Darf die KM machen ...
 
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Darf die KM machen was sie will und entscheiden wie sie will.

 
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

hallo ich bin neu hier und ein riesiges Problem.
ich bin seidt 6 monaten von meiner damaligen freundin getrennt , bin nicht verheiratet gewesen und habe zudem 2Kinder mit ihr.
Ich besitze kein Sorgerecht da sie dies nie unterschreiben wollte.

wie gesagt ich bin getrennt, und seit dem gibt es nur probleme mit der Ex.
Anfangszeiten durfte ich meine kinder garnicht sehen, deshalb bin ich aufs JA gegangen, die sagten aber nur das ich mich mit ihr einigen kann.

Das ging auch eine zeitlang gut, vor 2 Monaten fragte sie mich ob die Kinder Das WE bei mir schlafen Könnten, darauf antwortete ich das meine
wohnung zu klein dafür ist denn ich habe nur eine ein zimmer Wohnung da ich mir finanziell nicht mehr leisten Kann, so da es nur ginge wenn ich sie mit zu meiner
neuen Freundin nehme.

Sie willigte sofort ein und alles war super, das ging dann 6 wochen gut.

ich muss sagen das meine Kinder immer Papakinder waren und sie haben sich sehr wohlgefühlt bei uns, sie wollten noch nicht einmal
nach hause an den sonntagen sondern bei mir bleiben.

Meine 2 Mädchen haben sich fantastisch mit meiner neuen Partnerin verstanden und kamen immer gerne zu uns.

Jetzt auf einmal darf ich die Kinder nicht mehr über das WE haben, denn sie sagt das es den Kindern nicht gut gehen würde.
Sie will zuerst meine neue Partnerin kennenlernen und deren wohnung, weil sie wissen will in welchen Verhältnissen wir leben.

Daraufhin wollte sich meine neue Partnerin mit ihr treffen,und zum wohle der Kinder mit Ihr reden,dies lehnte sie aber total ab und sagte,
das sie sich da rauszuhalten habe und es ihr nichts angehe.

ich verstehe nur nicht warum, sie wollte es doch.ich bekomme noch nicht mal eine Auskunft wie es meinen Kindern geht.

ich muss mir von meiner ex anhören das ich froh sein kann meine Kinder überhaupt noch sehen zu dürfen, und das ich überhaupt keine Rechte habe.

Ich darf meine Kinder nur sehen wenn es nach ihrer Nase geht, ich muss mir nachsagen lassen das ich ein schlechter vater sei und
das sie den Kindern es so sagen werde das diese dann nichts mehr mit mir zu tun haben wollen.
was ist das für ein Land  das ich als vater und ich bin ein guter vater der nur das beste für seine Kinder will keine Rechte habe.

Ich renne jedesmal auf das JA aber irgendwie kommt es mir so vor als wenn man mir da nicht helfen will, musste mur schon sagen lasse,
das sie mir nicht helfen können sondern über einen Anwalt gehen muss.

Einen Anwalt kann ich mir aber leider nicht leisten obwohl ich arbeite.

meine tochter kam zu mir und sagte mir , das die oma erzählt (ihre mutter) das ich ein Lügner wäre und ich es war der sie verlassen haben.

vieleicht hat jemand einen rat. danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2008 04:04
(@PhoeniX)

Moin

Leider kann ich dir nicht viel Positives schreiben.

ich muss mir von meiner ex anhören das ich froh sein kann meine Kinder überhaupt noch sehen zu dürfen, und das ich überhaupt keine Rechte habe.

Das ist ausgemachter Blödsinn. §1684 BGB besagt eindeutig was anderes. Hierbei spielt das SGR keinerlei Rolle.

Aber:

Du kannst zwar frei entscheiden, was du während der Umgänge mit dem Kind machst (Spielplatz, TV, Schwimmen, etc) aber wer beim Umgang dabei sein darf (Oma, LG,etc) darf dir die Ex bei ASR vorschreiben.  ;(

Auskünfte: Na ja. Das wird im allgemeinen so ausgelegt, das deine Ex dir halbjährlich einen Bericht zuschicken muß mit Foto und Zeugniskopien, aber du hast keine Möglichkeit dich über die Richtigkeit bzw. den Wahrheitsgehalt der Aussagen der KM zu informieren.
§ 1686 BGB richtet sich ausschließlich an den anderen Elternteil.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 12:05
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sniper( :thumbdown:)steffen (also der Nick ist wirklich blöd),

rechtlich verhält es sich, wie Phoenix schrieb. Was Du nun tun kannst ist der oft hier beschriebene Dreisprung (Das ist wahrscheinlich ein gutes Suchwort) Mama-Jugendamt-Gericht. So wie es sich anhört, kannst du den ersten Sprung auslassen und direkt zum JA, nachdem du dich entsprechend vorbereitet hast. Auch dafür gibt es hier reichlich Lesestoff.

Und wenn Du ein wenig Basis hast, dann stelle konkrete Fragen mit ein bisschen mehr Hintergrund.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 18:52
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für die Antwort.

Diesen Spitznamen (Nick)  habe ich schon immer und ich denke mal das dieses das kleinste Problem ist, zumindest für mich.

War heute beim JA, und habe ihnen es beschrieben wie es ist,nun wird es einen Termin mit der KM dem JA und mir geben.

gibt es auch da keine Einigung werde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen und mein recht versuchen über das Gericht zu bekommen.

