Hallo Zusammen,
ich bin neu, und hab da mal ne Frage an die Erfahrenen unter Euch ! Ich habe eine 3 Jährige Tochter Sorgerecht liegt bei der KM, Umgangsrecht mußte ich mir vor Gericht erkämpfen.
Nun ist es so das ich Sonntags immer eine Stunde zu meiner Tochter darf, aber weder mit Ihr alleine auf den Spielplatz oder in die Eisdiele etc ....KM möchte dies nicht !
Die kleine wird innerhalb der Familie der KM betreut wenn Sie halbtags und auch Samstags arbeitet. Als ich Sie nun gefragt habe ob ich die kleine über Nacht haben möchte sagte SIe NEIN das will SIe nicht !
Im Klartext sie macht alles richtig und ich bin der dumme Papa der von nix Ahnung hat und ich soll warten bis die kleine 10 Jahre alt ist ..... Wenn Sie Geld fordert und es bekommt habe ich etwas mehr Freiheit im Umgang aber nie alleine mit Sie ist bei jedem Schritt dabei........Und ich will den Zwerg endlich abends mal ins Bett bringen und mit Ihr morgens Frühstücken eben das alles was ein Papa gerne mit seiner Tochter macht !
Kann mir jemand von euch einen guten Tipp geben denn das Jugendamt Darmstadt ist nur auf die KM fixiert !
Moin,
ein Kind in diesem Alter kann sehr wohl abgetrennt von Mutterns Brust leben. Auch Mutterns Parfümduft muss nicht zwecks Lebenserhaltung im Raume schweben.
Also: Termin beim JA und klar fordern. Kommt da nix bei rum, geht es zum Gericht.
Und hör auf, dir die Zeit zu kaufen. Damit sinkst du nur noch mehr im Ansehen der Mutter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
mein Anwalt hat mir mal gesagt, der "Mütterbonus" hört nach dem stillen auf. Alles andere kannst
du auch.
Also ab zum JA. Lieber gestern als morgen...
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi,
Urteil oder Vergleich?
Was steht drin?
neuezeit
So ist das Leben
Hallo Zusammen, und erstmal DANKE es ist ein Urteil, welches aber nicht genau vormuliert ist was der Kindesmutter genügen Spielraum für Interpretation läßt.
Nach dem Rat von euch gestern war ich heute Morgen beim Anwalt, dieser hat gleich ein Schreiben an die Kindesmutter geschrieben und Sie aufgefordert den Umgang gemäß des Urteils auszuweiten. Sollte Sie dieser Bitte nicht nachkommen werden wir ab dem 15.6 Klage beim Familiengericht einreichen. Eine Kopie des Schreibens ist ans Jugendamt gegangen.
Jetzt bin ich mal gespannt wie es weitergeht
hallo,
ich hatte ein ähnliches problem wie du.
die km wollte übrnachtungen meines damals 3 jährigen sohnes nicht zulassen. zum glück bin ich beim amtsgericht auf eine sehr patente junge mediationsausgebildete richterin gestoßen, die dann die uneinsichtige km zum umgang verpflichtete und ihr die kosten des verfahrens (!) auferlegte. in diesem verfahren wurde auch ein kinderpsychologisches gutachten angefertigt (ca. 5000 euro), das selbstverständlich auch zu dem schluß eines regelmäßigen umgangs mit übernachtungen zum wohle des kindes kam. die km legte jedoch beschwerde ein und so landete das verfahren vor dem olg celle. mein zu dem zeitpunkt 5 jähriger sohn wurde vor gericht geladen und von drei alten olg richtern befragt. er hat dies übrigens sehr gut mitgemacht und keine probleme damit gehabt. die olg richter bestätigten im wesentlichen das urteil des ag, hoben aber die kostenentscheidung des ag auf.
