Hey Leute,
kurz zu mir: ich bin Nico (28 jahre) aus Schwedt im Land Brandenburg. Habe mit meiner Ex eine Tochter namens xxxx. Die kleine Maus ist jetzt 2 1/2 Jahre alt. Sie wohnt bei Ihrer Mutter 300 km von mir entfernt. Am Anfang hatten ich keine Probleme das Besuchsrecht wahrzunehmen. So konnte ich eine schöne (wenn auch kurze) Vater/Kind Beziehung langsam aufbauen. In letzter Zeit wird es immer schwieriger. Meine Ex hat keine Zeit oder die Maus ist krank oder oder oder.zur Zeit darf ich die Maus für 3 h sehen und das max.alle 2 Wochen. Das heißt für mich 3h hinfahren 3 sehen und 3 h zurückfahren. Eine Übernachtung mit dr Maus in Ihrer Nähe (Hotel/Pension) bleibt mir verwehrt. Eine Wochenend mitnahme sowieso (wobei ich dass noch verstehen wegen dem alter der kleinen). Kleine Spiele wie heute darfst du und kurz vor ihrem Wohnort nen sms heute geht doch nicht fangen auch schon an.
Meine Fragen?
1. Wie könnte eine vernünftige Grundlösung aussehen?
2. Welche Möglichkeiten bleiben mir das durchzusetzen?
3. Hat meine Ex das Recht meine Gehaltsscheine,Zinszuschüsse und Steuerrückerstattung zu bekommen, oder reicht es wenn ich dies dem Jugendamt gebe zur neuen Berechnung der Unterhaltskosten?
4. Die enormen Fahrtkosten kann man die absetzen (Steuer) bzw. muss die Mutter sich beteiligen?
5. Ich arbeite in Schichten und kann wegen der Arbeit nicht jeden Besuchstermin von der Mutter wahrnehmen, hat sie das alleine Recht den Termin zu bestimmen?
Ich danke euch vorerst und warte auf Antworten.
Liebe Grüße Nico
bitte keine realnamen 3ter! 😉
Hallo,
ich versuche mich mal:
1. Wie könnte eine vernünftige Grundlösung aussehen?
In der Regel alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag.
2. Welche Möglichkeiten bleiben mir das durchzusetzen?
Wenn keine gütliche Einigung dann per Umgangsklage Recht einklagen...mit Hilfe eines guten RA für Familienrecht. Vorher versuchen eine gütliche Einigung über das JA zu bekommen.
Falls mal der Umgang nicht wahrgenommen werden kann...dann Ersatztermine vereinbaren und das auch so festhalten.
3. Hat meine Ex das Recht meine Gehaltsscheine,Zinszuschüsse und Steuerrückerstattung zu bekommen, oder reicht es wenn ich dies dem Jugendamt gebe zur neuen Berechnung der Unterhaltskosten?
Die Gute hat das Recht auf einen Titel. Alle Einnahmen wie Gehalt + Sonderzulagen + Zinsen + Steuerückzahlungen gehören zum Einkommen.
Bei schwankenden Einkommen werden die letzten 12 Monate addiert und durch 12 geteilt.
Abziehen kannst du berufsbedingte Aufwendungen (Kilometergeld).
4. Die enormen Fahrtkosten kann man die absetzen (Steuer) bzw. muss die Mutter sich beteiligen?
Umgangskosten trägst du, es sei denn die Mutter ist nach der geburt umgezogen...dann kann man evt. versuchen, dass sich dieses mindernd auf den KU auswirkt. Aber auch nur dann, wenn du den Mindestunterhalt bezahlst.
5. Ich arbeite in Schichten und kann wegen der Arbeit nicht jeden Besuchstermin von der Mutter wahrnehmen, hat sie das alleine Recht den Termin zu bestimmen?
Nein...siehe Frage 2
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hey
danke dir Papi 74. Echt klasse das Dir die Mühe gemacht hast. Also muß ich meiner ex die Unterlagen aushändige ja?
LG nico
Hey Nico,
wenn Du dem Jugendamt (JA) die Unterlagen zur Verfügung gestellt hast und dieses daraufhin einen Titel erwirkt hat, den Du unterschrieben hast, fragt das JA von selbst alle 2 Jahre bei Dir nach. Deiner Ex mußt Du dann gar nichts aushändigen. Sie hat - so lese ich das, beim JA eine Unterhaltsbeistandschaft, somit kümmert sich das JA um alles und Du mußt mit ihr persönlich keine Unterhaltsthemen mehr durchdiskutieren.
Hingegen solltest Du die Berechnungen des JA nicht blind akzeptieren, nicht sofort alles unterschreiben und im Zweifelsfall hier das Forum "mal drüber lesen lassen". Noch ein Tipp: Fall Du den Titel noch nicht unterschrieben hast oder falls der mal geändert werden sollte, achte darauf, dass er bis zum 18. Geburtstag eures Kindes begrenzt wird!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin!
Leute was ist los im Moment - fast täglich kommen neue Väter mit Umgangsproblemen!!!???!!! Ist der Sommer nicht warm genug, oder woran liegt das?
Ganz am Anfang kann man den Vätern immer wieder diesleben ratschläge geben. Ich bin grad dabei dafür ne Leitlinie zusammen zu basteln, ist noch nicht ganz fertig, aber ich stell das trotzdem mal für den Topicstarter hier ein.
Greetz,
Milan
3-Wege-Plan
um das
Recht der Kinder auf Umgang
gegen eine boykottierende Mutter durchzusetzen.
