Babysitterkurs in A...
 
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Babysitterkurs in Arnstadt- wer macht mit?

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Die KM meines kleinen Sohnes (13 Monate) hat im Zusammenhang mit dem von mir gestellten Antrag auf Umgangserweiterung behauptet, ich könne das Kind nicht versorgen. Nun hatte ich die Idee bei der VHS einen Babysitter-Führerschein zu machen um Ihr das Argument zu nehmen. Leider bin ich der einzige, der sich für den Kurs angemeldet hat. Gibt es Väter, die im Umkreis Arnstadt (Thüringen) mit mir an dem Kurs teilnehmen würden? Ich denke dass so ein Nachweis sowohl beim Jugendamt als auch beim Gericht sehr positiv gewertet wird. Die Dame von der VHS war von meiner Idee so begeistert dass Sie sogar angeboten hat den Lehrgang für Papas in ähnlicher Lage am Wochenende nach Vereinbarung durchzuführen. Macht jemand mit? Es müssen mindestens 7 Leute teilnehmen, meine Freundin und ich sind schon 2. (Kosten: 28€) 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2009 15:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hat Deine Ex auch so einen Kurs absolviert? Falls nicht: Was genau befähigt sie, für ein Kind zu sorgen? Ihre weibliche Intuition?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2009 16:40
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Meine Ex ist die Einzige auf der ganzen Welt, die in der Lage ist ein Kind zu versorgen und zu erziehen. So benimmt sie sich jedenfalls. Ich möchte das einfach nur machen um beim Gericht zu zeigen, dass ich wirklich an meinem Sohn interessiert bin und ihn liebe. Außerdem freue ich mich darauf wie ihre Kinnlade runterklappt wenn ihr einziges Argument gegen mich wie eine Seifenblase zerplatzt. 

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Themenstarter Geschrieben : 22.10.2009 17:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Problem ist, dass sie dann nicht sagen wird:
"Das ist ja toll, lieber Willy. Ab jetzt kannst du unser Kind haben so oft und so lange du willst." Sondern sie wird sich ein neues Kunststück ausdenken, welches du zu lernen und aufzuführen hast, und welches ab dann unabdingbare Voraussetzung für den Umgang sein wird.

Deswegen ist die bessere Botschchaft, ihr gleich zu Anfang klar zu machen, dass du nicht ihr Tanzbär bist, sondern einfach dein völlig selbstverständliches Recht in Anspruch nimmst.
Und zwar ohne für jedes Zuckerstückchen Männchen zu machen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2009 17:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin willy,

Hallo! Meine Ex ist die Einzige auf der ganzen Welt, die in der Lage ist ein Kind zu versorgen und zu erziehen. So benimmt sie sich jedenfalls.

würde sie sich auch von "Argumenten" wie "Frauen können nicht autofahren" davon überzeugen lassen, sich nie selbst hinters Steuer zu setzen?

Ich möchte das einfach nur machen um beim Gericht zu zeigen, dass ich wirklich an meinem Sohn interessiert bin und ihn liebe. Außerdem freue ich mich darauf wie ihre Kinnlade runterklappt wenn ihr einziges Argument gegen mich wie eine Seifenblase zerplatzt.

wie Beppo schon sagte: Das interessiert dort keine Sau. Dann kommen eben Dinge wie "hockt den ganzen Tag vor dem PC", "raucht in der Wohnung", gibt dem Kind nur JunkFood" oder "Kind ist nach den Besuchen immer vollkommen durch den Wind". Es gibt noch ungefähr 1.000 andere ausdenkbare Gründe. Willst Du die dann auch alle widerlegen?

Umgang von Vater und Kind ist ein Grundrecht, das nicht an Bedingungen geknüpft ist, sofern es keine konkreten (nicht erfundenen!) Anlässe für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Wenn Deine Ex der Ansicht ist, sie hätte die Babyversorgung quasi erfunden, während Du diesbezüglich komplett ahnungslos wärst, würde ich vor Gericht eher schmunzelnd sagen "Na, dann möchte Frau X mich doch sicher gerne an ihrem fulminanten Wissen teilhaben lassen, indem sie mir einen Einführungskurs gibt." Das vorhersehbare, entrüstete "Nein!" kann das Gericht dann auf seine ganz eigene Weise deuten...

Aber den Affen machen solltest Du wirklich nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2009 17:24
(@jeanswilli)
Registriert

Okay, irgendwie habt Ihr natürlich recht. Ich habe ja auch Umgangsrecht jede Woche 3 Stunden. Beim Gericht wurde die Erweiterung des Umgangsrechts auch empfohlen, das sollte mit dem JA geregelt werden. Das JA kann man aber vergessen, hier bei mir auf jeden Fall. Die Familienrichter sind da schon eher auf das Wohl des Kindes als auf das der KM bedacht. Da sich meine Ex schon beim letzten Gerichtstermin von Ihrer "allerbesten" Seite gezeigt hat und auch jetzt nur mit dämlichen Argumenten kommt wird der Richter mir sicher auch so mehr Umgangsrecht gewähren. Aber ich will alles tun um das Gericht davon zu überzeugen, dass es dem Zwerg bei mir wirklich gut geht. Mit ihr hat die Idee eigendlich nur indirekt zu tun. 

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Themenstarter Geschrieben : 22.10.2009 17:38
 Uli
(@Uli)

Aber ich will alles tun um das Gericht davon zu überzeugen, dass es dem Zwerg bei mir wirklich gut geht. Mit ihr hat die Idee eigendlich nur indirekt zu tun. 

Aber du zeigst damit ja genau das Gegenteil. Indem Du so einen Kurs besuchst und dich damit bei Gericht noch brüstest, räumst Du selbst ein, z.Zt keine Ahnung von Kinderaufzucht zu haben, denn ansonsten würdest Du ja den Kurs nicht belegen.

Vergiss das ganz schnell !!!!  Das einige, was Du damit ereichst, ist Dich vor allen zum Affen zu machen!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2009 17:57
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Alles klar, ich danke Euch für die ehrlichen Antworten, ich will natürlich auch nicht dass die ganze Sache nach hinten los geht. Meine Ex behauptet, ich hätte den Kleinen noch nie selber gefüttert und gewickelt, meine Mutter würde das immer machen. Ich muss dazu sagen ich bin erst 19, mache gerade eine Lehre und wohne offiziell noch im Elternhaus. Natürlich betreue ich meinen Sohn selber, aber meine Eltern wohnen nun mal auch da und er hat sie lieb. Ich könnte natürlich vorschlagen meinen Sohn in der Wohnung meiner Freundin zu betreuen aber dann währe erst recht der Teufel los.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2009 19:22