Trennung, Leben im ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennung, Leben im gemeinsamen Haus, Sorge ums Kind. Brauche Hilfe!!!

Seite 2 / 3
 
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Wohnwert wird bei Unterhaltszahlungen (KU und auch Trennungsunterhalt) berücksichtigt, wenn Du im eigenen Eigentum wohnst und deshalb eine Mietersparnis hast. In der Trennungszeit muss dabei nicht der volle objektive Wohnwert angesetzt werden, außerdem kann Zins und Tilgung gegengerechnet werden.  
Danach wird der objektive Wohnwert = Wert des Hauses, wenn Du es vermieten würdest auf Dein Einkommen aufgeschlagen. Gegenrechnen kannst Du dann nur noch die Zinsen, die Tilgung könnte als Altersvorsorge zumindest zum Teil berücksichtigt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2019 13:53
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

OK super, danke schon einmal.
Aber die Notarkosten richten sich nach dem "vollen" Immobilienwert?!?!
Also die ca. 500.000€
Habe auch irgendwo gelesen, dass dies nur "hälftig" berechnet wird, da die halbe Immobilie mir ja eh schon gehört.

Was sagst Du dazu?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2019 13:55
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

OK super, danke schon einmal.
Aber die Notarkosten richten sich nach dem "vollen" Immobilienwert?!?!
Also die ca. 500.000€
Habe auch irgendwo gelesen, dass dies nur "hälftig" berechnet wird, da die halbe Immobilie mir ja eh schon gehört.

Was sagst Du dazu?

Danke

Keiner eine Idee/Ahnung?!?

DANKE!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2019 11:18
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Und noch etwas: Sollte ich jetzt darauf "drängen", dass die Scheidefolgevereinbarung möglichst schnell "unter Dach und Fach" und zum Notar kommt oder eher die nächsten Monate "gucken wie es sich entwickelt" und dann eher zum Sommer hin?!?

Danke nochmals für Eure tolle Unterstützung!

VG
Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2019 11:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Keiner eine Idee/Ahnung?!?

Ich bin mir nicht sicher ... aber ich denke, dass es immer nach dem zu beurkundenen Wert geht, also damit nur um den Betrag des Eigentumanteils der Ex.

Und noch etwas: Sollte ich jetzt darauf "drängen", dass die Scheidefolgevereinbarung möglichst schnell "unter Dach und Fach" und zum Notar kommt oder eher die nächsten Monate "gucken wie es sich entwickelt" und dann eher zum Sommer hin?!

Das mag jeder selber bewerten. Scheidung wird ja eher erst nach dem Trennungsjahr möglich sein. Daher gehe ich einfach davon aus, dass es schon fast bis Sommer dauern wird, bis alles zu Papier gebracht ist und "unterschriftsreif" ist.
Aber ich meine, je schneller alles klar ist, um so besser ist es für die Ausgestaltung der restlichen 15 Jahre mit dem gemeinsamen Kind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2019 13:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu

Aber ich meine, je schneller alles klar ist, um so besser ist es für die Ausgestaltung der restlichen 15 Jahre mit dem gemeinsamen Kind.

Offensichtlich könnt Ihr beide noch vernünftig miteinander reden, insofern solltet Ihr das in diesem Zustand auch hinkriegen, ich würde also die Gunst der Stunde nutzen.
Ich würde das Ganze auf jeden Fall wegen "unparteiisch" von Anfang an über einen Notar -und nicht über einen Anwalt- machen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2019 14:36
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Danke Euch (einmal wieder) bis hierher.

Habt Ihr einen Vorschlag, wie und wann auf die Bank zugehen soll?
Ich fange ja im Februar (ich weiß, schlechtes Timing) einen neuen JOb an und bin in Probezeit bis Ende Juli.
Sollte ich daher lieber bis August warten und die Bank dann fragen, ob die 50% Anteil von meiner Frau auf mich überschrieben werden können (die Bank muss ja da zustimmen) oder sollte ich das jetzt schon tun (um frühzeitig zu klären, ob ich das Haus seitens der Bank überhaupt behalten darf) und ehrlich alle Karten auf den Tisch legen und fragen, ob die Bank sich nach bestandener Probezeit auf eine Umschreibung einließe?

Und 2. Frage: Kann man den Trennungsunterhalt nun rechtswirksam in einer Scheidefolgevereinbarung (notariell beurkundet) nun ausschließen (meine Frau würde verzichten) oder nicht. Ich lesen viel, dass man diese gar nicht ausschließen kann!

Danke!

VG
FLo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2019 10:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1585c.html>" § 1585c </a>
"Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. .... "

kann auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden, es kann aber durchaus Probleme geben, wenn Ämter (z.B. bei H4) involviert sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2019 10:59
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1585c.html>" § 1585c </a>
"Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. .... "

kann auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden, es kann aber durchaus Probleme geben, wenn Ämter (z.B. bei H4) involviert sind.

