Hallo,
bei mir ist eine Trennung in Sicht und ich überlege mir, wie ich am besten vorgehe. Die TFAQ habe ich durchgelesen und war da auch schon im Forum aktiv. Meine aktuelle Situation:
- bin 30 Jahre alt, bin seit 2003 mit meiner Freundin zusammen, sie zog relativ schnell zu mir, unsere Tochter wurde im Februar 2009 geboren, die ich sehr lieb habe
- Kind war nicht geplant, sie nahm eigentlich die Pille, ich kann es abschließend nicht klären ob sie die Pille (absichtlich) vergessen hat, oder sie einfach nicht wirkte
- ich konnte zu Glück noch rechtzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragen, obwohl das Jugendamt bei dem "Aufklärungssgespräch" dagegen argumentiert hat und die Bedeutung heruntergespielt hat.
- Wir sind beide beufstätig, ich in Vollzeit, sie nach ihrer 1-jährigen Elternzeit zu 60 %. Tochter wird in der Zeit von Ihren Eltern betreut. Gehaltsunterschiede zwischen uns sind jedoch erheblich.
- unsere Partnerschaft existiert seit ihrer Schwangerschaft nicht mehr, sind eigentlich nur noch wegen dem Kind zusammen
Eine Trennung ist unausweichlich und erscheint mir als einzige Alternative. Meine Freundin hat mir letzte Woche eröffnet was sie möchte: Alternative 1: Heirat, ein Haus bauen und ein zweites Kind; Alternative 2: Trennung. Wenn Trennung, dann will sie das alleinige Sorgerecht, nicht mehr arbeiten (Geld für Wohnung und Lebensunterhalt würde sie ihrer Ansicht nach angeblich vom "Amt" und von mir bekommen) und sich auf unbestimmte Zeit den ganzen Tag um die Kleine kümmern. Ich soll dann aus der Wohnung ausziehen. Meine Tochter würde ich max. alle 2 Wochen sehen. Nachdem ich mich wieder gesammelt habe, habe ich im Internet recherchiert.
Meine Plan:
- ich bleibe auf jeden Fall in der Wohnung, sie kann ja ausziehen
- gemeinsames Sorgerecht und hälftige Kinderbetreuung z. B. 3 Tage pro Woche bei mir, der Rest bei ihr. Ich würde die Kleine am WE betreuen, unter der Woche bei einer Tagesmutter (sie betreut das Kind ja auch nicht selbst wenn sie arbeitet)
- kein gegenseiter Unterhalt, Teilung des Kindergeldes
Wie seht ihr das? Hat sie eine Chance auf alleiniges Sorgerecht? Wie stehen meine Chancen auf hälftige Kinderbetreuung? Soll ich beim Jugendamt mal vorsprechen?
Mir macht in meinem konkreten Fall ein möglicher Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter Sorgen. Mein Ziel ist die hälftige Betreuung unserer Tochter im Falle einer Trennung und keine gegenseitigen Unterhaltszahlungen. Ich habe alles soweit vorbereitet, damit die Wahrscheinlichkeit dieser Variante so hoch wie möglich ist. Sollte dies jedoch nicht klappen und meine Freundin unser Kind alleine betreuuen mir entsprechenden Umgang von mir, steht ihr ja neben Kinderunterhalt auch noch Betreuungsunterhalt zu. Der Betreuungsunterhalt bekommt sie mindestens solange bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Meine Freundin arbeitet aktuell zu 60 %, d. h. ihr würde ein großer Batzen in Form von 40 % ihres letzten Nettoeinkommens zustehen. Bevor das Kind 3 ist, hat sie nicht geplant ihre Arbeitszeit aufzustocken. Dies und die unklare Rechtslage wie lange ich ihr das zahlen soll, zwingt mich das ganze nochmal zu überdenken.
Macht es Sinn, auf Zeit zu spielen und die Trennung soweit mie möglich nach hinten zu verschieben? Am besten erst dann wenn das Kind 3 Jahre alt ist, vollzeit im Kindergarten betreut wird und die Kindsmutter auch wieder vollzeit arbeitet. Dann steht ihr nach meinem Verständnis kein Betreuungsunterhalt mehr zu, wenn ihr das Kind zugesprochen wird. Muss sie nicht auch zuerst ihr Vermögen aufbrauchen, bevor ich ihr BU zahle?
