Einstweilige Verfüg...
 
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Einstweilige Verfügung- Wie lange bis zur Entscheidung?

 
(@withoutmykids)
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Hallo,

wie lange dauert es durchschnittlich wenn eine einstweilige Verfügung beim Umgang beantragt ist?

Gruß withoutmykids


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2007 16:50
 Uli
(@Uli)

Hallo und herzlich willkommen hier auf vatersein.de.

Eine einstweilige Anordnung in Umgangs- und Sorgerechtssachen sollte innerhalb eines Monats verhandelt werden. Ob es in diesem Zeitrahmen dann auch schon zu einer Entscheidung kommt, dürfte von den Umständes des Falles abhängen.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 17:30
(@darian)
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.....Hallo..
naja, das hängt ganz von den Umständen ab.
Ich persönlich habe da meine eigenen Erfahrungen gemacht. Wenn die Mutter sich stur stellt, richte dich auf eine lange Wartezeit ein. Nicht das ich dich entmutigen möchte doch bei mir war und ist es so.

Habe meine Ex letzten Sommer verlassen. Im Oktober hatte ich dann Kontakt zu einer anderen.
Als Sie das erfuhr Umgangsboykott.
Habe am 7.11.06 Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, Termin 13.03.07
Der Termin wurde wegen "Krankheit" der Ex einen Tag vorher abgeblasen, neuer termin ist der 16.10.07 gewesen.
Einen Umgang selbst begleitet, lehnt die Mutter ebenfalls ab. Sie meint der Umgang schadet dem Kind und nun wird ein Gutachten von einem Kinderpsychologen eingeholt was wieder bis zu 6 Monate dauern kann.  Der Richter meinte es läge doch wohl nur an Ihrer verletzten Eitelkeit. Danach wird ein neuer Termin angesetzt. Meinen Sohn habe ich seit dem 7.10.06 nicht mehr gesehen und jetzt kommt Ihr.
Wenn die Mutter nicht will, bring mal viel Geduld mit, die brauchst du nämlich.

Viele Grüsse
Dieter


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2007 01:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal ne kurze Frage:

withoutmykids, lebst du in Deutschland?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2007 10:44
(@withoutmykids)
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@midnightwish

nein wir leben nicht in Deutschland, aber unsere Kinder (meine und die meines neuen Partners), sind aber deutsche Staatsbürger.


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2007 14:45
(@withoutmykids)
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.....Hallo..
naja, das hängt ganz von den Umständen ab.
Ich persönlich habe da meine eigenen Erfahrungen gemacht. Wenn die Mutter sich stur stellt, richte dich auf eine lange Wartezeit ein. Nicht das ich dich entmutigen möchte doch bei mir war und ist es so.

Gut dann werden wir uns wohl doch auf eine längere Wartezeit einstellen müssen.


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2007 14:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ist der Gerichtsort Deutschland.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2007 15:01
(@withoutmykids)
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Also ist der Gerichtsort Deutschland.

Tina

Genau!


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2007 15:09