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Trennungsjahr im eigenen Haus !

 
(@hammer)
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Befinde mich in der Trennungsphase…brauche dringend Rat…

Zu meiner Geschichte… ich D. männlich 48 Jahre meine Frau F. 42 Jahre…
2 Kinder 4 + 9 Jahre alt.
17 Jahre verheiratet.

Eigentumsverhältnisse. Eine Doppelhaushälfte schuldenfrei Verkehrswert rd. 450.000,- €

Eintragung im Grundbuch:
Mein Anteil 40 %
Der Anteil meiner Frau 60 %

Ich Alleinverdiener 75 T €.

Im Oktober 2012 habe ich festgestellt, das meine Frau seit vielen Monaten ein Verhältnis hat.

Es sei die große Liebe. Die ersten 3 Monate habe ich gekämpft, danach aufgegeben. Meine Frau hat abgeriegelt.

Zum Sorge- bzw. Umgangsrecht gibt es folgende Anmerkungen.

Wir hatten uns im Vorfeld bereits mündlich auf das Wechselmodell geeinigt. Da ich immer viel mehr in die Erziehung meiner Kinder eingebunden war… ich hatte beruflich immer genügend Freiräume. Nun hab ich immer festgestellt, dass meine Frau diesem Wechselmodell wohl doch nicht zustimmen möchte, da Sie halt weniger KU bekommt.

Im Vorfeld wurde von uns beiden beschlossen, keinen Anwalt einzuschalten. Mein Schwiegervater der das ganze Geld im Hintergrund hält, wollt mich ursprünglich auszahlen, um mir einen sicheren Start in eine neue für mich ungewisse Zukunft zu sichern.

Leider ist das Verhältnis meiner Frau zu Ihrer eigenen Familie mittlerweile sehr schlecht. Meine Schwiegermutter und mein Schwiegervater haben beide durch massive Streitereien mit
Ihrer Tochter ( meiner Frau ) einen Herzinfakt und einen Schlaganfall bekommen. der Kontakt wurde abgebrochen.

Seit Ende Januar 2013 wohne ich in unserem Haus im Keller ( Trennungsjahr im eigenen Haus ) … meine Frau schläft wenn Sie mal Zuhause ist ( oben im Schlafzimmer )

Die Kinder sind solidarisch mit mir… und schlafen mit mir im Keller…. Das Jugendamt wurde durch mich bereits im Vorfeld über den aktuellen Lebenswandel meiner Frau informiert.

Ich habe Dokumente die beweisen, das meine Frau pro Woche  mindestens 4 Tage am Stück nicht zuhause ist, da Ihr Lebensmittelpunkt momentan wohl bei Ihrem neuen Freund ( rd. 80 km entfernt ) liegt.

Heute flatterte mir ein Anschreiben ihres Anwaltes ins Haus… in dem in gebeten werde, unser gemeinsames Haus per 30.06.2013 zu verlassen, da

seit dem 01.03.2013 die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben sei, und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht würden… ( Aussage falsch , für meine Frau habe ich bislang immer noch eingekauft, und es wurde auch zusammen gegessen, der Kinder willen )

Ich werde nun aufgefordert anzuerkennen , dass die Nutzung des Hauses meiner Frau mit den Kindern alleine zusteht, und das Haus soll von mir bis zum 30.06.2013 verlassen werden.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt.

Nun meine Frage:

Kann man mich meines Hauses verweisen ( mein Grundbuchanteil 40 % )  ?

Könnte ich meine Frau ( mein Grundbuchanteil 60 % ) aus dem Haus verweisen ???

Platz für die räumliche Trennung ist vorhanden ( ich schlafe unten … mein Frau oben… die Kinder unten ) , 2Bäder.. usw.

Spielt der Lebenswandel meiner Frau ( 4 Tage am Stück weg ) eine Rolle ?

Spielt es eine Rolle das ich viel mehr in die Erziehung meiner Kinder eingebunden war… ich hatte beruflich immer genügend Freiräume

Kann ich drauf bestehen bis zum Ende des Trennungsjahres zuhause zu bleiben ?

Ich würde auch früher ausziehen, aber dazu müsste zunächst mein Schwiegervater wieder gesund werden, damit er mich auszahlen kann.

Es wäre nett wenn mir die Spezialisten zu diesem speziellen Fall eine Hilfestellung geben könnten…

Vielen Dank

Dirk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 00:34
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und herzlich Willkommen Hammer,

einen wichtigen Schritt hast du schon geschafft - du bist hier bei einer der besten Seiten, wenn nicht der besten Seiten im WWW angekommen die es für dich geben kann...

