeder war mal ganz neu hier... :red:

lg

Andrea


Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 16:49
(@mommedia)
Schon was gesagt Registriert

Hi jazzywue,
natürlich gehe ich nach dem Kind, deswegen ist das auch keine ernsthafte Erwägung, zumal wir (Mutter und ich) uns bisher ja recht friedlich abstimmen konnten...
Es ging mir auch hauptsächlich um das Wissen um die rechtlichen Grundlagen, zumal ich irgendwo gelesen hatte, dass der Tatbestand der Einvernehmlichkeit der weiteren räumlichen Trennung durchaus Auswirkung auf gängige Rechtspraxis hätte?
Ich bin ja prinzipiell auch sehr froh, dass ich meinen Sohn gebracht bekomme, sonst könnte ich ihn nicht so oft sehen - und habe halt Schiss davor, was passiert, wenn wir uns an solchen Dingen nun aufreiben. Ihn nicht mehr alle 14 Tage zu sehen würde mich umbringen, aber das kennt Ihr woll leider alle zur Genüge.
-Danke für den netten, aufgeschlossenen Empfang und die Auskünfte...!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 16:59
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi mommedia!

Deine "brutale Methode" heißt, sich auf eine Schlacht mit dem JA einzulassen. Es klingt bei dir schon bißchen nach einem finanziellen Ursprung. Deshalb rate ich dir, es lieber zu lassen.

Auch wenn's ziemlich schwer fällt, mit der neuen Situation zurechtzukommen! Man hat letztendlich keine andere Wahl mehr. Vielleicht versucht du besser, mit deiner Ex zu verhandeln. Eventuell könnt ihr euch die Kosten teilen. Versuche es lieber erstmal auf die friedvolle Art!

Viel Erfolg und Grüße
Nico

Noch mal: Habe grad deinen letzten Beitrag gelesen. Hat sich wohl überschnitten.
Das klingt schon besser. Ich weiß auch, wie man sich fühlt, wenn man sein Kind nicht sieht. Aber trotzdem und bei allen Rechtmäßigkeiten - versuche erst mit ihr zu reden! Schreibst ja, dass ihr euch gut versteht. Dann denke ich, wirst du auch mit ihr zusammen einen Kompromiss finden, der euch beiden hilft!

Tschau
Nico

[Editiert am 8/12/2004 von Papa Nico]


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 17:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mommedia,

zumal ich irgendwo gelesen hatte, dass der Tatbestand der Einvernehmlichkeit der weiteren räumlichen Trennung durchaus Auswirkung auf gängige Rechtspraxis hätte?

Stimmt auch soweit. NUR: Du bist vom Hauptwohnsitz der Familie weggezogen. Daher ist das bei dir nicht anwendbar. Fällt in die Kategorie "Selbstgeschaffenes Leid". Sei der Ex mal dankbar, dass sie bisher sowohl Zeit als auch Geld für dich aufgewandt hat.

DeepThought

P.S.: Meine Ausführungen besagen nicht, dass ich mit der gängigen Handhabung der Umgangskosten einverstanden bin!


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 17:07
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hi Mommedia!

Sollte nicht so scharf klingen wie ich es formuliert habe... :heu:

*sorry*

Ja, es gibt entsprechende Urteile. Die müssten auch irgendwo im Net rumgeistern. Da verhält sich die Sache allerdings anders.

Sinngemäß: Wenn das Elternteil mit ABR willkürlich weit weg zieht, kann es sein dass er/sie (je nach dem) 50% der Umgangskosten tragen muss.

Für diese Aussage lege ich jedoch nicht meine Hand ins Feuer. Ich mach mich mal im Netz schlau und editiere meinen Beitrag wenn nötig. 😎

In deinem Fall:

Ist wirklich besser sich so zu einigen und miteinander zu reden. Sei froh, dass sie dir ein Stück entgegen kommt... 🙂

lg

Andrea


Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 17:09
(@mommedia)
Schon was gesagt Registriert

Danke schön noch mal...
🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 17:38




(@taccina)
Registriert

Sinngemäß: Wenn das Elternteil mit ABR willkürlich weit weg zieht, kann es sein dass er/sie (je nach dem) 50% der Umgangskosten tragen muss.

Für diese Aussage lege ich jedoch nicht meine Hand ins Feuer. Ich mach mich mal im Netz schlau und editiere meinen Beitrag wenn nötig. 😎

Das müsste stimmen.
Am Anfang meiner Trennung, forderte mein Noch Mann über den Anwalt, das ich ihm entweder das Kind bringen soll, oder aber für die kosten aufzukommen habe, die ihm bei den Fahrten (die nie zustande gekommen sind) entstehen.

Da ich aber aus der Not her, soweit geflüchtet bin, weil wir um unser leben fürchten mussten, griff dieses Gesetz nicht. Kommt also auch auf die Situation an.

