Hallo zusammen,
KM und ich hatten heute bei IBU das Elterngespräch.
In diesem Gespräch wurde erneut von KM betont, dass sie keinen alleinigen Umgang zwischen Sohni und mir wünscht, aber gegen BUs nichts hat.
Sie wurde von den SBn der IBU gefragt, warum sie so eingestellt ist ... Sie begnetete, aufgrund meiner gesundheitlichen "Störungen" hegt sie Zweifel ... Sie hätte wohl eine Dame kennen gelernt, die ein anderes Gutachten erstellt hätte und dies vllt auch machen wird. Diese Dame kennt wohl den Gutachter, der das Gutachten und auch das Ergänzungsgutachten pro mich erstellt hat und sie kann nicht verstehen, wie dieser Gutachter so begutachten konnte ...
KM strebt also ein Ergänzungsgutachten an.
Aber, das Umgangsverfahren ist ja nun einmal abgeschlossen. Inwiefern würde denn ein Ergänzungsgutachten etwas bringen? KM muss wohl dann ein neues Verfahren anstrengen!? Würde dieses dann das bereits vorhandene abgeschlossene Umgangsverfahren beeinflussen (dürfen) ...?
Welche Möglichkeiten hat diesbzgl. KM und was kann ich alles dagegen tun, damits vllt gar nicht erst so weit kommt?
Bitte um eure Hilfe.
Vielen Dank.
Gruß
DmL
Hallo zusammen,
in dem heutigen Elterngespräch bei IBU wurde uns gesagt, dass eine verbindliche Umgangsregelung nur über das Gericht möglich ist und es außerhalb nur einvernehmliche Regelungen geben kann.
Hmmm ... da die KM weiterhin nicht möchte, dass ich alleine mit dem Kleinen bin, geschweige denn, dass ich ihn übers WE alleine habe, wirds wohl keine einvernehmliche Regelung geben.
D. h., ich kann mich doch bereits jetzt auf ein neues Verfahren gefasst machen?
Ich könnte oder müsste vllt bereits am Montag einen neuen Antrag auf verbindliche Umgangsregelung stellen unter Berücksichtigung und in Bezug auf die Äußerungen der KM beim heutigen Elterngespräch?!
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
DmL
Hallo zusammen,
in dem heutigen Elterngespräch wurde uns gesagt, dass das alles freiwillig ist und keiner zu Terminen gezwungen werden kann ...
Im Beschluss bzw. Vergleich steht
"Sie verpflichten sich gegenseitig, die von Mitarbeitern von IBU vorgeschlagenen und mit ihnen abgesprochenen Termine wahrzunehmen."
Das widerspricht sich doch!
Was ist denn jetzt korrekt bzw. was zählt mehr?
Doch der Beschluss bzw. der Vergleich!?
KM kann doch nicht, trotz Vergleich, die von IBU vorgeschlagenen Termine einfach nicht wollen, einhalten, wahrnehmen ...?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
DmL
@ DmL,
was versprichst Du Dir davon, hier im Minutentakt neue Threads mit praktisch identischer Fragestellung zu starten?
Ich habe sie jetzt mal zusammengeführt; bitte halte Dich an die Forenregeln. "Viel hilft viel" funktioniert nicht!
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ein Ergänzungsgutachten, welchem vom Gericht zuzustimmen wäre, zu einem abgeschlossenen und vor allem rechtskräftigen Verfahren ist nicht möglich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sorry, aber meiner Ansicht nach zielt jede Fragestellung in eine andere Richtung ab und somit würde ich auch andere verschiedene Antworten erhalten.
Jetzt befürchte ich, dass nicht auf jede Frage eingegangen wird, weil diese untergehen.
Aber nun denn ...
D. h., KM müsste ein neues Verfahren beantragen? Inwieweit könnte und würde dieses das abgeschlossene Verfahren und den daraus resultierenden Vergleich tangieren oder gar negativ beeinflussen?
Könnte, müsste doch das alte Verfahren zurückgezogen werden?! Geht doch gar nicht?!
KM muss wohl dann ein neues Verfahren anstrengen!?
Ja.
Würde dieses dann das bereits vorhandene abgeschlossene Umgangsverfahren beeinflussen (dürfen) ...?
Nein.
Welche Möglichkeiten hat diesbzgl. KM
Sie kann ein neues Verfahren anstreben.
und was kann ich alles dagegen tun, damits vllt gar nicht erst so weit kommt?
Entweder die russische Lösung oder nix.
KM kann doch nicht, trotz Vergleich, die von IBU vorgeschlagenen Termine einfach nicht wollen, einhalten, wahrnehmen ...?