Wie ist euer Rollenmodell in der Ehe gewesen? Sprich warst du der Hauptverdiener und deine DEF hat sich ausschliesslich um die Kinder gekümmert?

Mündliche Vereinbarung zu einem in Deutschland rechtlich gesehen nicht existenten WM zählen nichts - von daher solltest du dir das aus dem Kopf schlagen, damit mehr Raum für das anstehende ist.

Was ihr im Vorfeld bzgl. RA´s und dgl. beschlossen habt - kann ich nur auf deine bereits eigenen Erfahrungen bzgl. WM verweisen - von daher such dir schonmal einen sehr sehr sehr guten RA für Familienangelegenheiten - schliesslich hat sie bereits einen

Was bedeutet, dass dein Schwiegervater das ganze Geld hat?

Zum Jugendamt und zum Umgang mit diesen und allgemein zu deiner Problematik kannst du dich hier schonmal ein bisschen warmlesen:

trennungsfaq.de

Freu dich, dass deine DEF einen neuen Freund hat dem sie hoffentlich ihre komplette Aufmerksamkeit schenkt und dir damit die Zeit verschafft die entsprechenden wichtigen Unterlagen aus dem Haus zu schaffen an einen sicheren Ort - wo deine DEF keine Zugriff drauf hat.

Nutze diese Zeit auch intensiv mit euren Kindern...es steht in keinem Gesetz, dass die Kinder zur Mutter gehören.

Der Prozentualeanteil im GB ist irrelevant - ob du oder sie aus dem Haus verwiesen werden kann - beides ist möglich, die Wahrscheinlichkeit, dass du es sein könntest ist allerdings entsprechend höher - lies durchs Forum und du wirst wissen was ich meine.

Der Lebenswandel deiner Frau spielt erstmal eine untergeordnete Rolle.

Was bedeute es genau, dass du "viel mehr in die Erziehung der Kinder eingebunden warst"?
Wie groß sind bzw. könnten deine Freiräume zwecks Kinderbetreuung werden?
Sind die im Ganztagskiga bzw. Schule und Hort oder wie ist das aktuell bei euch geregelt?

Gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz wichtig

DU ziehst nicht aus - egal was passiert, ziehst du aus gibst du die Kinder auf und KM wird Betreuungselternteil und du der Zahlesel.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 01:07
(@hammer)
Schon was gesagt Registriert

hallo Zahltag danke für die fixe Antwort:

Wie ist euer Rollenmodell in der Ehe gewesen? Sprich warst du der Hauptverdiener und deine DEF hat sich ausschliesslich um die Kinder gekümmert?

So ist es, allerdings wurden mir die Kinder in die Arme gedrückt… meine Frau hatte Ihre Hobbys

Was bedeutet, dass dein Schwiegervater das ganze Geld hat?

Schwiegervater hatte bereits eine Trennungsvereinbarung vorbereitet, da kam der Herzinfakt…
Er wollte mich auszahlen…

Freu dich, dass deine DEF einen neuen Freund hat dem sie hoffentlich ihre komplette Aufmerksamkeit schenkt und dir damit die Zeit verschafft die entsprechenden wichtigen Unterlagen aus dem Haus zu schaffen an einen sicheren Ort - wo deine DEF keine Zugriff drauf hat.

Unterlagen sind bereits digitalisert und gesichert ( aber meine Frau hat auch alles )

Nutze diese Zeit auch intensiv mit euren Kindern...es steht in keinem Gesetz, dass die Kinder zur Mutter gehören

Habe ich immer getan und wird ich auch weiterhin tun…..

Der Prozentualeanteil im GB ist irrelevant - ob du oder sie aus dem Haus verwiesen werden kann - beides ist möglich, die Wahrscheinlichkeit, dass du es sein könntest ist allerdings entsprechend höher - lies durchs Forum und du wirst wissen was ich meine.

Wieso ist die Wahrscheinlichkeit höher…. Ich dachte im Trennungsjahr kann man Zuhause bleiben,,,

Was bedeute es genau, dass du "viel mehr in die Erziehung der Kinder eingebunden warst"?

Hatte jeweils zur Geburt berufliche Freistellungen, … war immer Zuhause… wenn die Kinder da waren ( Homeoffice ) ….
Hab alles gemacht... geputzt, gekocht, termine mit den Kindern, Schule, Kindergarten Arztbesuche usw...

