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Scheidungsfolgevereinbarung

 
(@majac)
Frischling Registriert

Hallo zusammen,

nun hat es mich auch erwischt. Und wie vielen hier bleiben trotz vieler Artikel, wo einem manchmal der Kopf raucht und Angst und Bange wird, dennoch Fragen offen. In der Hoffnung vielleicht den ein oder anderen Tipp zu bekommen.

Kurz zum Umstand:
10 Jahre verheiratet, 2 Kinder 8/10, Trennungsjahr vorbei.
Haus (zahle, bewohne ich), Frau kostenlos bei Schwiegereltern (eigene Wohnung, nicht klein und nicht weit weg.)
Steuerkassen noch 5/3, Einkommen somit ca. 5300 (40 Std. und 850 (10Std.) Netto.
Kinderumgang sehr flexibel: Abwechselnd alle 2 Wochenenden bzw. alle zwei Wochen Do Abend bei mir bzw. jeden Mittwoch.
Ein Kind schläft nahezu jeden Abend bei mir. Hole Ihn/Sie ca. 18 Uhr ab.
Generell "Wechselmodell" angestrebt. Aktuell würde ich sagen betreue ich ein Kinde 60% und das andere zu 30%
Seit Auszug zahle ich freiwillig (nach eigener Berechnung online 824 Euro /2018 DD Stufe 6). Kindergeld erhält die Mutter. Trennungsunterhalt wurde verzichtet um für die Kinder in Summe wegen Haus nicht so viel zu verändern.
Gespräch und Einigkeit mit der Mutter einigermaßen möglich.

Wo sind meine Schmerzen:
Irgendwie wohl eher das System und was passiert.
Wir wollen eine Scheidungsvereinbarung machen. Wir sind uns im Grunde einig das jeder für sich selbst aufkommt. Das ich für die Kinder mit Zeit und Geld da bin war selbstverständlich aber nicht bedingungslos ohne Grenzen.
In der Vereinbarung überträgt sie mir das Haus (Ich habe immer alles gezahlt inkl. Ihres Studiums vor der Ehe). Ziel ist das die Kinder mal was haben bzw. die gewohnte Umgebung nicht weg ist. Soweit so gut.
Nun verdiene ich gut aber nicht unendlich daher gibt es ein paar Punkte die helfen würden.

Der Notar schreibt irgendwie nicht das auf was wir möchten, weil er sagt darf er nicht weil zu Lasten Kind? Dachte er ist Notar und nicht Anwalt. Aber gut.

- Private KV
Mutter GKV. Kinder PKV (ging ja nie anders) Das wird aber irgendwie nun in der Vereinbarung aufgenommen das ich weiter zahlen soll. Fühle ich mich irgendwie gemolken, denn warum gibt es da keine Verteilung (jetzt mal davon abgesehen egal wie viel die Mutter verdient). PKV ist kein besonderer Tarif. Pro Kind 115 Euro plus 220 Eigenanteil. Ja wird in der KU Berechnung angesetzt, da die DD Tabelle aber Spannen hat ändert sich ja nix im KU sehr wohl im Cashout. Die Mutter wäre auch einverstanden wenn die Kinder in die GKV gehen.
Daher die Frage geht das und muss das dann in der Vereinbarung aufgenommen werden?

- Unterhalt Kind, Geld Verwaltung, Zeiten
Da 5/3 Steuerklasse und Einkommen Differenz kommt als Fazit ich muss zahlen. Klar soll es meinen Kindern gut gehen.
Ich frage mich nur wenn ich ein Kind schon zu 60% betreue, warum muss dennoch das volle Geld inkl. Kindergeld an die Mutter fließen?

Denn bei aller liebe ich war vorher die Finanzkasse. Wenn ich das zusammenrechne sind das gut 1100 pro Monat pro Kind, wenn das so wäre dann hätten wir nie so leben können wie wir gelebt haben.

In der Vereinbarung will der Notar nichts über die Zeiten aufnehmen. Meint ändert sich eh immer. Das mag stimmen aber ich finde es zeigt schon mal die Absicht und den Ist Zustand seit einem Jahr.