nun habe ich ein höchstrichterliches umgangsurteil und die km kann nichts mehr machen. sie muss sich nun 1:1 an das urteil halten. abweichungen sind nur mit meiner zustimmung möglich. dies hat die situation quasi umgekehrt. ihr droht nun bei nichteinhaltung direkt ordnungs- bzw. zwangsgeld. diese machtposition habe ich jedoch noch nicht anwenden müssen und im großen und ganzen hat sich die lage sehr beruhigt. das olg urteil erging im januar 2008. passendes zitat aus der urteilsbegründung:
"Die Beschwerde, mit der die Antraggegnerin vor allem die Übernachtung L.´s bei seinem Vater verhindern will, bleibt insoweit ohne Erfolg, als der Senat keinen durchgreifenden Grund sieht; im Gegenteil steht zu erwarten, dass ein weiterer Ausschluss von Übernachtungen dem Kindeswohl schaden würde (§ 1684 BGB)
Die Sachverständige...hat in Ihrem ... ausführlichen und überzeugenden Gutachten - schon im Dezember 2006 - keine Bedenken gegen eine Übernachtung erhoben, sondern diese im Gegenteil als "Zielvorgabe.. in absehbarer Zeit" bezeichnet,..."
zum zeitpunkt des sachverständigen gutachtens war mein sohn gerade 4 jahre alt geworden.
solltest du weitere informationen benötigen, dann melde dich gerne per pn oder hier im forum.
solidarische grüße,
1205tm
Hallo und schönen guten Abend,
Hier nur ein Beispiel, dass ÜBernachtungen beim Papa auch funktionieren, wenn es das vorher nie gab bzw. das Kind immer nur mit der Mutter eingeschlafen ist.
Bei uns ist es so, dass die Kleine bis zur Trennung erst zweimal mit wem anders als mit mir eingeschlafen ist (da musste ich beruflich je eine Nacht woanders übernachten und sie hat problemlos bei Oma geschlafen - wir wohnten zu dem Zeitpunkt auch schon in meinem Elternhaus)
Mein Mann und ich haben uns getrennt, als die Kleine etwas mehr als drei Jahre alt war. Und wir haben uns sofort darauf geeinigt, dass sie erstmal eine Nacht und dann auch später zwei und mehr bei ihm schlafen könnte.
Ich dachte mir, sie ist jetzt wohl alt genug und da müssen dann beide (vor allem der Papa ;-)) durch - mit entsprechender Vorbereitung meinerseits (ich hab ihr halt das Wochenende mit Papa möglichst schmackhaft gemacht). Ok, Papa musste ihr stundenlang vorlesen und sie ist dann irgendwann in seinem Arm eingeschlafen, aber es hat von Anfang an ziemlich problemlos geklappt. Jetzt waren beide sogar 5 Tage im Urlaub und sie fand es toll, obwohl man ihr ansah, dass es auch ein wenig anstrengend gewesen ist so ganz ohne Mama. Aber ich denke, das wird sie auch lernen.
Für mich ist allerdings auch wichtig, dass ich ihr die Papawochenenden in keinster Weise madig mache. Ich genieße dann ja auch den seltenen Luxus von richtiger Freizeit, was bei mir sonst so gut wie nicht vorkommt. Dass dann ein Kind evtl. nicht beim Papa schlafen will (wenn die holde Mama dauernd dagegen wettert), ist dann ja wohl leider nicht verwunderlich.
Biete ihr doch via Anwalt eine gestaffelte Umgangssteigerung an, also erst eine Nacht und ein paar Monate später dann zwei etc. Dagegen kann sie sich vor Gericht wohl kaum wehren (hoffe ich zumindest mal)
LG und toi toi toi.
Mino
Hallo Mino,
danke für Deinen Tipp, leider ist die KM zu keinerlei zugeständnissen bereit ! In Ihren Augen ist es Ihr Kind und sie weigert sich generell mir in jeder Art und Weise entgegen zu kommen. Ich habe aus erster Ehe eine Tochter sie ist nun 14 jahre und kommt alle 2 Wochen zu mir obwohl ich noch nicht mal der leibliche Vater bin und weder Sie noch meine Freunde geschweige den meine Eltern haben meine kleine Tochter gesehen.......nur die ganze Familie der KM kümmert sich um de Zwerg.
