Umzug zum Vater mit...
 
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Umzug zum Vater mit fast 17

 
(@horschti)
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Moin, mein Sohn wird im Juli 17 und möchte nächstes Wochenende zu mir ziehen. Dem steht doch rechtlich nichts im Wege, oder? Sachen einladen, ummelden, Kindergeld beantragen, Unterhalt einfordern und fertig, oder?

Viel Grüße Horschti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2018 15:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus Horschti!

Moin, mein Sohn wird im Juli 17 und möchte nächstes Wochenende zu mir ziehen. Dem steht doch rechtlich nichts im Wege, oder?

Sofern ihr Eltern gemeinsam das ABR habt, dürfte es kein Problem darstellen.
Falls KM auf Krawall gebürstet sein sollte, wird sie sich womöglich gegen den Auszug (=Reduzierung "KU-einnahmen") wehren...aber letztendlich nicht viel ausrichten können, wenn der Auszugswille von Sohni gefestigt ist

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2018 15:44
(@horschti)
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Hallo Marco,

es gibt keinen amtlichen Vorgang, der mir das ABR entzieht. In der Scheidungsfolgenvereinbarung steht allerdings, dass die Kinder bei der Mutter leben und sie die Dinge des täglichen Lebens bestimmt. Da waren sie aber 7, 9 und 11 Jahre alt. Jetzt ist der 7-jährige fast 17...

Seine Meinung ist gefestigt. Er trägt sich schon lange mit dem Gedanken, hält es im mütterlichen Haushalt nicht mehr aus. Eigentlich wollte er erst zum 1.7. kommen, hat sich jetzt aber zum nächsten WE entschlossen. Freitag kommt er von der Klassenfahrt zurück und Samstag lässt er die Bombe platzen.

Den Auszug mit der KM zu kommunizieren fällt ihm natürlich schwer und die von ihr zu erwartende Reaktion wird nicht selbstreflektierend sondern absolut abgrenzend sein. Gleiches hat sie schon mal vorgelebt, als sie meinen Großen vor 4 Jahren rausgeschmissen hat.
Davor hat er natürlich Respekt. Aber ich denke, wenn es erst mal raus ist, hat er das Gröbste überstanden...

Insofern bin ich gespannt, wie das nächste WE so abläuft.

Grüße Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2018 20:42
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Horschti.

Mit 17J sollte es weitgehend eine Sache des Jungen selbst sein. So ad hoc mit „Bombe platzen“ lassen, ist natürlich keine feine Art und wird Dich immer dem Vorwurf der KM aussetzen, den Jungen aufzuwiegeln. Aber vermutlich wird dieser Vorwurf in jedem Fall kommen.

Lass den Jungen machen. Deine Rolle sollte sich auf das Öffnen Deiner Wohnungstür beschränken. Wenn Du es vermeiden kannst, beim Umzug eine aktive Rolle zu spielen und mit lfen Motor vor KMs Tür zu warten wäre das sicherlich förderlich.

Ob es einem einigermaßen geordneten Miteinander förderlich  ist gleich KU zu fordern musst Du entscheiden. Wenn Du keinen Titel hast, dann kannst Du KU Zählungen natürlich umgehend einstellen. Bedenke nur auch, dass KM von jetzt auf gleich eine zu große Whg hat...

toto

Hallo Marco,

es gibt keinen amtlichen Vorgang, der mir das ABR entzieht. In der Scheidungsfolgenvereinbarung steht allerdings, dass die Kinder bei der Mutter leben und sie die Dinge des täglichen Lebens bestimmt. Da waren sie aber 7, 9 und 11 Jahre alt. Jetzt ist der 7-jährige fast 17...

Seine Meinung ist gefestigt. Er trägt sich schon lange mit dem Gedanken, hält es im mütterlichen Haushalt nicht mehr aus. Eigentlich wollte er erst zum 1.7. kommen, hat sich jetzt aber zum nächsten WE entschlossen. Freitag kommt er von der Klassenfahrt zurück und Samstag lässt er die Bombe platzen.

Den Auszug mit der KM zu kommunizieren fällt ihm natürlich schwer und die von ihr zu erwartende Reaktion wird nicht selbstreflektierend sondern absolut abgrenzend sein. Gleiches hat sie schon mal vorgelebt, als sie meinen Großen vor 4 Jahren rausgeschmissen hat.
Davor hat er natürlich Respekt. Aber ich denke, wenn es erst mal raus ist, hat er das Gröbste überstanden...

Insofern bin ich gespannt, wie das nächste WE so abläuft.

Grüße Horschti

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2018 09:34
(@tsubame)
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Hallo Horschti,

Es ist gut, dass Du den Sohn den Umzug ankündigen und diskutieren lässt.

