Scheidungsverzögeru...
 
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Scheidungsverzögerung

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 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo,

mein Trennungsjahr ist in gut zwei Monaten vorüber und ich möchte baldmöglichst die Scheidung einreichen und auch durchziehen. Mein Anwalt meinte, es wäre nun der frühest mögliche Zeitpunkt.

Ex meint, sie wolle sich nicht scheiden lassen - sie hat mich zwar wegen einem Neuen verlassen, da es dort aber immer wider krieselt und ich eine glückliche Beziehung führe, kann das natürlich nicht angehen....Sie will alles versuchen, um mich hinzuhalten.

Was hat sie für Möglichkeiten und was muss ich beachten, um die Scheidung trotzdem baldmöglichst durchzubringen?

Bisher wurde ich teilweise ausbezahlt (es steht aber noch ein größerer Betrag aus) und das Haus müsste an sie überschrieben werden (Grundbuch), die Schulden "gehören" ihr bereits...

Schönen Abend
ToPS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2010 21:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

es gibt einige Möglichkeiten, eine Scheidung hinauszuzögern. Die effektivste liegt im Bereich des Versorgungsausgleichs, wenn der Verzögerer seine Unterlagen nicht beibringt. Da kann zwar irgendwann mal ein Ordnungsgeld verhängt werden, aber das dauert erfahrungsgemäss (solltest Du einen höheren Rentenanspruch haben als Deine DEF, kann sie ihren eigenen Rentenanspruch durch Verzögerungstaktik meines Wissens sogar noch erhöhen.)

Gleiches gilt für jeden anderen Sachverhalt, den man nachträglich noch einbringen kann (Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Hausrat etc.) Als Immobilienbesitzerin dürfte Deine DEF allerdings vermutlich keine VKH bekommen; insofern werden solche Verzögerungsspiele für sie vor allem eines: Teuer.

Mit dem Haus wird es sicher einen Notarvertrag geben; der wirkt unabhängig davon, ob die Scheidung bereits vollzogen wurde oder nicht. Von daher also keine Gefahr.

Im Übrigen finde ich es irgendwie knuffig, sich einen neuen Partner zu suchen und den "alten" sicherheitshalber gleichzeitig noch ein wenig warmhalten zu wollen. Da muss man erst einmal drauf kommen. Aber die Kirschen in Nachbars Garten sind bekanntlich immer grösser, schöner und süsser als die eigenen - früher schon und jetzt auch wieder...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 22:05
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo brille007,

es gibts also schon mannigfaltige Möglichkeiten. Bin ja gespannt, was sie auffahren wird.

Für das Haus gab es bisher nur eine Übernahme der Schulden durch meine Frau. Ihr neuer ist übrigends mit ner Bürgschaft eingesprungen, sonst hätte die Bank nicht mitgemacht....

Beim Notar wurde bisher noch nichts unterschrieben...das Haus gehört also auch noch mir zur Hälfte.

Sie erzählt mir zwar, sie bekomme PKH, jedoch kann ich mir das auch nicht ganz vorstellen. Das Haus ist zwar noch recht hoch verschuldet, aber als Immobilienbesitzer müsste das Vermögen doch erstmal umgesetzt werden, oder?

Tja, die Aktion startet sie nur aus Neid, da sie nicht das bekommen hat, was sie sich von der Trennung erhofft hat. Gleichzeitig muss sie zuschauen, wie der scheinbar absolut Beziehungsunfähige Ex nun aufblüht...blöd aber auch 😉

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2010 23:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus ToPS,

PKH (jetzt übrigens VKH) habe ich damals als Immobilienbesitzer auch bekommen. Der Grund lag in den Schulden, die auf der Immobilie lasten und den damit verbundenen Zahlungen für zins und Tilgung.
Meine PKH habe ich allerdings mit monatlichen Raten wieder abstottern dürfen. Wie es bei meiner Ex war, weiß ich nicht.

