Drohung mit Jugenda...
 
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Drohung mit Jugendamt

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 Ruhe
(@Ruhe)

Die kannst du ja mal mit der KM diskutieren. Evtl. öffnest Du ihr damit etwas die Augen.

Die Augen öffnet ihr meiner ansicht nach nur eine dicke Holzkeule auf den Kopf... und die wird mir ja anscheinend von unserer Familienpolitik weggenommen...


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 10:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und die wird mir ja anscheinend von unserer Familienpolitik weggenommen...

Nein, so würde ich es nicht sehen.

Nochmal:
Du lässt Duich zum Spielball Deiner Ex machen. Und sie spielt mit Dir, wie es ihr gerade passt.
Ergebnis für Dich = Streit, innere Unruhe, Unzufriedenheit und das Gefühl ihr Depp zu sein.

Mach Dich mal gerade und klär sie darüber auf, wie Du Dir zukünftig die Umgänge vorstellst.
Ist sie nicht bereit, eine vernünftige Klärung und Lösung zusammen mit Dir zu entwickeln schaltest Du das Jugendamt am Wohnort des Kindes mit ein und gehst auch ohne weiteres rumgeeiere vor das Gericht, wenn das JA ebenfalls nichts wertvolles beitragen kann.

Jammern über die Macht der Km bringt Dir nichts.
Du selbst gibst ihr diese Macht über Dich jeden Tag auf`s Neue solange Du nicht sagst: "Jetzt ist Schluss damit!"

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 10:13
 Ruhe
(@Ruhe)

Mach Dich mal gerade und klär sie darüber auf, wie Du Dir zukünftig die Umgänge vorstellst.

Und was genau kann ich auf jeden Fall fordern... ohne Sorgerecht?

lg Ruhe


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 10:20
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dein Recht auf Umgänge (auchmit Übernachtung bei Dir oder mit Aufenthalt in Deiner Heimat) hat soweit nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Und Brille007 hat Dir auch schon eine grobe Formel mit auf den Weg gegeben

Bei einem knapp 3-jährigen Kind gilt nun einmal die Faustregel "lieber kürzer, dafür öfter". Daran ändern auch Entfernungen nichts.

An dieser Faustregel solltest Du Dich orientieren und mal für Dich austüfteln, was und wie Du hier was auf die Reihe bringen kannst.

Schwierig bis unmöglich wird es sicherlich sein, dass Du Euer Kind z.B. vom

08-09/11  27.8.-5.09.    10 Tage

mit zu Dir nach Hause nehmen darfst.

Was ist für Dich denkbar?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 10:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Nach Eurer Absprache hast Du also 59 Umgangstage p.a. bzw rund 15 Wochen. Das ist nicht wirklich wenig. Viel allerdings auch nicht.

Vor dem JA brauchst Du jedenfalls keine Angst zu haben. Die können nur beraten, sonst nix. Allerdings könnten sie Deine Exe vielleicht auf die Idee zu Umgangsboykott o.ä. bringen. Dann wärest Du im Zugzwang und müsstest eine Regelung bei Gericht beantragen. Die würdest Du dort zwar auch bekommen, jedoch weiss man vorher nicht, wie die ausfallen wird.

Da Du nicht besonders wenig Umgang hast bisher, könnte es theoretisch natürlich sein, dass man Dir da was von abzieht. Theoretisch könnte man Dir auch noch mehr zusprechen. Das liegt nicht an den Umständen, sondern an der Laune des Richters.

Und was genau kann ich auf jeden Fall fordern... ohne Sorgerecht?

Dein Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht. Für ein Kind so ab 3-4 Jahren könntest Du dies als Messlatte nehmen:
- alle 14 Tage Freitag mittag bis Montag früh
- alle 14 Tage 1 Wochentag inkl. Übernachtung
- alle Ferienhälften
- jeden 2ten grossen Feiertag

Während der Umgangszeiten bist allein Du verantwortlich und brauchst für nichts Mama´s Erlaubnis. Genau genommen hat sie während Deiner Umgangszeiten nix zu melden.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 10:41
 Ruhe
(@Ruhe)

Fi nanziell gesehen ist die bisherige besuchs-regelung machbar. die km hat ja gesagt dass sie einverstanden ist. wahrscheinlich hat sie noch nicht erkannt, daß das nur 59 tage sind. anderst kann ich es mir nicht erklären warum sie sagt ich komme zu oft.
würde ich 7 oder 14-tägig 1600km fahren wäre bald schluß mit besuchen, weil ich dann bald pleite bin. ich muss jeden 2. samstag arbeiten, ab und zu auch auf abruf und hätte meinen sohn dann wirklich nur noch stundenweise, weil ich mit der bahn 8-10 stunden fahre (ein Weg)
ich bestehe noch nicht darauf den kleinen zu mir zu nehmen, obwohl ich mir das doch wünsche. schon aus dem grund, dann meine zeit mit dem kleinen in ruhe verbringen zu können.
Sollte sie sich mal dazu herunter lassen ihn mir für länger mit nach hause zu "geben" werde ich das natürlich mit dank nutzen!

