3 Wochenend Regelun...
 
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3 Wochenend Regelung

 
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit einer Umgangsregelung an der der KV seine Kinder an 3 Wochenenden sehen darf anstelle der Standardregelung welche alle 14 Tage ein Besuchswochenende vorsieht?  Meine Anwältin sagte mir das Gerichte sowas (3 Wochenenden) nicht mitmachen.  

Meine Frau lebt getrennt von mir. (Noch) nicht geschieden. Gemeinsames Sorgerecht

Vielen Dank schon einmal für eure (Erfahrungs) antworten

Gruss

LeMale


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 19:46
 wedi
(@wedi)

Hallo LeMale

Wenn man sich untereinander abspricht oder etwas vereinbart, ist alles möglich.

So wie deine Anwältin aber schon sagt, wird üblicher Weise ein 14Tägiges Umgangsrecht vom Gericht beschlossen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 19:57
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo wedi,

ja üblicherweise ist diese 14 Tage Standartlösung gang und gebe.  Meine Frage ist aber ob hier jemand Erfahrung mit Gerichten gemacht hat die solch einer 3 Wochenendregelung stattgegeben haben.

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 20:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du wirst den Richter oder deine Ex mit guten Argumenten überzeugen müssen, warum du mehr als andere kriegen sollst

Hast du welche?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 22:23
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Verstehe ich es jetzt richtig du möchtest deine Kinder an 3 Wochenenden bei dir haben statt die üblichen 2 Wochenenden?

Lg


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 23:23
 QuLo
(@qulo)
Schon was gesagt Registriert

Hi LeMale,

bei uns hat das OLG damals entschieden, dass das Kind für eine gewisse Zeit drei Wochenenden in Folge zur KM sollte.
Dabei handelte es sich aber nur um 2-3 Monate.
Das Kind war aber dadurch extrem gestresst. Praktisch jedes WE 400km fahren.
Uns hat es nicht gefallen. Wir kümmern uns die ganze Woche um das Kind, machen Hausaufgaben mit ihr und gehen neben bei noch arbeiten.
Am We, wo man dann Zeit hätte, war das Kind bei der Mutter.
Wir waren froh, dass das zeitlich begrenzt war.
Das Kind auch. Immerhin wollte es auch mit uns was machen.

Gruß,
QuLo


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 16:31
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LeMale,

was versprichst du dir (ihr euch) von dieser Regelung? Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass das Gericht von
der normalen Regelung abweicht.

Zudem, so denken ich, kann es sehr überladen werden, wenn die Kinder (Kind) 3 Wochenenden hintereinander bei dir
sind und unter der Woche bei der KM.

Ich denke, auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle. Deren Wille ist natürlich auch maßgeblich.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 16:36