VG Susi

Hi Susi,

danke, aber meine Frage bezog sich auf den Trennungsunterhalt und nicht auf den nachehelichen! Bei dem ist mit der Sachverhalt soweit klar, glaube ich. 😉
Sie möchte verzichten, "darf" es aber rechtlich nicht, soweit ich es verstanden habe. Mache sagen aber auch, dass man auf Trennungsunterhalt verzichten kann. So ganz klar ist mir das eben leider nicht.

Und weiß jemand was wegen der Sache mit jetzt zur Bank gehen oder erst nach meiner Probezeit (siehe vorherigen Beitrag von mir)?

Danke Euch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2019 11:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Sie möchte verzichten, "darf" es aber rechtlich nicht, soweit ich es verstanden habe. Mache sagen aber auch, dass man auf Trennungsunterhalt verzichten kann. So ganz klar ist mir das eben leider nicht.

Ich denke, Du verwechselst KindesUnterhalt und TrennungsUnterhalt; auf KU darf genaugenommen nicht verzichtet werden; wenn aber nicht gefordert wird, kräht auch kein Hahn danach, solange nicht öffentliche Töpfe beansprucht werden.
Wenn Dein Nochfrau auf TU verzichten will, kann sie das machen (eben auch solange sie nicht Leistungen  aus öffentlichen Töpfen beansprucht).

Was die Bank anbelangt: es hängt ganz von Deinem Verhältnis zum dortigen Sachbearbeiter ab; eine konkrete Antwort wird Dir hier wahrscheinlich niemand geben können.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2019 13:32




(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Servus!Ich denke, Du verwechselst KindesUnterhalt und TrennungsUnterhalt; auf KU darf genaugenommen nicht verzichtet werden; wenn aber nicht gefordert wird, kräht auch kein Hahn danach, solange nicht öffentliche Töpfe beansprucht werden.
Wenn Dein Nochfrau auf TU verzichten will, kann sie das machen (eben auch solange sie nicht Leistungen  aus öffentlichen Töpfen beansprucht).

Grüßung
Marco

Hi Marco,
ich habe vorhin eine telefonische Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. SIe bestätigete mir, dass man auf TU nicht verzichten kann! SIe veredient 1500 und durch KU und Kindergeld hat sie ca. 2200€ netto. Sie wird also keine statlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
Verstehe das mit dem TU trotzdem nicht so richtig, das "Internet" im Großen sowie die Anwältin am Telefon sagen eben, dass nicht darauf verzichtet werden kann (rein juristisch). Du, wie auch viele andere, sagen, dass es geht. Weiß nicht weiter und was nun richtig ist. :-/

Danke Dir!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2019 13:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, Du meinstest TU, aber TU ist keine Scheidungsfolge sondern ist vor der Scheidung zu zahlen, ab der Scheidung geht es immer um nachehelichen Unterhalt.

Nein, auf TU kann nicht verzichtet werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1614.html>§" 1614 BGB</a>), wenn ihr euch aber einigt, dass keiner zu zahlen ist, dann wird es auch keiner erzwingen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2019 13:44
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Edit: Ich hatte Susi´sAntwort gesehen, lasse meine Antwort aber trotzdem so stehen

Moin,

wenn ihr euch einigt, keiner darüber hinaus Forderungen stellt und auch nicht öffentliche Töpfe beansprucht werden (siehe @82Marco), wer soll dann irgendwas "einklagen" oder sagen "ihr müsst das aber so machen"?

Meine Ex und ich haben den Unterhalt kids und für sie (nach einem Erstgespräch beim Mediator) über jetzt mittlerweile rund 13 Jahre selbst geregelt (d.h. in Abstimmung angepasst, auch mal nach unten). Bei der Scheidung (die war vor ca. 8 Jahren meine ich) hat die Richterin lediglich mal nachgefragt (aus Interesse nehme ich an, weil es war nichts darüber beantragt oder auch nur geschrieben), ob wir da ne Regelung haben (ja).

Allerdings musste Ex eben nie öffentliche Gelder in Anspruch nehmen.

Also, es mag sein, dass formal TU gezahlt werden muss, aber wenn man sich so einigt (und sich auch dran hält), fragt Niemand danach, ob denn einer gezahlt wird.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2019 13:53
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Super danke Euch! Das hilft mir sehr viel weiter! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2019 14:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wichtig ist dabei auch zu wissen, dass niemals rückwirkend gefordert werden kann.
Das heißt, wenn Deine Ex im November auf die Idee kommt, doch Trennungsunterhalt zu fordern, und dies nachweislich im November tut, dann wäre (wenn denn einer zustünde) erst ab November zu zahlen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2019 15:42
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Nochmals vielen Dank Kasper, das beruhigt!

________________________________
Mod: Vollquoting gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2019 15:50
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich war in einer sehr ähnlichen Situation wie du. Wenn es für dich noch aktuell sein sollte, schreib mich mal an.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2019 17:03
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Ich war in einer sehr ähnlichen Situation wie du. Wenn es für dich noch aktuell sein sollte, schreib mich mal an.

Jo, ja. Danke. Habe immer noch „das Problem“.
Wusste nicht, wie ich dich „privat“ anschreiben kann.:-(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2019 19:19
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich hab dir mal ne private Nachricht geschickt.

