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Erklärungen vor Gericht

 
(@schlaflos)
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Hallo liebes Forum,

ich habe mal eine Frage zu Wertigkeit von vor Gericht abgegeben Erklärungen, die dann auch dem Wortlaut nach als Zusatz in einem Vergleich auftauchen.

Hier der Wortlaut:

Generell erklärt sich die Antragsgegnerin damit einverstanden, das der Vater  immer die erste Hälfte der Oster-, Sommer- und Herbstferien mit den Kindern verbringen kann. Für die Winterferien kann der Vater für sich die zweite Hälfte in Anspruch nehmen.

Kann meine Ex nun einfach hingehen und sagen, das sie diese Erklärung nicht mehr interessiert.  :gunman:

Es wäre gut wenn mir das jemand mal erklären könnte, wie man so etwas vor Gericht wertet.

Lg Schlaflos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 16:46
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi schlaflos,

ein Vergleich wird von beiden Parteien geschlossen. Der Vergleich ist verbindlich sobald er gerichtlich besiegelt ist.

Einen Vergleich kannst du nicht kippen, sondern nur ggf. eine Abänderungsklage machen.

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 16:52
(@schlaflos)
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Hallo Agent_Zero,

der Vergleich ist wie folgt aufgebaut

Schließen die Parteien folgenden Vergleich

1....

2...

3...

Absatz

und dann kommt der oben genannte Wortlaut

Generell erklärt sich die Antragsgegnerin damit einverstanden, das der Vater  immer die erste Hälfte der Oster-, Sommer- und Herbstferien mit den Kindern verbringen kann. Für die Winterferien kann der Vater für sich die zweite Hälfte in Anspruch nehmen.

...und die Aufteilung der Kosten.....

Ist dann diese Erklärung teil des Vergleichs, oder nur ein Zusatz?

lg Schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 17:01
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi schlaflos,

ich finde den Vergleich ziemlich schwammig formuliert.

Ich persönlich bin ein Verfechter (mittlerweile) von Vergleichen. Ein Vergleich besteht grösstenteils aus Kompromissen (Einigung)
von beiden Seiten. Jedoch meistens ohne Rechtsfolgen oder vollstreckbaren Titel (vorerst).

Dies bietet zwar Möglichkeiten, jedoch auch Spielraum, wenn es zu formal formuliert ist.

Generell erklärt sich die Antragsgegnerin damit einverstanden, das der Vater  immer die erste Hälfte der Oster-, Sommer- und Herbstferien mit den Kindern verbringen kann. Für die Winterferien kann der Vater für sich die zweite Hälfte in Anspruch nehmen.

Besser wäre es stünde drinnen: "Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, bzw. wird verpflichtet".

Wenn sie irgendwann keine Lust mehr hat, seht ihr euch wieder vor Gericht.

Ist dann diese Erklärung teil des Vergleichs, oder nur ein Zusatz?

Ich lese es als Zusatz (Erklärung) über die Bereitschaft der KM. Keine Verpflichtung.

kann der Vater für sich die zweite Hälfte in Anspruch nehmen.

... wenn die KM mitspielt....

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 17:28
(@schlaflos)
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Hallo Agent_Zero,

sie hat keine Lust mehr....

na dann auf ein Neues....

irgendwelche Tips ? Soll ich zukünftig auf ein Urteil bestehen?

Wie würde ein Richter das beurteilen, wenn sich eine Seite nicht mehr an den Vergleich hält?

Ex wird sicherlich wieder PKH bekommen.....oder wäre das in so einem Fall eher zu verneinen

lg Schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 18:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Erklärung ist soviel Wert wie 4-lagiges Toilettenpapier - nach dessen Benutzung allerdings. Denn noch nicht einmal den Allerwertesten kannst du dir damit abwischen. Auch ist die Ex nicht vergleichsbrüchig geworden, weil die Erklärung nicht Gegenstand des Vergleichs war.

Ich bin vehement gegen Vergleiche in jeglicher Familienrechtssache.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 20:36
(@schlaflos)
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Hallo DeepThought,

ich reg mich immer noch auf...... :gunman:

hatte mich doch das Jugendamt und auch der Richter zu diesem tollen Vergleich beglückwünscht.....vor allem diese langfristige Regelung der Ferien....

Da Ex ja nur das tut was ihr  das Gericht ausdrücklich vorgibt, plant sie nun munter ihre Urlaube mitten in den Ferien.... muss sie ja nicht stören.... ist ja nicht vertragsbrüchig geworden....

da werde ich wohl erneut zu Felde ziehen müssen.....

wieder teuer und Madame bekommt es wie immer vom Staat...... ist ja soooo bedürftig..... das sie nur drei mal im Jahr in Urlaub fahren kann....

muss ich nun diese Vergleich anfechten ?

ein entäuschter schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 10:47
 elwu
(@elwu)

Ich bin vehement gegen Vergleiche in jeglicher Familienrechtssache.

