Besuchsrecht "erzwi...
 
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Besuchsrecht "erzwingen"

 
(@medley)
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hallo zusammen
Unter "meine Geschichte" habe ich bereits meinen Fall geschildert. Kurz zusammengefasst. Mein Sohn (9) lebt nun schon seit fast zwei Jahren bei seinem Vater, von dem ich damals ausgezogen bin. Dieser wollte mich für diesen Schritt damit bestrafen, mir das Kind vorzuenthalten. Das heisst ich musste für das Besuchsrecht Klage einreichen. Das Besuchsrecht, das mir nun per Gerichtsurteil zusteht, wird nicht eingehalten (er kommt nur stundenweise zu mir), das Kind gegen mich aufgehetzt usw.
Wenn mein Sohn bei mir ist, ist er meist sehr gut drauf. Er erzählt viel und wir haben es gut. Allerdings gibt es auch Knacknüsse. Vieles will er nicht mit mir unternehmen, meinen neuen Lebenspartner will er nicht sehen, er gibt mir die Schuld der Trennung (ungerechtfertigterweise) und er weigert sich, bei mir zu übernachten, da er hier nicht zu Hause sei...
Ich bin überzeugt, dass dies vom Vater so beeinflusst wird, denn es gibt keinen Grund, weshalb er nicht ein ganzes Wochenende mit mir verbringen könnte. Ich lebe nun in einer Gegend, wo es sehr viele Kinder hat, und bin eine liebenswerte Mutter. Doch er weigert sich auch, mit den Kindern Kontakt aufzunehmen. Meiner Meinung nach hat er sich mit seinem Vater solidarisiert und würde eigentlich gerne zu mir kommen, doch dann droht ihm der Liebesentzug seines Vaters.

Nachdem ich nun zwei Jahre lang das Spiel mitgespielt habe, habe ich letzte Woche gegen den Vater ein Befehlsverfahren eingeleitet. Ich erhoffe mir damit, dass er gezwungen wird, das Kind freizugeben und für das Kind so Druck weggenommen wird. Es ist nicht mehr mein Sohn, der sagt, ob er kommen möchte, sondern es wird "von oben" entschieden.
Hat jemand mit einem solchen Verfahren schon Erfahrung gemacht? Ich bin natürlich nervös und hatte auch Angst, mein Sohn würde sich ganz abwenden, doch das war zum Glück nicht der Fall.

Grüsse
Medley


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2006 11:22
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Medley,
wir haben in etwa ähnliche SItuation ,nur da bin ich die neue , die nicht gesehen werden will. Nun, ich finde in solchen Situationen einen Umgangspfleger von Vorteil. Das es auch einen Befehl dazu geben kann ,war mir nicht klar. Mache ich mich gleich mal schlau.
Eine Freudin von mir hingegen ist auch gegangen , der Sohn willnicht zu ihr , 1 jahr lang ist sie immer noch in ihren alten Haushalt gegangen , hat sohn und haushalt versorgt ,bis sie dann nach hause fuhr.
Das Kind möchte gerne bei DIr sein und ihr habt es gut zusammen. Wie soll er denn wissen, das ein zweites zu Hause auch qualitäten hat, wenn ersnicht probiert. Das finde ich schwierig , sich dann die Sache aufs Butterbrot schmieren zu lassen. Ja ,mit Gericht kannst DU was erreichen.
Wir gehen diesen Weg, weil die manipulationen der km nicht zum aushalten sind.
Nebenher haben wir aber noch was anderes gemacht. Wir haben den kindern geschrieben ( er) , das wir immer für sie da sind und sie jederzeit kommen können , aber ein GANZES Wochenende ,und das in dieser Zeit niemand ausgesperrt wird , weil papa das recht auf ein neues leben hat. Er hat geschrieben, das sie immerteil davon sein werden und er sich freut, wenn sie kommen. Sie aber nicht das recht haben ,andere auszugrenzen.
Zur Zeit ist die Situation so , das wir gesagt haben : was tut den Kindern gut? Ruhe und STabilität. Wenn der Umgang ein Streitmittel ist, tut das nicht gut. Was beimGericht läuft,ist eine andere Sache. Wenigstens verbrieft soll das Recht sein.
Aber die Kinder sollen freiwillig wollen. Wollen sie das nicht oder knüpfen sie bedingungen daran, die unerfüllbar sind oder nach " spielen mit der opferrolle" aussehen , spielen wir nicht ( mehr ) mit. Dann ist a) das Kind gefordert ( klar will das die alten bedingungen zurück , aber das geht nun mal nicht , geschieden ist geschieden , das leben geht weiter und der neue partner hat sicher auch qualitäten , und kann ein wichtiger vertrauter werden) b) der kv ist gefordert, denn der schwarze peter sitzt nicht mehr bei Dir , wenn man nicht mehr zankt darum. Keine Macht vorhanden , wo kein Gegenspieler mitspielt.
Ob sie trotzdem kommen? Wissen wir noch nicht , die entscheidung ist noch ganz jung. Aber ich finde sie in ordnung , denn des kämpfens müde...
Sich beim Umgang für den Auszug bestrafen lassen. Nö. Du bist bereit, deinen Teil zu leisten und es ihm schön zu machen. MEin LG sagt,er ist nicht mehr bereit " essen anzubieten , das keiner haben will" und " eulen nach athen zu tragen".
Sicher gibt es da auch andere meinungen , aber hier ist es so gekommen. Wie gesagt, das verbriefte recht es zu dürfen , ist eine andere sache.
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2006 13:33
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ein "Befehlsverfahren" ist mir nicht bekannt. Allerdings kann ein Urteil, das mißachtet wird, mit einem Zwangsgeld belegt werden, allerdings haben Zwangsgelder die Eigenschaft, daß sie nur für die Zukunft wirken, da eine Befolgung möglich sein muß.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2006 14:13
(@medley)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Antworten, Xe und monjawl

Befehlsverfahren heisst es in der Schweiz, es geht dabei aber auch darum, dass der KV gebüsst wird, wenn er sich nicht an das Gerichtsurteil hält.

Einen Besuchsbeistand habe ich, der kommt jedoch auch nicht weiter und hat es noch nicht mal geschafft, mit unserem Sohn einen Termin abzumachen, weil der Vater sich sträubt. Er hat mir übrigens auch geraten, dieses Befehlsverfahren einzuleiten. Es war meine einzige Chance. Obwohl das Resultat fraglich ist. Man ist da einfach ziemlich machtlos in dieser Position.

Ich finde auch, dass niemand ausgegrenzt werden sollte und die Bedingung, die ihr an den Besuch geknüpft habt, kann ich gut nachvollziehen. Ich denke, es ist jedoch auch wichtig, dass die Kinder mit ihrem Elternteil alleine Zeit verbringen können. Besonders, da sie diesen Elternteil ja selten sehen, muss einiges nachgeholt werden. Und die Beziehung läuft anders, wenn der neue Partner dabei ist oder nicht. Was nicht heisst, dass auch alle zusammen es gut haben können.

Mein Partner und werden nun in einer Gespächsgruppe mitmachen, wo sich Paare, die in einer Patchwork-Familie leben, austauschen. Geleitet wird es von einem Psychologen, der selbst in einer solchen Situation lebt. Wir sind da schon ziemlich vorsichtig. Auch seine Kinder habe ich erst einmal gesehen, doch wir werden nun die Kinder bald mit den neuen Tatsachen konfrontieren.

Lieber Gruss
Medley


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2006 15:42