@ Beppo
Der TO schrieb:
"Also obwohl wir keinen Streit haben der das Aufenthaltsbestimmungsrcht berührt,könnte sie es trotzdem sofort zugesprochen bekommen?"
Es geht da um nichts hypothetisches.
Sie muss nicht vor Gericht ziehen um für sich das ABR des gemeinsamen Kindes zu "erstreiten", weil sie das schon längst hat.
@ Kruemelmonster
Würde er das ABR mit bekommen, könnte er sagen "Nee Mama, ich will nicht mehr das unser Kind bei dir aufwächst. Bei mir hat das Kind es besser." und schon aus dem Grund legt im Falle des GSR das Gericht fest, bei welchem Elternteil das ABR verbleibt. Da der TO selbst schreibt, dass er das Kind bei der Mutter belassen würde stellt sich hier allerdings die Frage, warum macht er sich solche Gedanken um das ABR.
Moin,
und schon aus dem Grund legt im Falle des GSR das Gericht fest, bei welchem Elternteil das ABR verbleibt.
Nein, da hat @Krümelmonster schon recht. Das geschieht nur auf Antrag. Bis dahin haben beide Eltern das gemeinsame ABR, da es "lediglich" ein Teilbereich des gemeinsamen Sorgerechts ist.
Würde er das ABR mit bekommen, könnte er sagen "Nee Mama, ich will nicht mehr das unser Kind bei dir aufwächst.
Das könnte er. Da Mama aber vermutlich eine andere Meinung dazu haben wird, müsste im Streitfall ein Gericht darüber entscheiden, wem das alleinige ABR übertragen wird.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin Jarod,
Sie muss nicht vor Gericht ziehen um für sich das ABR des gemeinsamen Kindes zu "erstreiten", weil sie das schon längst hat.
Das stimmt. Wenn das GSR festgelegt wird, behält sie auch das ABR, allerdings nicht mehr alleine, sondern gemeinsam mit dem KV.
@ Kruemelmonster
Würde er das ABR mit bekommen, könnte er sagen "Nee Mama, ich will nicht mehr das unser Kind bei dir aufwächst. Bei mir hat das Kind es besser." und schon aus dem Grund legt im Falle des GSR das Gericht fest, bei welchem Elternteil das ABR verbleibt.
Ich weiss bald nicht mehr, wie ich es dir erklären soll...
Mit dem GSR hat der KV auch das ABR (aber gemeinsam mit der KM), denn es ist Teil des GemeinsamenSR. Und ja, er kann sagen:"Das Kind soll jetzt zu mir" Und die KM kann dann sagen:"Nööö, das Kind bleibt bei mir" Mit GSR müssen sich die beiden dann einigen wo denn in Zukunft das Kind wohnen soll.
Können, oder wollen sich die beiden dann nicht einigen wird vorhersehbar einer das alleinige ABR beantragen. Und erst dann wird ein Gericht entscheiden.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo Jarod:
und schon aus dem Grund legt im Falle des GSR das Gericht fest, bei welchem Elternteil das ABR verbleibt. Da der TO selbst schreibt, dass er das Kind bei der Mutter belassen würde stellt sich hier allerdings die Frage, warum macht er sich solche Gedanken um das ABR.
Das ist Schmarrn. Wie oben schon beschrieben, ist das ABR Teil des GSR. Beschliesst das Gericht das GSR, hat der TO das halbe ABR automatisch. Da muss das Gericht gar nichts extra beschließen oder festlegen, es sei denn, die Gegenseite beantragt, das ABR vom GSR auszuklammern.
Du verwechselst hier auch ABR und Lebensmittelpunkt. Trotz halbem ABR muss das Kind irgendwo einen Lebensmittelpunkt haben. Und danach wird das Gericht den TO vermutlich auch fragen
@Ophrei:
Aus einem älteren Thread von Dir war zu entnehmen, dass es mit dem Umgang ja nicht so dolle läuft. Wie sieht das denn da aus? Hast Du mittlerweile eine Umgangsklage eingeleitet? Das wäre natürlich zeitgleich zu Deinem GSR-Antrag kontraproduktiv, zeigt es dem Richter doch, dass ihr zerstritten seid.
VG
BP
Jarod, ich glaube, Du verwechselst das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.
Der Aufenthalt des Kindes ist unstreitig bei der Mutter, sowie derzeit das alleinige Sorgerecht und alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Kommt es jetzt zum Urteil, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht erhält, dann erhält er auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil es ein Teil des gemeinsamen Sorgerechts ist, wie die Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, etc.
Und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bleibt unstreitig bei der Mutter.
Das ist der Regelfall, wenn es jetzt "nur" um das GSR geht und nicht um einen Haushaltswechsel des Kindes.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Jarod, ich glaube, Du verwechselst das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.