Hallo,

was Umgangs- und Sorgeangelegenheiten betrifft, stimme ich dir zu. Bei Unterhaltsdingen nicht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 10:58
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch von mir ein NEIN zu jeglichen Vergleichen im Rahmen von Sorgerecht und Umgang, weil man letztlich damit rein gar nichts Verbindliches in Händen hält. Es hat faktisch nur 2 Folgen - nämlich, 1) dass Schwarzkittel weniger Arbeit haben und 2) man in ein paar Monaten wieder vor Gericht sitzt und alles wieder von vorne durchkauen muss.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 13:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

nur ein kleines Beispiel.

Seit 2007 habe ich mit meiner (H)exe jetzt so ca. 5 Prozesstermine durch. Beim vorletzten Umgangs- Gerichtstermin
hat die Richterin sich auch bei beiden Elternteilen bedankt, dass ein so toller Vergleich zustande kam.

Ergebnis:

Die (H)exe hat nach ca. 4 Wochen schön fleissig weiterboykottiert. Die Kinder vom Arzt krankschreiben lassen u.ä.

Ein Vergleich ist soviel Wert, wie das Papier das nach dem Toilettengang den Weg zur "Kläranlage sucht".

Der Vergleich ist zwar rein "theoretisch" bindend, wenn sich eine Partei (warum auch immer) nicht mehr daran hält,
seht ihr euch wieder vor Gericht.

Zitat meines zuständigen JA:

Frau xy...., wenn sie nicht mehr hinter der Maßnahme stehen, muss leider das Familiengericht erneut angerufen werden.
Bitte teilen Sie uns bis zum.....mit, ob sie noch hinter der Maßnahme stehen.  :blumen:

Die machen einfach, was sie wollen und jeder macht mit.

Nach dem Motto: Jeder macht, was er will, keiner macht, was er soll - und alle machen mit" !

Ich habe mir auf die Fahne geschrieben, lieber lasse ich mich aus einem Gerichtssaal heraustragen, als das ich nochmal
in irgendeiner Form einem Vergleich zustimme.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 14:23




(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo alle zusammen,

das deckt sich ziemlich mit der Aussage die ich gerade vom Jugendamt bekommen habe:

"Herr xxxxxxxxxxx in ihrem Falle haben das Gericht, als auch ihr Rechtsbeistand suboptimal gearbeitet und der Kindsmutter Tür und Tor für Änderungen geöffnet. Ich würde Ihnen empfehlen eine eindeutige Umgangsregelung bei Gericht zu erlangen, damit es zukünftig nicht mehr zu solchen Problemen kommt, die eigentlich nur die Kinder belasten. Bestehen sie immer auf ein Urteil auch wenn ihr RA ihnen zu einem Vergleich raten wird. Im Sinne der Kinder sollten sie eine klare Regelung treffen die auch für die Kindsmutter bindend ist."

Ich hätte das Geld für den Vergleich auch in den Kamin schmeißen können........ :gunman:

Die Ex lacht sich schlapp hat sie doch für das Verfahren PKH bekommen ....

Auf ein Neues vor Gericht .......

lg Schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 15:10
(@ariba)
Registriert

Hallo Schlaflos,

dein Jugendamt ist ja - erstaunlicherweise - glücklicherweise mal BESCHLUSS stimmend! hat Mann auch nicht grad' oft im Familien(UN)recht.

"Herr xxxxxxxxxxx in ihrem Falle haben das Gericht, als auch ihr Rechtsbeistand suboptimal gearbeitet und der Kindsmutter Tür und Tor für Änderungen geöffnet. Ich würde Ihnen empfehlen eine eindeutige Umgangsregelung bei Gericht zu erlangen, damit es zukünftig nicht mehr zu solchen Problemen kommt, die eigentlich nur die Kinder belasten. Bestehen sie immer auf ein Urteil auch wenn ihr RA ihnen zu einem Vergleich raten wird. Im Sinne der Kinder sollten sie eine klare Regelung treffen die auch für die Kindsmutter bindend ist."

Und um meinen persönlichen Senf noch drauf zupacken - um Dich damit ebenfalls von nem (hoffentlich) baldigen BESCHLUSS zu überzeugen, folgendes:

Vor etwa 2 Jahren war mein erster Gerichtstermin. Ein Vergleich kam dabei raus. Kind, 4 Monate jung, sollte den Papa alle 7 Tage sehen dürfen. nach zwei mal Umgang UNBEGLEITET. Und, was hat die Mama draus gemacht?
Was lustiges. Ihre Aussage:" Ich komme immer mit, so ist das! Sonst siehst Du Baby nicht wieder. Mir ganz egal was das Gericht sagt, ICH bin die MUTTER und ES IST MEIN(!!) Kind."

Es folgten 6 Monate Totalboykott! Danach alle 14 Tage BU. Dann wieder 11 Monate TOTAL-Boykott - da Mama nicht mehr mitmachen wollte. Nun beginnt wieder BU - alle drei Wochen ne Runde Papa sehen.

Was denkst Du, was ich nun vom Gericht nicht nur möchte und erwarte, sondern ausdrücklich VERLANGE?
Wir haben den gleichen Gedanken, oder...?

Gruß und Kopf hoch  😉
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 19:38