Antrag auf Regelung...
 
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Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen- aber wie?!

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(@legolas)

Hallo an alle!

Da ich neu bin hier werde ich zunächst kurz schildern, worum es geht...

Ich habe zusammen mit meiner damaligen Freundin eine 6jährige Tochter. Vaterschaft anerkannt, geteilte Sorge schon während der Schwangerschaft. Nach unserer Trennung vor grob 3 Jahren gab es mehr oder weniger regelmäßigen Umgang für mich mit meiner Tochter, mindestens alle 2 Wochen das ganze Wochenede, meist sogar öfter. Dann kam meine jetzige LG ins Spiel und die Sache wurde ungleich komplizierter. Der Umgang fand zwar statt, aber immer häufiger zu den Regeln der KM, soll heißen, wenn ich nicht alleine komme und das mit meiner Tochter mache, was die KM will, wird der Umgang boykottiert. Später dann Anwaltsschreiben von KM, Umgang wurde abgesprochen für einen Tag pro WE, Sa und So im Wechsel, 10-18 Uhr. Keine Ferien- oder Feiertagsregelungen zusätzlich vereinbart, war damals froh, mein Kind überhaupt zu sehen.

Alles so weit, so gut... ABER

Nach wie vor wurde der Umgang dann verweigert, wenn klar wurde, das meine Tochter in der Woche davor meine LG gesehen hat, was in den letzten 2 Jahren nicht wirklich oft der Fall war. Zusätzlich wurde gerne der Umgang ohne Nennung von Gründen einen Tag vorher per SMS abgesagt, ohne dass ein Ausweichtermin genannt wurde. Zu erreichen war die KM an dem entsprechenden Tag natürlich auch nicht.

Seit dem 18.01. diesen Jahres bin ich vorläufig auf Krücken angwiesen (Unfall... wohl mind. bis Juni) und dadurch auf jemanden, der mich zur Einhaltung meines Umgangsrechtes (was für mich allerhöchste Priorität hat!) fährt, da ich in HH wohne, mein Kind allerdings in HB. Meine LG hat selbstverständlich angeboten, dies für mich zu tun, die KM allerdings, die selber natürlich auch auf diese Idee gekommen ist, boykottiert den Umgang seitdem fast jede Woche. Ich quäle mich also mit einer nicht unerheblichen Verletzung zur Zeit in den Zug, um meine Tochter überhaupt zu sehen und bin vor Ort immer auf die Hilfe von alten Freunden oder meinen Eltern angewiesen, um mein Kind zum Umgang abzuholen. Sprich, nach wie vor lasse ich mir den Umgang mit meinem Kind von den Wünschen der Kindesmutter diktieren.

Also ging ich zum Jugendamt, bitte um Vermittlung und eine eventuelle Änderung des Umgangsrechts auf 14- tägig, das ganze Wochenende, da mein Kind auch gerne mal wieder bei mir übernachten würde (eigene Aussage des Kindes, was immer ein sofortiges NEIN der KM hervorruft). Das JA stimmt mir voll und ganz zu, sagt, meine "Forderungen" lägen voll und ganz im grünen Bereich, schlägt der KM Termine zwecks Mediation vor, die nimmt einen an, den sie eine Tag vorher per Email ans JA und SMS an mich absagt. Vom JA vorgeschlagene neue Termine sagt sie allesamt ab und sagt, vor Mai (!) hätte sie keine Zeit für ein solches Gespräch. Was ja anscheinend zulässig ist.

Habe dann mit der KM mehrer Male gesprochen und bin zu keiner Besserung gelangt, im letzten Gespräch hieß es dann, sie wolle nun auch eine Regelung über das Familiengericht...

