Hallo
Gestern sollte das Gespräch zwischen meiner Tochter und der VP statt finden und die VP wollte sich danach bei mir melden. Leider habe ich nichts von der VP gehört also weiss ich auch nicht wi emeine Tochter auf den vorschlag mit dem treffen reagiert hat. Meine Frau meint ich solle die VP anrufen ,aber ich möchte ihr ehrlich gesagt nicht hinter her rennen wenn was ist wird sie sich schon melden.
Hallo,
wann wärst du denn in der Gegend des Kindes, hattest du das der VP bereits mitgeteilt? bzw. habt ihr schon einen konrekten Termin gemacht?
Evtl. kannst du sie ja nächste Woche anmailen und nachfragen ob der Termin so bestehen bleibt?
Wenn ihr keinen Termin ausgemacht habt wüde ich am Freitag mal anrufen und im Zweifelsfall auf den AB sprechen.
Sophie
Hallo
Ja die VP weiß wann ich in der nähe bin,weil ich mich ja dann auch mit ihr persönlich zum Elterngespräch treffe. Ich fahre Freitags hin um 14 Uhr treffen ich mich mit der VP und Samstag oder Sonntag hätte ich dann meine Tochter gerne gesehen. Vieleicht hat meine Ex den Termin ja auch mal wieder kurzfristig abgesagt und die VP hat gestern gar nicht mit meiner Tochte rgesprochen.
Hallo Furbie,
...aber ich möchte ihr ehrlich gesagt nicht hinter her rennen wenn was ist wird sie sich schon melden.
Du möchtest die Infos, wenn Du keine Nachricht bekommen hast, solltest Du anrufen, da gebe ich Deiner Frau recht!
Hallo
Vieleicht hat meine Ex den Termin ja auch mal wieder kurzfristig abgesagt und die VP hat gestern gar nicht mit meiner Tochte rgesprochen.
Das klärt sich am schnellsten, in dem Du zum Telefonhörer greifst...
Pinkus
Hallo, bin neu hier.
Habe einige Beiträge gelesen. Ich kann nur sagen wie ich das sehe.
Zunächst meine Ausgangslage. Sehe meinen Sohn seit drei Jahre nicht mehr.
Ex und mein Sohn waren, nachdem ich dem Gericht über Eltern- Kind- Entfremdung berichtet habe, als "Alibi" bei meinen Eltern. Die haben mir nichts gesagt.
Meine Eltern sind eigenständige Menschen.
Ich verlange von ihnen mich zu respektieren und in ruhe zu lassen, also muss ich sie auch ihre Entscheidungen treffen lassen.
Die Belastung für mein Kind ist, da bin ich sicher, unvorstellbar groß.
Wenn mein Junge dann doch wenigstens meine Eltern nicht endgültig auch verliert, ist das sicher nicht zu seinem Schaden. Und darum geht es doch, oder?
Ich renne jeden Tag zum Briefkasten, in der Hoffnung Post vom Richter zu bekommen.
Das einzige was für mich zählt ist, dass mein Junge ein ausgeglichener, glücklicher und zufriedener Erwachsener wird. Ausschließlich dafür Kämpfe ich.
Das sollten wir doch alle in den Mittelpunkt setzen, oder?
Wahrscheinlich hätte ich dieses Märchen von "zur Ruhe kommen lassen" auch weiterhin geglaubt,
Wenn in seinem Zeugnis nicht auf Konflikte mit seinen Mitschülern hingewiesen worden währe.
Dadurch wurde mir klar, dass ich was tun muss.
Und koste es was es wolle, ich Kämpfe ausschließlich um das "Kindeswohl".
Wenn wir nur unsere eigenen Wunden lecken, helfen wir weder uns, noch unser/e Kind/er.
