Mein Kind war zum Zeitpunktes meines Umzuges ca 1 Jahr alt. Ich habe sie einmal in der Woche abends ins Bett gebracht und bin dann 600 km weit weg gezogen...mit der Aussicht, nach der dort stattfindenden Ausbildung nachher auch besser für sie sorgen zu nkönnen. Nun bin ich zurück, ALG- Empfänger und auf Jobsuche. Als ich nicht in der heimatstadt meines Kindes war, hatte ich trotzdem sicherheitshalber meinen ersten Wohnsitz in der Stadt behalten, obwohl ich gestehen muss, nur ca alle fünf Monate dort gewesen zu sein...leider habe ich durch meine damaligen Lebensumstände es auch versäumt, mein Kind regelmässig zu sehen.
Jetzt ist das Kind fast 10 jahre alt und ich möchte Umgang. Habe ich da vor Gericht eine Chance? Die mutter verweigert mir zur Zeit den Kontakt, weil mein Kind ihn wohl nicht haben möchte. Die Ex ist verheiratet und hat noch zwei weitere Kinder bekommen... danke schonmal...
Elijah
*verschoben*
Moin,
die Betreffzeile irritiert mich, den sie hat mit deinem tatsächlichen Anliegen nichts gemein.
Um die Betreff-Frage dennoch zu beantworten: Du darf wann immer und wohin immer ziehen.
Gab es überhaupt in den vergangenen Jahren Kontakt zum Kind und wenn ja, welchen? Der persönliche Umgang wird sich anfänglich vielleicht problematisch gestalten. Auch wirst du als Störenfried der neues Familienglücks angesehen können.
Gehe behutsam vor. Es geht jetzt nicht darum, die vergangenen Jahre im Zeitraffer aufzuholen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es gab Kontakt...ich muss aber auch gestehen, dass der seeehr sporadisch war. Zu der Zeit, als ich so weit weg wohnte, habe ich das Kind vielleicht dreimal im jahr gesehen. Ich konnte es nicht regelmässig. Nun, seit ich zurück bin (das sind so drei Jahre, habe ich das Kind zweimal gesehen. Es gab die Übereinkunft, an einem bestimmten Tag in der Woche anzurufen, ich habe mich bemüht, das einzuhalten. Jedoch wurde mir von der KM wie auch von dem Kind gesagt, sie möchte nicht mit mir reden. Angeblich hat die KM sie immer wieder versucht, zu überreden, mich zurückzurufen oder mit mir zu sprechen, angeblich hat meine Tochter das abgeblockt und meine EX meint, sie soll das nun von sich aus wünschen, da sie sie nicht mehr zwingen möchte...sie hätte aber jederzeit die Möglichkeit dazu.
Die Telefonate waren mehr als kurz und knapp und ich habe viele Fehler gemacht (habe mich zugegebenerweise nie nach dem Kind erkundigt oder mal nach einem Zeugnis oder Schule gefragt oder mich bei Krankheit gemeldet), doch ich bereue das sehr und hoffe, das Jugendamt und der Richter geben mir trotzdem eine Chance. Wie schätzt Ihr das ein??
Meine Ex macht jetzt dicht, weil sie meint, ich hätte noch nie um das Kind gekämpft. Da hat sie leider recht und mein Kind ist mir völlig fremd.
Danke, Elijah
Nachtrag: Wir haben gemeinsames Sorgerecht, obwohl wir nicht verheiratet waren...
Moin,
ich kann Deine Ex durchaus verstehen: Du trollst Dich und bist 9 Jahre lang (trotz GSR und obwohl sie Dir wohl keine Steine in den Weg gelegt hätte) praktisch nicht präsent. Das "irgendwann mal besser für sie sorgen können" ist ein ziemlich schwaches Motiv, zumal Du nicht schreibst, dass Du es auch umgesetzt hättest. Deine Tochter hat eine Ersatzfamilie, in der sie sich wohlfühlt. Jetzt fällt Dir plötzlich ein, dass Du Vater sein möchtest, nachdem Du aus eigenem Entschluss den wesentlichen Teil der Kindheit Deiner Tochter verpasst hast.