Da stehe ich jetzt. Habe mein Kind zwar an den letzten beiden WoEnden gesehen, aber eben unter genannten Voraussetzungen. Ich will aber, und ich denke, das steht mir zu, mein Kind mit meiner jetzigen, seit 2 Jahren stabilen Lebenssituation vertraut machen und ihm zeigen, dass ich auch ein Leben habe, was die KM aber nicht zulässt. Mal ganz abgesehen von den Auswirkungen auf mein Privatleben.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: der Entschluß, das Familiengericht um die Regelung des Umgangsrechtes zu bitten, steht fest, da die KM auch nicht kompromissbereit ist. Was muss in dem Antrag drinstehen? Wie ausführlich muß ich die rechtliche Situation schildern? Reicht es den Antrag in Kurzform zu stellen, das von mir gewünschte und den aktuellen Umgang zu schildern und alles im Detail mit dem Richter zu besprechen? Schieße ich nicht vielleicht doch mit Kanonen auf Spatzen?

Trotz aller Sachlichkeit, ich liebe mein Kind über alles und will es unbedingt regelmäßig und so oft wie möglich sehen. Aber ich kann nicht ständig zu den Regeln der Kindesmutter spielen, schließlich habe ich ein Recht auf Umgang mit meinem Kind... oder?


Zitat
Geschrieben : 10.03.2008 15:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin legolas,

erst einmal herzlich willkommen auf vatersein.de; dem Forum auch für Umgangsboykottierte...

Zu Deinen Fragen: Der so genannte "Regelumgang" (jedes zweite WE, halbe Ferien plus hälftige Feiertage) ist vor fast jedem deutschen Familiengericht problemlos durchzukriegen, da er nicht nur ein Recht von Dir, sondern vor allem ein Recht des Kindes ist. Das gemeinsame Sorgerecht wird Dir in mancher Hinsicht helfen; beispielsweise bei Einwänden Deiner Ex, Euer gemeinsames Kind dürfe nicht mit Deiner LG zusammentreffen: Wo, wie und mit wem Ihr Eure gemeinsame Umgangszeit verbringt, geht die Ex schlicht nichts an. Wenn sie das nicht glaubt, erfährt sie es von einem Mann oder Frau in einer schwarzen Robe...

Du hast einen (wenn auch vergeblichen) Vermittlungsversuch vor dem Jugendamt gestartet; das wird von Familiengerichten üblicherweise erwartet. Jetzt solltest Du einfach zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen und diesen eine Klage formulieren und einreichen lassen. Du könntest das theoretisch auch selbst tun, aber der Streitwert einer Umgangsklage liegt bei 3.000 EUR; das kostet also nicht die Welt an Anwaltskosten, aber es schont Deine Nerven und wirkt nachdrücklicher.

Falls mit weiteren Boykottmassnahmen zu rechnen ist ("Kind ist krank", "Kind hat einen anderen Termin" oder "Kind hat keine Lust" sind beliebte Ausreden), sollte der Anwalt gleichzeitig einen Antrag auf Zwangsmittel stellen. Und wie gesagt: Was Du und Töchting möchtet, ist nicht utopisch; das bekommt man recht einfach gerichtlich durchgesetzt. Vielleicht gibt es für Exchen gratis noch einen Satz roter Ohren dazu 😉

Ermutigende Grüsse
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 15:31
 elwu
(@elwu)

Hallo,

in dem Antrag muß kurz und knackig (ellenlanges Geschwafel mögen Richter nicht) drinstehen

---

An Amtsgericht Bremen, Familiengericht

Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

Personenangaben Vater

Personenangaben Mutter

Personenangaben Kind

Sorgeregelung

Begründungen, warum der Antrag notwendig und dringend ist:

- wie der Umgang seither erfolgt (konkrete Auflistung der letzten 3...6 Monate)
- außergerichtliche Versuche deinerseits leider nicht erfolgreich trotz Befürwortung durch JA
- du hast große Sorge dass durch weitere Umgangsbe/verhinderung das gute Verhältnis zwischen deiner Tochter und dir Schaden nimmt.
- es soll eine einstweilige Anordnung erlassen werden, um bis zur Entscheidung der Hautpsache weiteren Schaden vom Kind abzuwehren
[...]

Konkrete Auflistung wie er  erfolgen soll (z.B. 14tägig Freitag 15 Uhr bis Sonntag 17 Uhr, dazu je die erste oder die zweite Hälfte von Oster, Pfingst- Sommerferien und Weihnachtsferien)

Erklärung an Eides Statt dass du dein Vortrag wahrheitsgemäß ist, und dir die Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung bekannt sind.

