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Einschulung und Informationen über schulische Leistungen meiner Tochter

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(@marecello)
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Meine Tochter wurde eingeschult.
Die Entfernung und mein beruflicher Werdegang lassen es nicht zu, mich über den schulischen Werdegang meiner Tochter direkt vor Ort zu informieren.

Ich möchte gerne Informationen über die schulischen und sozialen Leistungen
meiner Tochter seitens der Lehrer und der Schule informiert werden.

Ich möchte dies gerne schriftlich tun, kann mir jemand Formulierungshilfe anbieten?
Herzlichen Dank dafür.

Grüße von marecello

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 12:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habt ihr GSR?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 12:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marecello,

die Frage nach dem GSR wurde bereits gestellt und ist von Bedeutung, da Du nur mit GSR eine rechtlichen Anspruch auf Auskunft hast.
Warum kannst Du kannst keine Zeugniskopie von der KM erhalten? Zumindest in Sachsen gibt es eine verbale Einschätzung am Schuljahresende im Zeugnis.
Wie sollte eine Auskunft denn aussehen?
Was ich mir vorstellen könnte ist, dass Deine E-Mail in den Verteiler der Schule mit aufgenommen wird und Du ein ausführliches Telefongespräch mit der Klassenlehrerin ggf. auch anderen Lehrern von Zeit zu Zeit führen kannst. Für seitenlange Beurteilungen wird die Schule keine Zeit haben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 13:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Allerdings darf die Schule auch bei GSR den VAter darauf verweisen, dass sie ihrer Pflicht Genüge tun, wenn sie einen Elternteil (hier die betreuende Mutter) informieren und er die KM durch den § 1886 zur Information auffordern muß.

Ich würde einfach höflich bei der Schule nachfragen (sofern das GSR besteht) und nicht gleich mit irgendwelchen vermeintlichen Rechten und Pflichten aufschlagen. Oft hilft eine nett vorgetragene Bitte mehr, als ein Brief mit irgendwelchen §.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 13:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marcello,

auch wenn die Schule sicherlich Pflichten zur Auskunft gegenüber den Eltern hat, sehe ich hier erstmal Euch als Elternteile in der Pflicht, Euch gegenseitig zu unterrichten. Ansonsten hätten Schulen und auch Kindergärten eine ganze Menge zu tun und zu beachten, damit diese bei der Informationsübermittlung nun ja nichts falsch machen.

Und ich denke auch nicht, dass eine Schule sensibele persönliche Daten über einen Schüler mal schnell über E-Mail rausbläst.

Aus der Forenerfahrung muss der KV (GSR vorausgesetzt), diese Berichte bei der KM anfordern. Im Forum gibt es auch einige Mütter, die das so praktizieren und Dir sicherlich noch Tipps dazu geben können. Ob und wie weit solche Berichte a la "Kind X entwickelt sich gut und ist sehr lernwillig. Zur Zeit besucht sie nachmitags den Kurs X..." für Dich wirklich sinnvoll sind und wie die KM in der Praxis darüber hinaus daran mitwirkt, sei mal dahin gestellt.

Ansonsten ergeben sich wieder viele Möglichkeiten für die Scheidungsindustrie, mit Dir Geld zu verdienen. Die Vorlage der Schulzeugnisse (über die es ja nun auch schon genug Streit gibt) sollte allerdings schon drin sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin marecello,

in Ergänzung zu Ingo: Es ist nicht die Aufgabe von Schulen, Sekretariaten und Lehrern, die Sprachlosigkeit oder Kommunikationsunfähigkeit zwischen den Eltern von Schülern zu kompensieren. Informationen gelten als "gegeben", wenn sie einem Elternteil mitgeteilt wurden; für den Rest müssen diese untereinander sorgen. Auch das ist ein Teil des GSR.

Ich an Deiner Stelle würde da einfach zu passender Gelegenheit mal persönlich aufschlagen. Die Klage über "meine Ex sagt mir nix" ist nicht zielführend.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 13:45
(@fruchteis)
Registriert

Moin Martin,

bitte erläutere und begründe mir Deine Auffassung zu Auskunftsansprüchen anhand von Gesetzen, Rechtskommentaren und gerichtlichen Beschlüssen/Urteilen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:49
(@marecello)
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Zunächst einmal herzlichen Dank für Eure zahlreichen Zuschriften.