Wie groß sind bzw. könnten deine Freiräume zwecks Kinderbetreuung werden?
Halbtagsjob…

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 01:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hammer,

Schwiegervater hatte bereits eine Trennungsvereinbarung vorbereitet

Eine derartige Vereinbarung ist in erster Linie etwas zwischen Dir und Deiner Noch-Frau.
Welche Regelungen sahen diese vor und wie stand/steht DEF dazu ?

Das BGB (§1361b) regelt den Verbleib in der ehelichen Wohnung wie folgt:

[...] so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

D.h. im Streitfall entscheidet ein Richter, was wem zumutbar ist.

Wieso ist die Wahrscheinlichkeit höher ?

Neben "Kinder gehören zur Mutter" (trotz Deines Betreuungsanteils sieht Eure Rollenverteilung - von außen gesehen - in Gänze betrachtet eher nach dem klassischen "Vater schafft Geld ran - Mutter macht Haushalt" aus) soll es vorkommen, dass Ehepartner den Joker "häusliche Gewalt" ziehen.
Es soll auch Fälle geben, in denen ein Ehepartner von der Arbeit nach Hause kommend, vor verschlossener Wohnung mit ausgetauschten Schlössern stand (das sollte nicht als Aufforderung hierzu verstanden werden).

Das Jugendamt wurde durch mich bereits im Vorfeld über den aktuellen Lebenswandel meiner Frau informiert.
Ich habe Dokumente die beweisen, das meine Frau pro Woche  mindestens 4 Tage am Stück nicht zuhause ist, da Ihr Lebensmittelpunkt momentan wohl bei Ihrem neuen Freund ( rd. 80 km entfernt ) liegt.
Heute flatterte mir ein Anschreiben ihres Anwaltes ins Haus… in dem in gebeten werde, unser gemeinsames Haus per 30.06.2013 zu verlassen, da seit dem 01.03.2013 die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben sei

Damit habt Ihr BEIDE die Grundlage für einen (sowohl psychisch als auch finanziell) teuren Rosenkrieg geschaffen ...
... bei einer Scheidung geht es nicht darum, einen Krieg zu gewinnen, sondern einen Friedensvertrag abzuschliessen.

Vor einem freiwilligen Auszug vor Regelung von Umgang und finanziellen Angelegenheiten ist nochmals deutlich abzuraten.

Wäre es für Dich eine Alternative, Dir ein Wechselmodell zu erkaufen ?
In Anbetracht Eurer Einkommensverhältnisse wird´s finanziell ohnehin auf einen (nicht unerheblichen) Zahlfluss in Richtung Ex hinauslaufen (zwar muss sie sich beim Verbleib in der Ehewohnung einen Wohnvorteil anrechnen lassen, dieser wird im Trennungsjahr aber lediglich "angemessen" bewertet).

DEF hat durch ihren Besuch beim Anwalt einen Vorsprung ...
So keinerlei Verhandlungswille (auf Basis des Entwurfs der Trennungsvereinbarung) auf ihrer Seite erkennbar ist, solltest Du schnellstmöglich auch Deinerseits einen Anwalt aufsuchen.
Bei den vorliegenden Vermögens-/Einkommensverhältnissen wird jeder Anwalt Dich gerne als Mandanten aufnehmen (nichts ist lukrativer als ein schöner Scheidungskrieg mit bezahlter Hütte) ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 16:54
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hammer,

wie die anderen Mitglieder Dir schon geschrieben haben: Willkommen hier und beachte die gegebenen Hinweise genau.

Deine DEF hat Dir eigentlich schon den "Krieg" erklärt, indem sie ihren Anwalt "scharf" gemacht hat (bzw. haben ihr das ihre besten Freundinnen - meist dreifach geschieden etc. - so schon beigebogen).

Auch ich wiederhole den Rat: Auf keinen Fall ausziehen. Denk daran, nicht Du willst Dein Leben ändern, sonder Deine DEF mit ihrer rosaroten Brille auf. Das kann sie machen, in dem sie auszieht.

Da - wie so oft - Deine DEF bereits taktische Vorteile erlangt hat (Trennungen sind meist lang geplante Angelegenheiten, wo nichts dem Zufall überlassen wird), umgehend einen guten Fachanwalt für FamRecht aufsuchen. Nicht um einen "Krieg" zu starten, sondern um Euch kennenzulernen, die Erstberatung durchzuführen und Dich wieder auf einen Level zu bringen.