Schon mal vielen Dank im voraus!
Gruß,
Lullaby
Moin Lullaby,
schwierige Kiste - oder eigentlich auch nicht. Denn wenn der Aufenthalt eines 1-jährigen Kindes strittig ist, sitzt die Mutter an einem Hebel, der um Meilen länger ist als Deiner. Ein paar Dinge fallen mir spontan ein:
- ob Du das Kind wolltest oder nicht, spielt keine Rolle; es ist da und muss ernährt, gekleidet und betreut werden. Rabatte für Verhütungsunfälle oder nicht abgesprochene Schwangerschaften gibt es nicht.
- Die "hälftige Betreuung" lässt sich nicht einklagen; auf die kann man sich nur einvernehmlich einigen. Im Zweifelsfall läuft das Ganze auf ein ABR-Verfahren hinaus, das die Mutter mit ziemlicher Sicherheit gewinnt. Du bist dann Umgangs- und Zahlonkel.; Dein Umgang bemisst sich in Stunden, solange das Kind so klein ist.
- das Sorgerecht spielt dafür keine Rolle; das zählt nur bei wichtigen Entscheidungen wie medizinischen Behandlungen, KiGa- und Schulwahl etc. Über die Sorgerechtsfrage muss im Zusammenhang mit Eurer Trennung aber auch nicht entschieden werden; das wäre höchstens nötig, wenn Ihr Euch in sorgerechtsrelevanten Frage dauerhaft nicht einigen könnt.
- Betreuungsunterhalt für die Mutter: Lässt sich nicht wirklich ausschliessen; kann sie bis (mindestens) zum 3. Geburtstag von Dir verlangen. Dein Problem: Sie arbeitet ja bereits wieder auf 60 Prozent. Wenn Du allerdings bei der Betreuungsfrage ein Fass aufmachst, weil das Kind auch mal bei seinen Grosseltern ist, kann sie sich das auch ganz schnell anders überlegen; entsprechend höher wird ihr BU-Anspruch.
- von einem Spiel namens "happy family" kann man Dir trotzdem nur abraten. Euer Kind würde sehr schnell merken, dass da ständig irgendwelche Dackel tieffliegen. De facto ist es auch für Dich alles andere als erstrebenswert, täglich neben einem Menschen zu leben, den Du eigentlich zum Teufel wünschst. Was hätte Euer Kind davon? Und um des schönen Scheins willen zu heiraten (was Deine Partnerin Dir vorgeschlagen hat) wäre unter diesen Voraussetzungen glatter emotionaler Selbstmord.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Lullaby
Ich kann dir nur Raten nicht heiraten.
Denk mal wenn du dann ein Haus baust und dann scheidung.
Die schulden die dann da sind.
Das Geld was dann kaputt gemacht wird.
Hast du in vergangenheit mit deiner Freundin über Kinder geredet habt??
Du hast Verantwortung stelle dich ihr.
Gruß Don
Hallo Lullaby,
willkommen hier.
(zu mir: 46 Jahre, 13 Jahre verh., geschieden seit 2006, 1 9-jährige Tochter)
Lasse Dich nicht erpressen (Heirat, Haus, 2. Kind, Schulden). Das sollte für Dich garnicht mehr in Betracht kommen, denn
Deine (Ex-) Partnerin hat Dich vor 2 extreme Entscheidungen gestellt, die meilenweit auseinander liegen. Beim 1. Durchlesen
hatte ich sofort den Eindruck: "Sie liebt ihn nicht". Sonst wären diese Wahlmöglichkeiten nie in Betracht gekommen.
Bitte kämpfe um das gemeinsame Sorgerecht. Du kannst damit nichts falsch machen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist
ebenfalls an das Sorgerecht gekoppelt (nach meiner Kenntnis). Was wäre, wenn Dein Kind plötzlich 500 km entfernt bei der
Mutter wohnt? Da sollest Du mitreden können, denn in Trennungen und der Zeit danach kommen Handlungen, die man niemals
für möglich gehalten hätte. Siehe auch "DEV", Film "Der entsorgte Vater".
