Hallo liebes Forum,
leider stehen wir kurz vor der Trennung und wollte einige Fragen los werden.
Sind seit 3 Jahren verheiratet und haben 3 gemeinsame Kinder.
Zwillinge (6 Jahre) und einen Jungen 2 Jahre alt.
Vor 2 Jahren kaufte ich eine Eigentumswohnung und stehe alleine im Grundbuch. Sprich, alles auf meinem Namen.
Hallo liebes Forum,
leider stehen wir kurz vor der Trennung und wollte einige Fragen los werden und hoffe auf ein paar Antworten.
Sind seit 3 Jahren verheiratet und haben 3 gemeinsame Kinder.
Zwillinge (6 Jahre) und einen Jungen 2 Jahre alt.
Vor 2 Jahren kaufte ich eine Eigentumswohnung und stehe alleine im Grundbuch. Sprich, alles auf meinem Namen.
Meine 1. Frage:
Da sie ohne Job ist, würde sie vom Amt eine Whg.bezahlt bekommen+Kaution, ggfls.Ausstattung?
2. Frage:
Muss sie trotzdessen Unterhalt bezahlen?
Nicht, dass ich es verlange, da sie ohnehin nicht viel besitzt.
3. Frage:
Die Kinder haben je 2 Sparbücher bei der Sparkasse.
Hat sie ohne meine Erlaubnis Zugriff auf das Geld, zumal sie bei der Volksbank ist?
4. Frage:
Mal angenommen, sie bleibt mit den Kids in meiner Eigentumswhg.und ich suche mir eine Bleibe.
Dürfte ich Miete kassieren oder ginge das nicht?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
P.S.Sorry für die vorrige Mail
Hallo,
die erste Frage wäre bei wem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben.
Trotzdem ist es so, dass sie für KU leistungsunfähig ist und Du deshalb für den KU aufkommen müsstest. Sollte dann noch mehr als 1200 Euro verfügbar sein, dann hat Deine Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt und zwar 3/7 (genaueres steht in den Unterhaltsleilinien des zuständigen OLG) des Familieneinkommens (also Deines Einkommens minus KU zu).
Da das jüngste Kind noch nicht 3 ist muss sie überhaupt nicht arbeiten und im Trennungsjahr sowieso nicht. Danach kann eine angemessene Erwerbstätigkeit erwartet werden.
Die Wohnung gehört Dir, im Trennungsjahr kannst Du wenn die KM und Kinder dort wohnen nur eine Nutzungsentschädigung erwarten, danach wäre ein regulärer Mietvertrag möglich.
Bevor Deine Frau H4 bekommt wird geprüft inwieweit andere Unterhaltsansprüche bestehen und diese gehen dann auf das Amt über.
D.h. Deine Frau bekommt H4 und Du eine Aufforderung zur Offenlegung Deines Einkommens und einen Bescheid, was Du zahlen musst.
Vermutlich bist Du berufstätig und sie zu Hause, daraus könnte sich wegen des Kontinuitätsprinzips ergeben, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei Deiner Frau haben. Zumindest kann ich mir schwer vorstellen, dass sie auf diese Einnahmequelle so einfach verzichtet.
VG Susi
Hi,
danke für die Antwort.
Habe vergessen zu erwähnen, dass sie ausziehen wird und mir die Kinder überlässt.
Meine Fragen sind bei ihrem Weggang bezogen.
Möchten die Betreuung gemeinsam übernehmen. Hauptwohnsitz wäre bei mir.
Gruß
Moin,
Habe vergessen zu erwähnen, dass sie ausziehen wird und mir die Kinder überlässt.
Meine Fragen sind bei ihrem Weggang bezogen.
So wesentliche Infos nachzuschieben weckt nicht gerade Vertrauen in Deine Angaben.
Aber ich meine, was willst Du eigentlich lesen?
Natürlich steht dem BET Unterhalt für die Kinder zu. Ob der UET diesen auch zahlen kann steht auf einem anderen Blatt...
Und warum sollte das Amt ihr denn eine Whg ausstatten? Vermutlich gehört ihr doch im Zuge der Scheidung der halbe Hausrat?
Aber auch sonst gibst Du uns sehr widersprüchliche Angaben: Sie "überlässt " Dir die Kinder oder ihr wollte die "Betreuung gemeinsam übernehmen"? Letzteres wäre in Richtung WM - also sehr vorbildlich. Egal wie genau ihr die Betreuung aufteilt, wie wäre es wenn kein Unterhalt fließt?
Und "ist sie nun ohne Job" oder "ist sie bei der Volksbank"? Und was was hat dies mit den Sparbüchern bei der Sparkasse zu tun? Für den Zugriff auf die Konten der Kinder sind beide GSR-Inhaber notwendig. Also alles safe für die Kids.
Fragende Grüße, toto
Moin Toni,
willkommen hier.
Ganz ehrlich? Sobald Deine Frau Spitz gekriegt hat, dass Kinder die beste Einkommensquelle der Welt sind, wird sie diese garantiert nicht bei Dir lassen. Schmink Dir das bitte ab.
Stell Dich darauf ein, Unterhalt zu zahlen für die Kids (gem. Düsseldorfer Tabelle) und Trennungsunterhalt für Deine Ex bis zur Scheidung. Geht Deine Frau zum Amt, wird das Amt einspringen und die Forderungen bei Dir eintreiben.
Sinn macht für Euch ein Wechselmodell. Du wirst aber Deine volle Kraft dafür verwenden müssen, den Unterhalt aufzubringen. Mit Stunden reduzieren oder ähnlichem wirst Du nicht durchkommen.
Wenn Deine DEF vernünftig ist, geht zum Notar und lasst eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen. Damit kann man alles einvernehmlich klären (Was passiert mit der ETW als Ehewohung, wo sollen die Kinder leben, wie hoch soll der Unterhalt sein). Wenn ihr in dieser Phase jetzt anfangt mit Anwälten aufeinander los zu gehen, könnt ihr mehrere tausend Euro der Scheidungsindustrie in den Rachen werfen.
Wenn ihr Euch noch dieses Jahr trennt, hast Du zum 01.01.17 Deine Steuerklasse umzustellen. Auf Klasse 1. Verlust für Dich : Mehrere hundert Euro netto, falls Du derzeit in Klasse 3 bist. Gruß Ingo