Kurz: Mutter wurde vom Gericht verdonnert der Auskunft umfangreich nachzukommen, was sie nicht getan hat. Ich habe dann Antrag auf Ordnungsmittel gestellt, Richterin hat stattdessen der Mutter nochmal eine Chance gegeben die Auskunft zu erfüllen, was sie wieder nicht getan hat. Ich habe nochmals an das Gericht geschrieben und darauf hingewiesen dass die Mutter der Auskunft nicht nachgekommen und und habe gebeten, dass sie aufgrund der Zuwiderhandlung handelt, es passiert jedoch nichts.
Was wäre nun der nächste Schritt?
Danke.
Hallo,
wann wurde der Antrag gestellt?
Als nächstes könntest du ggf. eine Beschleunigungsrüge schreiben.
Was genau hast du beantragt?
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Ich habe nach dem Antrag auf Ordnungsgeld nichts konkretes gestellt, sondern nur drauf hingewiesen dass die Mutter wieder keine Auskunft gemacht hat und dass das eine Huwiderhandlung darstellt und ich bitte dass entsprechend gehandelt wird. Das ist nun 2 Monate her.
So geht das im Zivilrecht nicht. Da muss schon ein ordentlicher Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt werden. Wenn Du das nicht alleine hinbekommst, dann via Rechtsantragsstelle oder einem Anwalt. Das ZV-Verfahren alleine beauftragt ist dabei relativ günstig.
Beschleunigungsrüge geht nicht, da kein entsprechendes Verfahren und auch kein entsprechender Verfahrensstand vorliegt.
Gruss von der Insel
Dann wäre es gut zu wissen, was der TO genau ans Gericht geschrieben hat und ob er gemäß § 89 FamFG Ordnungsmittel beantragt hat.
Mit einer reinen "Sachstandmeldung" wird das Gericht hier sicherlich nicht aktiv werden.
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Genau so habe ich das gemacht. Ordnungsmittel wurden nach Paragraf 85 beantragt. Wie gehe ich nun vor?
Ich glaube das macht Sinn, wenn Du deinen Antrag einmal im Volltext hier einstellst.
Dann kann man einfach mal schauen, ob der so in Ordnung war.
2 Monate ist jetzt auch noch keine Ewigkeit, möglicherweise kannst Du in der Geschäftsstelle einmal anrufen und ganz lieb mit ganz viel Zucker auf der Zunge, darum bitten, dass der Antrag der Richterin nochmal vorgelegt wird.
Es ist aber wirklich wichtig, dabei nicht unfreundlich zu sein, denn weder die Mitarbeiterin noch die Richterin "müssen" hier etwas tun.
Wenn die Richterin die Akte auf Wiedervorlage Februar gepackt hat und sie dennoch auf deine Bitte noch einmal drauf schaut, kannst Du das als frühzeitiges Weihnachtsgeschenk betrachten.
Ich glaube das macht Sinn, wenn Du deinen Antrag einmal im Volltext hier einstellst.
Dann kann man einfach mal schauen, ob der so in Ordnung war.2 Monate ist jetzt auch noch keine Ewigkeit, möglicherweise kannst Du in der Geschäftsstelle einmal anrufen und ganz lieb mit ganz viel Zucker auf der Zunge, darum bitten, dass der Antrag der Richterin nochmal vorgelegt wird.
Es ist aber wirklich wichtig, dabei nicht unfreundlich zu sein, denn weder die Mitarbeiterin noch die Richterin "müssen" hier etwas tun.
Wenn die Richterin die Akte auf Wiedervorlage Februar gepackt hat und sie dennoch auf deine Bitte noch einmal drauf schaut, kannst Du das als frühzeitiges Weihnachtsgeschenk betrachten.
Also so ganz stimmt das auch nicht dass sie nichts tun muss, man kann ja trotzdem ganz normal anfragen, ohne Arschleckerei zu betreiben.