Lasse Dich nicht zum Wochenend-Papa degradieren.
Die Mutter hat erwiesenermaßen mehr Macht als Du (selbst massiv erlebt).
Zum Betreuungs-Unterhalt kann ich nichts berichten, da ich selbst nicht betroffen bin.
Viel Glück!
schneckenpapa
merke: träume es, tue es, und du schaffst es!
Hallo,
betrachten wir mal ganz nüchtern Deine Situation. Deine holde Dame ist in Eurer Beziehung schon einen großen Schritt weiter als du und ein "Spiel auf Zeit" wird Dir nachhaltig nichts bringen.
So wie ich das sehe, ist Deine holde Ex schon in Richtung Trennung mit "Komfort" unterwegs und Sie weiß das auch. Jetzt versucht Sie noch Ihre Position luxuriöser zu gestallten. Sie wird sich in dieser Hinsicht sicherlich auch schon beraten lassen haben. (Finger weg von der Hochzeit)!!!
Realistisch für Dich wird es so aussehen, dass du zum Umgangsvater degradiert wirst mit alle 14 Tage Umgang. In den nächsten 2 Jahren wirst du dann auch noch zum BU verdonnert werden. Das ist aber ein absehbarer Zeitraum und von daher "verträglich"...über den KU brauchen wir ja nicht reden, das machen wir ja gerne 🙂
Ich möchte Dir empfehlen, dass du alle Deine wichtigen Papiere sicherst und auch Deine Konten ect.. Nicht das du eines Tages vor der verschlossenen Tür stehst und dann die Rennerei los geht. Pass auch auf, dass Sie Dir nicht mit dem Gewaltschutzparagraphen kommt. Dann kann es nämlich böse für Dich kommen. Vielleicht ist es sinnvoll für Euch, eine Trennung mit Hilfe eines Mediators zu gestallten. Dadurch habt Ihr dann beide die Möglichkeit die Trennung als Paar gut zu bewältigen aber auf der Elternebene in gleicher Augenhöhe zu bleiben.
Viel Glück
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin
Also ich würde das aussitzen nicht ganz von der Hand weisen.
Ein Spiel auf Zeit könnte dir einige taktische Vorteile bringen:
Wenn du bis zum 3. Geburtstag durchhältst, könnte sie kaum noch ihren Job hinschmeißen um statt dessen vollen Unterhalt zu verlangen.
Dann Unterhaltsforderungen abzuwehren ist deutlich einfacher, als diese erst wieder weg klagen zu müssen.
Genauso wäre es dann einfacher sofort zumindest den Regelumgang mit Übernachtung durchzusetzen.
Demgegenüber steht natürlich die Gefahr, dass sich euer Verhältnis bis dahin weiter verschlechtert und ihr euch die Augen aus kratzt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hmmmm,
Also ich würde das aussitzen nicht ganz von der Hand weisen.
Ein Spiel auf Zeit könnte dir einige taktische Vorteile bringen:
zwei Jahre Gefangener und Sklave ohne eigene Meinung; ständig gute Miene zum bösen Spiel machen; jeden Abend mit Magenschmerzen in ein Zuhause kommen, das keines ist; in die Kiste steigen mit einer Frau, die man nicht mehr liebt; am Ende noch ein zweites Kind auf Kiel legen - und das alles nur, damit die Ex keinen oder weniger Unterhalt kriegt?
Ich denke, das ist nur ein Spiel für ausgewiesene Masochisten...
Grüssles
Martin
(der keine Lebensjahre wegschmeissen würde, um Geld zu sparen, an dessen Besitz er hinterher auch keine Freude hat)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
es ist auch keine Empfehlung sondern nur der Hinweis auf diese Möglichkeit.
Abwägen und entscheiden muss er das natürlich selbst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
es ist auch keine Empfehlung sondern nur der Hinweis auf diese Möglichkeit.
das sowieso. Aber wenn, muss man es im Wissen tun, dass der andere aus einem solchen Deal das Maximum für sich herausziehen kann - und dass es trotzdem keine Möglichkeit gibt, die versprochenen Gegenleistungen einzufordern.
