Hallo,
Unser Kind ist jetzt 3 Monate und 3 Wochen alt. Wir Eltern führen keine Beziehung, waren aber ewig befreundet über 15 Jahre lang und wollten gemeinsam ein Kind bekommen (klassisches Modell unter der Woche bei der Mutter, WE beim Vater). Wir wollten gemeinsames Sorgerecht und viel gemeinsam machen und in der Babyzeit täglichen Umgang.
Jetzt will die KM nichts mehr davon. Ich wurde entgegen meines Willens nicht als Vater eingetragen, Umgang findet statt wenn KM Lust dazu hat und nichts anderes vorhat. Sie unternimmt ansonsten sehr viel. Ich sehe mein Kind mit etwas Glück zweimal eine Stunde pro Woche, das wird inzwischen auch manchmal abgesagt oder verschoben. Anwalt sagt, wenn die KM nicht will kann man nichts machen, ich soll die Vaterschaft eintragen lassen und hoffen, dass das JA Umgang erwirken kann. Aber wenn die Mutter das nicht einhält, selbst gerichtlich angeordneten Umgang, geht das Kindswohl vor und das Kind bleibt trotzdem bei der Mutter. Falls sie später entfremdet und unser Kind gegen mich aufhetzt, passiert ihr trotzdem nichts weil sie die Hauptbezugsperson ist. Manchmal kommen die Kinder als Teenies an und wollen den Vater kennenlernen, sagt sie.
Ich versuche seit Geburt eine feste Regelung mit der KM zu vereinbaren, aber es führt zu nichts. Der Anwaltstermin hat alle Hoffnungen genommen. Ja ich kann mich eintragen lassen, aber den Umgang und die Beziehung sichert das scheinbar nicht. Und ein anderer Anwalt sagt das Gleiche. Beide haben auch gesagt, dass ich kein Sorgerecht bekommen werde, da sich dazu KM und KV gut verstehen müssen. Ich bin immer kooperativ, schlage Kompromisse vor, versuche eine Mediation zu erreichen, aber sie will einfach nicht und blockt alles.
Ist es wirklich so aussichtslos? Ich möchte doch nur, dass unser gemeinsames Wunschkind einen Vater hat. Ich möchte nur für mein Kind da sein. Ein Vater ist doch nicht völlig überflüssig für ein Kind? Mein Kind hat doch ein Recht auf beide Eltern? Haben die Anwälte recht und man kann wirklich nichts machen? Ich liebe mein Kind, wir haben trotz wenig Zeit schon eine gute Beziehung aufgebaut. Ich will einfach nur das Beste für mein Kind. Und ich will nicht, dass es später zerrissen wird falls die KM so weiter macht und keinen Kontakt zulassen kann.
Hallo,
es wirkt auf mich als hätte die KM nur einen Samenspender gesucht und will das Kind alleine großziehen.
Dadurch, dass ihr keine Vaterschaftsanerkennung und gSR im Vorfeld gemacht habt, sind deine Chancen auf Umgang, Mitbestimmung und Teilhabe am Leben des Kindes sehr gering.
Vorteil für dich: ohne Vaterschaft gibt es auch keinen Anspruch auf Unterhalt.
Traurig für das Kind, denn es wächst ohne Vater auf, weil seine Mutter ihren Egotrip fährt.
Vielleicht kannst du ihr das Thema Unterhalt anbieten, im Gegenzug für gSR, geregelten Umgang und Anerkennung der Vaterschaft.
Dadurch, dass ihr keine Vaterschaftsanerkennung und gSR im Vorfeld gemacht habt, sind deine Chancen auf Umgang, Mitbestimmung und Teilhabe am Leben des Kindes sehr gering.
oder andersrum ausgedrückt: mit gSR hast Du nicht zwingend mehr Umgangszeiten!
Daher würde ich mich mit Hilfe des JA um die Durchsetzung kindgerechter Umgangszeiten (in dem Alter z.B. häufige aber kurze Zeiten) kümmern, damit zumindest hieraus ein bisschen Bezug zu Dir erwächst.
By the way: Umgang, Unterhalt und Sorgerecht sind drei voneinander getrennte Baustellen; sie sollten nicht vermischt werden. Trotzdem hat Samson schon recht: ohne Anerkennung/Klärung der Vaterschaft fliesst theoretisch auch kein Unterhalt in KM´s Kasse...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das ist richtig, Marco.
Vaterschaft und gSR sind für viele Themen die Basis.
Umgang ist nicht an das gSR gebunden, aber ohne geklärte Vaterschaft auch nicht unbedingt einfacher.
Natürlich sind Unterhalt, Umgang und Sorgerecht komplett eigene Themen. Vielleicht kann Emilkoo der KM das Thema Unterhalt ja etwas schmackhaft machen...
Moin,
Ich wurde entgegen meines Willens nicht als Vater eingetragen
In der Position als nicht eingetragener Vater bist du in der Rechtsstellung wie irgendein Nachbar. Deine Rechte und Pflichten greifen erst mit der Feststellung (Gericht) oder dem Anerkenntnis (KM) der Vaterschaft.
Also ab zum JA und die Vaterschaft erklären. Die schreiben die KM an. Lehnt sie das ab, geht es vor Gericht. Kümmere dich in dieser Zeit weiter um Umgang und leg Geld bei Seite für den KU.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
So sieht's aus! Die Feststellung der Vaterschaft ist das A und O und der erste Schritt. Weil ohne Vaterschaft braucht man über die Erwirkung von GSR, Umgang und das Thema Unterhalt gar nicht diskutieren. Wie schon gesagt wurde, sonst könnte jeder (Mann) kommen und irgendwas fordern. Also step by step.
Danke, das klingt logisch zuerst die Vaterschaft anzuerkennen. Wir hatten vorher das GSR vereinbart und auch schon einen Termin zur Anerkennung der Vaterschaft und GSR, den hat die KM kurzfristig abgesagt.
Mich hat die Anwältin so verunsichert, weil sie meinte selbst wenn ich später Umgang gerichtlich zugeschrieben bekomme kann die KM sich einfach nicht daran halten und es passiert dann nichts, niemand könne den Umgang erzwingen. Und wenn die KM das Kind entfremdet könne man da auch nichts machen, das Kind bleibt dann trotzdem beim entfremdenden Elternteil und der Vater ist dann halt raus. Das wäre so traurig, wenn mein Kind ohne Vater aufwachsen müsste obwohl ich doch hier bin.
Hallo @Emilkoo,
Mich hat die Anwältin so verunsichert, weil sie meinte selbst wenn ich später Umgang gerichtlich zugeschrieben bekomme kann die KM sich einfach nicht daran halten und es passiert dann nichts, niemand könne den Umgang erzwingen
Dann weiß diese Anwältin offensichtlich nicht, was ihre eigene Aufgabe vor Gericht ist.
Wenn die Mutter vorhersehbar den Umgang sabotieren wird, dann müsste sie als deine Anwältin halt dafür sorgen, dass der Richter in den Beschluss reinschreibt: Bei Verstößen gegen die gerichtlich beschlossene Umgangsregelung werden saftige Ordnungsgelder fällig.
Das heißt, ja, die Dame könnte dann zwar tatsächlich immer noch den Umgang sabotieren, aber das wäre auf Dauer ein ziemlich teures Vergnügen für sie ...
Ein Gutes hat die Sache: Falls es tatsächlich vor Gericht gehen sollte, dann weißt du jetzt wenigstens schon mal, wer für dich als Anwalt nicht in Frage kommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