Wir haben das GSR.

Da gibt es zwei Probleme die von größerer Bedeutung sind.

1.)
Die Kindesmutter ist nicht kooperativ was unser Kind betrifft, es ist schließlich "mein Kind" und nicht unsere Tochter.
   
Es gibt kaum eine vernünftige Kommunikation, wenn KM etwas möchte, wird gemeckert, angeschrieen, "ich habe Recht" meint Sie und ich rede nur blablabla.
   
In meinen anderen Threads habe ich bereits erwähnt, das die KM unserer Tochter gegenüber, leider die gleichen Verhaltensweisen an den Tag legt und mit Gewalt versucht unsere Tochter zu erziehen und zu begleiten.

Zudem ist ein Verfahren wg. der Gefahr der Genitalverstümmelung anhängig und die Situation ist sehr angespannt.

Weil ich recht wenig verdiene, habe ich ergänzende Sozialleistungen wegen Umgangskosten mit unserer Tochter beim Jobcenter beantragt.
Das Jobcenter hat mir anteilig Sozialgeld während des Bestehens unserer "temporäreren Bedarfsgemeinschaft" dem umgangsausübenden Elternteil gewährt, aber bei der KM anteilig bei den SGB II-Leistungen in Abzug gebracht. Was natürlich dazu führt, dass der Umgang z.T. boykottiert wird.
Die Stimmung ist bei der KM auf dem Nullpunkt.

2.)
Sprachliche Barrieren, Deutschkenntnisse werden in der Praxis nicht gesprochen und geübt, da KM immer nur mit Ihren Freunde und Bekannten aus den

Herkunftsländern zusammen kommt.

Daher auch die große Gefahr das die Förderung und die Hausaufgabenbetreuung unserer Tochter ziemlich darunter zu leiden hat.
   
Aus diesen Gründen bin ich schon auf neutrale Hilfe angewiesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Wildlachs,

bitte erläutere und begründe mir Deine Auffassung zu Auskunftsansprüchen anhand von Gesetzen, Rechtskommentaren und gerichtlichen Beschlüssen/Urteilen.

sind wir hier in der Schule? Muss irgendwer Gedichte aufsagen? Gibt es Noten?

Die Frage beantwortet sich durch die gelebte Praxis im richtigen Leben. Aber wenn Du der Ansicht bist, Du könntest Dir an der Schule Deiner Kinder mit

Auskunftsansprüchen anhand von Gesetzen, Rechtskommentaren und gerichtlichen Beschlüssen/Urteilen.

Freunde machen - niemand hindert Dich daran. Schulleitung und Lehrkörper werden sicher vor Angst bibbern. 😉

Just my 2 cents
Martin
(dem dieses Ansinnen mal wieder die Grenzen des GSR aufzeigt)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 15:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marcello,

In meinen anderen Threads habe ich bereits erwähnt, das die KM unserer Tochter gegenüber, leider die gleichen Verhaltensweisen an den Tag legt und mit Gewalt versucht unsere Tochter zu erziehen und zu begleiten.

hier muss ich allerdings sagen, tut es mir wirklich Leid um Deine Tochter. In einem anderen Beitrag habe ich Dir bereits Schritte aufgezeigt (Jugendamt). Die Antwort unserer Userin Biggi62 scheint Dir dort aber eher gepasst zu haben, die das Ganze als "kulturelle Besonderheit" dargestellt hat. Ich sehe hier immer noch den Rechtstaat im Vordergrund und nicht kulturelle Besonderheiten, die hier eine Rücksichtnahme erfordern. Somit solltest Du dich jetzt auch nicht über Sprachprobleme etc. erregen, da diese auch nur eine "kulturelle Besonderheit" darstellen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 15:57