Als Männer, konzentriert euch, worum geht es eigentlich!?!?!? :werdeerw:
Ehrlich gesagt fühle ich mich gerade wieder in einer ganz beschießenen Lage,aber ich möchte nicht rum heulen.Ich habe meiner Tochter nichts getan was auch die Richterin weiß. Meine Tochter lehnt den kontakt komplett zu mir ab und ich weiß nicht warum und das frisst mich auf. Erst sollte schnell schnell eine Verhandlung her und nun zieht sich der rest wie Kaugummi lang. Heute bin ich wieder an so einem punkt angelangt wo ich mich echt frage,wasrum ich so bescheuert war und doch wieder vor Gericht gezogen bin. Versteht mich nicht falsch ich möchte nicht heulen oder jammern,aber ich denke jeder Vater hat mal so eine phase wo er nicht mehr weiter weiß. Wenn ich doch wenigstens nur mal einen kleinen Brief bzw ein lebenszeichen von meiner Maus erhalten würde,aber es kommt ja gar nichts
Hallo Fubie,
kannst mir Glauben ich verstehe dich.
Bin seit letzten Januar wieder vor Gericht, und warte täglich auf eine "zweite Anhörung" oder irgend etwas.
Habe einen begleiteten Termin mit meinen Jungen (noch 13) gehabt. Letzten Mai. 1 mal in drei Jahre.
Es ist oft unerträglich, und doch, ich lebe noch.
Mein Tipp, frage dich mal, was im leben zum glücklich sein dazugehört.
1. Gesundheit
2. Familie
3. Freunde
4. keine Hunger, ein Dach, Kleidung.
Ich will auf folgendes hinaus. Viele Menschen haben zu über 90% alles wirklich gut.
Aber wenn ich nur lange genug auf die fehlenden 10% starre, bin ich tot unglücklich.
Selbst wenn ich meine Kinder, als zum Glück zwingend notwendig halte, gibt es immer noch andere Dinge über die man sich freuen könnte.
Damit halte ich mich davon ab, mich irgend wann öffentlich selbst zu verbrennen (sich für alle anderen Opfern), oder als Amokläufer rund um mich zu zu schlagen.
Gib mal "dji und Kinderschutz bei hochstritiger Elternschaft" ein.
Dann kannst du die Zeit die du gern mit deiner Tochter verbracht hättest mit dem lesen von Fachliteratur verbringen. Dieses "deutsche Jugend Institut" hat im Auftrag der Bundesregierung 2010 unser Problem recht anständig aufgearbeitet. Wir als Betroffene sind nie in der Lage objektiv zu argumentieren. Aber nur wenn wir das können, werden wir vor Gericht auch ernst genommen. Also müssen wir dazu lernen.
Ich habe 4 oder 5 Diplomarbeiten 5 Dissertationen und das oben genante Forschungsprojekt bzw. Deren Ergebnisse gelesen. Und habe einen Kongress über familiengutachten besucht.
Jetzt wird die nächsten Tage mein Termin bei Gericht kommen und ich habe meine Vorbereitung auf den Punkt abgeschlossen. Ich bin vorbereitet.
Das BGH definiert kindeswohlgefährdung die zu Eingriffen führen müssen, und vorher nicht ergriffen werden dürfen.
1. das Kind muß gegenwärtig gefährdet sein
2. es muß eine ernsthaft bedrohliche Situation vorliegen
3. es muß auch über lange Zeit für das Kind gefährlich sein.
Wenn alle drei Umstände vorliegen muß der Richter eingreifen
Vorher darf er nicht eingreifen.
Jeder Richter, Gutachter, Jugendamts Mitarbeiter hat seine eigene Kindheit in Erinnerung. Er/ sie urteilt so wie er/ sie es für richtig hält. Hatte er/ sie einen sehr lieben Vater, den er/ sie immer sehr geliebt hat, wird er/ sie dir helfen.
Wenn nicht, muß genau das für die nächste Instanz aufgearbeitet werden, in der Hoffnung dass da Personen sitzen die einen liebevollen Vater hatten.
Hallo
Habe heute mittag mal im Büro der VP angerufen,aber leider sagte mir die Sekretärindaß die VP zuhause arbeiten würde.Sie könnte ja versuchen mir weiter zu helfen habe ihr erklärt was ich möchte ,aber sie konnte mir nicht helfen meinte aber das sie es an die VP weiter reicht. Leider habe ich noch keinen Rückruf ect erhalten, verstehe das ehrlich gesagt nicht sie sagte doch das sie mit mir das Gespräch besprechen möchte was zwischen ihr und meiner Tochter statt gefunden hat. So langsam habe ich die befürchtung das meine Ex den Termin einfach kurzfristig abgesagt hat.