Deine LG wird nicht erwähnt. Die ist aussen vor. Bei der Verhandlung KEINEN Vergleich akzeptieren, auf Beschluss des Gerichts bestehen.

Ich habe genau so etwas vor Jahren für meine Tochter erfolgreich durchgezogen. Ohne Anwalt. Falls du das ebenso handhaben willst, solltest du deinen (anonymisierten) Entwurf vorab hier ansehen lassen. Du kannst dir dazu von den Admins einen geschützten Bereich einrichten lassen, der nicht von jedermann/frau einsehbar ist...

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 15:39
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Moin

ich kann da nur nochmal bestärken, was brille007 geschrieben hat. Es ist das Recht des Kindes seinen Vater zu sehen.

Du mußt unbedingt darauf achten, dass du den Antrag beim Gericht am Wohnort des Kindes einreichst! Ich hab´s damals (allerdings gings um das Aufenthaltsbestimmungsrecht) an meinem Wohnort gemacht, weil ich noch nicht wußte, dass die Kinder nicht mehr hier wohnen. Dadurch hat es 3 Monate gedauert, bis mein Eilantrag zur Verhandlung kam.

Und denk daran, in dem Antrag mußt du um nichts bitten. Du forderst nur ein, was Dir und Deiner Tochtr zusteht!

Viel Erfolg!


Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2008 02:16
(@legolas)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten und entschuldigung, dass ich mich bis heute nicht gemeldet habe. Ich habe an dem Antrag rumgewerkelt und mir durch den in den letzten Wochen ganz gut laufenden Umgang vielleicht ein wenig blenden lassen... Hier nun, was heute passiert ist, urteilt selbst. Ich gehe auf jeden Fall nächste Woche zum Familiengericht und stelle dort den Antrag, ohne wenn und aber...

Nachdem zwei Wochen lang alles „normal“ gewesen zu sein schien (habe meine Tochter an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden Samstags bzw. Sonntags gesehen), ist alles wieder einmal eskaliert. Der Reihe nach:
Zunächst habe ich am Samstag, dem 15.03. abends meine Tochter bei der Kindesmutter wie abgesprochen vorbeigebracht. Diese war zwar da, verließ aber direkt mit meiner Tochter das Haus, um diese bei ihren Eltern abzustellen, um dann selber ins Theater zu  gehen, ohne ein Wort an mich. Das wäre eine sehr gute Gelegenheit gewesen, um meine Tochter auch mal über Nacht bei mir zu haben. Der bis dahin wunderschöne Tag endete aber nun damit, dass meine Tochter in Tränen ausbrach, als sie feststellte, dass der Abend und die Nacht ohne die Mutter bei den Großeltern stattfinden würde, ich war natürlich auch bedient, da auf meinen Vorschlag, ich könnte unsere Tochter doch wieder mitnehmen, gar nicht reagiert wurde.

Am Samstag vor Ostern habe ich morgens um 10 meine Tochter erneut abgeholt, zusammen mit meinem Vater, da ich immer noch nicht wieder laufen kann, geschweige denn, Auto fahren. Da Ostern vor der Tür stand, war meine LG mit zu meinen Eltern gekommen, und wir verbrachten einen schönen Tag zu dritt, mit der Aussicht, meine Tochter am Montag erneut abholen zu können, um mit ihr Ostern nachholen zu können. Auf meine Frage hin, ob ich meine Tochter am Montag abholen könne, kam dann aber erneut keine Antwort, Telefon ausgestellt, etc. pp., so dass ich nach den Erfahrungen der Wochen zuvor davon ausgegangen bin, dass der Umgang wieder einmal von der Kindesmutter boykottiert werden würde (insbesondere aus dem aktuellen Anlass, dass meine LG am Samstag mit dabei war, was wie erwähnt schon in der Vergangenheit zu Komplikationen führte).