Bin mir jetzt auch nicht mehr sicher, wie es mit den Rentenpunkten aussah. Ob die in der "ungeschiedenen" Zeit noch anwachsen? Oder ob mit dem festgestellten Endzeitpunkt der Ehe (= Scheidungsantrag?) hier Ende ist.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2010 11:32
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs gilt als Stichtag das Ende der Ehezeit. Dieser Stichtag ist immer der letzte Tag des Monats der vor der Zustellung des Scheidungsantrags an den/die AntragsgegnerIN liegt.

Beispiel:
Zustellung des Scheidungsantrags am 1. Juni
Ehezeit endet am 31. Mai
Zustellung des Scheidungsantrags am 30. Juni
Ehezeit endet am 31. Mai

Entgeltpunkte die für die Rentenanwartschaft nach dem Stichtag erarbeitet werden, werden beim Versorgungsausgleich nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, dass nach dem Stichtag noch rückwirkend Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, die in die Ehezeit fallen.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2010 11:45
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo ToPS,

vorweg; ich wünsche dir eine schnelle (schmerzlose Scheidung).
Für mich hab ich das auch gewünscht. Scheidungsantrag wurde zwei Monate vor ablauf TJ eingereicht.
Das ist jetzt ein Jahr her. Scheidungstermin immernoch nicht bekannt.

Woran liegts? Meine zukünftige EX schludert mit dem Versorgungsausgleich. Da ich die ganze Zeit Trennungsunterhalt
gezahlt habe, hat mich das zur Weisglut getrieben. Jetzt stelle ich die Zahlungen ein, auf anraten meines
Anwaltes. Vielleicht kommt sie jetzt in die Puschen.

Zahlst du denn TU? Wenn nicht, kannst du dich noch relativ entspannt zurücklehnen und bloss nicht ihr sagen, wie dich alles nervt.. dann hat
sie ja ihr Ziel erreicht.

Viel Erfolg.
Charlie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 16:09
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo Charlie1967,

ich habe nun gestern meinem Anwalt bestätigt, dass er die Scheidung einreichen soll. Er meinte auch, dass sie durch irgendwelche schwindligen Anträge (die aber Geld kosten) und auch wie du beschreibst den VA mich noch ärgern kann.

Wie "schludert" denn deine Ex mit dem VA? Einfach nicht abgeben, oder? Bin ja gespannt, was da noch auf mich zukommt....

TU bezahle ich momentan nicht. Sie will mich zwar vor Gericht zerren, aber ich weigere mich nach wie vor ihr etwas zu bezahlen. Sie hat mir Hörner aufgesetzt und dafür zahle ich freiwillig keine Belohnung....

Sie unterstellt mir ja, dass ich meine Freundin sofort heiraten werde, wenn wir geschieden sind...und das muss sie verhindern. Naja, wenn sie meint. Ohne Trauschein kann man(n) auch glücklich sein, 😉 Nur sie schafft es weder mit noch ohne - einfach nur Beziehungsunfähig...

Grüssilies
ToPS

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Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 22:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

TU bezahle ich momentan nicht. Sie will mich zwar vor Gericht zerren, aber ich weigere mich nach wie vor ihr etwas zu bezahlen. Sie hat mir Hörner aufgesetzt und dafür zahle ich freiwillig keine Belohnung....

persönliches Gerechtigkeitsempfinden hilft Dir da nicht weiter; die einzig entscheidende Frage ist: Gibt es zum Thema TU eine gerichtliche Vereinbarung, eine richterliche Anordnung, eine Vereinbarung zwischen den Anwälten o. ä.? Nur wenn das NICHT der Fall ist, kannst Du Dich zurücklehnen und nichts bezahlen; ansonsten besteht der TU-Anspruch bis zur Scheidung (um dann evtl. durch einen EU-Anspruch abgelöst zu werden). Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle, sondern nur die Bedürftigkeit und die eheliche Rollenverteilung.