- Arbeiten gehen
Die Mutter war i.d.R. immer arbeitsschonend unterwegs. Ja das wusste ich und wenn man liebt macht man auch was mit ohne an später zu denken. Jetzt würde ich sagen schön doof.
Vor der Ehe habe ich Ihr das Studium finanziert. Wir haben zusammen gewohnt usw.
In der Ehe hat sie gleich gesagt solange das Kind nicht sprechen kann gehe ich nicht arbeiten (hmm. kann man ja auch nur schlucken) Ich habe immer gesagt mach mal was damit du mal was anderes siehst.
Hat Sie auch mal kurz, aber meinte dann ist Ihr mit den Kindern zu anstrengend. Sie hatte eine Halbtagsstelle und könne aufgrund der von mir finanzierten Ausbildung in dem Unternehmen denke ich gut >4000 (40Std).Netto erzielen.
Die hat später 10 Std. gearbeitet. Hat diese im Trennungsjahr nicht aufgestockt (ging angeblich nicht, was ich nicht glaube)
Im der Vereinbarung hat der Notar geschrieben. Man musste prüfen ob sie nicht mehr arbeiten kann.
Ich frage mich wer das prüft. Kann ja irgendwie keiner zur Arbeit gezwungen werden. Bekommt ja Vater Staat auch nicht hin?
Was mich stört ist das durch Reduzierung Ihrer Zeit sie mich dadurch fremdsteuert.
Zum Wohle der Kinder sagt sie: nein sie können nicht länger in der Schule betreut werden, das würde Ihnen schaden usw....Sie ist ne Übermama.
Betreuungsmöglichkeiten kann man heute schaffen und ich denke ein wenig mehr ist den Kinder zumutbar. Da sehe ich in meiner Arbeit Familien die das ganz anders Handhaben.
Was stört mich nun: Das ich nur alleine für die Kinder aufkommen soll, sie nicht wirklich arbeiten muss/will und sie die Geld Verwaltung übernimmt obwohl ich zumindest für ein Kind sehr viel da bin.

So könnte noch mehr schreiben aber ich glaube dann gibt es keine Tipps mehr weil so lang 😉
Ich Danke Euch allein schon mal fürs zuhören(zulesen).

vg
Majac

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2018 11:13
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Hi,

was mir ad hoc auffällt:

Trennungsjahr vorbei.
...
Steuerkassen noch 5/3,

Das gibt noch Ärger.

Der Notar schreibt irgendwie nicht das auf was wir möchten, weil er sagt darf er nicht weil zu Lasten Kind? Dachte er ist Notar und nicht Anwalt.

Ebend. Ein Anwalt würde alles aufschreiben, was seiner Partei hilft. Der Notar ist neutral und schreibt nur das auf, was ihr von Gesetzes wegen auch wirksam vereinbaren könnt. Sonst gibt es nachher böses Erwachen und Ärger wie bei der Steuerklasse.

Die Mutter wäre auch einverstanden wenn die Kinder in die GKV gehen.
Daher die Frage geht das und muss das dann in der Vereinbarung aufgenommen werden?

Das geht.

Aber: wieso schafft ihr nicht erst einmal klare Verhältnisse - Steuerklassen sauber, Kinder in die GKV, Unterhalt danach sauber berechnet usw. und dann geht zum Notar und vereinbart. Eure Scheidungsfolgenvereinbarung ist ja schon deshalb keine, weil Eure Unterhaltsberechnung auf Verhältnissen vor der Trennung (Steuerklassen) beruht, ihr sie aber für die Zeit nach der Scheidung festschreiben wollt. Das mögen vordergründig Rosinen sein, als Gesamtkonstruktion geht das aber baden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 11:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

hinsichltich KV: Wie ist Deine Frau krankenversichert? Sind bisher alle bei Dir mit versichert, dann muss sich Deine Frau spätestens 1 Monat nach der Scheidung selbst krankenversichern. Ist Sie in der GKV, dann können die Kinder dort beitragfrei mit versichert werden. Will sie das nicht, dann können die Kinder bei Dir privat versichert bleiben und Du alleine musst für die Kosten aufkommen. Regeln könnt ihr wie ihr wollt, aber die Mutter muss der GKV der Kinder nicht zustimmen.

