Hallo zusammen,
bin mir nicht sicher ob dies das richtige Unterforum ist. Falls falsch, bitte ich es zu verschieben wenn möglich. Danke.
Ich habe eine Frage zu den Fahrkosten. Derzeit ist meine finanzielle Lage sehr schlecht. Habe ein Arbeitsverbot bekommen und muss eine Kur machen. Falle deswegen aber nicht unter ALG 1 sondern 2. Die Kinder leben bei mir in der früheren Ehewohnung. Die KM ist bei unserer Trennung weit weg gezogen. Das Problematische ist, dass sie nun ALG 1 bekommt.
Den Kindern zuliebe habe ich mich bereit erklärt ihr die Kleinen in die nächste Stadt (Leben auf dem Land, 44 min. Zugstrecke ca.) zu bringen, wo sie dann von ihrer Stadt aus mit dem Zug hinfahren würde. Jedoch ist es bei mir sehr knapp und der Richter meinte dann, ich solle probieren ob mir das Amt es übernimmt. Wenn ja, dann geht es klar, dass ich die Kinder in die Stadt bringe, ansonsten bleibt es dabei, dass sie die Kinder bei uns Zuhause abholt. (also am Bahnhof bei uns im Dorf)
Meine Frage ist nun, weiß einer von euch zufällig ob ich das für die Kinder beim Amt beantragen kann oder ob sie das beantragen muss?
Ich habe vorhin telefonisch angefragt und da hieß es nur sie würden das nicht übernehmen. Die Dame am Telefon schien etwas im Stress zu sein, möchte sie deswegen heute nicht nochmals stören. Die ist auf meine Ex nicht sonderlich gut zu sprechen, deswegen meinte sie, dass meine Ex das zahlen soll. Weiß jetzt aber nicht, ob sie das nur so gesagt hat oder ob es wirklich der richtige amtliche Weg einer Beantragung ist.
Sie nimmt sich normalerweise ein Bayernticket. Ich habe bei der Umgangsregelung leider nicht gleich geschalten und gemerkt, dass die mit dem Bayernticket ja eigentlich keine Mehrkosten hätte, wegen der Strecke von der Stadt zu uns ins Dorf. Darum ging es ihr leider ja. Ich hatte nur die Kinder Kopf welche ihre Mutter ja so gern mal wieder sehen wollen würden und habe somit versucht da irgendwas anzubieten was das ermöglicht.
Wir haben beide kein Auto, Führerschein hätte ich, aber Auto kann ich mir keines leisten. Deswegen ist es etwas schwierig.
Ich will den Kindern das gern ermöglichen und sie etwas milde stimmen. Vielleicht kommt sie ja dann auch wirklich endlich mal zu den Abgemachten Terminen. Die Kosten verursachen mir allerdings etwas Bauchweh. Deshalb wollte ich eure Erfahrung oder Meinung zu der Kostenfrage wissen.
LG Stefan
Servus Stefan,
die Umgangskosten hat in der Regel das Umgangselternteil zu tragen. Da KM die Entfernung geschaffen hat, müsste sie erst recht die Kosten hierfür tragen.
Ob sie Unterstützung hierfür vom JC kriegt, weiss ich nicht; SIE (nicht Du) müsste bei dem für sie zuständigem JC mal nachfragen bzw. beantragen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Stefan,
die Umgangskosten hat in der Regel das Umgangselternteil zu tragen. Da KM die Entfernung geschaffen hat, müsste sie erst recht die Kosten hierfür tragen.
Ob sie Unterstützung hierfür vom JC kriegt, weiss ich nicht; SIE (nicht Du) müsste bei dem für sie zuständigem JC mal nachfragen bzw. beantragen.Grüßung
Marco
Hallo Marco,
in der Umgangsregelung ist eingetragen, dass ich versuchen werde es zu beantragen. Der Richter meinte zu Anfangs das gleiche was du schreibst, aber dann hat sie das Zicken angefangen und ich dachte mir, dass ich da irgendwas machen muss. Immerhin gings um die Kinder.
