In dem Falle würde ich vielleicht gar nicht mit dem Großelternumgang argumentieren, sondern ihre Hilfe Stillschweigend zu nutzen um eine Verlässlichkeit sicher zu stellen.
Dadurch dass du da wohnst ist sonst der eigenständige Großelternumgang kaum argumentierbar.
Solche Sachen muss man auch oft noch beim JA-Gespräch oder vor Gericht flexibel an die Vorurteile des JA-SB oder Richter anpassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich will ja auch gar kein eigenständiges Großelternumgangsrecht. Mein Anwalt hat in der Antragstellung an das Gericht bereits formuliert, dass mein Sohn während der Besuchszeiten auch Umgang mit den Großeltern hat und hier bereits eine Bindung entstanden ist. Auch in den Schlichtungsversuchen wurde darauf hingewiesen, dass mit der Erweiterung des Umgangs durch mich das Umgangsrecht der Großeltern inbegriffen ist. Also spreche ich das vor Gericht am Besten gar nicht an? Meine Eltern haben den Kleinen ja schon 2x hingebracht. Wenn die KM die Umgangszeit von sich aus verlängert hat war auch egal ob ich zur Schicht muss. Dann haben meine Eltern die Betreuung übernommen und es war okay. Es ist halt alles nur Schikane und das Ausüben von Macht über das Kind. Ich hoffe der Richter erkennt das.
Gruß Willi
Hi,
ich würde wie Beppo bereits geschrieben hat vorgehen.
Gesondert bei Gericht würde ich es nicht erwähnen.
Dann haben meine Eltern die Betreuung übernommen und es war okay.
Dann wird es bestimmt auch noch so sein.
Es ist halt alles nur Schikane und das Ausüben von Macht über das Kind.
Das solltet ihr außen vor lassen.
Ich hoffe der Richter erkennt das.
Wenn er Sachverstand hat, sollte er das..
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ich werde es bei Gericht nicht extra erwähnen, aber die KM könnte ja mit dem Argument kommen dass ich den Kleinen wegen meiner Arbeitszeiten gar nicht das ganze WE betreuen kann. Und das wird sie bestimmt tun, weil sie "ihr" Kind ja nicht hergeben will.
Hi,
Argument kommen dass ich den Kleinen wegen meiner Arbeitszeiten gar nicht das ganze WE betreuen kann.
Erstens müsste sie das beweisen können und zweitens glaube ich, dass es den Richter nicht wirklich interessiert. Sage einfach
die Betreuung ist sichergestellt. Das sollte reichen.
Und das wird sie bestimmt tun, weil sie "ihr" Kind ja nicht hergeben will.
Sollte sie wirklich mein Kind vor Gericht sagen, wird sie wohlmöglich eine Satte verbale Backpfeiffe vom Richter
kassieren. Die mögen es nämlich überhaupt nicht, wenn Kinder als persönlicher Gegenstand eines Elternteiles bezeichnet
werden.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Oh ich hab schon einen Gerichtstermin hinter mir. Ich hoffe sie wird sich wieder so benehmen wie beim letzten Mal. Ich habe mir damals aber auch schon selber Zeit verbockt, weil ich nicht klar in meinen Aussagen war. Das sollte mir nicht noch einmal passieren.
Hi,
was Richter im allgemeinen gar nicht mögen ist, wenn die Eltern manchmal zwischenmenschliche
Kleinigkeiten vor Gericht austragen.
Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Ich hoffe sie wird sich wieder so benehmen wie beim letzten Mal.
Konzentriere
Du dich auf das wesentliche. Einen Sympathiebonus wird sie mit derartigem Verhalten wohl
nicht ernten. Passieren wird ihr jedoch auch nichts.
Ich habe mir damals aber auch schon selber Zeit verbockt, weil ich nicht klar in meinen Aussagen war.
Formuliere für dich klar und verständlich, was du möchtest. Gehe dies vor dem Termin durch, damit
du fest in deinen Aussagen bist.
Und wichtig:
Lass dich von der (H)exe nicht provozieren und rede nur, wenn du gefragt bist. Das zeigt, dass zumindest
Du Anstand hast und einen guten Eindruck hinterlässt.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ich muss sagen, du klingst wirklich ausgesprochen sachlich und vernünftig. Und das mit 19.
Respekt!
Das ist der beste Trumpf den du hast.
Und in dem Alter denke ich ist es auch noch kein Problem, wenn du dem Gericht erzählst, dass deine Eltern dich in jeder Hinsicht unterstützen. Auch um den Umgang regelmäßig sicher zu stellen.
Es zeigt einfach gute und stabile Verhältnisse. Und darauf kommt es an.
Du nimmst dem Richter damit die Angst, dass du mit eurem Kind nicht vernünftig umgehen kannst oder es mit auf die Piste schleppst.
"Die Großeltern passen schon auf!"
Du darfst deiner Ex beim daneben benehmen gerne den Vortritt lassen.
Ein Gentleman drängt sich bei sowas nicht in den Vordergrund! 😉
Weiter so! :thumbup:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie man sich vor Gericht benimmt weiß ich schon. Ich hab beim letzten Mal auch nur was gesagt, wenn mich der Richter gefragt hat. Provozieren kann mich meine Ex schon lange nicht mehr. Es ist nur die Angst was falsches zu sagen. Ich bin nun mal noch sehr jung und bei so einem wichtigen Termin auch sehr aufgeregt. Aber ich denke meine Vorschläge sind dieses Mal recht konkret und aus Fehlern lernt man ja bekanntlich. Was ich noch nicht weiß ist die Urlaubsregelung. Ich hab gedacht, dieses Jahr wenn ich 1 Woche Urlaub habe den Kleinen 2 Tage zu betreuen und ab nächstes Jahr dann 1 Woche Urlaub mit ihm?