Hinsichtlich Steuerklassen: Wenn das Trennungsjahr vorbei ist, dann kann es nicht sein, dass die Steuerklassen 3/5 sind!
D.h. Dein Netto muss geringer ausfallen und das Deiner Frau höher.

Hinsichtlich KU: Es hängt davon ab, wo der Lebensmittelpunkt der Kinder ist und ob es ein Wechselmodell, erweiterten Umgang oder Standardumgang gibt. So wie es jetzt ist, ist es ein Wechselmodell mit einem Kind und Standardumgang (ggf. erweiterter Umgang) mit dem anderen Kind.
Du solltest Dir im klaren darüber sein, dass ihr euch auf Unterhalt und Umgang durchaus einigen könnt wie ihr wollt, beim Geld aber die Freundschaft in aller Regel aufhört und deshalb nach aller Erfahrung die KM versuchen wird den Umgang einzuschränken (bringt ja Geld!).

Bei einem Wechselmodell würde sich der Unterhalt aus dem addierten Einkommen beider Eltern bestimmen. Inwieweit Du damit eine Arbeitszeitausweitung bei der KM erzwingen kannst, kann ich nicht sagen. Dann würde der Unterhalt nach DDT bestimmt und nach Einkommen gequotelt.
Das mietfreie Wohnen Deiner Frau stellt keinen Wohnvorteil dar, wenn ihr die Wohnung nicht gehört, sondern ist eine freiwillige Zuwendung Dritter.

Prinzipiell muss die KM für sich selbst aufkommen und solange Du keinen Unterhaltsanspruch gegen die KM hast (z.B. wegen KU) ist es egal, was die KM verdient. Sie erbringt den Unterhalt durch Betreuung.
Nur beim Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wäre sie verpflichtet mehr zu arbeiten, wird aber von ihr für sich kein Unterhalt gefordert, kannst Du gar nichts machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 11:54
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

In der Vereinbarung will der Notar nichts über die Zeiten aufnehmen. Meint ändert sich eh immer. Das mag stimmen aber ich finde es zeigt schon mal die Absicht und den Ist Zustand seit einem Jahr.

vg
Majac

Majac

Hallo,

Ich würde dem Notar sagen, dass es durchaus üblich ist, die Betreuungszeiten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen. Darauf würde ich bestehen. Es gibt hier keinen rechtlichen Grund für ihn, dies abzulehnen. Das schliesst nicht aus, dass Ihr Euch weiterhin absprecht. Ich würde ihm das so verklickern.
Mit einer Übermutter ist nicht zu spassen und Du solltest Dich diesbezüglich unbedingt absichern. Die Mutter kann sonst umziehen, auswandern etc.

Ihr habt das Gemeinsame Sorgerecht und behaltet beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Betreuungszeiten der Kinder, an Wochentagen und mit Uhrzeit, die Feiertage und die Ferienzeiten würde ich schriftlich regeln. Der Mutter immer erklären, dass Ihr im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen könnt, denn es ist für die Kinder wichtig, dass Ihr als Eltern im Gespräch bleibt.

Außergerichtliche Verhandlungen der Ehepartner mit dem Ziel, die notwendigen Punkte hinsichtlich der Betreuungszeiten der Kinder in der Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln, können ein wichtiger Baustein sein, die Probleme offen zu diskutieren und eine für beide Seiten tragbare Lösung einvernehmlich zu finden.

Der Notar sollte Deiner Noch-Frau erklären, dass sie sich nach dem Trennungsjahr durch eigene Erwerbsarbeit finanziell absichern sollte.
Und aufgepasst : Es gibt den Trennungsunterhalt und nach der Scheidung den nachehelichen Unterhalt, verzichtet Sie auch auf letzteren ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 12:49
(@majac)
Frischling Registriert

Erstmal Danke.

Sonst gibt es nachher böses Erwachen und Ärger wie bei der Steuerklasse.

Welchen außer Steuernachzahlung?

Aber: wieso schafft ihr nicht erst einmal klare Verhältnisse - Steuerklassen sauber, Kinder in die GKV, Unterhalt danach sauber berechnet usw. und dann geht zum Notar und vereinbart. Eure Scheidungsfolgenvereinbarung ist ja schon deshalb keine, weil Eure Unterhaltsberechnung auf Verhältnissen vor der Trennung (Steuerklassen) beruht, ihr sie aber für die Zeit nach der Scheidung festschreiben wollt.

