Bedingungen zu Hera...
 
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Bedingungen zu Herausgabe des Kindes durch die KM

 
(@madmo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich hab da ein kleines Problem mit der Mutter meiner 9 jährigen Tochter.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und im großen ganzen funktioniert das mit dem Umgang ganz gut, obwohl das Kind bei Stuttgart und ich in Köln wohne.

Leider stellt die Mutter dieses Jahr jedoch Bdeingungen, unter denen sie nur bereit ist, mir das Kind für die Ferien, die als solche an sich schon vereinbart sind, herauszugeben.
Sie möchte, das ich ihr bestätige, das ich "keine langen Strecken mit dem Auto fahre", und "nicht an Deck von Fähren" übernachte.(mit dem Kind) und ich ihr Urlaubsziel etc. mitzuteilen habe, damit sie dann entscheiden kann, ob sie mir das Kind gibt oder nicht.

Ich stehe auf dem Standpunkt, das ich während der Urlaubszeit die alleinige Verantwortung für die Entscheidungen des (dann vorhandnen) Alltags trage, und die Mutter diese Bedingungen nicht stellen darf. Sie selber verbittet sich jegliche Einmischung meinerseits in ihren Alltag mit dem Kind und trifft alle Entscheidungen selber ohne Rücksprache.

Mein Anwältin steht auf dem Standpunkt, das heutztage die "Bedenken" der Mutter höher gewertet würden und eine Richteliche Entscheidung eher zu meinem Nachteil ausgehen würde bzw. mir der Urlaub mit dem Kind genz gestrichen werden könnte.

Hat jemand Erfahrungen in dieser Situation, bzw. kann die Aussage meiner Anwältin bestätigen?

Danke schon mal im voraus ... in 2 Wochen sollte es losgehen..gg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2009 20:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo madmo,

ob die "Bedenken" vor Gericht heute mehr Gehör finden als früher, weiß ich nicht, nur hat sie damit immer die Möglichkeit dich zu piesacken und deine Reise zu sabotieren.
Dürfen, darf sie das zwar nicht aber können, kann sie das durchaus.
Im Zweifelsfall ist deine Tochter eben 5 Minuten vor dem Abholtermin an schwerer Mamaritis erkrankt.

Und dann bleibt dir nur die Luft anzuhalten oder ein Gerichtsverfahren einzureichen, bei welchem dir 6 Monate später das Recht bestätigt wird, dass du deine Tochter hätest abholen dürfen!
Damit ist der Gerechtigkeit Genüge getan.

Du hast nun 2 Möglichkeiten (soweit mir einfallen)
1. Du klärst deine Ex deutlich darüber auf, dass du in der Umgangszeit alleine das Sagen hast und hoffst, dass sie das beeindruckt oder überzeugt.
Du könntest das durch Schreiben deiner RAin mit diversen § unterfüttern.
Ob das Erfolg hat, wirst du vermutlich erst am Tag eurer Abreise erfahren.

2. Du Erzählst ihr, dass ihr nur an den Baggersee hinterm Haus fahren wollt, wofür weder lange Auto- noch Fährtransfers von Nöten sind.
Nur wenn deine Tochter dann nach der Rückfahrt erzählt, wie toll der Sternenhimmel an Deck der Fähre nach Marokko gewesen ist, und dass sie ganz begeistert ist, wie schnell dein Auto auf dem Weg dahin war, hast du die Diskussion beim nächsten Urlaub wieder.

Es hängt wirklich davon ab, inwieweit sie überhaupt für deine Worte offen ist.

Evtl. ist die Mitte aus beidem aus Beidem der Schlüssel zum Glück.
Du erzählst ihr im Groben, was ihr vorhabt, erwähnst aber, dass sie das ja eigentlich nichts angeht.
Schließlich wolle sie dir ja sicher auch nicht dauern Rechenschaft ablegen.

Wenn ihr dann zurück kommt und sie merkt, dass du eure Tochter nicht auf einem Basar verkauft hast, entspannt sich das Ganze vielleicht wieder etwas.
Ne andere Variante wäre noch, dass du ihren RA aufforderst, sie über die rechtliche Situation aufzuklären und du im Zweifelsfall den von ihr verursachten Schaden geltend zu machen.
Auch das hängt aber davon ab, dass ein materieller Schaden, z.B. durch eine nicht stornierbare Pauschalreise entsteht, ihr Vorsatz nachgewiesen werden kann (Mamaritis ist kein Vorsatz) und das bei ihr was zu holen ist.
Die letzten beiden Bedingungen werden von den Gerichten bei Müttern fast grundsätzlich verneint.