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marecello,

wenn ich es richtig sehe geht die Frage und damit natürlich auch die Antworten am Thema vorbei.
Es geht eigentlich doch wohl darum, dass Du wieder eine Rolle im Leben Deiner Tochter spielen willst und Du Dir Sorgen um die schulische Entwicklung Deiner Tochter machst.
Dass wirst Du aber nicht durch Auskünfte der Schule erreichen können. Eine Kooperation der Schule macht nämlich nur dann Sinn, wenn Du auf die Situation Einfluß nehmen kannst. Was würdest Du denn tun (wollen), wenn die Auskunft der Schule ungefähr so lautet: Ihre Tochter ist ein liebes Kind gewöhnt sich gut in die Schule ein, leider hat sie gewisse Sprachdefizite, die auch durch ihre Mutter nicht ausgeglichen werden können. Für ihre weitere schuliche Entwicklung ist die Verbesserung der Sprachkenntnisse wichtig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 16:18
(@marecello)
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Lieber Ingo, das Jugendamt hat mich in meinen Anliegen bisher recht wenig unterstützt.
Da diese Behörde, zumindest mein Sachberabeiter sehr mütterlastig ist.
Natürlich führt im Vorfeld und in den Verhandlungen in familienrechtlichen Verfahren kein Weg am Jugendamt vorbei.
Versuche aber immer ruhig und kooperativ zu bleiben, irgendwie ist man dieser Behörde verplichtet.

@ Susi, in all den bisherigen Altersetappen und Umgängen mit unserer Tochter habe ich Sie unterstützt und gefördert, wo ich nur kann und es zeitlich machbar ist.
Und das werde ich weiterhin tun, ich werde das Kind so lange ich lebe unterstützen und fördern, für Sie Dasein, Sie ist ein Stück von mir und weil ich das Kind über alles liebe und Sie es braucht.
Ich möchte nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Das heißt, ich werde das Kind natürlich weiterhin fördern und unterstützen, nicht nur in der schulischen Entwicklung.
Erziehung bedeutet Hilfe zum Lernen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 16:46
(@fruchteis)
Registriert

Hallo marecello,

neben den rechtlichen Auskunftsansprüchen gegen die Mutter hast Du mit Elterlicher Sorge auch einen völlig eigenständigen gegen die Schule und zudem Vertretungsrechte für das Kind. Wie diese Ansprüche verträglich zu verwirklichen sind, das ist Sache des eigenen Stils und Geschicks.  

Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Weigerung einer Schule, bei ES Zeugnisse zu übergeben, rechtlich keinen Bestand hätte.
Neben den Zeugnissen gibt es noch andere zu gestaltende Informationsquellen und Schnittstellen, wie Sprechstunden, Elternabende oder individuelle Ziel-Gespräche mit Eltern und Kind, bis hin zur Mitarbeit in der Elternvertretung.

Nicht für ersetz- und deligierbar halte ich Auskünfte, die auf die Situation des jeweiligen Elternteils zugeschnitten sind. Ein UmgangsET etwa muß anders fördern und unterstützen als ein ET, der überwiegend Alltag mit dem Kind erlebt, beide ET habe uU ganz unterschiedliche Ressourcen anzubieten, können unterschiedliche externe Hilfen mobilisieren.

Aber auch die Schule sollte ein Interesse am persönlichen Austausch haben, verschiedene Sichtweisen und Erfahrungen der ET aufnehmen können.

Ich rate marecello, sich im ersten persönlichen Kontakt bei Schulleitung und Klassenlehrern vorzustellen und der Schule Zusammarbeit und Unterstützung anzubieten und freundlich um Aufnahme in den Verteiler von Zeugnissen zu bitten, zudem gehören Kontaktdaten auch und gerade des erntfernten ET in die Akte. Wichtig ist der erste perönliche Kontakt und Eindruck, dann lassen sich anschließende Ferngespräche besser führen und E-Mails austauschen.  

Ich habe mit meinen Kindern insofern recht unterschiedliche Schulen kennenlernen dürfen. Die eine hat mich als engagierten Vater mit offenen Armen begrüßt, die andere glaubte in übelster Art und Weise in Vätern grundsätzlich eine Gefahr für Kinder sehen zu müssen. Dazu durfte sich diese Schule dann vor dem Verwaltungsgericht äußern...

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

neben den rechtlichen Auskunftsansprüchen gegen die Mutter hast Du mit Elterlicher Sorge auch einen völlig eigenständigen gegen die Schule und zudem Vertretungsrechte für das Kind. Wie diese Ansprüche verträglich zu verwirklichen sind, das ist Sache des eigenen Stils und Geschicks.  