1) Vereinbarung mit der Mutter
Es sollte eingangs versucht werden mit der Mutter eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der Art und Umfang des Umgangs dezidiert geregelt sind.
Diesen ersten Schritt sollte man in jedem Fall gehen, auch wenn faktisch keinerlei Kommunikation mehr möglich ist. Per Email oder Post wird ihr eine solche Vereinbarung zugestellt und unter Fristsetzung wird sie aufgefordert diese zu unterschreiben. Unterschreibt sie nicht, so hat man immerhin für seine Akten den gerichtsverwertbaren Beleg, dass man vergeblich versuchte eine gütliche Einigung zu finden.
2) Jugendamt
Der zweite Schritt ist der Anruf beim Jugendamt. Zuständig ist immer das Jugendamt der Stadt, in der das Kind gemeldet ist. Niemand braucht Angst vor diesem Schritt zu haben. Das Jugendamt ist dafür zuständig streitenden Elternpaaren dabei zu helfen einvernehmliche Lösungen im Sinne der Kinder zu finden. Diesen Versuch startet das Jugendamt IMMER, denn das ist sein gesetzlicher Auftrag.
Das Jugendamt wird sich dann mit der Mutter in Verbindung setzen und in der Regel beide Eltern zu einem gemeinsamen Elterngespräch einladen. Da dem Kind der Umgang zu dem getrennt lebenden Elternteil per Gesetz zusteht (§ 1684 BGB), wird sich das Jugendamt in der Regel auch dafür einsetzen.
Wenn das Jugendamt keine Einigung erreichen kann (oft verweigern die boykottierenden Mütter bereits das Elterngespräch), muss der Vater dafür sorgen, dass es einen Umgangsbeschluss vom Gericht gibt und/oder, dass das Jugendamt einen direkten Auftrag durch das Gericht bekommt. Denn erst dann dürfen sie tatkräftig in den Boykott einschreiten. Ohne Gerichtsbeschluss dürfen sie nur beraten und besprechen. Sonst nichts.
3) Familiengericht
Der dritte Schritt ist das Einleiten eines Gerichtsverfahrens gegen die Mutter. Zuständig ist das Amtsgericht der Stadt, in der das Kind gemeldet ist. In dieser Instanz gibt es keine Anwaltspflicht jedoch muss dazu geraten werden einen Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen. Zu viele Fallgruben warten auf den Vater und die eigene rechtliche Unwissenheit kann verheerende Folgen haben.
Der Fachanwalt für Familienrecht stellt dann einen Antrag auf eine gerichtliche Umgangsregelung und das Verfahren beginnt. Da Umgang ein Grundrecht ist, wird im Großteil der Verfahren durch die Gerichte auch eine Umgangsregelung erlassen.
Über die Dauer eines solchen Verfahrens kann keine konkrete Angabe gemacht werden. Dies ist abhängig von der Sachlage, vom Sitz des Gerichtes und von der Laune des Richters. Die durch den Gesetzgeber angepeilte maximale Länge von drei Monaten wird gerne überschritten.
Moin
Interresant für das Unterhaltsthema wäre noch zu wissen ob ihr verheiratet gewesen seid. Wenn nicht ist der BU (Betreuungsunterhalt) in der Regel bis zur vollendung des 3ten Lebensjahres des Kindes begrenzt. Danach muß nur noch KU (Kindesunterhalt) in Höher der >DDT< bezahlt werden.
Gruß
Martin
Erstmal rechtherzlichen Dank 🙂
nein wir waren nicht verheiratet. Ich habe auch keine Sorgerecht für die Maus. Und für den Unterhalt habe ich im Februar 2006 die Festsetzung unterschrieben. Also meldet sich das Jugendamt bei mir, zwecks neu Berechnung???Weil die Kindesmutter mich schon unter Druck setzt sie will sofort die Unterlagen haben. Ist es klug sich gleich an das Jugendamt (wo das Kind gemeldet ist) zu wenden, oder reicht es auch in meiner Stadt??? Wenn ja selbsterscheinen besser oder schriftlich? (300 km Fahrtstrecke)
Lg Nico :yltype:
Hey Nico,
wenn der Unterhalt gerade erst festgesetzt wurde, dann hat da JA (!) erst in 2 Jahren wieder Anspruch auf Auskunft, das heißt im Jan/Feb 09 wird sich das JA schriftlich bei Dir melden. Zuständig ist immer das JA, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind sich aufhält. Wenn Du irgendwas hast, kannst Du es schriftlich machen, mußt nicht immer hineiern.
Ich würde ihr einen netten Dreizeiler zukommen lassen,
Liebe Exe,
meine Einkommensverhältnisse werden seitens des JA regelmäßig geprüft. Ich werde den Damen und Herren auf deren Aufforderung meine Unterlagen selbstverständlich zukommen lassen. Fragen bezüglich meiner Zahlungspflicht klärst Du am besten mit den Damen und Herren des JA.
Liebste Grüße, Exerich.
Weiber!!!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hey,
grins alles klar Danke dir vorerst. Also im Februar 2008 wieder.Dann werde ich wohl mal wieder ins Papier steigen.
LG Nico
Nöhööööö! 2009! Du hast doch 2007 erst 😉
Dann viel Erfolg und bleib beim Umgang dran!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
na klar bleibe ich da dran...ist ja meine kleine maus 🙂
im februar 2006 habe ich die KU.Urkunde unterschrieben.
Lg nico--nen supi tag noch
Oh sorry, hatte ich mich verlesen! :redhead:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
kein problem 😉