Das abzuwägen muss deine Entscheidung bleiben.
Du kennst deine Ex am besten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2009 21:06
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Madmo,

dass sich Eltern gegenseitig das jeweilige Urlaubsziel mitteilen, wenn sie den Urlaub mit dem Kind verbringen, halte ich für selbstverständlich.
Nicht jedoch, aufgrund dieser Information zu entscheiden, ob das Kind herausgegeben wird oder nicht. Da muss Deine Ex wohl mal begreifen,
dass sie das schlichtweg nix angeht.

Die Ansicht Deiner Anwältin kann ich nicht teilen, frag sie einfach mal nach Urteilen, in denen eine Reise wegen Bedenken der KM gerichtlich untersagt
wurde, ich würde ggf. mal darüber nachdenken, ob Du hier optimal vertreten wirst.

Ich fliege morgen mit meinen Sohn (5 Jahre) und meiner LG nach Kreta. Diesen Urlaub habe ich gerichtlich durchsetzen lassen, d.h. Urteil mit def.
Urlaubszeiten und mit ner Zwangsbewehrung.  Im Frühjahr hatte meine Ex auch Bedingungen bei einem geplanten Skiurlaub gestellt und hat mir
letztendlich keine Ausweispapiere und keine Krankenkassenkarte mitgegeben, weil ich auf ihre Forderungen nicht eingegangen bin. Da die liebe
KM für meinen jetzigen Kretaurlaub aus nebulösen beruflichen Gründen die Zustimmung angeblich nicht geben konnte und ich auf dieses Ausweis-
spielchen keine Lust hatte (nach Österreich gings auch ohne), habe ich einfach einen gerichtlichen Antrag rausgehauen. War kein Problem. Bei mir
ist aber die Situation etwas anders, wir reden nicht miteinander und die KM reagiert nur auf Urteile. 

Fordere Deine Ex  auf - also Beppo Lösung Nr. 1 - Dir Ihre Zustimmung zu Deiner geplanten Reise zu geben. Teile ihr natürlich das Urlaubsziel mit. 
Lapalien wie :"Übernachte mit der Süßen nicht im Straßengraben" etc...kannst Du abnicken, ja, ja, schon recht, in etwas Wichtiges würde ich mir über-
haupt nicht reinreden lassen. Fristsetzung für die Zustimmung nicht vergessen. Paragraphen in dieser Phase rauslassen, eher argumentieren wie: Du
lässt Dir nicht reinquatschen und ich quatsche Dir auch nicht rein, dieses Recht beanspruche ich auch für mich!".

Funktioniert das nicht, Anschreiben vom Anwalt. Einen gerichtlichen Antrag wirst Du in der kurzen Zeit nicht durchbekommen. Mach ihr aber klar, dass
ihr Verhalten ggf. einen gerichtlichen Antrag für künftige Urlaube zur Folge haben wird.   

Wünsch Dir einen (hoffentlich) schönen Urlaub.

LG,
Mux

Edit: Fehler

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 11:49
(@madmo)
Schon was gesagt Registriert

na ja..danke erstmal für die Kmmentare

aber ich glaube ich muss noch einige Ergänzungen vornehmen, um MIssverständnisse auszuräumen.

Die ganze Angelegeheit ist ja an sich doch recht lächerlich, zumindest wenn man es als separaten Fall sieht. Es ist jedoch so, das die Mutter bereits seit Jahren immer wieder die Umgangswochenenden etwas "behindert". Sie stellt regelmässig neue Forderungen und setzt diese damit durch, das sie dem Kind Urlaube oder anderes streichen will. Zum Wohl des Kindes MUSS ich also immer wieder nachgeben.Diese Methoden grenzen meines Erachtens fast an Nötigung und führen natürlich zu einer ständigen Zerstrittenheit der Eltern.

Die jetzigen Forderungen sind als nur "der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt"

Die ganze Angelegeheit ist bereits seit 5/2009 bei den Anwälten. Diese hatten vor zwei Wochen einen Vergleich ausgehandelt, dem ich unter Äusserungen größter Bedenken zustimmte. Wie ich bereits vermutete, reichte dies der Mutter NICHT und sie bestand zusäztlich auf eine Zusage von mir, überhaupt nicht mit Fähren zu fahren (vorher war nur die Übernachtung auf Deck von Fähren gefordert)
An dem vom Gericht festgelegten Termin am 13.09 kann die Mutter nicht teilnehmen, da sie ihre Mutter Kind Kur verlängert hat.
Somit kann eine gerichtliche Entscheidung also vor dem Urlaub nicht mehr erfolgen. Bravo..gut gemacht Mama....

Aber wie gesagt, mein größtes Problem ist also derzeit, das meine Anwältin mir mitteilt, das die Bedenken der Mutter evtl. dazu hätten führen könne, das ich das Kind gar nicht bekommen könnte...

Einen Anwaltswechsel halt ich gegenüber dem Richter als nicht so prikelnd...daher mein Frage:
Kennt jemand Urteile in dieser Richtung?
Oder sonstige Hilfen?
Kennt jemand den Richter Gisa aus Böblingen und hat evtl. Erfahrungen mit ihm?