Denk bitte auch an einen sehr wichtigen Punkt: Mit jedem Tag, den die Trennung faktisch voran schreitet, wird Deine DEF immer weniger Interesse haben, Dir mit irgendetwas entgegenzukommen. Deshalb keine Zeit verstreichen lassen und agieren.

www.trennungs-faq.de ist Pflichtlektüre für Dich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 17:07
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Situation wie Du und seit kurzem auch hier regelmäßig im Forum um mir Rat und Unterstützung zu holen. Das tut gut und man bekommt wertvolle Tips. Unser Weg wird kein leichter sein... aber es sind ihn auch schon Leute vor uns gegangen.

also: herzlich willkommen im forum!
Dill
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26706-start-msg302839.html#msg302839

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 21:26
(@hammer)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

nun bin ich wieder einen Schritt weiter, da sich die Lage mit meiner Frau zugespitzt hat,
habe ich mir eine hoffentlich erstklassige Familienrecht Anwältin besorgt, die unglaublich Pfeffer im Hintern hat.

Ihr könnt Euch vielleicht noch dran erinnern, ich sollte binnen 10 Tagen das Haus verlassen, weil ich den Familienfrieden stören würde.

Meine Anwältin schrieb, zunächst mal liegt meinem Mandanten kein Schreiben vor, bitte
nachmals an mich senden.

Ein Auszug binnen 10 Tagen sei nicht machbar, da so schnell keine Wohnung gefunden werden kann, und es läge sicherlich ein Schreibfehler, es sollte sicherlich heissen , per 30.09.2013.  … lach

Innerhalb von 7 Tagen wurde ein Eiltermin beim Familiengericht in Mülheim angeordnet,
beide Anwälte erschienen ( ich war auch dabei, meine Frau nicht )
Es wurden nur 3 Fragen gestellt :

1. Wer betreut die Kinder momentan mehr… Aussage meiner Anwältin… der Vater
2. Wer verlässt das Haus immer für mehrere Tage… Aussage meiner Anwältin … die Mutter
3. Gibt es Zeugen… meine Nachbarn… linkes Haus, rechtes Haus und gegenüber..
..ja der Vater ist immer da…
Ebenso hatte ich alle handgeschriebenen Zeitpläne über die Anwesenheit meiner Frau ( in den letzten 6 Monaten  max. 3 tage die Woche )

Danach gab es einen Beschluss, wenn einer das Haus verlassen muss dann die Mutter… ist das nicht herrlich…

Ich hoffe es geht so weiter..

Liebe Grüsse

Dirk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2013 15:31
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Danach gab es einen Beschluss, wenn einer das Haus verlassen muss dann die Mutter

D.h. die Ehewohnung wurde Dir zur alleinigen Nutzung zugewiesen?
Wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder in der Ehewohnung zu verbleiben haben?

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 15:43
(@hammer)
Schon was gesagt Registriert

Ja, die Kinder bleiben zunächst bei mir...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2013 15:58
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, die Kinder bleiben zunächst bei mir...

Was bedeutet "zunächst"?
Soll sch daran denn etwas ändern?
Wie lautet die Formulierung im Beschluss?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 15:59




(@hammer)
Schon was gesagt Registriert

Bis auf weiterws...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2013 16:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hammer,

Bis auf weiterws...

naja, das wäre eine Anwältin "mit Pfeffer im Hintern" (Ahnung vom Thema wäre besser und wichtiger) aber nicht durchgegangen: Mit dieser wachsweichen Formulierung ist der Aufenthalt der Kinder im Haus genau dann beendet, wenn Deine DEF das beschliesst und die Kinder mitnimmt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 18:34
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit dieser wachsweichen Formulierung ist der Aufenthalt der Kinder im Haus genau dann beendet, wenn Deine DEF das beschliesst und die Kinder mitnimmt.

Hi Hammer,

@brille bringt genau das zum Ausdruck, was mir beim Lesen Deines Post's spontan durch den Kopf schoss...
An Deiner Stelle würde ich hier zügig "nachlegen" (lassen).

Grüße
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 23:14
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille bringt genau das zum Ausdruck, was mir beim Lesen Deines Post's spontan durch den Kopf schoss...
An Deiner Stelle würde ich hier zügig "nachlegen" (lassen).

Das sehe ich genauso. Die Formulierung muesste doch eigentlich lauten:
Die Kinder verbleiben beim Vater an ihrem bisherigen Aufenthaltsort. Die Herbeifuehrung einer raeumlichen Trennung durch den Auszug der Mutter ist im Sinne des Wohles der Kinder unabdingbar.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2013 23:27