Sonst glaube ich, sind 100km zumutbar.....

Liebe Grüße
Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 19:28
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hi Taccina!

Mal angenommen, die Ex/der Ex bekommt aber Sozialhilfe?

Wer zahlt das dann? Hat dann die Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Hat sonst noch jemand Erfahrung damit?

lg

andrea


Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 19:44
(@taccina)
Registriert

Wie jetzt? Der Ex Partner bei dem das Kind lebt, oder der Partner bei dem das Kind nicht lebt?

Wenn der Partner, beim dem das Kind lebt Sozihilfe bekommt, dann kann man da auch kein Geld verlangen. Es kann dann höchstens vom dem zu zahlenden TU/EU abgezogen werden.

[Editiert am 8/12/2004 von Taccina]


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 19:51
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

*sorry*

Ich meinte, bei dem Partner, bei dem das Kind lebt.

Also kann man es theoretisch mit dem Unterhalt verrechnen? Das hört sich ja mal vernünftig an. Wie siehts aber in der Praxis aus? :question:


Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 19:53
(@taccina)
Registriert

Gute Frage ob man mit dieser Klage dann auch durch kommt. Wenn ja und die KM kommt mit dem restlichen Unterhalt nicht klar bzw sie müsste dann noch zusteuernde Sozialhilfe bekommen, dann würde der Staat sich ja ins eigne Fleisch schneiden.

Ich kann nur sagen, das der Anwalt meines Noch Mannes "angedroht" hat, sollte ich für die Fahrtkosten nicht aufkommen, dann würde diese vom TU abgezogen werden.

Da der weite Umzug aber aus der Not her entstanden ist, ist es niemals zu einer Klage gekommen....von daher kann habe ich mit der Praxis keine Erfahrung

Liebe Grüße
Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 19:58
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

*michaucheinmischenwill*

Ich habe mal von einem Urteil gelesen, wo es darum ging, dass der umgangsberechtigte Vater immer von B nach M fliegen musste, um sein Kind zu sehen. Als er dann wegen der Kosten klagte, wurde ihm lediglich das Recht zugesprochen, von der KM verlagen zu können, dass diese ihm das Kind am Flughafen übergebe, so dass der nicht noch eine Taxireise durch M machen müsse. Ansonsten blieb das mit den Kosten sein Problem.

Aber ist es nicht auch so, dass die Fahrtkosten für Umgang pauschal schon vom KU abgezogen sind?

Steph


Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 20:00
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Wenn ja und die KM kommt mit dem restlichen Unterhalt nicht klar bzw sie müsste dann noch zusteuernde Sozialhilfe bekommen, dann würde der Staat sich ja ins eigne Fleisch schneiden.

Genau da liegt der Hund begraben.

Naja, Anwälte drohen oft wenn der Tag lang ist sag ich immer. *g*

Danke für Deine Hilfe! :red:


Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 20:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steph,

das von dir zitierte Urteil gibt es. Es basiert auf dem Umzug der KM von M nach B. Sie hat die Entfernung herbeigeführt und die Richter sahen es als angemessen an, ihr diesen langen Weg von der Wohnung vom Flughafen aufs Auge zu drücken.

Grundsätzlich gilt: Der Umgangselternteil trägt die Kosten. Punkt. Hat der Betreuungselternteil die Entfernung hergestellt, kann er an den Kosten beteiligt werden.

Das BVerfG hat entschieden, dass das vom Unterhaltsverpflichteten quasi ja einbehaltene KG (KU lt. DT abzgl. KG-Anteil gem. Anlage A zur DT = Zahlbetrag) für den Umgang aufzuwenden ist. Es hat aber auch klar gestellt, dass der Staat endlich einmal in die Puschen kommt und die dioffuse Verquickung des KG in diversesten Gesetzen endlich mal aufdröselt. Ferner hat es angeregt (!), so es nicht zur vollen hälftigen Anrechnung des KG kommt, der SB angemessen zu erhöhen ist bzw. das unterhaltsrelevante monatliche Nettoeinkommen angemessen zu kürzen ist um die Umgangskosten.

DeepThought
*sich 'nen Wolf schreibt, weil dies Thema zwei Mal die Woche kommt*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 20:10
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

Grundsätzlich gilt: Der Umgangselternteil trägt die Kosten. Punkt. Hat der Betreuungselternteil die Entfernung hergestellt, kann er an den Kosten beteiligt werden.

Jo, das wollte ich damit ausgedrückt haben. Selbst in so einem Fall muss der "Umgehende" sehen, wo er bleibt. "Können" ist eben nicht "müssen".

Insofern, Mommedia, kannste froh sein, dass es so läuft, wie es läuft!

@ Deep: 'n schönen Gruß ans Wolfsrudel *denmondangeul*...

Steph


Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2004 00:44