Danke schonmal
madmo

p.s. ..die Mutter lehntz jegliche verbale Kommunikation seit 3 Jahren ab und ist in keinster Weise Kompromissbereit. Sie hat die Macht und setzt sie entsprechend durch. Hier auf Verständnis zu hoffen ist Brotlose Kunst..gg

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2009 20:25
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Madmo

Wenn deine RAin so argumentiert,dann suche dir schnellstens einen neuen.

Solche Probleme mit der KM kenne ich zur genüge.Meine EX verweigert mir seid Jahren die Herausgabe
des Reisepasses unserer Tochter,mit der Begündung ich wolle abhauen.

Lächerlich ich bin deutscher und habe Arbeit,warum sollte ich unser Land verlassen und ich habe das ABr für unsere Tochter.

Naja ich war schon beim JA wegen Reisepass,aber die können auch nicht helfen,ich solle klagen.
Aber mittlerweile ist der Reisepass abgelaufen.Einen neuen kann ich ohne die Zustimmung der KM nicht beantragen.

Naja,warten wie es weitergeht.Dann kann meine EX eben nicht mehr mit der Tochter in ihre Heimat fahren.
mfg
jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2009 18:47
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@jenpa

Dann kann meine EX eben nicht mehr mit der Tochter in ihre Heimat fahren.

das verstehe ich so, dass du auch nicht mitwirken bzw. unterschreiben willst, wenn die Km einen neuen Reisepass für euer Kind austellen lassen will.
Das Spiel kann auch nach hinten losgehen, weil es diverse KM zum Anlass nehmen könnten, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, weil der KV ja nicht mitwirkt. Nur mal so als Warnhinweis.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2009 21:23
(@madmo)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
so wie ich es sehe, besteht ein Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht. Das Umgangsrechthat in erster Linie das Kind, heisst, das KIND hat ein Recht darauf Umgang zu beiden Elterteilen zu bekommen.

@jempa:
an Deiner Stelle würde ich den Umgang schon gerichtlich feststellen lassen und, wie ich schon in einigen Forem gelesen habe, die s.g. "Umgangsvereitelung" mit eine Strafgeld festlegen lassen.
Sollte die KM dann die Herausgabe des Kindes verweigern (oder Du), kann dieses Strafgeld sie evtl. anders stimmen.

Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, wie dieser Umgeng geregelt wird, und was der andere Part für "Bedenken" anmelden kann. Das Argument, das Du mit dem Kind "abhauen" wolltest, wirst Du ggf. widerlegen müsen.

Dies ist ja die Schwierigkeit bei mir, herauszufinden, welche Bedingungen gerichtlich akzeptiert werden, und welche das Gericht verwerfen wird.
mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2009 19:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi madmo,

du verkennst die Situation Jenpa lebt mit seinem Kind zusammen und die KM hat das Umgangsrecht  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2009 20:01
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@jenpa
das verstehe ich so, dass du auch nicht mitwirken bzw. unterschreiben willst, wenn die Km einen neuen Reisepass für euer Kind austellen lassen will.
Das Spiel kann auch nach hinten losgehen, weil es diverse KM zum Anlass nehmen könnten, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, weil der KV ja nicht mitwirkt. Nur mal so als Warnhinweis.

ligr ginnie

Hallo Ginnie 

Ne ne,das mache ich nicht.Wenn sie einen beantragen will,unterschreibe ich selbstverständlich,denn
es geht ja hier um unsere Tochter.
Aber ich glaube nicht,das sie das macht,weil sie hat,ihre Worte,kein Geld. Am liebsten wäre ihr wenn ich auch
sie finanziell unterstützen würde.

Sie sagt mir das nicht selbst,weil sie mit mir nicht sprechen tut,aber sie macht immer unsere Tochter madig,so
auf die Art " Dein Papa , in ihrem Sprachgebrauch gegenüber der Tochter heisse ich nur das Schwein,soll dir
mal 100.-€ geben damit ich mit dir in den Urlaub fahren kann". 

Ich gebe meiner Tochter immer was mit,aber nicht für die Mutter.die sitzt zu Hause bei HartzIV und ich gehe
arbeiten.

aber gut,mir ist das egal was sie macht.

mfg
jenpa


Anm.: 28 Leerzeilen entfernt. Bitte achte bei weitern post darauf

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2009 20:10
(@madmo)
Schon was gesagt Registriert

Hi madmo,

du verkennst die Situation Jenpa lebt mit seinem Kind zusammen und die KM hat das Umgangsrecht  😉

nicht wirklich...eine gerichtliche Regelung bringt Eindeutigkeit für Beide, KM und KV ...(sofern Gerichte überhaupt Eindeutigkeit bewirken können..gg)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2009 20:22