Heute war ich um 10 Uhr an der Wohnung in K..., um meine Tochter wie besprochen abzuholen. Hier wurde mir nun zu aller Erst von der KM vorgehalten, ich hätte ja meine Tochter am Montag wieder einmal versetzt, was ich allerdings mit der mangelhaften Kommunikation zu erklären versuchte. Die KM allerdings unterstellte erneut, ich würde mich gar nicht um meine Tochter kümmern wollen, ihr ginge es zur Zeit eh sehr schlecht und ich würde alles nur noch schlimmer machen, der ganze Umgang würde im Moment wieder einmal nicht funktionieren (was meine Schuld sei). Daraufhin machte ich die KM darauf aufmerksam, dass es nicht meiner Unzuverlässigkeit, sondern viel mehr ihrer Willkür zuzuschreiben sei, dass der Umgang sich als derart kompliziert gestalte, zumal sie die vorgeschlagene Mediation durch das Jugendamt nach wie vor ausschlägt (was, wie sich heute herausstellte, von ihrem Anwalt vorgeschlagen wurde). Darauf hin eskalierte die Situation vollständig, wobei ich noch nicht einmal genau sagen kann, woran genau es gelegen hat.
Die KM beginnt erneut, mir die Schuld am Scheitern unserer Beziehung vorzuwerfen, bezeichnet meine LG als ****, schlägt mir mehrere Male mit voller Wucht ins Gesicht, unterstellt mir direkt und indirekt sexuellen Missbrauch an unserer gemeinsamen Tochter, da sie letzte Woche bei mir geduscht hat, nachdem die Zuckerwatte ihr die Haare total verklebt hat und ich dabei war (im Bad...) und das alles VOR DEN AUGEN UNSERER TOCHTER! Letztendlich sagt sie zu unserer Tochter, wenn sie heute mit mir, dem Papa, mitgehen würde, wäre sie Abends nicht mehr da, Papa würde sie heute mit nach Hamburg nehmen und dort würde sie dann wohnen, sagt mir, wenn ich sie heute mitnehmen würde, dann bräuchte ich sie Abends nicht mehr wiederzubringen, stellt letztendlich also das Kind vor die Entscheidung zwischen Vater und Mutter (nicht zum ersten Mal, allerdings das erste Mal so direkt). Somit blieb mir nichts anderes übrig (meine ich zumindest), als meiner Tochter zu verstehen zu geben, dass es nicht schlimm ist, wenn sie heute nicht mit mir mitkommt und bei der KM bleibt (was natürlich totaler Schwachsinn ist in Anbetracht der vorgefallenen Dinge). Meine Tochter ihrerseits wirkt einfach nur noch verstört und entscheidet sich ihrerseits verständlicherweise, aus Angst davor, dass die Mutter Drohungen wahr macht, dazu, nicht mit mir mitzukommen.
Ich bin bedient für heute. Hat jemand sowas schon erlebt? Wenn ich darüber nachdenke, wird mir nur schlecht vor Wut und Ohnmacht. Die KM ist nicht in der Lage,  auch nur einen vernünftigen Gedanken zu fassen und trägt alles auf dem Rücken unserer Tochter aus. Unfassbar. Und ich kann gerade gar nichts machen...


Anm.: Ortsnamen auf Wunsch des Users entfernt.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 16:44
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Du wirst das Gericht unter Zuhilfenahme eines versierten RA um eine festgeschriebene
Umgangsregelung ersuchen müssen.
Wenn dann die bisherigen "Fehlschläge" entsprechend dokumentiert sind - könnte der
Richter u.U. davon ausgehen, dass der Umgang auch weiterhin boykottiert wird -
und der KM  vorsorglich bei Zuwiderhandlung mit einer saftigen Zahlung drohen.

Aber vorsichtig bei Alleingängen - ein falscher Schritt - und Du liegst flach.

Gruß,
Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 17:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin legolas.