Also wie ich verstanden habe geht Wechsel in GKV erst nach der Scheidung, ist also Vorher nicht regelbar.
Klassenwechsel wäre möglich, tut wenn ich das Haus behalten will und dann PKV Kinder + voller KU weh.
Außer Luxus Haus ist kein Luxus mehr und verdammt ich klage eigentlich auf hohem Niveu. Sorry.

Die Betreuungszeiten der Kinder, an Wochentagen und mit Uhrzeit, die Feiertage und die Ferienzeiten würde ich schriftlich regeln

Mit oder ohne Notar. Ja das will ich ja eigentlich auch. Denn ich habe Angst, das später mal kommt "nee die Kinder waren ja viel bei mir" Da kann ich Tagebuch führen soviel ich will. Wer soll das Beweisen wie die Zeiten sind?

Wie ist Deine Frau krankenversichert?

Frau ist GKV schon gewesen. Sie wäre mit einem Wechsel auch einverstanden. Gedanklich bei Ihr sind es ja auch "IHRE" Kinder.

So wie es jetzt ist, ist es ein Wechselmodell mit einem Kind und Standardumgang (ggf. erweiterter Umgang) mit dem anderen Kind.
Du solltest Dir im klaren darüber sein, dass ihr euch auf Unterhalt und Umgang durchaus einigen könnt wie ihr wollt, beim Geld aber die Freundschaft in aller Regel aufhört und deshalb nach aller Erfahrung die KM versuchen wird den Umgang einzuschränken (bringt ja Geld!).

Ja mind. Wechselmodell sehe ich bei einem auch so. Je nachdem wem man die Schulzeit anrechnet. Wie ist die Aussage er schläft ja nur bei mir. Klar daher kann ich abends auch nicht mehr weg gehen und wenn er schlecht schläft mache ich natürlich nichts (Sarkasmus).
Aber genau diese Quoten finden keinerlei Berücksichtigung. Das ist was mich stört.
Ich könnte mich verdücken oder das Kind zu 49% betreuen. Zahlen wären das gleiche? Was ist das für ein Systemquatsch?

Sie erbringt den Unterhalt durch Betreuung.

Ja aber je weniger Betreuung, desto mehr kann sie doch für das Kind Barleistung bringen? Mir will nicht in den Kopf warum diese nur einseitig ist.

Ich hätte hier gerne mal Bilder eingehangen mit Gedanken dazu aber irgendwie geht das nicht.

Und aufgepasst : Es gibt den Trennungsunterhalt und nach der Scheidung den nachehelichen Unterhalt, verzichtet Sie auch auf letzteren ?

Ja Nachehelich verzichtet Sie. Trennungsunterhalt hab ich verstanden kann sie nicht verzichten. Sie fordert ihn aber auch nicht ein.

Also in Summe sieht man ja ist nicht das man nicht sprechen kann und es geht auch vieles wie Unterhalt und Kinderzeiten sehr gut.

Kinder nach einem Jahr nun bei Ihr gemeldet Haupt bei mir Nebenwohnsitz. Amt kennt ja nicht beides. Warum ich das lange gezögert habe, weil auf dem Formular steht "Lebensmittelpunkt=Hauptsitz" und ich demnach zustimme das bei Ihr der ist. Ich sehe es so das die Kinder zwei Eltern und zwei Lebenmittelpunkte haben egal welche Zeit sie wo verbringen.

Nur denke ich wenn ich die Vereinbarung unterschreibe steht da drin Wechselmodell und ich zahle voll. Also bin ich damit einverstanden, solange ich später gegen Klage? Oder wir kann man das abändern? Da schwimme ich noch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2018 13:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

die Meldung wo das Kind wohnt bildet nur die Realität ab und hat mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes nur bedingt zu tun.

Der Notar kann natürlich schreiben, was Du willst, er wird aber nichts schreiben, was die KM dann nicht unterschreibt.
Im Moment sieht es aber so aus, dass alles was Umgang angeht strittig ist und damit rausfällt. Auch KU muss nicht und sollte aus meiner Sicht nicht in der notariellen Vereinbarung stehen.