Während der Umgangszeiten bist allein Du verantwortlich und brauchst für nichts Mama´s Erlaubnis. Genau genommen hat sie während Deiner Umgangszeiten nix zu melden.

Und wer erklärt das der km? ich hab ihr das schon gesagt, aber ich hab dafür nur eine drohung "durch die blumen" erhalten!

lg ruhe


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 10:54
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wer erklärt das der km

Am Ende erklärt es ihr ein Schwarzkittel bei Gericht, wenn im Vorfeld alle anderen Versuche scheitern.

Warum

ich bestehe noch nicht darauf den kleinen zu mir zu nehmen

wenn Du doch

obwohl ich mir das doch wünsche

Bitte kein Selbstmitleid mehr! Und auch keine "aber".

Wer hat eigentlich die große Entfernung geschaffen?
Manchesmal wurden KM auch schon von Gerichten dazu verurteilt, einen Teil der Umgangskosten zu übernehmen, wenn sie es waren.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 11:00
 Ruhe
(@Ruhe)

weil ich damit auf taube Ohren stoßen werde und noch mehr Probleme bekommen werde. damit warte ich des Frieden Willen bis Sie wieder arbeitet und aus zeitlichen gründen nicht mehr Drumherum kommt.
und die Entfernung besteht schon immer


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 11:24
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ruhe,

Um mal alles ein wenig zusammenzufassen...

Du hast genau zwei Möglichkeiten:
1) Du machst weiter, wie bisher, läßt Dir alles gefallen und tust um des lieben Friedens willen alles, was die KM von dir verlangt
2) Du informierst dich über deine Rechte (viele wurden dir hier bereits genannt) und versuchst endlich, eine klare Umgangsregelung und einen eigenständig gestalteten Umgang zu "erkämpfen"

Wählst Du 1), dann wird sich kaum was ändern, außer dass du irgendwann vermutlich ein Magengeschwür bekommst vom ständigen Ärgern.
Bei 2) können dir die Erfahrungen hier im Forum und ein guter Anwalt helfen. Du wirst mit dem JA Kontakt haben und ev. auch vor Gericht müssen. Es wird vermutlich teuer und langwierig und birgt ein gewisses Risiko, aber wenn Du Erfolg hast, werden die zukünfitgen Umgänge mit eurem Sohn deutlich entspannter verlaufen.

Diese Entscheidung mußt Du treffen.

lg
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 11:40
 Ruhe
(@Ruhe)

Da ich kein Magengeschwür will, werde ich wohl 2 wählen.

Alledings muss ich mal schauen wie ich das alles dann finanziell reglen kann, während ich noch meine ziemlich hohen Umgangskosten bestreite. Die Rechtschutzversicherung übernimmt ja nur ein Beratungsgespräch.

Noch wird der Umgang ja nicht boykottiert, was sich aber bestimmt schnell ändert, wenn der erste Anwaltsbrief ins Haus flattert.
Ich hoffe ihr habt mit diesem Ratschlag recht!

Schade, dass es anscheinend so schwierig ist, so etwas in "friedlicher" weise zu klären. Wegen billigen 59 Tagen von 365...

naja...  noch 3 Wochen, dann weiß ich vielleicht mehr bescheid, was die "Eigentümerin" unseres Sohnes vor hat!

lg Ruhe


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 21:47




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wegen billigen 59 Tagen von 365...

naja...  noch 3 Wochen, dann weiß ich vielleicht mehr bescheid, was die "Eigentümerin" unseres Sohnes vor hat!

eine mögliche Variante wäre das Angebot "jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag - denn das sind ja 26 x 2 = 52 Tage und somit sehr grosszügig..." Dass Du Dir das fahrtkostentechnisch nicht leisten kannst, kann sie mit einem Schulterzucken quittieren: Sie hat damit den Standard-Umgang "erlaubt"; dass Du diesen nicht in dieser Weise wahrnehmen kannst, ist dann ja nicht ihr Problem.

So oder so ähnlich werden ihre Boykott-Kaffeekränzchen oder ihr Anwalt das jedenfalls empfehlen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 22:17
 Ruhe
(@Ruhe)

Irgendwann wohne ich ja da oben.
und wenn sie mir sowas vorher anbietet und ich es tatsächlich wahrnehmen kann, werde ich mit den schultern zucken, sollte sie dann ein Problem damit haben.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 22:27
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ruhe,

Ich hoffe ihr habt mit diesem Ratschlag recht!

Das hoffen wir alle - aber mit Sicherheit kann man das niemals sagen...

Fakt ist: Wenn Du so weitermachst wie bisher, wird sich eben nichts ändern.
Versuchst Du etwas zu ändern, so kann es schlechter werden. Aber eben auch besser.

Eine realistische Einschätzung ist leider aufgrund der Willkür im deutschen Familien(un)recht nur in den seltensten Fällen möglich.

lg & viel Glück!
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 10:34
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