Ja, ich glaube, an Stelle Deiner Ex würde das Kind da auch nicht zu irgendetwas zwingen, sondern eher denken "nur weil der mal ein Spermium beigesteuert hat, muss er jetzt keine dicken Backen machen." Zumal sie bislang offenbar keinen Grund zu der Annahme hat, dass Du Deine neu entdeckte Vater-Aufgabe ernst nimmst und nicht demnächst wieder in der Versenkung verschwindest.
Da wird es wohl einige Tonnen an vertrauensbildenden Massnahmen erfordern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Naja, wie schätzt ihr das denn ein...kann ein neunjähriges Kind schon überhaupt so selbstbestimmt sein, dass es Kontakt zu mir von sich aus verweigert?
Will es denn garnicht wissen, wer und wie ich bin?
kann ein neunjähriges Kind schon überhaupt so selbstbestimmt sein, dass es Kontakt zu mir von sich aus verweigert?
zumindest kann sie es selbst dahersagend von sich geben. Ob es selbstbestimmt oder eingeredet o.ä.?? ist.
gruß
jo
Ach ja...noch etwas, Ihr seht schon, bin zur Zeit etwas durch. Kann ich, wenn meine Tochter nicht mit mir Kontakt haben will und meine Ex da nicht gegenwirkt, wegen Umgangsvereitelung /Entfremdung etwas machen?
Und sie sagte mir, dass meine Tochter zur Zeit wohl psychisch nicht ganz stabil ist (obwohl sie sehr selbsbewusst wirkt, wenn sie mir den Korb gibt), was wohl unter anderem daran liegt, dass ich nie für sie da war...kann ich, wenn ich weiß, dass die Mutter autoimmunerkrankt ist, ihr die Erziehungsfähigkeit in Frage stellen? denn an mir kann die psychische labilität ja wohl nicht liegen, ich hab ihr ja nichts getan...
Ansonsten lebt meine Tochter nämlich wohl in ziemlich stabilen Verhältnissen (sagt papa zu dem ehemann meiner Ex, weil sie meint, vater ist Vater und Papa muss sich verdient werden...), da kann ich wohl nichts machen, ausser, dass sie vielleicht die Geburt zweier geschwisterkinder vielleicht nicht gut verpackt haben könnte...
Danke schonmal...
Moin,
Naja, wie schätzt ihr das denn ein...kann ein neunjähriges Kind schon überhaupt so selbstbestimmt sein, dass es Kontakt zu mir von sich aus verweigert?
Will es denn garnicht wissen, wer und wie ich bin?
warum sollte sie das wissen wollen? Die biologische Abstammung ist für eine 10-Jährige kein wirkliches Thema. Und "Vater" ist für sie nicht, wer irgendwann mal ein Spermium beigesteuert und anschliessend durch Abwesenheit geglänzt hat, sondern wer Bücher vorliest, Kissenschlachten macht, Knie verpflastert, bei Hausaufgaben hilft, Mensch-ärgere-dich-nicht spielt und Würste braten kann. Biologie spielt da aus Sicht des Kindes keine Rolle.
Du bist als Person durch Dein eigenes Verhalten für Deine Tochter unbekannter und unwichtiger als der Nachbar. Warum sollte sie den Kontakt zu einem vollkommen Fremden suchen oder gar erstrebenswert finden? Das lässt sich mit viel Zeit, Geduld und Engagement Deinerseits vielleicht ändern, aber das ist ein langer und steiniger Weg, für den es erheblich mehr brauchen wird als gelegentliche Anrufe oder Besuche. Du solltest Dir gut überlegen, ob Du ihn gehen kannst oder nach kurzer Zeit wieder aufgeben würdest. Falls Letzteres: Lass es lieber gleich bleiben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob ich überhaupt die Chance dazu bekomme...weil die Ex wohl genauso argumentieren wird...
Hallo Elijah,
ich hab ja schon einige Dinge in diesem Forum gelesen aber es gibt wohl immer noch ne Steigerung zu verquerten Ansichten denn als nichts anderes sehe ich Deine an.
9 Jahre (eigentlich ja 10Jahre, denn Du warst so gut wie nie da) überlässt Du die Sorge und Erziehung Eurer gemeinsamen Tochter alleinig Deiner Frau um jetzt die Bühne betreten zu wollen und Ihr jetzt die Erziehungsfähigkeit abzusprechen ?
