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(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

ich habe mich am Montag nach langem hin und her von der KM getrennt. Sie wohnt bei ihren Eltern. Trotzdem fahre ich täglich meine Tochter besuchen nach der Arbeit. Spät Abends fahre ich dann nach Hause. Wir sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht für die Kleine. Kann die Mutter mir so ohne weiteres verbieten meine Tochter zu sehen???
Ich habe ihr schon gesagt, dass ich später die Kleine auch mal bei mir übernachten lassen will. Sie meinte nur dazu, es wäre ihr egal was für Gesetze herschen. Sie würde ihre Tochte nicht alleine lassen bzw. bei mir nicht übernachten lassen. Kann ich etwas dagegen tun schon im Vorfeld um zu verhindern, dass sie überhaupt die Möglichkeit dazu hat?
Vielen Dank für eure Antworten!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2007 21:32
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mirko!

Erstmal herzlich willkommen. Hilfe wirst Du hier bekommen und soeben hast Du den ersten Schritt getan um die Sache in sichere Ufer zu bringen.

ber erstmal wichtige Frage: WIE ALT IS DIE KURZE???

Wir sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht für die Kleine.

Sorgerecht spielt keine Rolle in Umgangsgeschichten aber es ist gut, daß Du GSR hast! Wer weiß, was da noch alles kommt...

Kann die Mutter mir so ohne weiteres verbieten meine Tochter zu sehen?

Jain. Sie kann es tun für eine gewisse Zeit. Doch dann wird man (Gericht) ihr klar machen, daß sie es nicht darf. Und ab dann ist der Spuk vorbei. Also im Klartext: Du bist durch Deine (rechtliche) Reaktion verantwortlich dafür, ob sie es kann oder nicht.

Ich habe ihr schon gesagt, dass ich später die Kleine auch mal bei mir übernachten lassen will.

Natürlich (!) wird sie bei Dir übernachten. Mindestens alle 14 Tage das gesamte Wochenende.

Sie meinte nur dazu, es wäre ihr egal was für Gesetze herschen.

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

Sie würde ihre Tochte nicht alleine lassen bzw. bei mir nicht übernachten lassen.

Sie hat keine Wahl. Sie wird es tun MÜSSEN. Denn es ist nich ihre Tochter - es ist Eure Tochter. Da kommt sie nicht dran vorbei. Egal wie neunmalklug ihre momentanen Sprüche sein mögen.

Kann ich etwas dagegen tun schon im Vorfeld um zu verhindern, dass sie überhaupt die Möglichkeit dazu hat?

Ja. Wenn es tatsächlich langfristig verbindlich sein soll, dann brauchst Du ne gerichtliche Umgangsregelung. Willst Du den Prozess ordentlich vorbereiten, so versuchst Du eine Einigung mit Hilfe des Jugendamtes zu erreichen. Soll es als Versuch eher unverbindlich bleiben, machst Du mit ihr ne schriftliche Elternvereinbarung, in der der Umgang geregelt wird.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2007 22:02
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Milan,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich ein wenig.
Ich hoffe aber immer noch, dass sich alles zum Guten wendet. Die Kleine ist erst 3 Monate alt. Vielleicht liegt es an Hormonen, dass die Frau sich um 180° gewendet hat.
Also wäre es besser wenn ich ein Schreiben aufsetze, wo geschrieben steht, dass ich das Kind jederzeit sehen darf?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2007 22:17
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mirko!

Vielleicht liegt es an Hormonen, dass die Frau sich um 180° gewendet hat.

Who knows?

Also wäre es besser wenn ich ein Schreiben aufsetze, wo geschrieben steht, dass ich das Kind jederzeit sehen darf?

Uff ... ob sie sowas unterschreiben würde? Jederzeit? Schwer denkbar bei DEN Statements von ihr. Außerdem technisch auch nicht umsetzbar. Aber wenn Du meinst, dann schlag ihr doch mal das Wechselmodell vor - 3 Tage bei Dir, 3 bei ihr, dann wieder 3 bei Dir ... usw.

Nimm Dir besser mal nen Kalender, mach testweise für 1 Monat einen realistischen Plan wie Du Dir das umgangstechnisch vorstellst und stell das mal hier ein. Dann kann man dran basteln.

Rechtlich ist das wenig bis gar nichts wert. Hält sie sich nicht dran, stehste vor dem selben Punkt wie heute. Aber wenn Du soweit mit ihr klar kommen würdest, so hättest Du eine echte einvernehmliche Lösung. Frieden ist natürlich immer das Ideal. Und es klingt ja, als wäre da noch ne einigermassen kommunikative Basis. Also rede mit ihr.

Und halte Dir dabei vor Augen:
In 99% der Fälle geht der KV (Kindsvater) bei einem gerichtlichen Umgangsverfahren als Sieger aus der Nummer heraus. Umgangsverfahren sind die einzigen, in denen die KVs in BRD tatsächlich bessere Karten haben als die entziehenden KMs (Kindsmutter). Das ist leicht erklärbar. Umgang ist ein Grundrecht der Kids laut § 1684 BGB und außerdem fällt es unter den Schutz des Familienlebens gemäß Art. 8 I der Europäischen Menschenrechtskonvention. Klartext: DU sitzt langfristig am längeren Hebel als sie.

Du siehst - sie bricht damit nicht (wie sie meint) nur ein paar Gesetze. Sie bricht gleich ne ganze Latte von Gesetzen und verstösst gegen eines der grundsätzlichsten Menschenrechte überhaupt. Nicht gegen Deines - sondern gegen das Eurer Tochter. Das musst Du ihr nicht auf die Nase binden. Aber daraus kannst Du Deine Selbstsicherheit in dieser Frage ziehen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 00:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mirko!

Die Kleine ist erst 3 Monate alt

Falls das Mädel noch gestillt wird, dürfte eine 50:50 Lösung zumindest jetzt noch schwer durchführbar sein ... nichtsdestotrotz würde ich gem. "milans" Vorschlag möglichst häufigen Umgang vorschlagen und darauf beharren.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 09:44
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Kleine wird noch gestillt. Zu mir wird sie nicht kommen wollen. Noch sagt sie ich dürfte das Kind jederzeit besuchen kommen, weil sie ihr nichts wegnehmen will. Wollte es erstmal dabei so belassen. Alle 14 Tage bringe ich meine Mutter mit  damit sie die Kleine auch sehen kann. Trotzdem vielen Dank für eure Antworten. Man ist doch nicht so machtlos, wie es zuerst erscheint  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2007 11:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mirko!

Noch sagt sie ich dürfte das Kind jederzeit besuchen kommen, weil sie ihr nichts wegnehmen will.

Sooft Du kannst, nimm dies war und besuche die Kleine, oder gehe mit ihr spazieren,oder, oder, oder ... damit stellst Du eine gewisse Kontinuität im Umgang her und zugleich die Weichen für einen möglichen umfangreichen Umgang in der Zukunft :wink:!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 11:25
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo 82Marco,
das werde ich auf jeden Fall tun. Ich bin selbst ohne Vater aufgewachsen und weiß wie es ist  ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2007 12:47
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... und mach der Madame freundlich klar, daß Schluß mit lustig ist und Du auch nicht groß diskutieren wirst über Umgang. Es gibt gewisse "Richtschnüre" und die wirst Du nicht unterschreiten. Erste Übernachtung und verbindliche Umgangsregelung spätestens, wenn die Stillzeit beendet ist. Und bis dahin fährste so oft es geht hin. Basta.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 13:31