Doch, siehe >BGH<. Und jetzt tu mir einen Gefallen und sage nicht: "Ja, aber das geht es doch um ein Gutachten." Lerne zu abstrahieren!
D. h., ich kann mich doch bereits jetzt auf ein neues Verfahren gefasst machen?
Ich könnte oder müsste vllt bereits am Montag einen neuen Antrag auf verbindliche Umgangsregelung stellen unter Berücksichtigung und in Bezug auf die Äußerungen der KM beim heutigen Elterngespräch?!
Es ist schwer, bei deinem Sendungsbewusstsein auf Reihe zu bekommen, was denn nun konkret und aktuelle durch Gerichte festgelegt wurde. Und ich bin der Meinung, dass du dir diese Frage ganz wunderbar schon selbst beantworten kannst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin!
So wie ich das lese, solltest wohl eher DU derjenige sein, der in Bälde ein neues Verfahren anleiert. Ihr habt nur einen Vergleich bezüglich Umgangsrecht. Den kannste Dir nebens Klo legen, falls das Toilettenpapier mal alle is. Rechtskraft besitzt er jedenfalls keine.
Greetz,
Milan
Hallo,
ist es möglich, bereits während bzw. vor Abschluss der BUs, zwischen KM und KV eine einvernehmliche Umgangsregelung zu treffen?
Wenn ja, wen muss dieses wie mitgeteilt werden, damit das für KM und KV nicht irgendwie finanzielle Folgen haben wird?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
DmL
Moin,
ist es möglich, bereits während bzw. vor Abschluss der BUs, zwischen KM und KV eine einvernehmliche Umgangsregelung zu treffen?
Ja.
Wenn ja, wen muss dieses wie mitgeteilt werden, damit das für KM und KV nicht irgendwie finanzielle Folgen haben wird?
Niemandem. Es sei denn, ein Verfahren läuft. Dann dem Gericht. Damit die Vereinbarung für den Fall der Nichteinhaltung vollstreckbar erklärt werden kann, ist die Übersendung an das Gericht sinnvoll, damit dieses die Vereinbarung sich zu Eigen macht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
KM und ich haben ja einen Vergleich geschlossen, aus dem hervorgeht, dass wir uns verpflichten, an BUs über IBU teilzunehmen. Das Umgangsverfahren ist also abgeschlossen und eine evtl. vorzeitige einvernehmliche Umgangsregelung ist fürs Gericht nicht relevant!? Wäre also die Info ans JA, als Kostenträger, und an IBU ausreichend!?
Moin!
Liest Du die Antworten, die man Dir gibt?
KM und ich haben ja einen Vergleich geschlossen, aus dem hervorgeht, dass wir uns verpflichten, an BUs über IBU teilzunehmen.
Den Vergleich kannste Dir in die Haare schmieren. Niemand von Euch ist dadurch zu irgendwas verpflichtet.
Wäre also die Info ans JA, als Kostenträger, und an IBU ausreichend!?
Hierzu hat Deep Dir geantwortet:
Niemandem. Es sei denn, ein Verfahren läuft. Dann dem Gericht
Greetz,
Milan
Hallo *.*
wtf ist IBU?
Wiki sagt:
Die Abkürzung IBU bezeichnet folgende Institutionen:
* das Institut für Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung der Universität Karlsruhe (TH).
* das Institut für Biologie und Umweltwissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
* den Dachverband aller nationalen Biathlonverbände, siehe International Biathlon Union.
* einer der Weltboxverbände, siehe International Boxing Union.
* die Internationale Bürgermeister Union, einen Verband von Kommunalpolitikern
* einen Wirtschaftsbetrieb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, siehe Informationsverbund Buchhandel.
* die Internationale Barkeeper-Union (1909 - 1953), einen Berufsverband von Barkeepern und Vorläufer der Deutschen Barkeeper-Union
* eine Gründungsorganisation der Europäischen Binnenschifffahrtsunion, siehe Internationale Binnenschifffahrtsunion.
* die Islamische Bewegung Usbekistan, eine in Usbekistan aktive Gruppe.
* der Industrieverband Blechumformung, ein Fachverband im Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM).
IBU bezeichnet außerdem:
* die Maßeinheit für Bitterkeit, vor allem bei Bier, siehe International Bitterness Unit.
* Branchenlösungen in der Softwareindustrie Industrial Business Unit.
* die Abkürzung für den schmerzstillenden Wirkstoff Ibuprofen
IBu:
* Infektiöse Bursitis der Hühner
das wird es nicht sein.
Gruß,
Michael
Moin,
IBU - Initiative Begleiteter Umagang
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25