Das soll Dich natürlich nicht hindern, im Rahmen der psychologischen Kriegsführung die Frage "wollen wir die Gründe für das Scheitern unserer Ehe wirklich vor wildfremden Leuten erörtern?" in den Raum zu stellen, wenn Deine DEF Dir mit einem TU-Verfahren droht. Du kannst dafür zur Bekräftigung auch gerne einen Ausdruck des >>>§ 1579 BGB<<< auf den Küchentisch legen, nachdem Du Absatz 7 rot markiert hast. Dieser § kommt in der Praxis zwar nur recht selten zur Anwendung (einfacher Ehebruch reicht dafür nicht aus) - aber das wiederum musst Du ihr ja nicht unbedingt sagen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 01:11
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo brille007,

ich weiß schon, dass ich mich hier auf etwas dünnem Eis bewege.

Ich habe das ganze bereits hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-19321.html näher erörtert. Dabei kommt auch Abs. 2 des §1579 zu tragen, da meiner Meinung nach durch die Bürgschaft ihres Neuen (über gut 150.000 € !!!) schon eine verfestigte (und auch eben finanziell verflochtene) eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht.  Darüber wird aber denke ich ein Richter urteilen müssen....aber das ist ja ein ganz anderes Thema....

Grüssilies
ToPS

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Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 11:22
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi, melde mich mit kurzer Verzögerung.

Wie "schludert" denn deine Ex mit dem VA? Einfach nicht abgeben, oder? Bin ja gespannt, was da noch auf mich zukommt....

Wie ich sie nach 10 Jahren Ehe kenne, hat sie ihre Sachen a) nicht beieinander und b) kein wirkliches Interesse etwas einzureichen
und c) wenn sie was abgibt dann was falsches oder nur die Hälfte.

In der letzten Kopie, eines Schreibens an sie, war eigentlich noch alles offen. Also diese Zeiträume, die man ja nachweisen muss.

Daher.. ich warte noch immer geduldig. Seit heute noch geduldiger, da ich die TU Zahlungen nach fast 2 Jahren eingestellt habe.

Charlie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 12:09




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also wenn sie über den VA versucht die Scheidung zu verzögern, dann würde ich etwas dreckige Wäsche waschen und dem Gericht die vermutete Ursache für die Unfähigkeit, einen Fragebogen innerhalb von drei Wochen auszufüllen, einfach mal mitteilen und sofortige Zwangsgeldandrohung anregen sowie Abtrennung des VA-Verfahrens bei weiterer Verzögerung beantragen. Das Gericht dürfte nach Versäumen der 2. Frist vermutlich mitspielen.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 12:52
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe nun mitte letzter Woche den Scheidungsantrag einreichen lassen, jetzt wirds "ernst"  😉

@Charlie1967

Wie ich sie nach 10 Jahren Ehe kenne, hat sie ihre Sachen a) nicht beieinander und b) kein wirkliches Interesse etwas einzureichen
und c) wenn sie was abgibt dann was falsches oder nur die Hälfte.

Das hört sich ja an, als ob du von meiner Ex schreiben würdest. Da bin ich ja mal gespannt....

Ich werd jedenfalls wie es Krishna vorgeschlagen hat verfahren. Nach der zweiten Verzögerung werd ich ihr an den Karren fahren.
Ich versteh das ganze Theater sowieso nicht. Die Frauen bekommen ja durch den VA etwas gutgeschrieben. Wenn sie nun nicht fähig sind, die Unterlagen binnen der Frist abzuliefern, scheint das Interesse ja nicht sonderlich hoch zu sein. Wäre dann der VA nicht evtl. sogar verwirkt? Wer nicht will, der hat schon....

Da mein Exilein angeblich eine gaaaanz ausgebuffte Anwältin hat, bin ich ja gespannt, was sie sonst für Geschütze auffährt....eigendlich mit dem Neuen ..., mich aber bei der Stange halten....schon bisserl pervers.