Nur weil Dir vielleicht in Vorweihnachtlichen Gefühlsduseleien eigefallen ist das Du eine Tochter hast?
Anstatt dann wenigsten zu versuchen über eine lange Wegstrecke und sehr behutsam wieder Vertrauen aufzubauen ( und zwar vor allem erstmal zur KM) haust Du in die vollen und würdest in Kauf nehmen Deine Tochter aus einer intakten Familie zu hebeln?
Ich finde Deine Absichten schäbig.
meine Meinung,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Naja okay, die Rolle des Sündenbockes ist mir mittlerweile bekannt, dachte, dass hier vielleicht jemand auch mal die Sache beachtet, dass ich mich jetzt kümmern möchte...wie auch immer das aussehen mag. ich möchte von der KM Vorstellungen dazu, die sie mir verweigert. also muss ich rechtlich was tun, weil es bei GSR mein recht ist. Hoffe, dass der Richter das genauso erkennt...und wenn sie mir das weiter so verweigert, ist das Umgangsvereitelung oder nicht?!
Moin,
ich möchte von der KM Vorstellungen dazu, die sie mir verweigert. also muss ich rechtlich was tun, weil es bei GSR mein recht ist.
naja, wenn Du jetzt plötzlich mit Deinen "Rechten" um die Ecke kommst, die Dich viele Jahre lang nicht die Bohne interessiert haben, wird das eine wirklich schräge Nummer. Vertrauensbildende Massnahmen sind etwas anderes als Gerichtsprozesse. By the way: Wie sah es denn in der Vergangenheit aus mit dem "Recht" dieses Kindes aus Unterhaltszahlungen durch seinen Vater?
Hoffe, dass der Richter das genauso erkennt...und wenn sie mir das weiter so verweigert, ist das Umgangsvereitelung oder nicht?!
in einem Fall wie diesem ist das eher Schutz des Kindeswohls. Und wenn der zuständige Richter nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, wird er das genauso sehen und keinesfalls verfügen, dass dieses Kind jetzt einfach zum Kontakt mit einem Fremden gezwungen werden muss, nur weil der jetzt plötzlich seine "Vatergefühle" entdeckt haben will. Als Mutter würde ich ein solches Verfahren eher mit einem ASR-Antrag garnieren.
Just my 2 cents
Martin
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Moin,
wir handeln im Sinne der Kinder (vornehmlich) und unterstützen Väter (gelegentlich Mütter). Hierbei spielt eigene Weltsicht, Erfahrung und Kenntnis im Thema eine Rolle. Es würde dir rein weg gar nichts nützen, dich für einen potenziell aussichtslosen Kampf vor Gericht zu motivieren. Es werden dir die Entgegenungen nur zu bekannt vorkommen - gerade auch, weil du selbst diese Vorbehalte siehst.
Eure Tochter ist sicherlich in gewissem Maß beeinflusst oder zumindest in ihrem eigenen Denken bestätigt. Wenn du diese verhärtete Front auflösen willst, geht es definitiv im ersten Schritt nicht über das Gericht. Du solltest vorsichtig, behutsam und bedacht die Annäherung vorantreiben.
In einem Spielfilm mit einem ganz anderen Hauptthema fiel der Satz: "Man kann nicht aus dem Leben eines Kindes verschwinden mit dem Anspruch, jederzeit wieder kommen zu können."
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Unterhalt habe ich, wenn es möglich war, gezahlt. Ansonsten hat die KM und ihr Ehemann ja auch die Möglichkeit auf staatliche Unterstützung, wenn sie geldprobleme bekommen sollten oder nicht? Ich beziehe ALG und bin immer auf der Suche nach jobs, auch und vor allem, um Unterhalt zahlen zu können. Leider erfolglos im moment.
Und wenn es um das Kindswohl geht, so haben es und ich ja wohl einen Anspruch auf Umgang. Da ich dem Kind keinen erheblichen Schaden zugefügt habe, wird wohl der Antrag auf ASR erfolglos bleiben. Sie hat mich aussergerichtlich mal darum gebeten, es ihr zu übertragen, das mache ich aber nicht mit, vor allem nicht, wenn ich gerne mit Ärzten in Kontakt kommen möchte und erfahren mag, wie es um ihre psychische Labilität aussieht. Ich möchte gerne mein Mitspracherecht behalten...ist das nicht auch uirgendwie positiv? Die Rechte der Männer sind M.E. nach gestärkt worden, auch, wenn sie das Kind lange nicht gesehen haben.