Hallo Furbie
Ich wills Dir nicht schön reden, ich hege die gleichen Befürchtungen wie Du.
Die Frage ist, was du jetzt daraus machst. Die Verfahrenspflegerin hat nun die Mist-Situation, dass sie dir nichts wirklich konkretes mitteilen kann. Vielleicht wäre es möglich, wenn sie Dich zurückruft, ihr deutlich zu machen, dass es für Dich die Situation besser händelbar macht, wenn du von Terminabsagen weisst, anstatt in der Luft zu hängen. Gerade im Hinblick auf die doch recht klaren Zeitvorgaben die das Gericht beschlossen hat und deine geplante Fahrt.
Gruß Zwergnases Mama
Hallo Zwergnase
Auf den Rückruf warte ich ja leider immer noch. Ich weiß nach wie vor nicht was sache ist was ich ehrlich gesagt nicht gut finde, ich fühle mich sehr ausgeschloßen was die ganze sache betrifft,obwohl ich der Vater der Maus bin.
Hallo Furbie
Ich wills Dir nicht schön reden, ich hege die gleichen Befürchtungen wie Du.
Gruß Zwergnases Mama
Da frage ich mich aber natürlich, wie weit meine Ex noch gehen darf warum spielt jeder ihre spiele mit?
Das kenne ich zur Genüge, warte seit fast einem Jahr, das bei Gericht irgend etwas sinnvolles unternommen wird.
Jetzt habe ich im FamFGesetz Paragraf 155 gefunden. Da gibt es das Beschleunigungsgebot.
Aber manche Richter Glauben anscheinend über das Gesetz zu stehen.
Danke dir. Mal sehen ob dieses dann bei mir zu trifft. Dann müsste ja spätestens im März das verfahren bei Gericht wieder aufgenommen werden.
Also noch einige Ingos,
Das "deutsch Jugend Institut" hat im Auftrag der "Bundesregierung" das Problem "hoch konflikthafter Trennungen und Scheidungen" erforscht. (mal google'n).
Die haben zu dem Problem eine wirklich gut, vor allen objektive, Abhandlung erarbeitet.
Zunächst einmal musst du dir darüber im klaren sein, daß sich alle nur um Kindeswohl sorgen.
Deine Gefühle interessieren absolut niemanden, deshalb immer Selbstbeherrschung üben.
Ich rate dir dringend diese Broschüre (PDF) zu lesen.
Dabei versuche, dir die Rolle eines Richters auszumalen, der vor diesem Problem steht.
Je besser du den Richter verstehst, um so besser kannst du argumentieren.
Das BGH hat den Begriff "Kindeswohl" definiert.
Zumindest klar gestellt, wann diesen Wohl so gefährdet ist, dass das Gericht einschreiten / eingreifen muss.
Kannst du da alles lesen.
Dazu musst du wissen, das jeder Verfahrensbeteiligte/r (Richter, Jugendamt,Sachverständige, etc.) seine eigene Erfahrungen gemacht hat. Er / sie hatte vielleicht einen sehr lieben Vater, dann kannst du hoffen.
Hatte er / sie einen "Tyrannen" hast du kaum eine Hoffnung in dieser Instanz.
Nur versuchen diese Tatsache dem Richter kurz vor der Verhandlung zu vermitteln, könnte bei solch einer Ausgangslage noch eine winzige Hoffnung offen lassen.
Ich habe in den 12 Monaten die ich schon warte, (Paragraf 155, FamFG habe ich erst vorgestern gefunden) 4 Dipl.- arbeiten 5 Doktorarbeiten und viele weitere Beiträge zu diesem Problem gelesen, nur weil ich meinen Jungen verstehen wollte.