Grüssilies
ToPS

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Themenstarter Geschrieben : 03.06.2010 11:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Frauen bekommen ja durch den VA etwas gutgeschrieben. Wenn sie nun nicht fähig sind, die Unterlagen binnen der Frist abzuliefern, scheint das Interesse ja nicht sonderlich hoch zu sein. Wäre dann der VA nicht evtl. sogar verwirkt?

nein, im Gegenteil: Mit jedem Monat, den die Ehe länger dauert, steigt ihr Ausgleichsanspruch gegen Dich. Zwar nicht um einen Riesenbetrag, aber es läppert sich. Wenn jemand nach der Devise lebt "ich nehme ALLES mit, was ich irgendwie kriegen kann", macht das durchaus Sinn.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 03.06.2010 13:19
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo brille007,

nach dem Beitrag von Comet dachte ich, daß es keine Rolle mehr spielt....

Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs gilt als Stichtag das Ende der Ehezeit. Dieser Stichtag ist immer der letzte Tag des Monats der vor der Zustellung des Scheidungsantrags an den/die AntragsgegnerIN liegt.

Beispiel:
Zustellung des Scheidungsantrags am 1. Juni
Ehezeit endet am 31. Mai
Zustellung des Scheidungsantrags am 30. Juni
Ehezeit endet am 31. Mai

Entgeltpunkte die für die Rentenanwartschaft nach dem Stichtag erarbeitet werden, werden beim Versorgungsausgleich nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, dass nach dem Stichtag noch rückwirkend Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, die in die Ehezeit fallen.

Bin jetzt bisserl verwirrt...

Grüssslies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2010 14:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

nach dem Beitrag von Comet dachte ich, daß es keine Rolle mehr spielt....Bin jetzt bisserl verwirrt...

naja, Du hast ja gerade mal letzte Woche den Scheidungsantrag eingereicht; davon weiss Deine Ex vermutlich noch gar nichts. Das könnte der Grund sein, warum sie bisher auf Zeit gespielt hat. Auch Anwälte raten da gerne dazu; langwierige Scheidungen können ein gutes Geschäft sein, sofern sie nicht auf VKH abgerechnet werden.

Gut möglich, dass sie mit der Zustellung des Antrags jetzt in die Puschen kommt - sofern sie nicht noch ein paar andere Ziele verfolgt. Komischerweise liegt manchen Menschen eine Menge daran, mit dem ungeliebten Ex-Partner auch nach der Trennung noch möglichst lange verheiratet zu bleiben und in dessen Leben präsent zu sein. Meine Ex beispielsweise brauchte 3,5 Jahre von der Trennung bis zur Scheidung - obwohl die Trennung von ihr ausging. Und in dieser Zeit hat sie NICHTS ausgelassen, was sie anwaltlich/gerichtlich geregelt haben wollte. Selbst die Uralt-Autos, die wir am Tag unserer Eheschliessung hatten (und die bei der Scheidung 18 Jahre später längst verkauft und vermutlich verschrottet waren), sollten nachträglich per Wertgutachten ins Anfangsvermögen eingestellt werden.

Ja, irgendwie hing sie sehr an mir. Oder besser: An den Versprechungen ihres Umfeldes, wieviel Geld aus mir herauszuholen sei... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 03.06.2010 14:48
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

gestern wurde mir von Exilein mitgeteilt, daß sie den Scheidungsantrag zugestellt bekommen hat. Den könne ich mir in den A.... schieben - um ihrer Aufforderung nachzukommen wollte sie ihn mir aber auch nicht aushändigen 😉

Sie verkündete vor ihrem Neuen, sie wolle sich nicht von mir scheiden lassen....ich werde sie noch ne ganze Weile an der Backe haben....naja, seis drum.

Was habt ihr für Erfahrungen bzgl. der Möglichkeiten, sie zur Überzeugung kommen zu lassen, besser doch von mir geschieden zu werden....ihr wisst schon, was ich meine....

Ich dachte bereits daran, von ihr Miete für meine Haushälfte zu verlangen (die Schulden gehören allerdings bereits ihr alleine - Grundbuch wurde noch nicht umgeschrieben)....

