Hallo!
Leider finde ich keinen passenden Mustertext für eine brauchbare Scheidungsfolgenvereinbarung!
Könnt ihr mir mit links oder Tipps helfen? Bitte kurzfristig, ich möchte jetzt endlich Bewegung in die Sache bekommen!
Herzlichen Dank!
Viele Grüße - roro
Moin Roro,
nutz doch mal die Suchfunktion - es wurden hier schon manch gute Vereinbarung ausgearbeitet.
Da jede Vereinbarung aber Einzelfallbezogen ist, würde ich Dir immer die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für FamRecht und einem Notar empfehlen. So stimmen sich die zwei Juristen untereinander ab und Du bringst den Anpassungsbedarf (der bei jeder Vereinbarung besteht) mit ein. Ist zwar etwas teurer so, aber sinnvoll. Gruß INgo
Hallo Roro,
was muss denn alles rein? Kinder, Haus, Versorgungsausgleich? Ich habe ein Exemplar, dass die Anwältin meines Ex gemacht hat, da geht's aber nur um ein Haus, und die ist nicht empfehlenswert (außer Du willst jemanden übers Ohr hauen). Dann habe ich mir noch selbst eine "gebastelt", ist nicht so professionell aber alles drin, was mir wichtig ist. Da habe ich gemixt aus einer Vorlage im Internet und einer Vorlage, die ich hier erhalten habe.
LG,
Widder27
Hallo!
Danke schon mal für eure Antworten!
Rein muss alles außer der Immobilie (habe die Haushälfte bereits an sie ausgezahlt), also Versorgungsausgleich, UH für meine beiden Kids und meine Ex,....
Falls ihr hier keine Ausarbeitungen öffentlich verbreiten wollt, ist ja viell. jmd. so nett und sendet etwas als private Nachricht (rod@gmx.de)
Das Ganze soll übrigens nur als Grundlage dienen.....wird dann natürlich vom Notar oder RA geprüft!! Ich möchte nur möglichst viel Hausaufgaben schon im Vorfeld erledigen...Geld und Zeit sparen!
Was haltet ihr von der Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Mediator (nicht unbedingt RA und Mediator in Personalunion!)? Viell. über Profamilia. Parisozial oder so ähnlich...
Gruß roro
Da wir deine Vorstellungen nicht kennen ist das etwas schwierig.
Vielleicht schreibst du mal, was du gerne drin haben möchtest und wir feilen dann an den Feinheiten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Geregelt werden muss:
Versorgungsausgleich, nachehelicher UH (auslaufend, Kinder sind 11+14, können von MO-DO bis 15.30h in der Schule bleiben...!), Kindes-UH, Umgangsrecht (soll so bleiben, Kids zu knapp 50% bei mir), Verzicht auf Zugewinnausgleich (mit Hausauszahlung erledigt), Regelung von Sonderbedarf (Klassenfahrten, Geburtstage, Konfirmation).....ich denke das war's.....habe aber bestimmt noch etwas vergessen 😉
Beste Grüße - roro
Moin Roro,
nur mal aus meiner persönlichen Erfahrung: Das was Du jetzt in 2-3 Sätzen hier als "Wunsch" formuliert hast, ist in der Realität ein Beratungsleistung von mehreren Sitzung bei RA und vielen, vielen Nachjustierungen mit dem RA in telefonischen Beratungen. Dazu muss und sollte der Notar als Spezialist für Vereinbarungen über das Ganze schauen, denn nur der Notar ist unabhänig (denn das Ganze soll ja auch Deiner Exe "schmecken").
Allein schon das Thema Versorgungsausgleich ist aufwendig. Was wilslt Du dort erreichen? Du hast heute die Möglichkeit den Versorgungsausgleich komplett zu streichen. Dafür musst Du aber meistens eine Gegenleistung in anderer Form (Geld, Haus) in die Geschichte einbringen. Das Ganze unterliegt auch der Kontrolle des FamGericht, also mit "mal eben" ist es da nicht getan.
Wie und wann soll der nachehliche Unterhalt auslaufen? Soll eine zeitliche Befristung eingebaut werden (z.B. 2 Jahre oder soll der Zahlbetrag absinken)? All das musst Du (und auch Deine Exe) nach der Beratung miteinander durchprüfen.
Der Zugewinnausgleich ist mit nichten erledigt. Dieser ist er dann erledigt wenn im notariellen Vertrag auf den Zugewinnausglich verzichtet wird und Gütertrennung beschlossen wird.
Dieses "Klein, Klein" (wie Sonderbedarf) hat aus meiner Erfahrung in Scheidungsfolgevereinbarungen nichts zu suchen, da es auch nicht zu detailliert werden darf.
Du sparst aus meiner Sicht gerade an der falschen Ecke, wenn Du bzgl. solch wichtiger Punkte an einem RA sparen willst. Gruß Ingo
Hallo Ingo!
Nur damit es nicht mißverstanden wird. Ich möchte nur (wie in Antwort #3 bereits geschrieben) möglichst viel vorab mit meiner Ex regeln, um dann für den Gang zum RA gut vorbereitet zu sein.
Natürlich werden wir dann modifizieren müssen......aber eine grundsätzliche Einigung scheint gerade möglich. Sicherlich ist es richtig, dass gerade beim Thema Versorgungsausgleich der größte Beratungsbedarf besteht.
Wir versuchen jetzt halt die Scheidung einvernehmlich über die Bühne zu bekommen.
Ich hoffe meine Gedanken dazu sind nicht allesamt falsch.