Könntest Du eine vollschichtige Betreuung Deiner Tochter sicherstellen, ggf. mit Hilfe von LG, Grosseltern, Kita bzw. Schule etc.? Falls ja, würde ich meinen Anwalt unter Verweis auf das Kindeswohl und die entsprechenden "Absichtserklärungen" Deiner Ex ("brauchst gar nicht mehr wiederkommen") sowie der körperlichen Attacken und erfundenen Missbrauchsvorwürfe gegen Dich in Gegenwart des Kindes zumindest hilfsweise die Übertragung des ABR an Dich beantragen lassen. Zusätzlich könnte Dein Anwalt auch Deine grössere Bindungstoleranz ins Feld führen. Das muss dann zwar nicht zwingend mit einer ABR-Übertragung enden, aber Du zeigst damit sehr deutlich, wo der Hammer hängt.

Du kannst nichts verlieren; weniger als der "Regelumgang" wird bei einem solchen Verfahren nicht für Dich herauskommen. Aber Du hättest eine Menge zu gewinnen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 17:35
(@legolas)

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Habe am Montag noch mal schnell mit der Sachberarbeiterin beim JA telefoniert, um vom Wochenende zu berichten. Sie sagte auch, dass der einzige Weg jetzt über das Gericht gehen würde.

Eine Frage habe ich noch (na ja, ein paar...):

Was haltet ihr von der Bestellung einen Verfahrenspflegers? Was genau sind dessen Aufgaben? Die langläufige Erklärung als "Anwalt des Kindes" kenne ich einigermassen. Ist es möglich, das ABR der Mutter auf einen Dritten übertragen zu lassen? Gibt es so etwas wie einen "Umgangspfleger"? Bin so unsicher... verdammt!


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2008 20:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin legolas,

Was haltet ihr von der Bestellung einen Verfahrenspflegers? Was genau sind dessen Aufgaben? Die langläufige Erklärung als "Anwalt des Kindes" kenne ich einigermassen.

eine ganz brauchbare Zusammenfassung findest Du >>>HIER<<<

Grundsätzlich muss man so etwas immer abwägen: Man holt damit eine weitere Person ins Boot, die - je nach Gefühlslage - auch zur "gegnerischen Partei" werden kann. Ich persönlich würde mich eher auf den eigenen Anwalt als auf einen VP verlassen.

Ist es möglich, das ABR der Mutter auf einen Dritten übertragen zu lassen? Gibt es so etwas wie einen "Umgangspfleger"?

das ist "technisch" natürlich möglich - aber warum dieser Umweg? Laut eigener Aussage bist Du doch Mitinhaber des Sorgerechts; da geht eine ABR-Übertragung im Zweifelsfall auch direkt und ohne Umweg über einen Dritten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2008 20:34
(@legolas)

Blitzschnell, wie immer... danke. Werde versuchen, das ABR auf mich übertragen zu lassen, auf jeden Fall. Morgen geht's los... habe auf jeden Fall kalte Füsse, aber es gibt keinen anderen Weg mehr. Meine arme Tochter...

Off- topic: Kann ich ältere Einträge oben noch ändern? So ein oder zwei Sachen sind da zu genau... man weiss ja nie...


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2008 20:41




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin legolas,

Blitzschnell, wie immer... danke. Werde versuchen, das ABR auf mich übertragen zu lassen, auf jeden Fall. Morgen geht's los... habe auf jeden Fall kalte Füsse, aber es gibt keinen anderen Weg mehr. Meine arme Tochter...

hau rein und sei mal guten Mutes - es kann eigentlich nur vorwärts gehen. Lass Dich auch nicht verunsichern - bevor Du irgendwelche krummen Zugeständnisse machst, frag lieber hier im Forum nach.

Off- topic: Kann ich ältere Einträge oben noch ändern? So ein oder zwei Sachen sind da zu genau... man weiss ja nie...

Das kannst Du nicht selbst tun; da ist eine Zeitsperre eingebaut. Aber Du kannst einem der Mods eine PN mit dem geänderten Text schicken; dann machen wir das für Dich. Vorsicht ist auch hier tatsächlich manchmal die Mutter der Porzellankiste.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2008 20:50
(@legolas)

Oh je, oh je,
habe gerade erfahren, dass die liebe KM wohl bei der Polizei war nach letztem Samstag und mich wegen Körperverletzung angezeigt hat... unglaublich, dabei hat sie mich geschlagen... morgen habe ich den Termin beim Gericht, und der Antrag auf Regelung des Umgangsrechts wird bearbeitet... tolle Nachricht noch mal kurz vor dem Termin, vor dem ich eh schon Bauchweh habe...
Aufmunternde Worte?


AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2008 20:46
(@PhoeniX)

Moin

Wieso Oje? Besser gehts doch nicht mehr.

Zur Polizei gehst du nicht hin, sondern wartest bis sich die Staatsanwaltschaft bei dir meldet.

Zur Verhandlung: Sehen sie Herr Richter wie weit die KM geht? Einen Tag vor der Verhandlung zeigt die mich an, weil sie weiß das ich im Recht bin. Einen Tag vor der Verhandlung würde ich mir doch eher die Hand abhacken, als sie gegen die KM zu erheben.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2008 22:54
(@bernd2678)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an euch alle.

Bin auch neu hier und muss sagen dass eure Antworten alle sehr gut sind und mut machen.

Leider bin ich in fast der gleichen Lage wie du legolas, nur bei mir sind es zwei kinder und das erste ist nicht mal leiblich von mir.
Und gerade bei dem ist die Lage so, dass er zu mir ziehen will....

Eine Frage habe ich Legolas, wie hälst du das aus deine Tochter nur so wenig zu sehen im Gegensatz zu früher?
Mich macht es wahnsinnig nur einen Tag alle zwei Wochen, und dabei ist es jetzt erst das zweite mal dass ich meine Kinder nur
an einem Tag am WE sehen darf.

Zu welchem Jugendamt sollte ich für ein erstes Vermittlungsgespräch gehen, zu dem Wohnort der Kinder? Wahrscheinlich ja.

Bin mal gespannt auf eure Antworten und bedanke mich jetzt schon mal.

Gruß
Bernd


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 15:28
(@legolas)

Hallo Bernd,

aushalten, das ist wohl das falsche Wort. Aushalten ist nicht möglich, vielleicht ertragen, aber das beschreibt es auch nicht wirklich... Dieses dumpfe, schwere Gefühl im Bauch, das man immer mit sich herumträgt, dass hat wohl keinen wirklichen Namen...

Geh zum Jugendamt, Bernd, und bitte um Mediation. Das ist der erste Schritt von vielen, und ich drücke dir die Daumen. Immer am Wohnort des Kindes/ der Kinder, die stehen schließlich im Mittelpunkt des Interesses! Jugendamt, Gericht, alles, was nötig ist, um Deine Kinder zu sehen und ihnen ihren Vater zu erhalten. Und immer im Sinne des Kindeswohls handeln, was doch sicherlich selbstverständlich ist!

Gruß und Thumbs up,

legolas


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 04:04
(@PhoeniX)

Moin

@ Bernd

Mach mal ein eigendes Toppic auf und schildere dein Anliegen näher. Habe das so ähnlich vor Jahren hinter mich gebracht. Leider keine guten Nachrichten.  ;(

@ legolas und Bernd

Die Zeit lindert diese Gefühle.

@ legolas

Gibt es was neues? Wie ist der Gerichtstermin gelaufen?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2008 04:15
(@legolas)

Hallo ihr,

lange her, aber nichts ist besser, eher schlimmer. Der Gerichtstermin war eigentlich nur die Einreichung des Antrags auf Regelung des Umgangsrechts... Der wurde von der zuständigen Richterin am selben Tag ans JA und die KM weitergeleitet, ab da zog es sich natürlich. Die KM war in der Zwischenzeit beim JA und hat da wohl so rumgejammert, dass die Sachbearbeiterin jetzt der Richterin vorgeschlagen hat, dass wir, die KM und ich, uns therapieren lassen sollten bzw. psychologisch beraten. Ganz hervorragend, die Beziehung ist seit enspannten 5 Jahren kaputt, und ich lebe seit 2 Jahren in einer neuen Beziehung und nun sowas...