Am Ende hat man zwei oder mehr Lebensjahre, ein Magengeschwür, die Aufgabe der Selbstachtung und einen Haufen Kohle investiert - und steht genauso nass da (oder noch viel schlimmer) als hätte man gleich einen sauberen Schnitt gemacht. Zu so einem Deal würde ich persönlich nicht einmal jemandem raten, den ich NICHT leiden kann...
Grüssles
Martin
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Hallo zusammen,
bei mir wirds auch nicht langweilig. In letzter Zeit häuften sich die Seitenhiebe. Jetzt gibt es eine ganz neue Entwicklung.
Sie arbeitet wie beschrieben halbtags, ich Vollzeit. Unser Kind wurde während sie arbeitet, von ihren Eltern betreut. Die Eltern machten das wirklich gut, unternahmen auch viel mit der kleinen, kümmerten sich vorbildlich darum. Vor drei Wochen hat sich meine Freundin mit ihren Eltern jedoch verkracht aus einem nichtigen Grund. Wie schon angedeutet ist sie seit der Schwangerschaft ein komplett anderer Mensch, zornig, beleidigend, schreit wegen jeder Kleinigkeit nur noch rum. Ihre Aggression ist hauptsächlich gegen mich gerichtet, zunehmend aber auch gegen andere Mitmenschen (Freundinnen, jetzt Eltern).
Folge: sie hat sich seitdem bei den Eltern nicht mehr gemeldet und betreut das Kind jetzt ganz alleine. Sie ist deswegen seit drei Wochen krank geschrieben. Ich habe keine Ahnung wie es weitergehen wird und soll. Ich habe ihr klar gemacht, dass ich die Betreuung wie bisher möchte, gerade weil ihre Eltern das gut machen und ich auch ein gutes Verhältnis zu ihnen habe. Zudem möchte ich nicht die klassische Rollenverteilung, dass ich arbeite und sie zuhause die Mutti abgibt, das war auch so zwischen uns vereinbart und in ihrem Interesse. Leider reagiert sie überhaupt nicht darauf und macht ihr Ding ohne Rücksicht auf Verluste.
Wie seht ihr die Situtation?
Danke im voraus!
Gruß,
Lullaby
Moin Lullaby,
wie ich es sehe, steckt Ihr noch immer Eure Claims ab anstatt beide (!) nach vorn zu schauen und zu bereden, was für jeden von Euch sowie für Euer Kind das Beste ist.
Nachdem Du nicht schreibst, wie sich Eure Planungen (sinngemäss etwa "entweder wir heiraten, bauen ein Haus und kriegen noch ein zweites Kind - oder wir trennen uns") weiterentwickelt haben, ist guter Rat schwierig. Deine Noch-Partnerin hat jedenfalls wenig Veranlassung, Dinge so zu machen wie Du sie haben möchtest - warum sollte sie auch?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
ich war hier vorher schon einmal als „Lullaby“ angemeldet und brauche Ratschläge.
Nach über einem Jahr Kampf um unsere Beziehung, hat mir meine (Ex-)Freundin heute beim Frühstück gesagt wie es aus ihrer Sicht weitergeht wird:
- sie zieht nächsten Monat aus, sie hat schon einen neuen Mietvertrag unterschieben
- unser Kind nimmt sie selbstverständlich mit
- ich soll Unterhalt zahlen für sie (BU) und das Kind, BU: 400 Euro, Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
- sie war auch schon beim Anwalt
- Umgangsrecht für mich: alle 2 Wochen ein Wochenende.
Danach hat sie einen Koffer gepackt und ist mit dem Kind zu ihrem Vater gefahren um das Wochenende dort zu verbringen.