Ich fürchte, dass Minotaure da irgendwie Recht hat. Wenn Mama nicht dahinter steht, dann wird das nichts.
Unser Junior war bei der Trennung auch 3 Jahre alt, hatte aber zwei ältere Schwestern, die beim "Umgang" immer dabei waren. Es gab nie, aber auch wirklich nie wirkliche Probleme. Die Kids konnten es nicht erwarten, vom Papa abgeholt zu werden, wie sie es andersrum nicht erwarten konnten, wieder zu Mama zu kommen. Dazwischen gab es aber einfach nichts. Kein Anruf, kein Nachfragen, sie wussten ja, dass sie sich darauf verlassen konnten von A nach B und wieder zurück zu kommen.
Raten kann ich dir da jetzt nicht wirklich etwas, außer, immer wieder das Gespräch zu suchen - begleitet versteht sich.
Gruß pk
Ich denke du wirst aufjedenfall vor Gericht bei so einer KM.
Ich war in der fast gleichen Situation...
als sie gerade 1 jahr war nur 1std. mit KM (Gericht entschied so)
2 monate später 6std. ohne KM aber an deren Wohnort (Gericht entschied so)
mit 1,5 Jahren durfte ich sie aber dann über nacht haben, zwar am Wohnort der KM, also Hotel, aber so hatte das Gericht entschieden.
Dann hatte KM "Geschichten" erzählt, ein Gutachten wurde vom Gericht beantragt, dieses hat sich sehr positiv für mich dargestellt.
Seid sie 2,5 jahre ist, kommt sie jetzt regelmäßig alle 14 tage für 3 tage zu mir und 5 wochen Ferien im Jahr.
Also es gibt Licht am Horizont, leider ist es ein weiter Weg dorthin und solche KM´s hören wahrscheinlich nie auf zu sticheln und zu beeinflussen, weil einfach die psychologische Hilfe, die diese KM´s benötigen würden, Ihnen nicht aufgezwungen werden darf....
Durchhalten, stark sein
Grüße
Veni
Vidi
Vici
🙂 🙂 :thumbup: Also nachdem ich mich massiv beim JA um einen Termin gekümmert habe der von der KM nicht wahr genommen wurde gab es vor 2 Wochen eine Gerichtsverhandlung und ich kann es kaum glauben ...seit dem laüft hier am WE ein kleiner Zwerg rum der die Wohnung auf den Kopf stellt und alle 5 Minuten Papa ruft...das klingt wie Musik in meinen Ohren .........
Also es gibt für uns Väter noch etwas Hoffnung :thumbup: 😉
Gruß
SNMSBJ
Servus SNMSBJ,
"Good News"! Schön für Dich!
Läuft der kleine Zwerg nur in der Wohnung rum, oder schläft er auch über Nacht hier?
Erzähl doch noch ein bisserl genauer, wie es dazu gekommen ist...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
hi SNMSBJ,
glückwunsch- ich kann genau nachvollziehen wie glücklich du jetzt bist und glaub mir dein zwerg ist es auch 🙂 🙂 🙂
wie sieht den der beschluss im detail aus? gibts ein urteil?
wie du siehst zahlt sich beharrlichkeit und standhaftigkeit aus.
ziehe deinen standpunkt und deinhandeln auch weiterhin konsequent durch und weiche nicht ab von deiner linie.
lege dir ziele fest die du dem ja in gesprächem mitteilst und sei immer konstruktiver treiber mit kompromissfähigkeit.
du hast ganz viel erreicht und es geht noch mehr. :thumbup:
klasse, geniesst euer zusammen sein.
weiterhin viel mut und kraft,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hallo SNMSBJ.
Glückwunsch.
Wie staengler/minna289 schon gefragt haben: Kannst Du noch mehr erläutern?
neuezeit
So ist das Leben