Da glaubst Du falsch. Im Falle meines Sohnes z.B. hatten KM und ich ja zunächst auch beide das ABR inne. Nach der Trennung wurde das Kind aber zu Gunsten der Mutter aus dem gewohnten Umfeld heraus und von der Hauptbezugsperson (also mir) weggenommen, der Lebensmittelpunkt der KM zugesprochen, solange man über das alleinige ABR noch nicht entschieden hatte.
Da glaubst Du falsch. Im Falle meines Sohnes z.B. hatten KM und ich ja zunächst auch beide das ABR inne. Nach der Trennung wurde das Kind aber zu Gunsten der Mutter aus dem gewohnten Umfeld heraus und von der Hauptbezugsperson (also mir) weggenommen, der Lebensmittelpunkt der KM zugesprochen, solange man über das alleinige ABR noch nicht entschieden hatte.
Langsam verstehe ich Deinen Thread..
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26202-start-100.html
wo Du beklagst, keinen guten RA finden zu können.
Moin Jarod,
Mit dem GSR hat der KV auch das ABR (aber gemeinsam mit der KM), denn es ist Teil des GemeinsamenSR. Und ja, er kann sagen:"Das Kind soll jetzt zu mir" Und die KM kann dann sagen:"Nööö, das Kind bleibt bei mir" Mit GSR müssen sich die beiden dann einigen wo denn in Zukunft das Kind wohnen soll.
Können, oder wollen sich die beiden dann nicht einigen wird vorhersehbar einer das alleinige ABR beantragen. Und erst dann wird ein Gericht entscheiden.
Gruß vom Krümelmonster
Danke Krümelmonster
Du hast es richtig aufgefasst.
Und genau darum geht es mir.Wenn ich das gemeinsame Sorgerecht habe, dann natürlich auch erst einmal das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Den Zustand möchte ich auch so beibehalten.
Es ist ja gar nicht geplant den Aufenthaltsort unseres Kindes zu verändern.
Natürlich möchte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun trotzdem behalten.Werde davon aber keinen Gebrauch machen.
Es gibt ja auch gar keinen Grund dafür.
Ist das soweit verständlich?
Und daher noch einmal meine Frage: Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht, nachdem ich es gerade durch das GSR erhalten habe, sofort der Mutter zugeprochen werden ohne das ich ihr etwas verwehre in diesem Punkt?
Einfach nur weil die Kindesmutter es so will?
Langsam verstehe ich Deinen Thread..
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26202-start-100.html
wo Du beklagst, keinen guten RA finden zu können.
Und das bedeutet jetzt was genau?
Da zeigt die Realität anderes, bis auf sehr wenige Ausnahmen. Solange das Denken bei JA, VP, Gutachtern und Gerichten sich nicht ändert, werden Mütter bevorzugt. Leider gibt es viel zu viele Mütter, die "Ihr" Kind als Besitz ansehen und bis zur Unendlichkeit manipulieren.
Bleibt für den TO zu wünschen, dass die KM mit der er es zutun hat nicht so agiert.
Ich hab noch immer die Worte meiner Ex im Ohr "Der will mir mein Kind wegnehmen!! Das hat er schon bei seiner ersten Ex-Frau so gemacht."
Und das bedeutet jetzt was genau?
Nun, wie Toto in Deinem anderen Thread bereits schrieb, haben Rechtsanwälte oftmals keine Lust auf anstrengende, alles besser wissende Mandanten. Das kommt hier in diesem Beitrag sehr gut heraus.
Moin, Moin!
Back to Topic:
Hallo,
auch wenn ich keine Juristin bin, sage ich, dass eine Aberkennung des ABR auf diese Weise nicht möglich ist. Auch die KM hat kein "Vorkaufsrecht" auf das ABR.
VG Susi
Das seh ich auch so! Sollte die KM in der Verhandlung sagen:" Ich will dann aber das alleinige ABR" wird sie wahrscheinlich gefragt werden, warum sie das will.
Da bräuchte sie schon eine sehr gute Begründung. "Ich will aber" wird nicht reichen
Ophsei, vorhersehbar wird die KM das alleinige ABR nicht bekommen, wenn du, oder besser dein Anwalt erklärt, dass du mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes bei der KM einverstanden bist.
Nun mach dir keine Sorgen, und hol dir das GSR :thumbup:
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
um das Aufenthaltsbestimmungsrecht würde ich mir keine größeren Sorgen machen.
Der KV hatte das bei uns gerichtlich beantragt, als die Große zu ihm kam und ich ihm keine Blankovollmacht für schulische und medizinische Zwecke unterschreiben wollte.