Die Stellungnahme des JA ist am Mittwoch vor Himmelfahrt geschrieben worden (es lebe die deutsche Gründlichkeit...) und als ich gestern aus dem langen WE nach Hause kam, lag Post vom Gericht im Briefkasten mit der Gegendarstellung des Anwalts der KM zum Antrag. Viele Seiten Geschwafel voller Spekulationen und Anmaßungen (z.B. "der KM wäre es neu, dass die Arbeitgeberin des KV ihm so viel Urlaub genehmigen würde, wie er Umgangstage beantragt". Schwachsinn, seit wann wird Umgang auf Basis von Urlaubstagen genehmigt?! Noch besser die Stelle, an der über mein Duschverhalten spekuliert wird, da ich ja immer noch an meiner Beinverletzung (s.o.) laboriere... der Rechstsverdreher ist Anwalt, Arzt und Psychologe in einem...). Ausserdem hätte sich die KM ja mmer an den vereinbarten Umgang gehalten, ich wäre ja nie dagewesen, um meine Tochter abzuholen. Ferner geht der RA noch darauf ein, dass das Kind ja mittlerweile nicht mehr zu mir will, weil wir uns ja so lange nicht gesehen hätten, bla, bla, bla...

Grundlegend werden alle Gründe, die ich angebracht habe, dass der Antrag bearbeitet wird, verneint und meine Argumente umgedreht und gegen mich gestellt (frei nach dem Motto "aber er hat doch angefangen...).

Nun zum Problem: Der Vorschlag, ich solle mich doch bitte psychologisch beraten lassen, um in Zukunft Konfliktsituationen mit der KM zu vermeiden, inwiefern ist das gängige Praxis? Inwiefern sollte ich darauf eingehen? Das JA sagt, dass man 1x wöchentlich dahin muss, wobei "dahin" für mich die Fahrt von Hamburg nach Bremen bedeutet, unter der Woche, und dass die Kosten ja sicherlich an mir hängen bleiben...

Weiterhin hatdie KM wohl das Kind bei einem Kinderpsychologen angemeldet, allerdings ohne meine Zustimmung heirzu einzuholen.Grundsätzlich habe ich kein Problm damit, aber aufgrung geteilter Sorge muss sie mich doch eigentlich zumindest informieren, oder? Ich halte einen Besuch beim Psycho- Doc doch für eine Ausnahmesituation, schließlich handelt es sich hier nicht um eine  Schnupfen.

Danke für Antworten, liebe Foris...

Legolas

P.S. Habe die Kleine jetzt schon seit mehr als 5 Wochen nicht gesehen...


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 13:03
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

P.S. Habe die Kleine jetzt schon seit mehr als 5 Wochen nicht gesehen...

Auf so was muß du dich auf jedenfall einstellen!

Hab meine Kleine seit dem 19.01. nicht mehr gesehen!

Nicht kaputt machen lassen und nicht aufgeben!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 13:12
(@legolas)

Sicher, das ist mir auch bewusst. Aber du weisst sicherlich auch, dass eine solche Situation einen auffrisst. Ich fühle mit allen, die eine solche Situation durchmachen!


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 13:16
(@legolas)

Habe da gerade noch was zur fachpsychologischen Beratung gefunden...

Zitat:

Umgangsrecht: Psychologische Beratung

Fachpsychologische Beratung darf nicht erzwungen werden. Kommt es bezüglich des Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind zwischen den getrennt lebenden Eltern immer wieder zu Spannungen, was das Verhältnis beider Elternteile zum Kind negativ beeinträchtigt, so kann das Gericht die Eltern per Anordnung dazu anhalten, alles zu unterlassen, was dem Wohl des Kindes schadet. Die gerichtlichen Befugnisse dürfen jedoch nicht soweit gehen, dass das Persönlichkeitsrecht der Mutter oder des Vaters verletzt wird. (Dem Oberlandesgericht Nürnberg ging hier die Anordnung des Familiengerichts zu weit, die Eltern sollten an einer fachpsychologischen Beratung teilnehmen. Zumal eine Beratung gegen den Willen der Beteiligten kaum Erfolg versprechend sein dürfte.) (AZ: 9 WF 1546/05)


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 13:27




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