Damit kann man sich ablenken, allerdings wird man dann auch immer aggressiver, wenn man sich nicht beherrscht, weil man dann liest, wie diese Situation dein Kind belastet. Es ist für dein Kind viel schlimmer als für dich.
Viel Glück
Heiko
Studie verlinkt
Huhu Furbie
Du hattest doch geschrieben, dass sie eine Frist von 6-8 wochen hat (also die VP) um das anzuleiern
Danach wird sie ja nen Bericht schreiben müssen und der wird nicht gut ausfallen für deine Ex, wenn Termine immer wieder abgesagt werden.
Dein Vorteil ist, dass du dich auf diesen Bericht dann auch beziehen kannst, wenn es weiter geht vor Gericht.
Klar ist es blöd nichts zu wissen...
Gruß Zwergnases Mama
Heute habe ich die VP erneut angerufen und oh wunder sie hat sich mal zurück gemeldet. Sie hat meine Tochter nicht gefragt ,ob wir uns sehen wollen die VP wollte bei meiner Tochter nicht mit der Tür ins Haus fallen. Ich soll meine Tochter aber auch nicht selber fragen in dem ich ihr schreibe oder sie anrufe. Ich soll meiner Tochter noch mehr zeit geben. Toll ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, habe meiner Tochter nichts getan und ich werde wie ein schwerverbrecher behandelt. Ich versteh das nicht.
Oh wunder meine Ex hat mir ohne das ich etwas sagen musste freiwillig das Halbjahreszeugnis unserer Tochter zu geschickt.
So morgen ist es nun soweit ich werde mit meiner Familie in die heimat meiner Tochter fahren und mit der VP sprechen. Ich denke ich werde auch kurz zu meiner Tochter fahren um ihr einen kleinen schein zu zu stecken für das tolle Zeugnis. Werden das WE da verbringen in der hoffnung,daß ich eventuell doch noch die chance bekomme meine Maus sehen zu dürfen. Ich habe mich bewusst dazu entschloßen zu meiner Ex zu fahren,damit es hinter her nicht vor Gericht heißt "Der Furbie war hier um mit der VP zu sprechen und hat es nicht mal für nötig gehalten seine Tochter zu besuchen". Ich hoffe das sich die fahrt, der ganze stress und auch das ganze Geld dahin wenigstens etwas lohnt. Zur zeit bin ich noch nicht so positiv bestimmt,aber die hoffnung stirbt zu letzt.
Hallo
Gespräch mit VP war freundlich und ich konnte einge dinge klären. Leider möchte meine Tochter mich weiterhin nicht sehen und die VP meinte ich solle es dabei belassen irgendwann würde meine Tochter von alleine wieder ankommen. Habe der VP erklärt das ich das nicht glaube,weil meine Ex auch eine gewisse Rolle drin spielt. Naja fakt ist VP´s arbeit ist getan es geht nun ihr Bericht ans Gericht raus. Ich denke mal das nach dem ganzen kack wird meine Klage aufs Umgangsrecht abgewiesen,weil niemand meine Tochter zum Umgang zwingen wird. Schöner scheiß, habe ihr nichts getan und werde trotzdem wie ein schwerverbrecher bestraft. Auf unbestimmte zeit kein wiedersehen mit meiner Tochter ;(
Mein Anwalt hat jetzt einen monat vor den Osterferien eine erneute Anfrage bei dem Gegnerischen Anwalt auf Besuchsrecht gestellt. Heute kam die antwort. Es stand zwar nicht drin,daß ich meine Tocvhter nicht Besuchen darf,aber auch nicht das ich sie Besuchen darf. Der Gegnerische Anwalt hat seine Mandantin an die VP verwiesen und ich würde dann von der VP die antwort erhalten. Da die VP selber zu mir gesagt hat ich solle meine Tochter in ruhe lassen,weil meine Tochter irgendwann alleine wieder zu mir kommt, wird bestimmt keine erfreuliche antwort von ihr kommen. Obwohl sie ja vom Gericht für sowas zugeteilt wurde um zwischen mir und meiner Tochter zu vermitteln. Mal sehen ob es doch noch zeichen und wunder gibt und ich meine Tochter bald wiedersehen darf/werde.