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Trennung von der (noch)Ehefrau - Neuigkeiten

 
(@indianajones64)
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Hallo liebe Leute

Es gibt ein Schreiben vom Anwalt.
Als aller erstes bittet der Anwalt meiner Frau mir ein 4-Augen Gepräch an,dem ist eigentlich nichts zu entgegnen. Ich habe das Gefühl,das er sich die Angelegenheit nur vereinfachen möchte und mir so viel wie möglich an Informationen aus der Nase zu ziehen,um sie dann später gegn mich zu verwenden.
Er hatte ja bereits ein ausführliches Beratungsgespräch mit meiner Frau geführt. In seinem Schreiben zitiert er, sich so Nerven und Geld zu sparen.
Zusammengefasst möchte der Anwalt mir schon mal mitteilen,welche Auskünfte er meiner Frau bereits erteilt hat:
Unterhaltsrechtlich dürften sich deshalb keine erheblichen Probleme ergeben,da sie beide über Einkommen verfügen.Da diese durch den Steuerwechsel zukünftig auch noch höheres Einkommen - als derzeit - beziehen wird, wird es so sein,dass Sie(ich) mit dem älteren Sohn (16)wohl im derzeitigen und von beidenEheleuten erworbenen Haus weiter wohnen werden,während ihre Frau mit dem jüngeren Sohn (13)in eine bereits angemietete Wohnung umziehen wird. Unterhaltsrechtlich wird hier nicht viel zu regeln sein. Sofern Sie(ich) weiter,wie bisher,die Hausdarlehen zahlen,werden sie für Sohn(16) aufkommen,während meine Mandantin für Sohn(13) den Barunterhalt zahlt. Jeder von Ihnen wird ein Kindergeld beziehen. Weitere unterhaltsansprüche werden nicht geltend zu machen sein.
So der Wortlaut des Anwaltes!!
Jetzt legt er zugrunde, das unser Haus vor zwei Jahren mit einem Verkaufswert von 250.000,-€ angegeben wurde, Verbindlichkeiten sind noch 187.000,-€, weshalb sich beim Verkauf ein Überschuss von 60.000,-€ ergeben dürfte. Dieser Betrag wäre als Zugewinn dann auszugleichen,wenn Sie(ich) - wie von mir gewünscht - praktisch dauerhaft in der Immobilie verbleiben bzw. diese möglicherweise übernehmen wollen.
Er hat ihr dann auch den § 741,749,752 BGB erklärt.
Weitere Erklärungen:
Da ihre Ehefrau die jetzt unmittelbar bevorstehende Trennung (die zweite in nunmehr zwei Jahren) als entgültig begreift,wird es unter wirtschaftlichen Aspekten nur zwei Möglichkeiten geben:

Entweder die von Ihnen gemeinsamen errichte Immobilie wird einem freihändigen und bestmöglichen Verkauf zugeführt und zwar an dritte Personen und der Erlös geteilt.

Oder und dies ist die zweite Möglichkeit,Ihnen wird der ein halb Miteigentumanteil Ihrer Frau übertragen und zwar gegen Zahlung einer Gesamtabfindung in Höhe von 25.000,-€,die dann auch zur Abgeltung eines etwaigen Zugewinnausgleichsanspruchs bzw. zur Abgeltung etwaiger Ausgleichsansprüche betreffend den Haushalt usw. dient.

Dass letztgenannte Maßnahme auch finanziell für Sie darstellbar wäre,ergibt sich aus folgender kurzer und überschlägiger Berechnung:

#### Jetzt kommt die tolle Berechnung des Anwalts , natürlich mit meiner jetzigen Steuerklasse 3 ####

Nach den Auskünften ihrer Frau verfügen Sie über ein monatliches und durchschnittliches Nettoeinkommen (inkl.13. Monatsgehalt) von ca.3150,-€ .
Geht man von dem Darlehen der Immobilie in Höhe von 187.000,-€ aus,sowie davon,dass Sie selbst einen weiteren Kredit von 30.000,-€ aufgenommen haben( das war für den Ausgleich meines Dispos,der sich während der Ehe angehäuft hat) und weitere 25.000,-€ finanzieren müssten,ergäbe sich ein gesamter zu finanzierender Betrag von 242.000,-€. Bei einem Zinssatz von 6,5%, was bei 242.000,- € einen Jahresbetrag von 15.730,-€ oder einen Monatsbetrag von 1310,83,-€ entsprechen würde.
Rechnet man auf Ihrer Seite zum Einkommen von 3150,-€ noch das Kindergeld mit 184,-€,würde Ihnen also monatlich 3.334,-€ etwa zur Verfügung stehen. Selbst nach Abzug dieser zuvor dargestellten Darlehensraten von 1.310,83€ wäre noch für Sie und ein Kind ein Geldbetrag von monatlich 2000,-€ vorhanden.