Das Gericht hatte mich dann nach Einreichung seiner Klageschrift angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Ich habe dann erklärt, dass ich kein Problem damit hätte, dass A. jetzt beim Vater leben würde und dies auch zukünftig kein Thema für mich sei, solange dies A.s Wunsch entsprechen würde.
Das Gericht hat ihm dann eine Klagerücknahme empfohlen, weil sie keinen Grund gesehen haben, über das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu urteilen, da ich ja mit dem Aufenthalt von A. beim Vater einverstanden sei.
Sophie
Nun, wie Toto in Deinem anderen Thread bereits schrieb, haben Rechtsanwälte oftmals keine Lust auf anstrengende, alles besser wissende Mandanten. Das kommt hier in diesem Beitrag sehr gut heraus.
Der Anwalt ist der berechtigten Meinung, dass ich bei Gericht einen schweren Stand habe, da die KM ständig Alleingänge hinlegt, gegen Beschlüsse verstößt, selbst die Anwälte bei der KM auf "Granit" beißen und alles wegen der Weigerung der KM vor Gericht muss. Das ist ein Krampf ohne Ende, wenn es so bleibt.
Wenn es dem TO dieses Threads nicht so geht wie mir, kann er froh sein. Es gibt ja wie wir hier gesehen haben auch Mütter die nichts dagegen haben das Kind zum Vater zu geben.
Der Anwalt ist der berechtigten Meinung, dass ich bei Gericht einen schweren Stand habe, da die KM ständig Alleingänge hinlegt, gegen Beschlüsse verstößt, selbst die Anwälte bei der KM auf "Granit" beißen und alles wegen der Weigerung der KM vor Gericht muss. Das ist ein Krampf ohne Ende, wenn es so bleibt.
That's what he is paid for!
Wenn das nicht so wäre, bräuchtest du ihn nicht und wenn er sich dem nicht gewachsen sieht, auch nicht! :puzz:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin, Moin!
Back to Topic:
Das seh ich auch so! Sollte die KM in der Verhandlung sagen:" Ich will dann aber das alleinige ABR" wird sie wahrscheinlich gefragt werden, warum sie das will.
Da bräuchte sie schon eine sehr gute Begründung. "Ich will aber" wird nicht reichenOphsei, vorhersehbar wird die KM das alleinige ABR nicht bekommen, wenn du, oder besser dein Anwalt erklärt, dass du mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes bei der KM einverstanden bist.
Nun mach dir keine Sorgen, und hol dir das GSR :thumbup:Gruß vom Krümelmonster
Gut zusammengefasst, danke.
Wenn das so rechtlich richtig ist, wäre ich zufrieden.Leider ist genau dieses Thema im Internet immer falsch wiedergegeben.Nur darum entstehen überhaupt solche Fragen.
Denn dann ist alles erst einmal offen man kann und muß miteinander reden.
Ich habe dann erklärt, dass ich kein Problem damit hätte, dass A. jetzt beim Vater leben würde und dies auch zukünftig kein Thema für mich sei, solange dies A.s Wunsch entsprechen würde.
Das Gericht hat ihm dann eine Klagerücknahme empfohlen, weil sie keinen Grund gesehen haben, über das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu urteilen, da ich ja mit dem Aufenthalt von A. beim Vater einverstanden sei.
Sophie
sehr gut..das ist genau meine Sichtweise.Wenn man sich in diesem Punkt einig ist, dann sollte der Staus auch so erhalten werden.
Danke
Moin,
jetzt muss ich noch mal meinen Senf dazu geben. ophsei, ich wünsch dir auf jeden Fall alles Gute was dein Kind betrifft und das es keinen Stress mit der KM gibt.
Die Sichtweise von AnnaSophie, lobenswert, so sollte es sein und war auch schon immer die Meine. Als meine Tochter aus erster Ehe die von Stiefmama die Nase voll hatte (pubertär), zögerte ich nach der Bitte meiner Tochter keine Sekunde und nahm sofort Kontakt mit ihrer Mutter auf, um einen "zeitweiligen" Umzug zur Mama in die Wege zu leiten. Meine Tochter wusste, passt es bei Mama dann doch nicht, is Papa in jedem Fall da. Sollte ich meinen Sohn zugesprochen bekommen, wird das sich nicht ändern.
Auf jeden Fall wünsch ich dem TO und allen Anderen hier ein fröhliches Fest (so dies möglich ist).
Die Lobbyistin und Anwältin des VAMV Frau Cornelia Strasser empfiehlt wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht per Antrag in einem Sorgerechtsstreit auf die Mutter übertragen zu lassen:
Also geht es wohl doch einfach (Sie sagt zwar bei Streitigkeiten aber hält sich recht zurück und tut so als wäre es nur eine Frage ob man den Antrag stellt) ?
ab Minute 36:00
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=EfgvPCHTZmg#t=2159
Ruhig mal das ganze Interview anhören.