Soderle Trennungsja...
 
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Soderle Trennungsjahr ist fast umd und Scheidungsantrag kann gestellt werden

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

endlich ist es soweit, Trennungsjahr ist fast um und habe den ersten Entwurf des Scheidungsantrags vorliegen. Gibt es etwas allgemeines zu beachten, wenn man den Scheidungsantrag stellt ?

Vielen Dank

lg Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2010 22:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Michael!

Gibt es etwas allgemeines zu beachten, wenn man den Scheidungsantrag stellt ?

Eigentlich nicht, Antrag stellen und ferddsch!
Solltet ihr euch beispielsweise einig darüber sein, dass kein Versorgungsausgleich stattfinden soll, kann dies im Antrag mit aufgenommen werden, um das Ganze etwas zu beschleunigen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 16:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie 82Marco schon sagt, ohne Versorgungsausgleich usw. geht es schneller. Die Frage ist auch noch,
was mit Hausrat passiert.

Wenn ihr darüber auch streitet, musst du genau auflisten, was wann gekauft wurde, Anschaffungspreis,
Zeitwert usw...

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 16:28
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank,

eigentlich hat sie ja meinen gesamten Hausstand mitgenommen. aber darum zu streiten lohnt sich eh nicht, da eh nur der Zeitwert zählt und alles was älter als 2-3 Jahre ist, ist dann eh wertlos.

Einig sind wir uns natürlich über nichts 🙁

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2010 01:29
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Michael,

Gibt es etwas allgemeines zu beachten, wenn man den Scheidungsantrag stellt ?

ja, du musst den Antrag lesen und verstehen  :puzz:.

Im Ernst, mit den von dir genannten Informationen kann man keine konkrete Hilfestellung geben. Allgemein ist es so, dass nur der Versorgungsausgleich "von Amts wegen" geregelt wird; alles andere (neben der Scheidung) nur auf Antrag. Da wir nicht wissen was im Scheidungsantrag steht, können wir nur in die (beschlagene) Glaskugel schauen, um dir zu helfen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2010 03:25
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Info. Es soll nur der Versorgungsausgleich geregelt werden.

Danke

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2010 23:12