Wenn die KM in die GKV wechselt muss sie diesse natürlich auch bezahlen. Das wäre aus meiner Sicht aber ein ehrlicher Schritt. Für Dich würde sich die KV dann natürlich auch ändern. Frage doch einfach bei TK, AOK, ... ob es jetzt schon geht und auch bei Deiner Versicherung wie Du den Vertrag ändern kannst.

Hinsichtlich Steuer genügt eine Mitteilung an das Finanzamt, dass ihr seit dem .... getrennt lebt, alles andere geht dann automatisch.

Hinsichtlich des Umgang wäre eine Umgangsvereinbarung ein sinnvoller Schritt. Wenn ihr euch da nicht einigen könnt kann das JA vermitteln bzw. auch jede andere karitative Einrichtung oder auch ein Mediator, der die gesamte Scheidung begleitet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 13:29
(@majac)
Frischling Registriert

Danke Susi

Der Notar kann natürlich schreiben, was Du willst, er wird aber nichts schreiben, was die KM dann nicht unterschreibt.

OK glaube er ist auch nen wenig faul das auf zu schreiben.

Im Moment sieht es aber so aus, dass alles was Umgang angeht strittig ist und damit rausfällt.

Eigentlich ist der nicht strittig. Ich will für die Kinder da sein und schwitze mir so viel Zeit raus wie ich kann. Die Mutter findes das auch OK, da sich so Ihre Freizeit erhöht 😉
10 Std reisst man auf einer Backe an. NettoEK 850 Euro + Kindergeld plus 824 KU, da kommt ne nette Netto Summe zusammen wenn man keine Wohnungskosten bezahlt. Sie war in dem Trennungsjahr mit Ihrem neuem Freund mehr im Urlaub wie mit mir in 10 Jahren 😉 Aber OK auch die Liebschaft schwingt sich ein 😉

Auch KU muss nicht und sollte aus meiner Sicht nicht in der notariellen Vereinbarung stehen.

Notar meint, wenn das drin steht, schaut das Gericht nur sind die Punkte geregelt und dann haken dran. Hab ja auch Sorge, dass das Gericht das kippt und meint. Nö so geht das nicht. Verkauft mal schön das Haus und zahl aus oder so.

Wenn die KM in die GKV wechselt muss.

Nein sie ist schon lange in der GKV. Weil Sie ja auch arbeitet und auch in der Ehe gearbeitet hat( mal 20 Std. dann auf 10 Std). da ist sie gleich GKV pflichtig geworden.

PKV sagt. Mir doch egal. Ist ein individual Vertrag mit 3 Mon. Kündigungsfrist. Kann ich jederzeit kündigen. Was aber durchaus komisch ist das es eine KVersicherungspflicht gibt.
GKV (TKK) sagte, ja nach Scheidung können die Kinder da hin

Hinsichtlich des Umgang wäre eine Umgangsvereinbarung ein sinnvoller Schritt. Wenn ihr euch da nicht einigen könnt

Umgang ist eigentlich aktuell keine Diskussion. Sicher wird das mal anders aussehen wenn Sie mit Ihrem neuem mal zusammen ziehen will usw.
Daher möchte ich es auch nicht zu locker haben. Sie hat eigentlich nur keine Lust sich damit zu beschäftigen.
Der Notar hat keine Lust es aufzuschreiben weil ja zu viel Text 😉

Als Vorschlag würde ich mindestens einen Passus sehen das sich beide einig sind das Wechselmodelle angestrebt werden. Also eine Art Absichtserklärung oder so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2018 13:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Nu mal angemerkt, dass bei einer Betreuung eines Kindes von 60% die KM ggü. dem Kind Unterhaltspflichtig ist.

Meine Anmerkung, wenn ein Wechselmodell angestrebt wird, dann sollte es beim Unterhalt ausgeglichen sein. Du könntest ja auch sagen, dass die KM das Kindergeld komplett einstreichen kann, aber keine Zahlungen von Dir erhält.
Wenn Du die Betreuung gewärhleisten kannst, heißt es auch nciht das die Kinder automatisch zu KM gehen. Aber ein sinnvolle und faire Lösung sollte schon drin sein und auch ein Notar beurkundet, was man ihm vorgibt. Sollte er der Notar der Meinung sein, dass ein Absatz nicht der Rechtssprechung standhält, kann er einen entsprechenden Belehrungssatz einfügen, aber halt die Grundsätzliche Willenserklärung beurkunden. Hätte einen Weisungscharakter, sollte es einmal einen Prozess geben.