Ich schließe mich Brille an.
Das GSR legt einem 3. keinerlei durchsetzbare Pflichten auf.

Die Schule hat mit der Auskunft an die Mutter ihr Pflicht erfüllt.
Mehr müssen sie nicht tun und können jeden anderen an die Mutter verweisen.

Das GSR hat zur Folge, dass die Lehrer mit dem Vater sprechen dürfen. Aber es heißt noch lange nicht, dass sie es müssen.

Nach der Einführung des GSR für Geschiedene ist es in seiner Funktion so weit reduziert worden, dass es fast wertlos geworden ist.
Alle wesentlichen Entscheidungsrechte wurden im Rahmen der "Alltagssorge" auf den Elternteil übertragen, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 20:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi wildlachs,

Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Weigerung einer Schule, bei ES Zeugnisse zu übergeben, rechtlich keinen Bestand hätte.

Und warum?

Die Zeugnisse werden dem Kind übergeben und müssen der Schule nochmal mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorgezeigt werden. Danach sind sie im Haushalt des Schülers verwahrt und "gehören" diesen als Nachweis über erbrachte Leistungen.

Es wird 1! Zeugnis ausgestellt, keine 2 oder 3. Die Schule darf bei nachgewiesenem Interesse (z.B. Verlust oder Bewerbungen) eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses anfertigen und aushändigen. Vorgesehen ist aber nicht, dass jeder Elternteil von der Schule ein eigenes Zeugnis des Kindes bekommt (wie gesagt, das Kind ist Eigentümer des Zeugnisses). Die Schule darf ganz berechtigt den Elternteil an den anderen Elternteil verweisen, damit dieser dem anderen das Zeugnis in Kopie überlässt oder das Original zeigt.

Laut Schulgesetzt genügt es einen Erziehungsberechtigen zu informieren. Der andere muß nicht informiert werden, kann aber.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 20:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Laut Schulgesetzt genügt es einen Erziehungsberechtigen zu informieren. Der andere muß nicht informiert werden

das ist ja auch durchaus vernünftig so. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, dass eine Schule mit hunderten von Schülern in jedem Fall von getrennten Eltern irgendwelche Extra-Würste brät, weil die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern es kindischerweise nicht fertigbringen, sich über solche basics zu verständigen. Ein Schulsekretariat ist etwas anderes als die Rezeption eines 5-Sterne-Hotels.

Wer da auf die Idee kommt, der Schule eine Klage anzudrohen, hat den Schuss nicht gehört...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 21:05
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wieso muss man jetzt an dieser Stelle einen Krieg anfangen und die Dicke Berta rausholen?

Ganz ehrlich marcello, auch wenn viele von uns durch die Scheidung und Trennung dünnhäutig geworden sind, und ich auch mittlerweile zu denjenigen gehören, bei denen der Geduldsfaden kürzer und schwächer geworden ist, so sollte man doch nicht die rein pragmatische Denkweise aus den Augen verlieren.

Alle Lehrer haben irgendwann Sprechstunde. Und von meiner Mutter, die selber Lehrerin war weiß ich, dass es gelebte Praxis ist, auch am Telefon ein Elterngespräch zu führen. Was also spricht dagegen, im Sekretariat anzurufen, sich einen Telefontermin geben zu lassen und die Lehrerin /den Lehrer einfach anzurufen und zu fragen, was gerade Phase ist? Die sind doch nicht von Natur aus böse, mies oder durch die Trennung per unabänderlichem Naturgesetzt zu Deinen Feinden geworden. Im Gegenteil. Es soll ja noch Lehrer geben, denen nicht alle Kinder (wie in den Massenmedien gerne kolportiert wird) sche*ißegal sind, sondern die ein ehrliches Interesse haben, dass aus den Kindern was wird. Da dürfte oft auch ein erhliches Interesse der Lehrer anstehen, den Vater des Kindes und mitunter seine Sicht der Dinger kennenzulernen.

Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn Du der Lehrerin schilderst, wie die Situation ist, und sie um Auskunft fragst, keine blöden Antworten bekommst. Und was soll sie schon sagen wenn Du am Schluss des Gespräches höflich Fragst: Frau Meier, Sie haben sicher nichts dagegen, wenn ich Sie in 6 Monaten nochmal anrufen werde? Achja, wann ist denn eigentlich Elternabend (die sind übrigens meist schon wochenlang vorher zumindest intern bekannt und können auch im Sekretariat erfragt werden).