Also sollte ich wohl nochmals darum bitten, dass sie nachfragt. Der Richter hat es zumindest zu uns beiden gesagt, dass wir es probieren sollen.
LG Stefan
Dann probier es und lege deiner Ex oder notfalls später einem Richter den Ablehnungsbescheid vor.
Fordere sie allerdings auch dazuauf, dass sie sich um die Umgangskosten kümmern soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Fordere sie allerdings auch dazuauf, dass sie sich um die Umgangskosten kümmern soll.
So wäre es eigentlich gerichtlich vorgesehen. Wir hatten beide die Aufforderung uns darum zu kümmern. Habe allerdings gerade von ihr erfahren, dass sie die Bedingung stellt, dass ich es zuerst versuchen soll. Kann man ja nicht ändern. Ich werde es so oder so diese Woche erledigen. Sie kann ich leider nicht dazu zwingen.
LG Stefan
Moin Stefan,
was ein Richter in ein Urteil schreibt, muss im richtigen Leben nicht funktionieren. Wenn also beispielsweise Dein Job-Center sagt "wir sind nicht zuständig, denn du bist nicht der Umgangselternteil", dann gilt das einfach so; ein Gerichtsurteil muss Dein JC nicht interessieren.
Abgesehen davon bin ich persönlich der Ansicht, dass Du Deine Kinder ihrer Mutter nicht hinterhertragen solltest. Als ALG-Empfängerin sollte sie zumindest keine Zeitprobleme haben. Was willst Du tun, wenn sie dann keine Lust zum Kochen hat? Oder mit den Kindern was zu unternehmen? Bleibst Du dann beim Umgang dort und bekochst und bespasst die Kids?
Grüssles
Martin
(der sich manchmal fragt, ob alle Eltern den Unterschied zwischen "Kinder haben" und "einen Hamster haben" wirklich kennen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Stefan,
was ein Richter in ein Urteil schreibt, muss im richtigen Leben nicht funktionieren. Wenn also beispielsweise Dein Job-Center sagt "wir sind nicht zuständig, denn du bist nicht der Umgangselternteil", dann gilt das einfach so; ein Gerichtsurteil muss Dein JC nicht interessieren.
Abgesehen davon bin ich persönlich der Ansicht, dass Du Deine Kinder ihrer Mutter nicht hinterhertragen solltest. Als ALG-Empfängerin sollte sie zumindest keine Zeitprobleme haben. Was willst Du tun, wenn sie dann keine Lust zum Kochen hat? Oder mit den Kindern was zu unternehmen? Bleibst Du dann beim Umgang dort und bekochst und bespasst die Kids?
Grüssles
Martin
(der sich manchmal fragt, ob alle Eltern den Unterschied zwischen "Kinder haben" und "einen Hamster haben" wirklich kennen)
Hallo Martin,
nettes Zitat.
Ich weiß. Es war ja auch nur so, dass ich es angeboten hatte wenn die Kosten gedeckt werden. Ich habe ich also laut Urteil nur dazu verpflichtet es zu beantragen. Wenn es nicht genehmigt wird, dann gilt weiterhin, dass sie sie abholt und bringt. Außer sie zahlt es mir.
Ihr hättet die Verhandlung mitbekommen sollen. Sie hat sich so lächerlich aufgeführt. Das alles tat mir unglaublich Leid für die Kinder. Sie denkt immer nur an sich. Ich wollte einfach nicht noch länger die Zeit des Richters und aller Beteiligten verschweden. Wir sahsen da 3h drinnen. Sie war so unglaublich stur und hat alle Vorschläge von uns und dem Richter verworfen. Da wollte ich ihr entgegen kommen der Kinder zuliebe. (glaube ich stelle euch einen Auszug der Unterhaltung ins Forum)
Wenn sie sich mit den Kindern nicht abgibt, dann werde ich mit meinem Anwalt nochmal eine Umgangsregelung beantragen. Es ist sowieso fraglich ob sie weiterhin die Kinder negativ beeinflussen wird. Sollte sie das wieder tun, werden wir so oder so den Antrag stellen. Mit dem Gespräch beim Jugendamt wurde von dessen Seite so oder so schon eine Empfehlung ans Gericht gesendet. Dass die Mutter bei ihren Besuchen am besten vom Kinderschutzbund betreut wird. Wir haben aber dann doch gesagt wir geben ihr nochmal eine Chance.
