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(@det77)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

kann mir jemand bei folgendem Problem helfen?

Situation: habe mich von meiner freundin getrennt (also nicht verheiratet) --> haben ein gemeinsames Kind (11 Monate) --> haben gemeinsames Sorgerecht -> soweit so gut

NUN aber darf ich meine Tochter zweimal in der woche je eine stunde sehen, sollte ich aber aus beruflichen Gründen an einem dieser Tage verhindert sein, bekomme ich auf Nachfrage nach einem Alternativtermin jedesmal die Absage mit dem Hinweis auf die festen Tage die vereinbart sind. Diese sind aber auch nur unter der Woche, will heißen am Wochenende habe ich keine Chance!

Git es da gesetzliche Regelungen wie oft, wann und wie lange man sein Kinde sehen darf? hängt das vom Alter ab?

Bin dankbar über eure Tipps, da ich in den nächsten Tagen eine klare Linie reinbringen will!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 02:44
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Det77,

eine genaue gesetzliche Regelung gibt es nicht.

Aber es gibt das Recht für Dich, Euer gemeinsames Kind regelmäßig zu sehen.
Sofern Du Dich mit der Mutter eures Kindes nicht einigen kannst, suche Hilfe beim zuständigen Jugendamt.
Klappt es dann noch immer nicht, dann gehst Du weiter vor zum Gericht und dort wird eine Umgangsregelung für Euch getroffen.

Wir nennen das den sog. Umgangs-Dreisprung: miteinander reden - mit dem Jugendamt reden - zum Gericht gehen

Wie oft und wie lange diese Umgänge dauern hängt auch vom Alter des Kindes ab und Deinem Verhandlungsgeschick. Im schlimmsten Fall auch noch davon, ob der Richter ein gutes Frühstück bekommen hat.

Das mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist sicher? Nicht nur eine Anerkennung der Vaterschaft? (Hat aber nichts mit dem Recht auf Umgang zu tun. Dieses bleibt davon unberührt)

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 09:38
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.
Soweit ich weiß gibt es keine gesetzliche Regelung - es liegt im Ermessen des Richters falls Ihr Euch nicht einig werdet . Ich würde an Deiner Stelle zum JA gehen und dort um ein vermittelndes Gespräch mit Deiner EX freundin bitten , eventuell hat ja eine nette Dame des JA einen besseren Einfluß auf Deine freundin als Du . Wenn das auch nichts bringt wirst Du wohl mit Deinem Anwalt übers Familiengericht eine feste Regelung einklagen müssen .

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 09:42
(@ariba)
Registriert

Moin Det77,

Ergänzend:

Bei einem 11 Monate jungem Kind kannst Du mit Mutti alles ausmachen was ihr wollt. Auch ein Vater kann nämlich, bei entsprechender Vorbereitung(Fläschchen etc) einen ganzen Tag lang auch sein Kind betreuen. Das klappt ja in harmonischen Familien auch.

Wenn Mutti aber nicht will, dann sieht alles anders aus.
Also
1) Mutti nochmal fragen und mit ihr besprechen wie es für EUCH alle besser wäre, was Du Dir wünschst, was Sie sich wünscht - versuchen im Sinne der Kurzen/des Kurzen eine gute Regelung zu finden. Alles ganz unaufgeregt, alles friedlich, nicht bedrohend oder allzu sehr fordernd auftreten. Du hast ja Verständnis dafür, das Mutti sich sonst in die Enge getrieben fühlt. Kannst ja durchaus zwei Versuche starten.
2) Klappt das nicht freundlich das Jugendamt besuchen - da wird Dir geholfen und man ladet Mutti bald ein. Gibt es da keine Einigung und ihr könnte EUCH weiterhin nicht einigen, dann musst Du
3) zum Gericht und eine Umgangsregelung beantragen. Ein guter Rechtsanwalt(Familienrecht!) macht das mit Links und dann habet ihr bald einen Gerichtstermin und auch wenn die Mutter sich dort sträubt, solltest Du beinahe in jedem Falle in etwa 2-6 Stunden Umgang pro Woche zuhgesprochen bekommen, evtl. zunächst in Begleitung der Mutter(nicht ratsam), oder bei einem Träger der Begleitete Umgänge(BU) anbietet(auch nicht unbedingt ratsam - es könnte Dich aber vor Äußerungen der Mutter a la "der Vater kann mit meinem Kind nicht umgehen und stellt eine Gefahr da" retten.
Nach ein paar Mal BU solltest Du Umgang in Freiheit genießen können dürfen.

Wichtig: Nie schlecht über die Mutter reden, egal wo. Schau Dich hier mal im Forum um, Du findest viele Fälle mit ähnlicher Sachlage.
Zudem ist der Gerichtsweg nicht immer der friedlichste. Musst Du ja auch nur hingehen, wenn alles andere nicht gefruchtet hat. Am besten fragst Du dann nämlich abschließend das Jugendamt(JA), was "Du denn nun oder das JA selbst noch tun kann"? Sagt das JA Dir dann "auch wir können da nix mehr tun, sie müssten wohl zum Gericht" und man Dir das auch noch schriftlich überreicht, dann kannst Du mit gutem Gewissen ab zum Gericht und Umgangsklage raus hauen. Schließlich hat Dir das ja sogar das JA empfohlen.  🙂

Allerdings kann Mutti den Umgang auch ausfallen lassen, oder ganz aussetzen. Das nennt sich dann Umgangsboykott und bisher haben die Gerichte zwar theoretisch einige Möglichkeiten dies zu unterbinden, praktisch allerdings lässt man solche Mütter erst mal viele Monate oder gar Jahre "gewähren".
Und dann seit ihr im Umgangskrieg der vielleicht Jahre andauern kann.
Aber soweit ist es ja bei Dir glücklicherweise noch nicht!

Nochmal: Bist Du sicher, dass Du tatsächlich das Gemeinsame Sorgerecht hast. Hast Du eine Urkunde dazu? Oder "nur" die Vaterschaftsanerkennung.
Hat zwar nicht unbedingt mit Deinem Umgangsrecht zu tun, allerdings ist es diesbezüglich auch nicht ganz unwichtig( Der Teufel steckt hier im Detail  :wink:)

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 13:15
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo

als ich nach den optimalen Betreuungszeiten suchte,
fand ich diese Seite ganz hilfreich.
http://www.pappa.com/divorce_child/deMan-Alter+gleichmaessige-Beherbergung.html
Und sogar mit meiner Ex
konnte ich dadurch ein "altersgerechtes Betreungsmodell" vereinbaren.
In dieser Untersuchung stehen sehr gute Argumente die auch manche KM
zum Umdenken bringt.

Viel Glück wünscht

Mappi

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 00:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Det77,

mit entscheidend ist, wie gut die Elternebene noch funktioniert. Ich meine damit konkret die
Kommunikationsfähigkeit zwischen dir und der Ex.

Du solltest wie schon beschrieben, als erstes nochmal das vernünftige Gespräch mit ihr suchen.

Ich würde sie nicht mit Texten, Untersuchungen usw. zuballern, sondern diese lesen und die daraus
gewonnenen Erkenntnisse in meine Argumentation mit der Ex einbringen.

Sonst kommt sie sich u.U. überfahren vor. Wenn sie allerdings nicht mit sich reden lassen sollte, und
der Meinung wäre, der Umgang (Zeit usw...) hängt von ihrem Ermessen usw. ab, dann würde ich
weitere Schritte gehen.

Wichtig ist, dass du es dann auch durchziehst, auch wenn die Ex dann u.U. den Druck erhöht.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 00:28