Ich empfinde das Ganze als Kontakabbruch seitens der Mutter und werde es auch so formulieren. Da wird mir hoffentlich jeder Richter recht geben, da mir ja ausdrücklich gesagt wurde, dass der kontakt zur Zeit nicht erwünscht ist.
Moin Elijah,
offenbar bist Du recht beratungsresistent. Wenn Du den Weg über ein Gericht gehen möchtest, um dort auf irgendwelchen "Rechten" zu beharren, wird Dich hier niemand davon abhalten. Du musst dann allerdings auch Ergebnisse aushalten, die Dir nicht in den Kram passen.
Just my 2 cents
Martin
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Hi,
hiermal die Rechte, auf die Du so pochst!
§1684 BGB
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Wer hat hier die letzten zehn Jahre das Recht des Kindes auf Umgang verletzt? Es ist in erster Linie das Recht des Kindes.
Jetzt will das Kind nicht. Es gibt hier keine Brechstange, mit der Du gesetzlich was erzwingen kannst. Dazu kommt, dass in einer
Gerichtsverhandlung das Kind befragt werden würde und wenn es überzeugend den Kontakt ablehnen würde, war es das!
Würde das eine zukünftige Anbahnung erleichtern? Zu Rechten gehöre auch immer Pflichten.
In Deinen Fall ist größtmögliche Sensibilität gefragt. Aus Deine Antworten sehe ich in dieser Richtung allerdings schwarz.
Lg,
Mux
Ja und eben dien Umgang möchte ich ja jetzt einfordern...besser spät als nie, oder?! Und die Brechstange dachte ich, brauche ich nicht, da wir ja GSR haben und ich aufgrund meiner Stellung als leiblicher Vater ja auch Umgangsrecht.
Ist es wirklich so, das, im Falle einer Klage auf ASR sie mir das nehmen könnten, auch wenn ich um Kontakt bemüht war, den aber eben aufgrund meiner Lebensumstände nicht in der Lage dazu war?
Hallo,
ganz ehrlich: Ich halte Dich bzw. Deinen Beitrag für einen Fake. So was kann es doch eigentlich gar nicht geben.
Sollte es so etwas doch geben können, möchte ich Deine Meinung "die Rechte der Männer sind gestärkt worden" aufgreifen und Dir dazu sagen, dass die Rechte der Männer gestärkt wurden (bzw. werden sollten), die ihr Kind längere Zeit durch Umgangsboykoteusen nicht gesehen haben und nicht solche, die sich fast ein Jahrzehnt verkrümmelt haben! (Ich hätte lieber einen anderen Ausdruck als "verkrümelt" benutzt, wollte aber nicht virutell gepiepst werden) 😡
Ich kann selten die Exen auf dieser Seite verstehen, in diesem Fall aber schon!
Nix für ungut.
sleepy
Sleepy
Ja und eben dien Umgang möchte ich ja jetzt einfordern...besser spät als nie, oder?!
manchmal ist "nie" tatsächlich die bessere Option.
Und die Brechstange dachte ich, brauche ich nicht, da wir ja GSR haben und ich aufgrund meiner Stellung als leiblicher Vater ja auch Umgangsrecht.
ein Gerichtsverfahren IST eine Brechstange. Und wie Mux eben schrieb: Auch das Kind hatte dieses Recht - was Dich fast ein Jahrzehnt lang nicht die Bohne interessiert hat. Welchen Vorteil sollte das Kind davon haben, Dich auf gerichtliche Anweisung jetzt kennenlernen zu müssen?
Ist es wirklich so, das, im Falle einer Klage auf ASR sie mir das nehmen könnten,
ja, das ist so.
auch wenn ich um Kontakt bemüht war, den aber eben aufgrund meiner Lebensumstände nicht in der Lage dazu war?
wenn Du nicht gerade 10 Jahre lang im Knast gesessen oder in Australien nach Gold geschürft hast, gibt es keine "Lebensumstände", die einen an einem halbwegs regelmässigen Umgang hindern. Das wird Dir in einem Gerichtsverfahren ein Mensch in schwarzer Robe auch sehr deutlich sagen.
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