- wir haben GSR
- Kind ist 2,5 Jahre alt
- ich arbeite 80 %, sie 60 %, das Kind ist jeden vormittag in einer KITA, an den Tagen an denen wir beide arbeiten, ist es entweder bei ihrer Mutter oder bei meinen Eltern
- sie redet mit ihrer Mutter seit ca. 6 Monaten wegen einer Lappalie nichts mehr, Kommunikation läuft ausschließlich über mich
Kontakt zu ihr ist aktuell nicht mehr möglich, sie ist praktisch dran „Fakten“ zu schaffen. Ich war ebenfalls vor ca. 1 Jahr bei einer Familienanwältin um mich über Trennungsfolgen zu informieren. Dank dem Form hier und den TFAQ bin ich sehr vorsichtig geworden und weiss zum Glück wann der Umzug ungefähr stattfinden soll.
Ich habe ihr klargemacht, dass ich auf keinen Fall akzeptieren werde, dass sie unser Kind beim Auszug mitnimmt. Mein Standpunkt ist, dass sie auf jeden Fall gehen kann wann sie will, das Kind aber in der gewohnten Umgebung (unsere Wohnung) bleibt. Ich kann eine wasserfeste Betreuung auch dank meiner Teilzeitarbeit sicherstellen (vormittags KITA, nachmittags entweder Oma, meine Eltern oder ich). Anfang nächster Woche werde ich einen Termin bei der Anwältin machen.
Wie seht ihr das ganze? Wie sind die Chancen? Kann sie einfach mit dem Kind ausziehen ohne mit mir Absprachen über Umgang, Unterhalt usw. getroffen zu haben? Was wären die nächsten Schritte? Was gibt es noch zu beachten?
Grüße,
Lullaby1980
*zusammengeführt*
Älteren Account "Lullaby" gelöscht.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Lullaby
Wenn Du hier bereits mitliest etc., sollte Dir bekannt sein, dass bei all dem die Sorgerechtsregelung für das Kind notwendig ist zu erfahren. Und? Ohne GSR inkl. ABR stehst Du verloren da. Und selbst wenn, dann kommt es immer noch darauf an, wie es bisher geregelt war und Du bei Gleichheit der Voraussetzungen als Mann in Erklärungsnot bist. Also erzähle bitte etwas mehr um abschätzen zu können, was möglich wäre.
Gruss oldie
PS: Und warum benutzt Du einen neuen Account? Ist es zu mühsam, mal einen aus dem Moderatoren-Team um Reaktiviereum zu fragen, wenn Du schon alle Daten "vergessen" hast und selbst Deine frühere mail-Adresse nicht mehr kennst? Glaubst Du, mit solcher "Zuverlässigkeit" kann ein Kind grossgezogen werden? Sorry für meinen Zynismus, aber irgendwann ist diese "Beliebigkeit" sprich Austauschbarkeit ohne eigene Anstrengung, ähm, anstrengend.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ Oldie
Was meinst du mit Sorgerechtsregelung? Ich habe doch geschrieben, dass wir das GSR haben. Und nein es ist nicht nur die Vaterschaftsanerkennung. 😉 Welche wichtige Informationen habe ich vergessen? Wie geschrieben, morgens ist unser Kind in der KITA, mittags holt es entweder ihre Mutter, meine Eltern, meine Bald-Ex oder ich ab, je nachdem ob und wer von uns arbeitet.
Ich konnte mich mit alten Account nicht mehr anmelden, und ich wusste wenn ich ehrlich bin auch meine hier angegebene Email-Adresse nicht mehr. Tut mir leid und ich bitte aufrichtigst um Entschuldigung. Dass du von sowas auf eine mögliche Zuverlässigkeit ein Kind großzuziehen ableiten kannst finde ich bemerkenswert ! 😉
Grüße,
Lullaby
Hi
Ok, mein Fehler bei der GSR-Beurteilung. Du hast also uneingeschränktes GSR. Grundsätzlich könntest Du dann einem Auszug widersprechen und anschliessend zuschauen, wie sie dennoch mit Kind auszieht bzw. ausgezogen ist. Niemand von gesetzlicher Seite wird etwas dagegen tun oder anschliessend sagen "böses Mädchen". So sieht i.d.R. die Realität aus. Selbst eine poliz. Ummeldung ist für AE-KM meistens möglich.
