Phyrrhussieg vor FG...
 
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Phyrrhussieg vor FG ?

 
(@Loewenherz63)

Hallo zusammen,

ich hatte vor 2 Wochen Verhandlung vor dem FG wegen Umgangsregelung. Dabei kam ein Vergleich heraus. Der seitherige Umgang mit meinem 2 jährigen Kind fand immer bei der Mutter in der Wohnung statt. Nur 1 Stunde konnte ich selbstständig rausgehen alleine mit Ihr.
Die Richterin am FG war in der Verhandlung eindeutig auf meiner Seite und hat vorgeschlagen den Umgang zuerst betreut beim KSB stattfinden zu lassen um danach ihn selstständig fortzuführen. Die KM hat diesem Vergleich widerwillig zugestimmt um wohl ein Urteil zu vermeiden.
Die Richterin hat die Verhandlung unterbrochen um für uns Eltern sofort persönlich einen Termin beim KSB für das erste Gespräch zu vereinbaren. Leider war der KSB an diesem Tag nicht besetzt. Also müssen wir uns nun selber mit dem KSB in Verbindung setzen. Ich habe das am Folgetag sofort getan. Die KM bis heute NICHT ! So gesehen habe ich keinen Umgang mehr. Da keine Termine vereinbart sind.

WAS kann ich nun tun ? Ich bitte um Eure Vorschläge.

Danke

Gruß

Löwenherz


Zitat
Geschrieben : 03.08.2009 13:17
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Löwenherz63,

ich gehe davon aus, dass Dein Anwalt darauf geachtet hat, dass der Vergleich einen sog. vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Also: Vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches anfordern, an KM (bzw. deren Anwalt) im Parteibetrieb zustellen lassen und zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vergleich unter gleichzeitiger Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auffordern.

LG
Sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 13:57
(@Loewenherz63)

Hallo Sleepy,

nein leider ist der Vergleich nicht vollstreckbar.  Wir sind davon ausgegangen dass beide Seiten sich an den vergleich halten. Dies war wohl nun ein Irtum. Kann ich Antrag stellen auf Abänderung des Vergleichs ? Da sich die Gegenseite nicht daran hält ? Oder was gibt es noch für Möglichkeiten ?

Danke

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 18:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Löwenherz,

du bist da leider in eine der weichen Stellen des Väterstrafrechts getreten und bist damit sicher nicht der Erste.

Da geht man zum Gericht, wegen einer Umgangsregelung, stimmt auch einer Vergleichsregelung zu und stellt fest, dass man das Papier, dass man dort bekommen hat, bestenfalls dazu benutzen kann, die stinkende braune Maße in die man gerade getreten ist, von den Füßen zu kratzen.

Wie Sleepy schon sagte, nicht vollstreckbar = nicht brauchbar.

Also wieder hin und Vollstreckbarkeit beantragen.
Ob du dann was brauchbares bekommst, ist aber trotzdem nicht gesagt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 18:13
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Löwenherz63,

gib mir doch bitte den genauen Wortlaut des Vergleiches rüber (gern auch mit PN), dann gucke ich gerne für Dich, ob ich vollstreckungsrechtliche Ansätze finde  🙂

LG
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2009 18:53