Du solltest ihm den Rücken stärken und auf ihn einwirken, dass er ruhig, gelassen und ohne zuviel Stress für ihn die Sache hinter sich bringt. Die Gründe kann er der Mutter sachlich darlegen (falls sie sie hören will). Manchmal bringt eine solche geographische Trennung, falls sich beide Seiten eher vernünftig verhalten, ein entspannteres Umgehen zwischen Mutter und Kind.

Falls die Mutter sich hinterher abgrenzt und den Sohn quasi ins "Exil" schickt, ist das schmerzlich für das Kind. Vielleicht besinnt sie sich auf ein andere Reaktion, wenn jetzt das zweite Kind umzieht, da ein Zusammenleben mit ihr für es nicht mehr in Frage kommt.

Vernünftige Eltern werden immer auf ihre Kinder zugehen und versuchen Kontakt zu halten.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2018 13:30
(@horschti)
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Moin,

die Initiative geht einzig von ihm aus und er wird es daher auch seiner Mutter sagen. Wie es dann weitergeht, ist schwer zu erahnen...

Er weiß, das er willkommen ist und er hier auch sein eigenes Reich haben wird. Also warte ich ab, ob er sich meldet. Wenn er sagt, dass ich ihn abholen soll, fahre ich los...
...ein wenig mulmig ist selbst mir dabei.

Wir werden sehen...

Es gibt noch einen alten Titel von 2007 über 173€. Mal sehen, ob sie auf die Idee kommt, den vollstrecken zu lassen. Ich werde die Unterhaltszahlung einstellen und sie zeitnahe auffordern, ihrerseits zu zahlen. Sie war da auch immer sehr hinterher und ich habe immer pünktlich und ordnungsgemäß bezahlt...Ordnung muss sein!

Sie wohnt in unserem ehemals gemeinsamen Haus...nicht allein. Sie nagt auch nicht am Hungertuch.

Wenn es jemanden interessiert, kann ich ja mal berichten, wenn es etwas neues gibt.

VG Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2018 02:17
(@tsubame)
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Hallo Horschti,

Durchatmen, cool bleiben, innerlicher Abstand zur Kindesmutter ... Du bist Du und einzigartig wie jeder Mensch es ist.

Ich würde gerne lesen, wie es es lief und drücke Euch die Daumen.

VG,
tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2018 13:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

ich bin zwar juristischer Laie, aber wenn das Kind beim Vater wohnt und der Vater das Kind damit in seiner Obhut hat, dann kann die KM das Kind nicht mehr in Unterhaltsfragen vertreten <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html>§" 1629 BGB</a>, insbesondere
Abs. 2, Satz 2:
"Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen."

Auch ein Unterhaltstitel ist ein Titel, den das Kind besitzt (und nicht die Mutter). Da die Mutter Unterhaltsansprüche des Kindes nicht mehr geltend machen kann, ist sie m.M.n. auch nicht berechtigt aus dem Titel zu vollstrecken und der Titel müsste herausgegeben werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2018 14:29
(@horschti)
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Moin,

vielen Dank für Eure Tipps und Wünsche. Das mit dem Titel hört sich gut und sehr schlüssig an.

Gestern Abend haben wir nochmal telefoniert und er hat dabei bekräftigt, an seinem Plan festzuhalten. Also geht es dann wohl morgen über die Bühne.

Ich find das absolut mutig von ihm. Keine Ahnung, ob ich an seiner Stelle das Format gehabt hätte...

VG Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2018 14:49
(@der-frosch)
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Hallo Horschti
Susi hat Recht mit Ihrem Tip das der Titel herausgegeben werden muß. Wenn Du bedenken hast das die KM den Titel nicht herausgibt und  unrechtmäßig daraus vollstrecken lassen will, sag Deinem Arbeitgeber rechtzeitig bescheid das was kommen könnte und reich rechtzeitig eine Vollstreckungsabwehrklage ein. Für Deinen Sohn bleib bei allen Aktionen der KM ruhig und gelassen, auch wenn es Dir schwer fällt und halt uns auf dem laufenden.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2018 15:13
(@horschti)
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Moin,

kurz und knackig das erste update:

Heute Morgen hat mir mein Sohn geschrieben, dass ich ihn abholen soll und KM vorher noch mit mir telefonieren möchte. Das hat sie aber bis ich da war nicht gemacht.
Er saß mit seinen gepackten Sachen vorm Haus und hat gewartet.
Er sagte, sie wolle noch persönlich mit mir sprechen, sie kam aber in der Zeit zwischen Ankunft und Abfahrt nicht vor die Tür. Da er sich auch nicht mehr verabschieden wollte (was man einem "A-lochkind" wohl auch nicht verübeln kann) habe ich als A-loch auch nicht mehr geklingelt. Etwas gescheites wäre wohl ohnehin nicht dabei herausgekommen.

Ich werde sie morgen Abend mal versuchen anzurufen. Wenn sie dann keinen Gesprächsbedarf hat, werde ich alles weitere per Post klären.