Kannst Du etwas mehr sagen zu der von euch bisher getätigten Betreuung? Hierrüber und über das familiäre Umfeld wäre vielleicht was möglich. Da sie das Kind bereits "am Mann" hat ist es schwer bis unmöglich, etwas daran zu ändern. Eine zeitaufwendige, gerichtliche Erörterung könnte eine neue Regelung bringen, allerdings spielt dann widerum der Zeitmoment sprich Kontinuität eine Rolle. Welchen Draht hast Du zu ihrem Vater, wie verstehst Du Dich mit ihm?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
kein Problem, wir machen alle Fehler !
Unsere bisher getätigte Betreuung ist würde ich sagen ca. 60 % sie, 40 % ich. Die Eingewöhnung in der KITA haben wir 50:50 gemacht (sie 2 Wochen, ich 2 wochen). Sonntags z. b. unternehme ich nahezu immer den ganzen Tag was mit unserem Kind. Ist halt schwer messbar die Zeit. In die Turnstunde geht sie immer, da sie an dem Tag frei hat.
Mit ihrem Vater versteh ich mich gut, ich habe zu allen ein gutes Verhältnis. sie spricht z. B. wie gesagt mit ihrer Mutter siet Monaten kein Wort mehr und das wegen einer Lapalie! Ich klär dann das alles mit ihrer Mutter, wann und wer das Kind abholt, was es gegessen hat, ob es auf dem Topf war, ob es Medikamente braucht usw.
Wie geschrieben ich würde am Montag oder Dienstag zu meiner Anwältin gehen und alles vorbereiten wenn sie wirklich mit unserem Kind ausziehen will. Bei ihrem Vater ist sie jetzt nur vorübergehend laut ihrer Auskunft. Sie versteht sich auch nicht mit der LG vom Vater (Eltern sind geschieden). Soll ich ihrern Vater konatktieren?
Grüße,
Lullaby
Hallo zusammen,
anbei ein kurzes update der Situation:
In den letzten Tagen hatte ich sowohl ein Gespräch mit meiner LG und mit meinem Anwalt.
Gespräch mit ihr:
- sie zieht definitv zum 01.06. aus und will unser Kind mitnehmen. Mietvertrag ist unterschrieben, Küche und Möbel bestellt. Die neue Wohnung ist im gleichen Viertel, Kind geht weiter in die gleiche Kita
- sie akzeptiert, dass ich nicht nur WE-Vater sein will und weiss auch, dass unser Kind eine enge Verbindung zu mir hat und haben soll. Sie möchte mir ein umfangreiches Umgangsrecht einräumen. Kind soll jede Woche 2 Tage komplett bei mir sein (inkl. Übernachtung), z. b. jeden Sa 12:00 bis Mo 12:00
- Kind soll in ihrer neuen Wohnung gemeldet sein, da will sie nicht diskutieren ("das Kind gehört zur Mutter")
- Unterhalt laut DDT, Kindergeld würde geteilt werden, da ich ja auch Kosten habe beim Umgang
- auf BU verzichtet sie
Gespräch beim RA:
- KM ist nicht berechtigt gegen meine Willen mit Kind auszuziehen (wg. GSR)
- ich könnte schon jetzt (präventiv) beim Gericht einen Antrag auf vorläufige Festlegung des Wohnorts des Kindes am jetzigen Wohnort stellen (nicht bei mir, sondern in unserer jetztigen Wohnung, aus der sie ja ausziehen will)
- Chancen, dass ich das ABR bekomme, sieht er 50:50, es gibt einige Faktoren, die für mich sprechen (insbesondere: Teilzeit von mir, ich kann ein wasserdichtes Betreuungskonzept bieten, guter Draht zu ihrer Mutter, die das Kind 3 Tage pro Woche betreut und mit KM nicht mehr redet), ist eine Einzelfall-Entscheidung, hängt vom Richter ab
- Risiko für mich, wenn sie mit Kind auszieht und sie das ABR hat: sie könnte später weiter weg ziehen, z. B. wenn eine neue Beziehung kommt. Oder sie könnte nach der Trennung einen Anwalt nehmen und BU fordern und ggf. klagen
Ich habe jetzt im Prinzip 2 Möglichkeiten:
1. Sie mit Kind ausziehen lassen, sie mündlich vereinbarten Sachen schriftlich fixieren und hoffen dass es gut geht. Im Moment ist unser Verhältnis gut.