Weiterhin, wenn Dir die KM ihre Hälfte des Hauses überträgt, dann ist dies ja auch ein Wert. Es ist dabie auch unerheblich, wer was in der Ehe bezahlt hat. Daher würde ich dies ein wenig vermischen ...
Entweder gibt Du ihr eine Ausgleichszahlung für ihre Hälfte, so das das Haus dann in Deinem alleineigentum steht. Oder Du gibst ihr eine Summe X als KU für die Hälfte des Hauses. Betreuungsunterhalt/Nachehelicher Unterhalt sollte auch ausgeschlossen werden, damit sich nach der Papierlage sich vielleicht doch besinnt, einen Betrag geltend zu machen. Denn dann könnte Dir das Haus mit dem Wohnvorteil schwer auf die Füsse fallen.
10 Std. für 850 Euro ist ein stolzer Kurs.
Und die Punkte können durchaus von einem Gericht gekippt werden, wenn die KM diese in Frage stellt.

Also wenn die KM mehr Freizeit haben möchte, dann ist das ja auch in Ordnung. Dann bitte aber zu fairen Bedingungen.

Achja, und sieh zu das Du heute noch die Steuerklassen änderst.
Erstens gilt die 3/5er nur für das Trennungsjahr, dieses ist aber schon vorbei und damit wirst Du eine Nachzahlung leisten müssen. Weiterhin, alles wird auch diese Steuerklassen berechnet, aber tatsächlich hast Du später noch weniger in der Tasche, musst aber diesen hohen Betrag zahlen.

Also Steuerklasse ändern, und alles mit 1 berechnen. Dann ergibt sich schon ein ganz anderes Zahlenwerk. Und aus den 850 Euro der KM werden dann vermutlich auch irgendwas um die 1000. Fiktiv könnte man sogar mit 3500 bis 4000 rechnen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 14:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Als Vorschlag würde ich mindestens einen Passus sehen das sich beide einig sind das Wechselmodelle angestrebt werden. Also eine Art Absichtserklärung oder so.

Nicht angestrebt, gleich fest einbauen. Mit Tagen und Ferien. Die wechselseitigen Feiertage nicht vergessen.
Alles was Du jetzt schwammig läst, wird später gekippt.

Z.B.
Wechsel jeden Mittwoch, nach der Schule ...
(Stellt sicher, dass jeder genau die Hälfte hat udn auch ein freies Wochenende)
Ferien:
grundsätzlich die Hälfte von Allen; Beispiel: a) die erste Hälfte, b) die zweite Hälte ... in folgenden Jahr im Wechsel.
hohe Feiertage (Weihnachten/Ostern, etc)
Beispiel: erstes Jahr: Weihnachten KM, Sylvester KV, Ostern KM, Pfingsten KV
im nächsten Jahr dann Wechsel: Weihnachten KV, Sylvester KM, Ostern KV, Pfingsten KM

Sollte man, aus welchen Gründen auch immer, etwas verschieben wollen, ist dies kein Problem. Absprechen sollte man immer etwas können. Aber das Grundgerüst steht zumindest und dieses ist gleichwertig.

Der Notar schreibt das schon rein. Du kannst ihm ja auch eine Vorlage selber bauen ... und er kopiert das nur 😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 14:07
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

OK glaube er ist auch nen wenig faul das auf zu schreiben.

Umgang ist eigentlich aktuell keine Diskussion. Sicher wird das mal anders aussehen wenn Sie mit Ihrem neuem mal zusammen ziehen will usw.
Daher möchte ich es auch nicht zu locker haben. Sie hat eigentlich nur keine Lust sich damit zu beschäftigen.
Der Notar hat keine Lust es aufzuschreiben weil ja zu viel Text 😉

Als Vorschlag würde ich mindestens einen Passus sehen das sich beide einig sind das Wechselmodelle angestrebt werden. Also eine Art Absichtserklärung oder so.