Ich habe immer noch eine kleine winzige Hoffnung, dass sie irgendwann erkennt, dass sie zum Besten der Kinder handeln muss und nicht das was sie gerade toll findet oder für sie am Schönsten ist.
LG Stefan
Stefan, deine Haltung, die Kinder der Mutter hinterher zu tragen ehrt dich und normalerweise sehe den Umgang als das Problem beider Eltern an, auch wenn die Justiz das nicht so sieht.
Aber in diesem Fall halte ich deine Bemühungen eher für schädlich.
Das, offenbar mäßige Interesse der Mutter wird durch das nach tragen sicher nicht größer.
Und gerade, wenn die Mutter die Entfernung geschaffen hat und euch dann auch noch schon ein paar Mal versetzt hat, wäre bei mir der Bock fett.
Ich fürchte auch, dass die Enttäuschung der Kinder dann noch größer ist, wenn sie sie nicht mal auf diese kurze Distanz abholen will.
Zu der Frage, ob du beim JC Umgangskosten geltend machen kannst, würde ich auch eher nein antworten.
Umgangskosten werden zwar, anders als im Unterhaltsrecht, generell anerkannt aber eben nur bei dem, der zum Umgang berechtigt und verpflichtet ist.
Bei dir ist das eine freiwillige Leistung, die du einfach unterlassen kannst, wenn du sie dir nicht leisten kannst.
Damit ist das JC draußen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Ihr hättet die Verhandlung mitbekommen sollen. Sie hat sich so lächerlich aufgeführt. Das alles tat mir unglaublich Leid für die Kinder. Sie denkt immer nur an sich. Ich wollte einfach nicht noch länger die Zeit des Richters und aller Beteiligten verschweden. Wir sahsen da 3h drinnen.
Waren die Kinder bei der Scheidungsverhandlung dabei??? :puzz:
Wenn sie sich mit den Kindern nicht abgibt, dann werde ich mit meinem Anwalt nochmal eine Umgangsregelung beantragen.
Du bist doch hier der BET. D.h. Du hälst die Kinder zum Umgang bereit, förderst ihn indem Du die Kinder positiv darauf einstimmst, ggf. hilfst Du sogar beim Transport, aber Du hast keine Umgangsregelung bzw. deren Änderung zu beantragen. Was die KM in der Umgangszeit macht, ist nicht Deine Sache! Will die KM als UET mehr Umgang, sollte sich sich an Dich wenden (und dann JA und Gericht, aber dazu wirst Du es sicherlich nicht kommen lassen). Nimmt die KM ihren Umgang nicht wahr, dann ist es halt so. Leider bleibt es dann an Dir hängen, die Kinder zu trösten. Die Kinder haben zwar ein Recht auf Umgang mit dem UET, aber letztendlich wird man die KM nicht zwingen können, ihren Umgang wahrzunehmen.
Gruß, toto
Moin Stefan,
Ich habe ich also laut Urteil nur dazu verpflichtet es zu beantragen.
Dann solltest Du das auch tun.
Wenn sie sich mit den Kindern nicht abgibt, dann werde ich mit meinem Anwalt nochmal eine Umgangsregelung beantragen.
Da kein Elternteil gegen seinen Willen zur Wahrnehmung von Umgang gezwungen werden kann, solltest Du Dir jeglichen Gedanken daran schenken.
Ihr hättet die Verhandlung mitbekommen sollen. Sie hat sich so lächerlich aufgeführt.
In Anbetracht Deines Threads zur gewünschten Namensänderung, brauchst Du keine weiteren Auszüge darzustellen ... das würde zu einem Lachmuskelkater führen ...