2. Über Anwalt den Eil-Antrag stellen und es das Gericht regeln lassen. Das würde unser Vehältnis jedoch belasten, wenn sie Recht bekommt dann wird es wahrscheinlich bitter für mich.
Was meint ihr mit euren Erfahrungen zu der Entwicklung und zu den 2 Möglichkeiten? Wäre ein Termin beim JA hilfreich mit der Bitte um Vermittlung?
Abschließend noch: das Forum hier und die TFAQ sind Gold wert und haben mir undenkbar viel gebracht. Danke an alle hier!
Grüße,
Lullaby1980
Servus Lullaby,
Dein Anwalt hat mit seinen Vermutungen recht.
Seine Einschätzung Deiner Chancen auf das ABR mit 50:50 halte ich aber schon für sehr optimistisch.
Da brauchst Du sicherlich schon einen sehr aufgeschlossenen Richter auf der Schwarzkittelbank.
Ich würde mir gut überlegen, den Gerichtsweg zu bestreiten, solange mit der KM ein vernünftiges Gespräch möglich ist.
Vielleicht kann man mit ihr über Themen wie mögliche Umzüge weiter weg usw. ohne Not mal sprechen und hierbei ein paar deutliche Anmerkungen dazu machen?
Gleiches gilt für mögliche BU-Klagen usw.
Fühl ihr mal auf den Zahn, und entscheide dann über ein mögliches weiteres vorgehen.
Allerdings! Viel Zeit dafür bleibt Dir nicht....
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Sie möchte mir ein umfangreiches Umgangsrecht einräumen. Kind soll jede Woche 2 Tage komplett bei mir sein (inkl. Übernachtung), z. b. jeden Sa 12:00 bis Mo 12:00
Wie geht das? Geht das Kind nicht in den Kindergarten?
Dann ist es doch ab ca. 8 Uhr außer Haus??
(Wenn das als deine Zeit gilt, dann hat mein Ex wahrscheinlich auch jeden Tag über die Schulzeit die Kinder, und deckt damit seine Pflicht ausreichend ab. -Kleiner Scherz...)
- KM ist nicht berechtigt gegen meine Willen mit Kind auszuziehen (wg. GSR)
Hm, das ist so, aber was bringt es? Ohne Streit sicher nicht durchsetzbar.
- Risiko für mich, wenn sie mit Kind auszieht und sie das ABR hat: sie könnte später weiter weg ziehen, z. B. wenn eine neue Beziehung kommt. Oder sie könnte nach der Trennung einen Anwalt nehmen und BU fordern und ggf. klagen
Ja, das ist ja das blöde:
Ich habe jetzt im Prinzip 2 Möglichkeiten:
1. Sie mit Kind ausziehen lassen, sie mündlich vereinbarten Sachen schriftlich fixieren und hoffen dass es gut geht. Im Moment ist unser Verhältnis gut.
2. Über Anwalt den Eil-Antrag stellen und es das Gericht regeln lassen. Das würde unser Vehältnis jedoch belasten, wenn sie Recht bekommt dann wird es wahrscheinlich bitter für mich.
Entweder du lässt sie ziehen, und hast es freiwillig getan.
Oder du brichst einen "Streit" vom Zaun, und bist auch dran Schuld.
Die Mehrheit würde wohl zur gerichtsfreien Variante raten.
Ich würde und habe auch alles bislang ohne Richter geschafft. Außer der Scheidungsanhörung selbst. Allerdings gibt´s auch wenig, worauf bei uns beide Anspruch erheben, die Kinder mag der KV/mein Ex nicht so häufig sehen. Alle strittigen Punkte lassen sich hier sowieso in keinster Weise mit irgendeinem Verfahren zufriedenstellend lösen, so dass ich meist die friedliche Straße des Verzichts gehe. (Die Pässe mal ausgenommen. 🙂 )
JA: Wird hier kritisch gesehen, und ich habe keine persönliche Erfahrung.
LG und: peace! mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