Dass der Notar faul ist, ist sein Problem. Bestehe darauf, dass die Betreuungszeiten in der Vereinbarung geregelt sind. Das ist üblich. Halte Dich an das, was Kasper schrieb. Oder zumindest die Absichtserklärung zur Ko-Elternschaft (ein anderes Wort für Wechselmodell).
Dass die Kindesmutter sind nicht damit beschäftigen will, ist gut. dass sie ihre Freizeit geniesst auch. Mach es an ihrer Stelle und schreibe den Textbaustein. Den kann dann sie und der Notar übernehmen. lass Dich nicht davon abbringen.
Beim Kindesunterhalt sollte es so sein, dass das Kindergeld hälftig von Deinem Zahlbetrag abgezogen wird. Darauf würde ich auch bestehen.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 14:24
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Welchen außer Steuernachzahlung?

Befasse Dich mal mit den §§ 370, 378 AO. Das ist je nach genauem Sachverhalt strafbar / ordnungswidrig.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 14:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Klartext: wenn Trennung in 2017, dann ab 2018 Steuerklasse 1/1 oder 1/2, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen. Eine Zusammenveranlagung wird in 2018 nicht mehr erfolgen. Das wird also sehr teuer für dich. Ändere das so schnell es geht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 14:47
(@majac)
Frischling Registriert

Klartext: wenn Trennung in 2017, dann ab 2018 Steuerklasse 1/1 oder 1/2, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen. Eine Zusammenveranlagung wird in 2018 nicht mehr erfolgen. Das wird also sehr teuer für dich. Ändere das so schnell es geht.

Ok, das hört sich sch....an
Das heisst wie bei der heirat wenn am 31.12.2017 getrennt dann gilt das ganze Jahr als "getrennt"? Also für 2017 Rückwirkend andere Steuer zahlen?
Ich meine ich hätte mal gelesen das man solange verheiratet, ja alles versuchen muss um optimal "zu verdienen" damit der KU bedient werden kann?

Denn wir können noch mit einander sprechen, denn würde es ja nichts bringen einfach 2018 als Trennungsjahr an zu geben. dann würde 2018 als Steuerklasse 1/1 gelten aber eigentlich ja 4/4 da noch verheiratet.

Nicht angestrebt, gleich fest einbauen.

Ok verstanden, werde es versuchen dem Notar das noch mal zu erklären. Ich hatte schon mal was formuliert für meine Ex.

Weiterhin, wenn Dir die KM ihre Hälfte des Hauses überträgt, dann ist dies ja auch ein Wert. Es ist dabie auch unerheblich, wer was in der Ehe bezahlt hat. Daher würde ich dies ein wenig vermischen ...

Das hab ich schon verstanden und weiß das auch bzw auch die KM weiß das Sie mich eigentlich rasieren kann. Vorteil ist das wir beide noch klar denken können und an die Kinder denken.
Ja ich habe einen Vorteil da sie mir das Haus ohne sofortige Ausgleichzahlung überlässt. Es soll mal für die Kinder sein. Als kleiner Schutz für Sie haben wir vereinbart das wenn ich das Haus innerhalb der nächsten 5 Jahre verkaufen, dann ein Ausgleich anfällt. Danach nicht mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2018 16:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

im Steuerrecht wird unterschieden zwischen verheiratet und getrennt und später geschieden. Deshalb steht auch auf den Steuerformularen, dass man nicht dauerhaft getrennt sein darf um gemeinsam veranlagt zu werden.

"Im Steuerrecht hingegen beschreibt das Trennungsjahr das Kalenderjahr, in dem die Trennung vollzogen wurde. In diesem Jahr dürfen Ehegatten, die bereits getennt lebend sind, ihre Steuerklasse noch beibehalten. Für das folgende Kalenderjahr ist der Steuerklassenwechsel erforderlich." (siehe <a href="https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/>hier</a>.)"

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 17:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Ich meine ich hätte mal gelesen das man solange verheiratet, ja alles versuchen muss um optimal "zu verdienen" damit der KU bedient werden kann?

Aber nicht, indem man gegen Steuergesetze verstößt 😉

Grundsätzlich sollst du für den Kindesunterhalt immer die bestmögliche Steuerklasse wählen. Nur eben, dass in deiner Situation die III eben nicht mehr möglich ist.

Habt ihr euch nicht umgemeldet?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2018 18:56