Hallo zusammen,
mein Freund hat das Problem, dass seine Ex ihm den Umgang mit dem gemeinsamen Sohn verweigert. Er ist Ausländer, der Sohn ist aber ehelich hier in D zur Welt gekommen und er hat daher gemeinsames Sorgerecht mit der Ex. Die Ehe ist in Scheidung. Das Kind ist jetzt 2 Jahre alt.
Seit letztem Jahr Mai weigert sie sich, ihn den Kleinen sehen zu lassen. Eine Mediation beim Jugendamt war erfolglos, sie hielt die vereinbarten Termine nicht und das JA zuckt nur mit den Schultern. Man könne die KM ja nicht zwingen.
Also ist er vor Gericht gegangen. Nach endlosen Monaten endlich ein Termin Ende Oktober, wo dann ein Vergleich geschlossen wurde. Es sollte eine erneute Annäherung über begleiteten Umgang stattfinden (dem mein Freund auch zugestimmt hat). Ende Januar hat sich dann endlich die zugewiesene Beratungsstelle gemeldet, es kam zum ersten Treffen mit meinem Freund. Beim Treffen der Beratungsstelle mit der Ex erklärte diese dann, sie könne ihrem Exmann unmöglich gegenübertreten, das würde sie seelisch nicht verkraften (und nein, er hat sie weder geschlagen noch sonstwie mißhandelt), daher müsse ihre Mutter den Kleinen zu den begleiteten Terminen bringen (wo die KM ja auch eigentlich gar nicht anwesend ist, das nur mal am Rande). Die Mutter habe aber nur alle 4 Wochen Zeit.
Begleiteter Umgang alle 4 Wochen bei einem 2-jährigen ist unserer Meinung nach totaler Schwachsinn. Der Sinn des begleiteten Umgangs ist es ja (und wurde auch so vor Gericht erklärt), nach der Wiederangewöhnung an den Vater den Umgang mit diesem allein unbegleitet stattfinden zu lassen. Wenn ein Kind in dem Alter seinen Vater nur alle 4 Wochen eine Stunde sieht, wird das nie der Fall sein.
Wir sind mit unserer Anwältin nicht besonders zufrieden. Sie agiert nur auf unser Drängen hin und rät in diesem Fall, einfach darauf einzugehen. Mein Freund würde sich gerne eine andere anwaltliche Meinung einholen. Kann vielleicht jemand einen guten Anwalt in Köln/Umgebung empfehlen? Oder kann man da irgendwo anrufen (Anwaltskammer?) und nach Empfehlungen fragen?
Die ganze Kiste ist eine derartige Farce, ich schäme mich vor ihm für unser "Rechts"system. Ich habe auch einen Sohn mit meinem Exmann, aber der darf seinen Papa (und umgekehrt) immer sehen, auch wenn Mama und Papa sich mal gestritten haben ...
Vielen Danke und LG
trillian
Moin,
das Verfahren ist abgeschlossen und die bisherige RAin damit raus.
Wenn die Ex sich nicht an den Vergleich hält, ist das Gericht neuerlich zu bemühen. Hierbei kann der neue RA sich einbringen. In diesem Verfahren kann es dann nicht um einen Vergleich gehen. Das Gericht hat einen Beschluss zu fassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