Grüssilies
ToPS

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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2010 10:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ToPS,

ach, den Schwung wird sie von ganz allein bekommen. In Kürze bekommt sie Post von der DRV Bund, damit der Versorgungsausgleich gemacht werden kann. Wenn sie diese Anfragen ignoriert, wird sie erinnert und bekommt irgendwann eine Zwangsgeldandrohung. Spätestens dann sollte sie wohl handeln.

Das ist für ihren Neuen ja bestimmt auch ganz toll, wenn sie sich nicht scheiden lassen will. Da wäre ich als Neuer gleich doppelt gewarnt, einmal aus beziehungstechnischer Sicht und einmal zu sehen, wie das geliebte Mädel sich wandelt, wenn so eine Beziehung scheitert. *grusel*

Bekommt sie Unterhalt? Habs überflogen aber nicht gefunden. Da könnte man sicher auch die Daumenschrauben anziehen. Wenn sie nix bekommt und nicht zustimmt, kann die Ehe erst drei Jahre nach erfolgter Trennung geschieden werden, auch ohne ihre Zustimmung (übrigens: Bei mir sind die drei Jahre schon seit 6 Monaten rum und ich bin immer noch nicht geschieden, TROTZ Zustimmung... *grummel*)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2010 10:42
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

über den sich entwickelnden Schwung bin ich ja mal gespannt.

Der Neue ist meiner Meinung nach eh bisserl... die springt mit dem um wie mit mir in früheren Zeiten. Wir waren aber verheiratet und haben drei Kids....das bindet ihn nicht an sie, aber mei - ich war lange genug der blöde, jetzt ist halt ein anderer dran 😉

Nein, TU bekommt sie noch nicht. Ich weigere mich, da sie die Ehe zum scheitern gebracht hat, der Neue bei ihr wohnt (so mehr oder weniger) und die Hausfinanzierung mit einer Bürgschaft (150.000€) mit übernommen hat. Ausserdem kommen von ihrer Anwältin nur völlig überzogene Forderungen. Da wird wohl demnächst ein Richter drüber entscheiden müssen.

Das ist ja übel, warum dauert das so lange? Gericht überlastet, oder? Das könnt mir auch noch passieren. Naja, schau mer mal, was so passiert....

lg
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2010 11:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

na indem man die Beantwortung der DRV Bund jedes Mal bis zur Zwangsgeldandrohung zieht und das Gericht sich durch die Anträge vom Anwalt (Abtrennung Versorgungsausgleich wegen s. o.) nicht vom Skatspielen abhalten lässt (wie schrieb mein Anwalt kürzlich: "Wenn sich das Gericht bequemt, einen Termin anzuberaumen, werde ich mich unverzüglich wieder melden...")

LG LBM (bei der ersten Scheidung dauerte es vom Antrag bis zum Termin 11 Monate!)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2010 11:28
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bisher hat sich meine zukünftige Ex nicht weiter geäussert, ob und wie sie die Scheidung verzögern möchte.

Um etwas druck aufzubauen, dachte ich daran eine Nutzungsentschädigung  für meine Haushälfte zu erheben. Ist das in meinem Fall überhaupt möglich?
Wie weiter oben bereits beschrieben bin ich bereits von Bankseite aus der Haftung entlassen (Exilein hat den Kredit, der Neue eine Bürgschaft übernommen...). Im Grundbuch stehe ich nach wie vor als hälftiger Eigentümer :rofl2:.
Ist es möglich (wäre ganz schön pervers), von jemandem Miete zu verlangen, der bereits für das Haus bezahlt, jedoch nicht der alleinige Eigentümer ist?
Mein Anwalt und ein bekannter Anwalt behaupten es wäre möglich....

Ich könnte parallel dazu in Ausicht stellen, bei schneller, problemloser Scheidungsabwicklung entsprechend die Übertragung des Hauses per Grundbuch einzuleiten.

Was habt ihr noch für Ideen, sie davon zu überzeugen, der Scheidung ohne gezicke zuzustimmen?

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2010 23:29




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