Selbst das JA sagte zu mir.Zitat: Recht haben heißt noch nicht Recht zu bekommen. Zitat ende. Traurig aber war.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2008 03:58
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Nabend Steffen, der Sniper.
Ich hätte da noch einen Rat für dich : bevor du zum RA gehst, versuch den Weg über das JA in Verbindung mit dem Amtsgericht.Da kriegst du dann mehr oder weniger dein Umgangs-und Besuchsrecht durchgesetzt.
Ein RA kostet nur unnötig Geld und bringt in manchen Fällen garnichts ( so war`s zumindest bei mir!) . Allerdings wird dadurch der Umgang mit deiner neuen LP nicht geklärt werden können, das müsste dann schon über die KM laufen. Allerdings sind die Mädels da ziemlich Stutenbissig, wenn es um die Nachfolgerin geht  😉

Du kannst ja versuchen, deiner Ex in den Allerwertesten zu kriechen, um zu erreichen was du willst.Ist zwar ne blöde Situation, könnte sie aber beschwichtigen. Du weißt ja wo du lebst, da ist das leider echt so wie in deinem Zitat beschrieben : Recht haben und Recht kriegen ist D ein Himmelweiter Unterschied.

In diesem Sinne...............bin mal gespannt wie es weitergeht?!!?

Grüßle harrypotter


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2008 23:13
(@jemmy)
Registriert

@harrypotter

Nabend Steffen, der Sniper.
Ich hätte da noch einen Rat für dich : bevor du zum RA gehst, versuch den Weg über das JA in Verbindung mit dem Amtsgericht.Da kriegst du dann mehr oder weniger dein Umgangs-und Besuchsrecht durchgesetzt.

Was soll den der Unfug? Die Ex muß nicht einmal mit dem JA reden, wenn sie das nicht will. JA in Verbindung... Häää, hab ich da was in der Rechtsprechung verpasst?
Du zielst hier auf eine Umgangagsregelung ab, welche vom Gericht übernommen wird. Das kann man machen, wenn sich die Elternteile einig sind. Aber auch nur dann.

Ein RA kostet nur unnötig Geld und bringt in manchen Fällen garnichts ( so war`s zumindest bei mir!) .

Das ist schade, für dich, muss aber in diesem Fall nicht zutreffen. Also sei bitte etwas zurückhaltender mit derlei Behauptungen !

Allerdings wird dadurch der Umgang mit deiner neuen LP nicht geklärt werden können, das müsste dann schon über die KM laufen. Allerdings sind die Mädels da ziemlich Stutenbissig, wenn es um die Nachfolgerin geht  😉

Wie bitte? Hmpff, wo ist hier der Sinn?

Du kannst ja versuchen, deiner Ex in den Allerwertesten zu kriechen, um zu erreichen was du willst.Ist zwar ne blöde Situation, könnte sie aber beschwichtigen.

Das hat noch keinem etwas gebracht. Was soll der Stuß ?

Hallo Steffen

Du scheinst mir recht jung zu sein ( siehe dein Profil ). Ich gehe davon aus, dass deine EX in etwa gleich alt ist. Möglicherweise, lässt sie sich durch eine Klage auf Umgang beeindrucken. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, zeigst du ihr damit, dass du nicht ihr Hampelmann bist. Jedes Nachgeben deinerseits wird sie dir als Schwäche auslegen und noch einen obendrauf setzen.
Mit einer Klage auf Umgang, zeigst du ihr, dass mit dir nicht zu spaßen ist. Natürlich ist es wichtig, einen Einigungsversuch über das JA zu starten. Wenn das nichts wird, dann klage auf Umgang. Die EX hat natürlich auch dann noch diverse Möglichkeiten den Umgang zu behindern, doch damit kannst du dich beschäfftigen, wenn der Fall eintreten sollte.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2008 00:01
(@PhoeniX)

Moin

Und wieder mal das Thema: Knie wundscheuern, weil das weibliche göttlich ist. Ihr werdet noch zum Vegetariern, weil es einfacher ist Gänseblümchen zu jagen. Schmeckt nicht, aber mancht satt.  :knockout:

Ich schließe mich Jemmy an. Nicht nur was die Inkompetenz dieser Rechtsspruchinterpretation angeht, sondern auch dem von Jemmy vorgeschlagenden Weg to go.

Für einen Antrag (hier: "Antrag auf persöhnlichen Umgang") benötigt man zwar nicht zwingend einen RA, jedoch sollte man sowohl die geistige Reife, als auch das nötige Wissen besitzen um dieses im Alleingang hinzubekommen. Dieses Rate ich aber zwingends ab. Selbst User dieses Forums, die sowohl über das Wissen wie auch über die nötige Reife verfügen um dieses hinzubekommen überlegen es sich 10mal, bevor sie so etwas in die Wege leiten und entscheiden sich trotzdem meißt für einen RA.

Gruß

Martin
*der jetzt mal anfängt Eierwärmer zu häkeln um sie auf dem Usertreffen an diverse User zu verteilen*


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2008 00:45
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Selbst User dieses Forums, die sowohl über das Wissen wie auch über die nötige Reife verfügen um dieses hinzubekommen überlegen es sich 10mal, bevor sie so etwas in die Wege leiten und entscheiden sich trotzdem meißt für einen RA.

Auch nach mehr als ein duzend Gerichtsterminen und einiger Erfahrung würde ich an der Stelle nicht sparen. Es gibt nämlich unglaublich viele Fallen in unserem Rechtssystem.

Komm in die Puschen, Mann. Ich glaube, du musst für alle einfach berechenbar sein! Beim 3 Durchlauf bemerkt jede Frau, die nur ein wenig schlauer ist als jemand an den ich gerade denken muss, wo der Hase langläuft.
Bist Du sachlich informiert, steckst du ein sinnvolles Ziel und eskalierst die Sache bis zum Erfolg, wird Mausi lernen, dass sie besser vor Antragstellung mit Dir eine Einigung findet.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2008 02:42