Falls nicht schon geklärt: ich würde auf keinen Fall aus dem Haus ausziehen, solange die Betreuung nicht in deinem Sinn geklärt ist. Wenn sie das will, lass sie, aber ohne Kinder. Das sie dir erweiterten Umgang anbietet liegt einfach daran, dass sie mehr Unterhalt haben will. Es ist aber auch klar, dass das Wechselmodell in eurer Einkommenssituation sehr teuer werden wird. Geh davon aus, dass du auch dort wahrscheinlich nahezu den Unterhalt nach DDorfer Tabelle wirst zahlen müssen, weil sie wenig verdient.

Die Sache mit dem Haus ist quatsch. Das macht keine Bank mit, solange das Haus nicht abbezahlt ist. Du wirst aus Sicht der Bank keine 2000€ abzahlen können, wenn du noch Unterhalt für ein Kind zahlst. Verkauf es, du hast nur ein Kind, dafür brauchst du kein Haus. Geh auch davon aus, dass du einen Wohnvorteil hast, wenn du in dem Haus bleibst, was deinen Unterhalt nach DD Tabelle erhöht.
Auf Trennungsunterhalt könnt ihr nicht verzichten, aber ist deine letzte Baustelle. Wenn sie es fordert: ausrechnen und zahlen. Der ist befristet auf 12 Monate und dann ist Schluss. Meine hat keinen gefordert, weil ich das Haus alleine bezahlt habe, sonst hätte sie sich, trotz Wohnvorteil, daran beteiligen müssen.
Der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist ja schonmal gut, dann gibt es da keine Sorgen drum.

Such dir eine Trennungsberatung bei einem sozialen Träger und mach einen Termin für euch beide. Die werden sie dann einladen. Erkläre, dass du unbedingt weiter für deinen Sohn da sein willst und bereit bist in die Nähe deiner Frau zu ziehen, damit euer Sohn nicht weit pendeln muss. Ihr müsst nicht wöchentlich wechseln, dafür ist euer Sohn zu klein. Wir wechseln innerhalb des Tages, sie hat die Kinder nachmittags, ich Abends. Ihr könnt aber auch alle 2 Tage wechseln oder so. Anders als das Jugendamt sind die freien Stellen neutral. Meiner Frau haben die klar gemacht, dass man mit der Verweigerung für das Wechselmodell, wenn die Eltern noch miteinander reden können, gegen das Kindeswohl aggiert. Mein Kleinster ist 2, in der KiTa haben die erst 1 Jahr nach unserer Trennung davon erfahren und keinem ist was aufgefallen.

Erklär ihr mal, wie ihre beruflichen Perspektiven aussehen, wenn sie allein erziehend ist. Teilzeit die nächsten 10-15 Jahre. Dann gibt es keine tolle Rente. Erklär ihr auch, dass sie mehr arbeiten kann, wenn du mehr betreust. Die KiTa mag zwar 450€ im Wechselmodell kosten, aber dein Haftungsanteil beträgt dann mehr als 70%, also müsste sie davon nur 135€ bezahlen. Gleiches gilt für alle Fixkosten.

Ich habe meiner erzählt, was die strittigen Scheidungen im Freundeskreis gekostet haben. 70 TEUR sind da keine Seltenheit. Und ich habe hinterhergeschoben, dass ich für meine Kinder da sein will und zwar nicht nur am WE. Zusammen mit der Trennungsberatung, hat das geklappt. Die sagten ihr auch, dass sie keine Gründe sehen würden, warum wir ein Wechselmodell nicht durchführen könnten. Altersgründe gäbe es da nicht, euer Kleiner ist 3, meiner war damals gerade 1 Jahr als geworden. Die werden ihr auch erklären, was es mit dem Kind macht, wenn Papa nur noch alle 2 Wochenenden da ist. Im Sinne deines Kindes solltest du dich darauf nicht einlassen. Wenn meine Ex die Kinder jetzt mal über mehr als einen Tag hat, weil Ferien sind und sie es nicht anders geplant bekommt, sagt sie selbst, dass es oft Stress gibt, weil eines der Kinder nach Papa fragt. Ginge aber sicher in beide Richtungen. Kinder brauchen beide Eltern. Wenn sie das nicht glaubt, frag sie doch mal, wie sie es fände, wenn du vorschlagen würdest, dass sie auszieht und die Kinder dann alle 2 Wochenenden besucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2019 10:16
(@inselreif)
Moderator

Verkauf es, du hast nur ein Kind, dafür brauchst du kein Haus.

Da muss die Ex mitspielen. Wie steht sie dazu?

Auf Trennungsunterhalt könnt ihr nicht verzichten,

Auf Trennungsunterhalt kann sie problemlos verzichten, indem sie keinen fordert. Das wirkt allerdings nicht für die Zukunft und ist daher in gewisser Weise riskant.

Der ist befristet auf 12 Monate und dann ist Schluss.

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bis zur Rechtskraft der Scheidung. Nach 12 Monaten können sich allerdings die Berechnungsgrundlagen ändern.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2019 12:15




Seite 2 / 3