Ich weiß, es ist alles nicht lustig und für Eure Kinder tut es mir Leid, aber Du kannst sie nicht ändern.
Gruß
United
Stefan, deine Haltung, die Kinder der Mutter hinterher zu tragen ehrt dich und normalerweise sehe den Umgang als das Problem beider Eltern an, auch wenn die Justiz das nicht so sieht.
Aber in diesem Fall halte ich deine Bemühungen eher für schädlich.Das, offenbar mäßige Interesse der Mutter wird durch das nach tragen sicher nicht größer.
Und gerade, wenn die Mutter die Entfernung geschaffen hat und euch dann auch noch schon ein paar Mal versetzt hat, wäre bei mir der Bock fett.Ich fürchte auch, dass die Enttäuschung der Kinder dann noch größer ist, wenn sie sie nicht mal auf diese kurze Distanz abholen will.
Zu der Frage, ob du beim JC Umgangskosten geltend machen kannst, würde ich auch eher nein antworten.
Umgangskosten werden zwar, anders als im Unterhaltsrecht, generell anerkannt aber eben nur bei dem, der zum Umgang berechtigt und verpflichtet ist.
Bei dir ist das eine freiwillige Leistung, die du einfach unterlassen kannst, wenn du sie dir nicht leisten kannst.
Damit ist das JC draußen.
Ich weiß, das ist meine andere Sorge. Jedoch habe ich das mit dem Jugendamt durchgekaut. Mehrfach. Die meinten ich sollte es nochmal probieren. Wenn es als nächstes aber auch wieder Probleme gibt, dann wird sowohl das Jugendamt als auch mein Anwalt andere Seiten mit ihr aufziehen. Es ist so zu sagen die letzte Chance. Du kannst dir vorstellen was ich deswegen für einen Hals auf sie hab. Aber ich will das Richtige machen. Ich dachte mir einfach, es ist zumindest nicht falsch auf den Rat des Jugendamtes zu hören, also ihr noch diese eine Chance zu geben.
LG Stefan
Moin.
Waren die Kinder bei der Scheidungsverhandlung dabei??? :puzz:
Du bist doch hier der BET. D.h. Du hälst die Kinder zum Umgang bereit, förderst ihn indem Du die Kinder positiv darauf einstimmst, ggf. hilfst Du sogar beim Transport, aber Du hast keine Umgangsregelung bzw. deren Änderung zu beantragen. Was die KM in der Umgangszeit macht, ist nicht Deine Sache! Will die KM als UET mehr Umgang, sollte sich sich an Dich wenden (und dann JA und Gericht, aber dazu wirst Du es sicherlich nicht kommen lassen). Nimmt die KM ihren Umgang nicht wahr, dann ist es halt so. Leider bleibt es dann an Dir hängen, die Kinder zu trösten. Die Kinder haben zwar ein Recht auf Umgang mit dem UET, aber letztendlich wird man die KM nicht zwingen können, ihren Umgang wahrzunehmen.Gruß, toto
Ja im Schreiben stand, dass ich sie mitbringen soll. Sie wurden vom Richter angehört.
Es ging ja darum, dass sie die Kinder nicht negativ beeinflussen darf. Wenn sie das wieder macht, dann wird das Jugendamt mit Kinderschutzbund eingreifen. Ich will ihr den Kontakt ja nicht untersagen, deswegen haben wir beschlossen, wenn der Fall eintritt, dann wird sie die Kinder nicht mehr allein sehen dürfen. Sie bekommt dann eine Begleitperson vom Kinderschutzbund gestellt.
Ich weiß, dass ich sie nicht zwingen kann. Leider. Habe ich auch nicht vor. Aber ich möchte meinen Kinder zuliebe zumindest alles versuchen was klar in meinen Möglichkeiten liegt.
Moin Stefan,
Dann solltest Du das auch tun.
Da kein Elternteil gegen seinen Willen zur Wahrnehmung von Umgang gezwungen werden kann, solltest Du Dir jeglichen Gedanken daran schenken.
