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Wer kann mir ein Rat geben

 
(@michael8640)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,hab vor mich nach 2 Jahren getrennt leben mich entschlossen endlich scheiden zu lassen.Hier meine Frage:Mit welchen Kosten muss ich bei der Scheidung rechnen?Das Nettoeinkommen von uns beiden beträgt ca.3200€,wir haben 2 Kinder (8&11J.) und haben eine gemeinsame ETW die monatl. ca.7oo€ an Krediten kostet.Was haltet ihr eigentlich von "Onlinescheidung" oder gibt es jemand der Erfahrung damit hat?
Im vorraus vielen Dank für die Unterstützung!!!!
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2006 13:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

Streitwert für eine Scheidung ist das dreifache gemeinsame Netto. Hiervon werden abgezogen die Unterhaltslasten und ggf. Darlehensraten für gemeinsame Schulden. Der Streitwert beträgt mind. 2.000 €. Der Streitwert erhöht sich, wenn noch weitere Sachverhalte der gerichtlichen Klärung bedürfen:
Umgang: 800 €
Sorgerecht: 800 €
Unterhalt: Jahresbetrag
Wohnung: Jahresmiete
Hausrat: Wert desselben
Zugewinn: Wert des geforderten Betrags
Versorgungsausgleich: Jahreswert des zu übertragenden Betrages, mind. 1000 €

Mit dem so von dir ermittelten Streitwert gehst du einfach links im Hauptmenü in den Prozesskostenrechner.

Und dran denken: Die Scheidungskosten in ihrer Gesamtheit, also inkl. auch deiner Fahrtkosten zum RA und Gericht, sind als Außergewöhnliche Belastung im Rahmen der ESt abzugsfähig - gemindert um die sog. zumutbare Eigenbelastung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2006 17:13