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EX-Frau verweigert Teilnahme des Papas am Elterngespräch / Schule

 
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Die EX-Frau meines neuen Partner verweigert die Teilnahme am Elterngespräch in der Schule.

Begründung. Sie möchte das nicht, er soll das bitte akzeptieren.

Will er aber nicht, da gemeinsame Gespräche nun mal mehr Effekt haben als Einzelgespräche.
Die Lehrer melden sich auf emails und Anrufe diesbezüglich auch nichtzurück.

Die beiden haben geteiltes Sorgerecht.

Gibt es da Regelungen, was könnte er machen?

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 14:28
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn GSR und dgl. besteht würde ich ggf. mal persönlich an der Schule vorbeischauen um mit den Lehrern unter vier-Augen zu sprechen nud die Situation zu schildern. Sollte das nichts bringen würde ich mich an den Rektor wenden  - gerade bei Elternsprechtagen macht es meistens mehr Sinn wenn die Eltern vor Ort sind insbesondere bei Trennungskindern - kommt natürlich auch druf an wie so ein Elterngespräch dann verlaufen würde wenn sich die Eltern währendessen nur zanken.

Also ich würde erstmal persönlich bei der Schule aufschlagen und mit den betreffenden Lehrern sprechen - alles weitere würde ich von diesen Gesprächen abhängig machen fürs erste. Im Nachgang sollte dann eine "Dauerlösung" her.

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 14:33
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

angesichts der Tatsache, dass es ja auch ansonsten nicht einfach mit den Umgängen ist, halte ich den Vorschlag von Zahltag für ganz vernünftig.

Wenn sich die Schule windet und rausreden will (tun sie aus meiner Erfahrung sehr gerne) dann würde ich aber auf alle Fälle einfach zum Gespräch erscheinen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 19.05.2011 14:37
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Ok, so in die Richtung dachten wir auch - nur er weiß nicht welche Uhrzeit das Gespräch ist,
da Lehrer nicht zurückrufen und dann nicht verfügbar sind oder sich verleugnen lassen.

Was denken sich manche nur dabei? :exclam:

ich halte es sogar für eine Pflicht, daß der Papa unserer Tochter an sowas teilnimmt und andere verweigern das.

Danke,
VaKa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 14:55
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jeder Lehrer hat in der Regel einmal pro Woche eine Sprechstunden in seinem stundenplan stehen.

Im Sekretariat anrufen und fragen, wann die betroffene Lehrkraft Sprechstunde hat.

Hier dann gleich noch einen Telefontermin anmelden falls die Entfernung zum Fahren zu weit sein sollte.

Im direkten Gespräch sollte es dann eigentlich möglich sein, den Termin zu erfragen.

Wenn nicht, würde ich mich gleich nochmal an die Schulleitung wenden und notfalls auch an eine übergeordnete Stelle.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 19.05.2011 15:38
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich würde es auch zunächst mit einem persönlichen Gespräch mit den Lehrern versuchen. Wenn die Lehrer sich aber weiter dem Kontakt mit dem sorgeberechtigten Vater verweigern, würde ich einen Brief an die Schulleitung schreiben.
Falls die auch nicht reagiert, an die Schulaufsichtsbehörde. Mit Durchschlägen der Briefe an die Schulleitung und an die Lehrer.

Es gibt sicher keinen Anspruch auf gemeinsame Gespräche zu dritt (Lehrer, KM und KV), aber einen klaren Anspruch des KV auf Gespräche mit den Lehrern, wie sie auch mit der KM geführt werden.

Verständlich, dass die Lehrer sich keine doppelte Arbeit machen wollen, aber dafür kann ja der KV nichts und darf deshalb nicht benachteiligt werden.

Insgesamt ist das eine klare Sache, es kommt nur darauf an, sie bei der Schule freundlich, aber bestimmt durchzusetzen.

Gruss und viel Erfolg,
Tarek


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Geschrieben : 19.05.2011 15:41
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich wurde auch vehement ausgegrenzt.
KM hatte mich derart schlecht gemacht, das die Schulrätin der Grundschule eine Neuregelung der Kommunikation mit den Eltern riet. . .
Schwups kam ein Elternbrief, der beinhaltete, das die Informationen an das Elternteil gegeben werden, das das Kind beteut/bei dem es wohnt,
das Elternteil solle dann das Umgangselternteil informieren.

Rechtlich nicht haltbar, da beide Eltern bei GSR im GG verankerten Auskunftsanspruch haben. . .

Beschwerden beim Schulamt/Regionsverwaltung/Kultusministerium brachte gar nix.

Inzwischen erhalte ich aber nach Rückrufbitte im Sekretariat den Rückruf der Klassenlehrerin zur "Sprechstunde" und erhalte alle Infos.
Ich vermute allerdings, das die KM wohl auch bei Elterngesprächen einen entsprechenden Eindruck hinterlassen hat,
sodaß der Rektor der Lehrerin den Maulkorb abgenommen hatte.

Sohnemann freut sich, das ich hartnäckig mich um seine schulischen Belange kümmer . . .
... und Sohnemann und ich haben eine Extra-Mappe für Kopien seiner Tests/Arbeiten  für Papa angelegt . . .


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 16:14