So, er ist gerne bereit mit mir diese Dinge oder Alternativen zu besprechen. Irgendwie kann der Mensch - Anwalt nicht rechnen.
Er macht schon mal den großen Fehler das er mit der falschen Steuerklasse die Berechnung angestellt, desweiteren habe ich z.Zt. eine monatliche Abtragung für das Haus in einer Höhe von 1350,-€ zu leisten, den Ratenkredit 599,-€ und einen weiteren Ratenkredit für eine TV-Finanzierung mit 65,-€ ab. Wenn ich jetzt alles in ein Darlehen umwandel, dann müsste ich das Hypopthekendarlehen bei der Bank vorzeitig beenden,weil diese keine Gelder außer für Immobilien vergibt. Dadurch wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig und diese beträgt z.Zt. 18.000,-€ . Eine neue Finanzierung beinhaltet auch immer eine Bearbeitungsgebühr,Grundbucheintragungsgebühren, Notargebühren usw. ,das alles würde zusätzliche Kosten für mich bedeuten und desweiteren sehe ich da schlechte Chancen überhaupt als Alleinverdiener so einen hohen Betrag von der Bank zu erhalten. Die Banken geben mir jetzt schon keinen Kredit in einer Höhe von 26.000,- €. Ich wollte mit diesem Betrag eigentlich den Ratenkredit bei der jetzigen Bank ablösen,aber überall bekomme ich nur Absagen.

Tja,Leute,so sieht der Anwalt die ganze Sache,ich sehe das aber ganz anders.

Was sagt ihr bitte schön dazu,wie soll ich mich jetzt verhalten,er hat um baldige Antwort gebeten.

Bitte schreibt mir eure Ansichten.

Viele liebe Grüße sendet

INDI

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2010 19:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin IJ,

auf den ersten Blick ist das kein unfaires Angebot des Gegenanwalts. Und nicht alles, was von diesem kommt, muss automatisch schlecht sein. Auch Anwälte sind Menschen; je weniger Stress eine Scheidung macht, umsomehr haben sie verdient.

Die Steuerklasse spielt eh keine Rolle, wenn kein EU geltend gemacht wird. Und ein Ausgleichsbetrag von 25 Mille, nach dessen zahlung Dir die Hütte allein gehört und der gleichzeitig auch alle Zugewinnansprüche beendet, ist vermutlich das billigste Angebot, was Du diesbezüglich bekommen wirst.

Wenn Deine Bank nicht gerade eine anonyme Direktbank ist, sollte es möglich sein, die eingetragene Grundschuld hierfür in Anspruch zu nehmen bzw. die Hypothek zu erhöhen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 20:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann mich Brille mal wieder nur anschließen.
Ich habe es noch nicht durch gerechnet aber der Ansatz klingt durchaus vernünftig.

Nicht das übliche Anwaltsgeschwalle, dass du ab sofort 200% deiner Einkünfte bei deiner Ex abzuliefern, und seine Kostennote zu bezahlen hast, wenn du schlimmeres verhindern willst.

Ich würde ihm höflich und korrekt für sein Schreiben danken und das Gesprächsangebot gerne annehmen.

Im Gespräch brauchst du ja nix zu sagen, was du nicht verraten willst, sondern kannst dich auf die Positionen beschränken, zu denen du eine andere Meinung hast.

Später mehr.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 20:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Indi,

ergänzend zu Beppo und Martin.

Mit der Einkommensberechnung auf Basis Stkl.3, stellt der Gegenanwalt Dein verbleibendes Einkommen zwar zu positiv dar, das ändert an dem Sachverhalt aber nichts.

Erstelle im stillen Kämmerlein doch mal eine Zugewinnberechnung unter Einbeziehung der sonstigen Vermögensveränderungen während der Ehe (wie z.B. Deinem Extra-Kredit).

Dein Ergebnis kannst Du dann im Vier-Augen-Gespräch einfliessen lassen und die angebotene Ausgleichszahlung verhandeln.

Als Verhandlungsbasis klingt das anwaltliche Schreiben auch in meinen Augen durchaus fair ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2010 11:08
(@indianajones64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Vielen lieben Dank an Euch,ich werde heute einen Termin mit dem Anwalt vereinbaren. Mal sehen was er mir zu sagen hat. Ich werde Euch über das Gespräch dann in den nächsten Tagen berichten.

Liebe Grüße

Indi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2010 10:59