In Anbetracht Deines Threads zur gewünschten Namensänderung, brauchst Du keine weiteren Auszüge darzustellen ... das würde zu einem Lachmuskelkater führen ...Ich weiß, es ist alles nicht lustig und für Eure Kinder tut es mir Leid, aber Du kannst sie nicht ändern.
Gruß
United
Keine Sorge ich verschwende keinen Gedanken daran. Ich weiß nicht recht wie mich da ausdrücken soll, damit man versteht was ich meine. Hmm, also ich bin mir dessen völlig im klaren, dass ich sie da nicht ändern kann. Ich möchte einfach nur den Versuch das Ganze für meine Kinder positiv zu Regeln wahr nehmen. Wenn sie nicht mitmacht, dann kann ich zumindest später zu meinen Kindern sagen "ich habe es versucht". Mehr kann ich nicht tun, aber das was ich bis jetzt getan hab, das war im Bereich des Möglichen. Der Rest liegt an ihr.
LG Stefan
Es ging ja darum, dass sie die Kinder nicht negativ beeinflussen darf. Wenn sie das wieder macht, dann wird das Jugendamt mit Kinderschutzbund eingreifen.
Was macht die KM denn?
Was macht die KM denn?
Sagt den Kindern Dinge über mich, wo sie dann total verstört heim kommen und mich anschreien. Außerdem kamen sie manchmal mit de Spruch "das dürfen wir dir nicht sagen, sonst schimpft Mama hat Mama gesagt". Oder sie schickt die Kinder vor und die sollen mir sagen, dass sie jetzt zu Mama ziehen wollen, weil die ein neues Hochbett versprochen hat. Weder hat sie ein Zimmer für die Kleinen, noch ein Hochbett. Oder sie kommen plötzlich an und sagen "Mama hat gesagt, dass Oma ganz böse ist und uns Mama wegnehmen will".
Außerdem hab ich Angst, dass sie mit den Kindern wieder so schnell überfordert ist und Handgreiflich werden könnte. Ich weiß ist eine große Anschuldigung, aber trotzdem kann ich die Zeit in der Ehe diesbezüglich nicht einfach vergessen. Auch kann ich nicht sagen, dass ichs weiß, dass es so kommen wird. Ich weiß es nicht, ich hab nur Angst.
LG Stefan
Moin.
Das ist natürlich alles nicht schön. Aber mir fällt es schwer, Dir da gute Hinweise zu geben, wie Du damit umgehen sollst. Wir hier im Forum haben natürlich den Vorteil, der ein Nachteil zugleich ist, dass wir emotional nicht involviert sind, aber eben auch weit weg.
Was die negative Beeinflussung der Kinder durch die Km betrifft: Du solltest Dich bemühen, die Kinder immer gut aufzufangen, ihre Sorgen & Fragen aufgrund solcher unangemessenen Bemerkungen der KM ernst nehmen und (kindgerecht) beantworten. [Wie alt waren die Kinder nochmal???] Du musst Dich aber damit abfinden, dass Du solche Bemerkungen der KM nicht wirst verhindern können. Eigentlich hätte ich Dir ja geschrieben, dass Du auch noch mal versuchst, das Gespräch mit KM zu suchen, aber anhand Deiner übrigens Schilderungen vom Zustand der KM ist das vermutlich Zeitverschwendung...
Du solltest hochsensibel sein für offensichtliche Kindeswohlgefährdung. In dem Moment wo es zu Handgreiflichkeiten kommt, musst Du unverzüglich handeln. Leider wird es schwierig, vorab tätig zu werden. Aufgrund der verbalen Beeinflussung der KM eine Kindeswohlgefährdung zu verargumentieren halte ich für nicht zielführend.
Sorry, dass ich keine besseren Ideen für Deine Kinder habe!