Mein Tipp: Eine Schule ist eine Behörde, in der wenige Köpfe (Lehrer, Sekretärinnen, Schulleitung) über viele Bescheid wissen müssen. Je weniger Du da durch kantiges Auftreten auffällst, je weniger Du Dich da durch dickes Auftreten in den Vordergrund stellst, desto weniger wirst Du da als Störenfried wahrgenommen, desto weniger wird Dein Name dort im Gedächntis bleiben. Desto einfacher wird es sein, an die Infos zu bekommen, die du haben möchtest. Vergiss nicht: Das sind alles nur Menschen, die wie wir alle, einen störungsfreien Ablauf ihrer Arbeit haben wollen und den Weg des geringsten Widerstandes fahren.
Wenn Du denen Ärger androhst, und die wegen Dir Mehrarbeit haben, ist es nur natürlich, dass Du nicht auf die Liste der besten Freunde kommst.

Mach Dich also stromlinienförmig und verhalte Dich so, dass man Dich nicht als Wadenbeisser kennenlernt, sondern als Vater, der es um sein Kind ernst und konstrutiv meint.  Und evtl. kannst Du Deinen Namen durch ein betont freundliches, sachliches und zuvorkommendes Auftreten bei einem pers. Besuch mit einer positiven pers. Erinnerung verknüpfen. Eine Hand wäscht die andere und so, wie es in den Wald reinruft, so ruft es auch raus. Zeit, die Dicke Berta zu laden und abzufeuern wird immer noch sein, wenn man durch vernünftiges Auftreten nicht weiter kommt.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 23:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 23:46
(@fruchteis)
Registriert

'Hüstle'

Ich bleibe dabei!

Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat ein Auskunftsrecht gegen die Schule!
Und nicht nur das. Der bzw. diejenige hat auch ein Recht auf Akteneinsicht, das auch das Kopieren einschließt. In der Schülerakte steht so ziemlich alles, ua auch die Zeugnisse.

Begehrt also ein ET Kopien der Zeugnisse, dann stehen diese ihm zu, dürfen sie ihm grundsätzlich nicht verwehrt werden.

Etwas ganz anderes ist es, ob die Schule verpflichtet sein könnte,  beiden Eltern parallel und von sich aus einen Zeugnisausdruck zukommen zu lassen. Darum ging es mir nicht! Obwohl ich darin kein größeres Problem sehe.  Das Kind erhält einen Audruck, den es dann dem ET vorlegt, bei dem es überwiegend wohnt, der andere ET erhält einen Ausdruck auf dem Postwege. Beide ET bestätigen auf ihrer Version mit Unterschrift.

Im Übrigen gibt es dazu einen alten Thread von Deep hier

Guten Start in die Woche!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 01:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

@Wildlachs: Natürlich gibt es dieses Recht, es stellt sich nur die Frage, ob es hier das Mittel der Wahl ist.

Wenn die vom TO genannten Defizte bzgl. Erziehung und Förderung auch nur in Ansätzen objektiv erkennbar sind (und das sollte für die Schule so sein) und die Schule auch nur ein wenig ihren Auftrag Ernst nimmt, dann müsste sie über den engagierten Vater begeistert sein.

Ich glaube allerdings nicht, dass dies mit einem Brief und Verweis auf GSR und die Rechtsgrundlagen zum Ziel führt. Vielmehr halte ich es so, wie PaulPeter beschrieben hat! Dem schließe ich mich ohne viele Worte an.

Und ja, trotz

Die Entfernung und mein beruflicher Werdegang lassen es nicht zu, mich über den schulischen Werdegang meiner Tochter direkt vor Ort zu informieren.

solltest Du - wenn das Wohl Eures Kindes Dir wirklich wichtig ist und Du die Infos nicht bloß erhalten willst um der KM ans Bein pinkeln willst - mindestens einen Persönlichen Besuch in der Schule vornehmen.

Lässt sich vielleicht mit dem Abholen zum Umgang verbinden?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 01:39




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