Fordere soviel du kannst und dir selbst zutraust. (Und das ist viel!)
Problem ist, dass die Richter immer nur feste Regeln oder Formeln aus urteilen können also z.B. die ersten 3 Wochen der Sommerferien von xyz.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo! XYZ ist ein Kleinkind. Ferien hat in diesem Fall nur die Mama. Also hier hab ich wirklich ein Problem, wie ich das beim Gericht beantragen soll.
beppo hat nur ein Beispiel erwähnt....
Hilf dem Richter bei Deinen Forderungen, und formuliere sie ganz konkret. Z.B. wie "jeden Donnerstag von 12.00 - 18.00 Uhr".
Denk mal darüber nach, was Du Dir genau vorstellst.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi,
Fordere soviel du kannst und dir selbst zutraust. (Und das ist viel!)
Wie schon erwähnt, mach dir konkrete Gedanken und beantrage mehr, als dir vielleicht genehmigt wird. Sollte das Gericht
der Annahme sein, es ist zuviel, kürzen die es eh noch.
Zeig denen, dass Du mit 19 genau weisst, was du möchtest. Du musst dich nicht verstecken.
Also hier hab ich wirklich ein Problem, wie ich das beim Gericht beantragen soll.
z.b. unter: http://www.elternvereinbarungen.de/
Natürlich müsstest du das auf deinen Fall konkretisiert umarbeiten. Aber eine sehr gute Grundlage hast du hiermit schon.
Bei mir hat die Richterin dem damals zwar (aus anderem Grund) nicht stattgegeben, jedoch war sie baff, als sie diese
Präzise Ausarbeitung auf dem Tisch liegen hatte.
Gruss
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Wie stellt ihr euch das nur vor??? Ich arbeite Schichten und der Wochenplan wird am Sonntag für die nächste Woche erstellt. Ich kann doch als Lehrling nicht jede Woche Sonderwünsche äußern. Das ist jetzt mit dem Sonntag schon manchmal schwierig.
Hi,
dann bringst du das mit ein. Dann würde ich schauen, an welchem Wochentag es geht, wenn es sonst nur schwierig
geht.
Irgendeine Lösung muss dann gefunden werden. Dein Beruf darf dir hierbei nicht negativ ausgelegt werden, schliesslich
bist du ja in einem Arbeitsverhältnis und kümmerst dich.
Ich würde offen mit dem Arbeitgeber darüber reden. Vielleicht unterstützt er dich hierbei etwas.
Du glaubst nicht, wie viele Arbeitgeber unterstützend zur Seite stehen, wenn man sich vertrauensvoll an diese wendet.
Nur mut!
Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
So wie Du hier im Forum auftrittst bist Du hoffentlich auch im richtigen Leben. Das wirkt zuverlässig und klar. Ich denke, dass Dir kein Richter das Recht auf Umgang absprechen mag. Sei ehrlich bei Gericht und schildere Dein Problem. Das mit einem konkreten Vorschlag zum Umgang ist ja kein muss.
Rede mit Deinem Chef, auch wenn es erst mal schwierig oder unmöglich scheint.
Und noch so am Rande: aufgeregt sind auch wir "Alten" wenn es vor Gericht geht 😉
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Also Eure Ratschläge sind alle ganz lieb, aber ich bin immer noch nicht weiter. Ich bin froh meine Ausbildung in einem 4-Sterne-Haus machen zu können. Natürlich ist mein Sohn für mich das Wichtigste, aber ich möchte mir auch die Chance nicht verbauen vielleicht nach der Lehre weiter im Betrieb bleiben zu können. Meinen Arbeitgeber schon wieder um Rücksicht zu bitten traue ich mich nicht. Ich muß schon ständig fragen wegen Terminen beim JA und beim Gericht, außerdem ist da noch der Sonntag. Was soll ich nur machen?
Das Recht auf Umgang wird mir der Richter sicher nicht absprechen, aber ich will gaaanz viel Umgang!
ohne das Verständnis deines AG´s wird es nur schwer realisierbar sein.
Verantwortung zu übernehmen heisst auch, manchmal unangenehme Sachen oder Themen aufzugreifen.
Habe den Mut und rede mit deinem Arbeitgeber, ob er dich unterstützen kann, damit du das unter einen
Hut bekommst.
Er wird dich sicher nicht im Regen stehen lassen.
Sagst du gar nichts, werden ihm die ganzen Termine u.U. irgendwann auf den Keks gehen. Wenn er weiss
worum es geht und evtl. noch selbst Kinder hat, wird er es verstehen.
Das haben auch andere hier schon geschafft.
Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus!
Meinen Arbeitgeber schon wieder um Rücksicht zu bitten traue ich mich nicht. Ich muß schon ständig fragen wegen Terminen beim JA und beim Gericht, außerdem ist da noch der Sonntag. Was soll ich nur machen?
Warum nicht? Wenn es Deinem AG nicht passt, wird er Dir das sagen. Was-wäre-wenn bringt Dich hir nicht weiter...siehe auch meine Signatur! 😉
Da fragst, was Du machen sollst?
Ich würde in einer ruhigen Minute mor Gedanken über meine Prioritäten machen, am besten mit einer Liste.
Die Punkte, die ganz oben anstehen, werden umgesetzt, mit allen Konsequezen; auch wenn Pro-Kind mit Einschnitte in der Arbeit dabei rauskommen sollte!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Mehr wie nein sagen kann er nicht.
Er kann aber auch "JA" sagen und dich dabei voll unterstützen. Nur weil du dort Ausbildung machst, bedeutet dies
doch nicht, dass du mehr Angst haben musst und nichts fragen darfst.
Trau dich. Nur mut.
Du hast auch eine Verantwortung gegenüber deinem Kind.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