Gruß, toto
Hey toto,
du brauchst dich dafür nicht entschuldigen. Mir fällt doch selbst auch keine wirkliche Lösung ein, außer eben hellhörig zu sein und abzuwarten. Ich hoffe natürlich, dass es nie dazu kommen wird, aber muss es trotzdem im Hinterkopf behalten damit ichs bei Bedarf nicht übersehe. Bedarf klingt hier ziemlich blöd, mir fällt gerade aber auch kein besserer Begriff ein.
Ich weiß natürlich auch, dass ichs nicht verhindern kann, aber wenn es zu viel für die Kinder wird (das bin ich gerade noch psychologisch am anklären) dann muss ich einstreiten. Die Familienhelferin und JA sind mit diesem Weg einverstanden, das war mir wichtig. Wollte ja mit denen gemeinsam "Notfallpläne" schaffen und dazu gehören die Absicherungen.
Zumal gerade Absicherungen bei der Frau wichtig sind. Die würde einem sonst alles umdrehen, Behauptungen aufstellen und das alles würde den Kindern schaden.
_______________________________________________
Edit. bitte klicke zum Antworten auf den Button "antworten" und nicht immer auf Zitieren. Wenn du zitierst, dann bitte nur die Passagen auf die Du Dich beziehst und keine Vollzitate.
Danke!
LG Stefan
Moin.
aber wenn es zu viel für die Kinder wird (das bin ich gerade noch psychologisch am anklären) dann muss ich einstreiten. Die Familienhelferin und JA sind mit diesem Weg einverstanden, das war mir wichtig. Wollte ja mit denen gemeinsam "Notfallpläne" schaffen und dazu gehören die Absicherungen.
Ich sehe es anders - wer will und kann schon beurteilen was "zu viel" ist? M.E. bist Du im Nachgang gefragt, wenn die Kinder mit dem einen od. anderen Fragezeichen vom Umgang zurückkommen. Wenn sie richtig verstört sind, dann mag es vielleicht anders sein. Aber echt erst dann...
Was Du mit Absicherungen meinst, darunter kann ich mir nicht vorstellen. :question:
Zunächst einmal sollte Umgang ohne Einschränkungen, Kontrollen, Aufsichten und Absicherungen(?) stattfinden. Das ist das Recht der Kinder und letztlich auch des UET. Erst wenn es wirklich handfeste und objektive Bedenken gibt, dann sehe ich das anders. Aber wer entscheidet, das der UET einen an der Klatsche hat und nicht dem Kindeswohl zuträglich ist? Sorry, ganz sicher nicht der BET!
Gruss, Toto
Das Jugendamt. Mit denen habe ich das so abgesprochen. Die wissen um meine Bedenken, kennen die Vorgeschichte sowie meine Ex und bestehen deswegen auf die Absicherungen. Psychologische Gutachten über den Zustand der Psyche meiner Kinder. Also wie es ihnen wegen der Trennung geht und sie wollen auch gestet haben, wie es ihnen nach einem Treffen mit der Mutter geht.
In dem Schreiben an den Richter stand, dass sie eine Aufsicht vom Kinderschutzbund bei den Besuchen befürworten.
Da die Familienhelferin jede Woche mal vorbei kommt und wir viel zusammen mit den Kindern unternehmen (und das seit ein paar Monaten) kann sie beim Jugendamt eine genauere Aussage dazu machen. Deswegen sahsen wir ja zusammen und haben überlegt wie wir was am Besten regeln sollte das oder jenes eintreffen.
Es sind somit nicht Wahnvorstellungen von mir, sondern durchaus belegbar durchs Jugendamt und die Familienhelferin. Aber weil wir eben wissen sie die Mutter bei solchen Vorwürfen reagiert, will sich das Jugendamt absichern. Es kam schon oft vor, dass plötzlich Briefe der Anwältin ans Jugendamt geschickt wurden und diese sich gegen haltlose Vorwürfe meiner Ex wehren mussten.
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Edit: Zitat gelöscht
LG Stefan
Stefan, hör bitte auf, immer volle Beiträge zu zitieren! Danke!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok, kein Problem. Wie geht das mit teilweise zitieren?
LG Stefan