Das Gespräch verlief ziemlich glimpflich. Ihre erste Reaktion war "Mach doch!"...dann hat er das halt gemacht. Die Beschimpfungen konnten sie und ihre Frau sich mal wieder nicht klemmen.
"Du bekommst so und so keinen Unterhalt", bekam er zum Schluss noch an den Kopf geknallt. Das dies aber nicht sein Thema ist und er sich diesbezüglich auch keine Sorgen machen braucht, hatten wir schon im Vorfeld besprochen.

Er hat selbständig einen riesengroßen Schritt gemacht und darauf kann er stolz sein. Ich bin es auch!

VG Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2018 16:45
(@der-frosch)
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Hallo Horschti
Das freut mich für Dich und Deinen Sohn das es so einigermaßen glimpflich für Dich und Deinen Sohn mit dem Auszug geklappt hat. Wenn die KM nicht mit Dir und eurem Kind reden will,lasst Sie.
Sie schadet sich damit selber. Bezüglich ihrer Aussage wegen Unterhalt, kann ich Dir nur sagen es besteht die Möglichkeit wenn Sie unter dem Selbstbehalt liegt, ein fiktives Einkommen feststellen zu lassen, da Sie jetzt gesteigert erwerbspflichtig ist und wegen dem zusammen leben mit ihrer Frau den Selbstbehalt senken zu lassen, damit wird Sie leistungsfähig. Denk auch am Montag daran direkt das Kindergeld zu beantragen. Das steht jetzt Dir zu. Ich wünsche Dir und Deinem Sohn erst mal ein schönes WE und halt uns doch weiter auf dem laufenden. Denn es gibt mit Sicherheit einige hier im Forum die auch noch Tips für Dich haben.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2018 17:43
(@horschti)
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...das mit dem Unterhalt ist kompletter Unfug. Sie arbeitet in Vollzeit als Krankenschwester und das seit 1991 beim gleichen öffentlichen AG. Klar zahlt sie. Und wenn nicht freiwillig, dann halt mit dem vollen Programm!

Bin auch froh.

KG bekomme ich ja erst im Juli...könnte ich ja für Juni höheren Unterhalt verlangen, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2018 17:52
(@tsubame)
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Hallo,

So. Eine erste Abnabelung hat der junge Mann hinter sich gebracht. Ich hoffe, er stellt sich nicht zu viele Fragen und fühlt sich vor allem nicht "schuldig". Es ist an erster Stelle nun Aufgabe der Mutter den Kontakt zu pflegen, wenn sie ihn schon mit A-Kind verabschiedet.

Schön, dass Du mit ihr alles Weitere besprechen willst, wenn sie es schon nicht über sich bringt, es zu tun. Auf etwaige Beschimpfungen etc. solltest Du Dir zuliebe nur mit einem "Dann regeln wir das halt schriftlich. Guten Abend" eingehen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2018 19:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

KG bekomme ich ja erst im Juli...könnte ich ja für Juni höheren Unterhalt verlangen, oder?

Das läuft ganz automatisch ...
Du gehst zu Deiner zuständigen Meldebehörde, meldest Deinen Sohn ab dem Tag an, ab dem er bei Dir lebt. Dann lässt Du Dir eine Haushaltsbescheinigung geben, die bestätigt, ab wann Dein Sohn bei Dir lebt.
Mit dieser Haushaltsbescheinigung lädst Du Dir von der Internetseite der Familienkasse den Antrag auf Kindergeld herunter, füllt diesen aus und schickst das alles per Post an die Familienkasse.

Dann bekommst Du das KG auch rückwirkend nachgezahlt. Die KM bekommt einen Einstellungsbescheid und muss Überzahlungen zurückerstatten.
Diese vorgehensweise hat den Vorteil, dass Du Dich nicht direkt abkämpfen musst und dennoch das Kindergeld bekommst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2018 14:22
(@horschti)
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Moin,

wie versprochen ein kleines update:

Mein Sohn hat sich gut bei uns eingelebt und alles läuft entspannt.

Mit der KM hatte ich ein Telefonat...ging eigentlich.
Habe mich mit ihr so geeinigt, dass sie das KG für Juni behalten kann wegen evtl. noch auflaufender Kosten (mein Vorschlag, um meine Ruhe zu haben).
Desweiteren, dass sie Unterhalt in der gleichen Höhe wie ich leistet zum gleichen Stichtag (25.)...war heute drauf.

Habe meinem Sohn geraten, sich bei seiner Mutter zu melden. Das hat er letzte Woche dann hinbekommen...wenn sie Zeit hat, wollen sie sich mal treffen.

Läuft und doch weniger stressig als befürchtet. Ich denke auch in ihrem Haushalt ist es nun ein wenig entspannter...

So weit erstmal. Wenn etwas dramatisches passiert, melde ich mich wieder. Ansonsten bin ich wohl durch.

VG Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2018 20:57