14- Tage Regelung -...
 
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14- Tage Regelung - wie beginnt sie nach den Ferien ?

 
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag, wieder steht Ärger an 😡

jetzt hat die Kindsmutter die letzte Ferienwoche meine Tochter gehabt und jetzt (eine Woche nach den Ferien) wollte ich meine Tochter nach 14 Tagen sehen. Sie argumentiert, dass die Ferien nicht zählen.Ich, dass ich außerhalb der Ferien die "Alle 14 Tage-Regelung" gilt.

Wer hat den hier recht?

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2014 16:40
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Ist der Umgang bei euch gerichtlich festgelegt?

Und lohnt es sich überhaupt, wegen "eine Woche früher oder später" zu streiten...?

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 16:45
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Es stimmt, dass die 14-Tage Regelung normalerweise in den Ferien nicht gilt. Wer hatte denn das Kind am WE vor den Ferien? Wenn Deine Exe das Kind hatte, wärst Du jetzt wieder dran. Wenn nicht, dann nicht.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 16:48
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Ja, die 14-Tage- Regelung ist gerichtlich festgelegt.

Die Frau macht mir das Leben zur Hölle, permanent verweigert Sie mir den Umgang. Deswegen kämpfe ich um jedes Wochenende.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2014 16:49
(@fruchteis)
Registriert

Moin HCB,

üblich und bewährt in Elternvereinbarungen ist,
- den WE-Umgang alle 14 Tage auf die geraden bzw ungeraden Wochen zu legen,
- er das Jahr quasi durchläuft, in den Ferien aber ausfällt bzw durch die Ferienregelung ersetzt wird.

So festgelegt, sollte es keine Mißverständnisse geben.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 16:51
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

permanent verweigert Sie mir den Umgang. Deswegen kämpfe ich um jedes Wochenende.

Wenn das wirklich ein Dauerzustand ist - wurde in der gerichtlichen Festlegung Zwangsgeld für Nicht-Einhaltung angedroht?
Wenn nicht: ev. mal mit dem Anwalt beraten, ob es eine Möglichkeit gibt, nochmal vor Gericht zu ziehen, um den Umgang eben wie von Wildlachs auf gerade / ungerade Wochenenden festzulegen und für Nicht-Einhaltung ein Zwangsgeld zu beantragen.

Kenne Deine Vorgeschichte nicht, aber ev. wäre es wirklich besser, die Dinge deutlicher festlegen zu lassen, da die aktuelle Vereinbarung mißverständlich zu sein scheint und von der KM nicht eingehalten wird.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 17:12
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Ja, die 14-Tage- Regelung ist gerichtlich festgelegt.

Ohne genauen Wortlaut des Beschlusses / Vergleichs kann man Deine Frage nicht beantworten.
Kannst Du die entsprechenden Passagen hier einstellen?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 18:02
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eben schnell noch einen Brief an den Richter geschickt (Frist für Anfechtung des Beschlusses leider zwei Tage vorbei), wie es die Rechtshilfe eben am Telefon vorgeschlagen hat, und gebeten, die gerade-  ungerade Woche- Regelung bitte noch zu beschließen bzw. den Beschluss abzuändern.

Vielen, vielen Dank für eure tolle Hilfen :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2014 18:28
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Wegen Nachfrage noch die genaue Passage:  (...) der Umgang findet am jedem 2. Wochenende statt.

Der Beschluss ist nach Ansicht eines Anwaltes sowieso richtig chaotisch. Mit dem Richter habe ich richtig Pech (gehabt).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2014 18:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine leidenschaftslose Interpretation:

Wegen Nachfrage noch die genaue Passage:  (...) der Umgang findet am jedem 2. Wochenende statt.

wenn dann noch irgendwo steht, dass Ferienumgang den WE-Umgang aussetzt, dann würde ich quasi trotz Ferienumgang ein jedes WE fortschreiben und nach den Ferien wieder so einsetzen.

Da man aber vermutlich auch beliebig anders interpretieren kann, insb wenn man emotional involviert ist, würde ich versuchen in Absprache mit KM, eine neutrale Person um Interpretation zu bitten, zB JA-Mitarbeiter, Pate des Kindes, ...

Echt kleinlich.... Ich würde aber viel mehr an der regelm Umsetzung des Umgangs arbeiten. Dann kommt es auf diese eine WE-Verschiebung nicht an...

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 19:18




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HCB,

ich würde auch dazu raten, den Umgang auf gerade oder ungerade Wochenenden festzulegen - allerdings müsste dabei auch klargestellt werden, dass es sich dabei um die 52 Kalenderwochen des Jahres handelt. Ansonsten führst Du demnächst eine Diskussion mit Deiner Ex, dass die ungeraden Wochenenden Ihre sind - und dass Du eben Pech hattest, wenn ein Monat mal 5 Samstage oder Sonntage hat (wie es beispielsweise im März 2014 der Fall sein wird).

Und ja: Wichtig ist auch der Ordnungsgeldpassus. Nicht so sehr, weil das dann auch tatsächlich verhängt wird und bezahlt werden muss, sondern weil Verstösse dagegen den Gerichten ziemlich sauer aufstossen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 21:00
(@fruchteis)
Registriert

Kalenderwochen werden selten jeden Monat neu beginnend durchgezählt. 😉

"Der Vater hat das Recht und die Pflicht, das Kind an jedem WE einer Kalenderwoche mit gerader Zahl zu sich zu nehmen..."

So formuliert dürfte es keine Diskussion geben.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 21:27