Danke für eure Antworten!
Gruß roro
Deine Gedanken sind nicht falsch.
Sie sind nichts sagend.
"Ich habe Hunger. Was kannst du mir empfehlen?"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo!
Das ist der Ansatz den ich meiner Ex jetzt zusende. Ich hoffe es fehlen keine wesentlichen Punkte:
Nachehelicher UH für dich: Zahlung in 2013: wie bisher 500 €; Zahlung in 2014: 1. Halbjahr 300 €; 2. Halbjahr 200 €; ab 2015: keine UH-Zahlungen mehr an dich. Alle Zahlungen unabhängig von deiner Beschäftigungssituation.
UH für die Kids: Zahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle, jeweils nach der aktuellen Fassung (Berücksichtigung der Preissteigerungen), Eingruppierung in Einkommensgruppe 5 (wie von RA xy am 07.02.11 und von RA xx am 16.02.11 ermittelt). Eine neue kostspielige UH-Berechnung wird nicht nötig, da beide RA die gleiche Gruppe ermittelt hatten, die Differenz lag nur in der Auffassung der zu leistenden Zahlungen an dich.
Kindergeld: weiterhin in vollem Umfang an dich.
Kinderbetreuung: Die Betreuung erfolgt hälftig. Wir führen unser Modell weiter fort, allerdings kommen die Kinder innerhalb des 14 Tagesrhytmus eine Übernachtung mehr zu mir als bisher, dann haben wir eine genaue 50%-Verteilung. Weitere Anträge zum Umgangsrecht werden nicht ans Gericht gestellt.
Sonderbedarf: Ich beteilige mich zu 50% an Klassenfahrten und Konfirmationskosten.
Zugewinnausgleich: Wir verzichten beide auf gegenseitige Ansprüche. Hausratsteilung und die Immobilie werden nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens, da längst erledigt.
Scheidungkosten: Beratungs-, RA- und Gerichtskosten im Rahmen der Scheidung werden zur Häfte geteilt.
Versorgungsausgleich: Der Betrag wird vom Familiengericht nach Vorlage der relevanten Rentenauskünfte ermittelt und festgesetzt.
Die Scheidung wird einvernehmlich abgewickelt.
Sie will die Scheidung auf jeden Fall bei ihrem RA abwickeln. Ich werde dem nur zustimmen, wenn wir uns über alle Punkte bei einem Mediator oder bei einer anderen neutralen Stelle einig werden. Da soll alles in die richtige Form gebracht werden und ergänzt werden, um dann von ihrem RA lediglich die Abwicklung durchführen zu lassen.
Holzweg....oder stimmt die Richtung?
Gruß - roro
Hallo!
Wichtige Frage: Wie lange wahrt ihr verheiratet? Arbeitet deine DEF?
Hallo!
Das ist der Ansatz den ich meiner Ex jetzt zusende. Ich hoffe es fehlen keine wesentlichen Punkte:Nachehelicher UH für dich: Zahlung in 2013: wie bisher 500 €; Zahlung in 2014: 1. Halbjahr 300 €; 2. Halbjahr 200 €; ab 2015: keine UH-Zahlungen mehr an dich. Alle Zahlungen unabhängig von deiner Beschäftigungssituation.
Das funktioniert nur dann, wenn deiner DEF nicht einfällt das sie ja doch nicht arbeiten kann/will und sie dann bei der Arge Aufschlägt. Spätestens dann bis du wieder mit UH-Zahlungen im Boot.
UH für die Kids: Zahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle, jeweils nach der aktuellen Fassung (Berücksichtigung der Preissteigerungen), Eingruppierung in Einkommensgruppe 5 (wie von RA xy am 07.02.11 und von RA xx am 16.02.11 ermittelt). Eine neue kostspielige UH-Berechnung wird nicht nötig, da beide RA die gleiche Gruppe ermittelt hatten, die Differenz lag nur in der Auffassung der zu leistenden Zahlungen an dich.
Kindergeld: weiterhin in vollem Umfang an dich.
... welches aber zu 50% dir zustünde, und enstsprechend ein Zahlungen des KU reduziert werden.
Kinderbetreuung: Die Betreuung erfolgt hälftig. Wir führen unser Modell weiter fort, allerdings kommen die Kinder innerhalb des 14 Tagesrhytmus eine Übernachtung mehr zu mir als bisher, dann haben wir eine genaue 50%-Verteilung. Weitere Anträge zum Umgangsrecht werden nicht ans Gericht gestellt.
Hm - der Gegenanwalt wird einen Teufel tun hier zu manifestieren das die Betreuung 50/50 erfolgt, denn daraus könntest du wiederum einen Wegfall das Anspruches auf KU ableiten.
Sonderbedarf: Ich beteilige mich zu 50% an Klassenfahrten und Konfirmationskosten.
Ist beides kein Sonderbedarf sondern im KU bereits enthalten.
Zugewinnausgleich: Wir verzichten beide auf gegenseitige Ansprüche. Hausratsteilung und die Immobilie werden nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens, da längst erledigt.
Scheidungkosten: Beratungs-, RA- und Gerichtskosten im Rahmen der Scheidung werden zur Häfte geteilt.
Versorgungsausgleich: Der Betrag wird vom Familiengericht nach Vorlage der relevanten Rentenauskünfte ermittelt und festgesetzt.Die Scheidung wird einvernehmlich abgewickelt.
Den Satz kann man sich direkt sparen. Auch mit dieser Vereinbarung kann sie niemand daran hindern ihre Meinung zu ändern - oder auch du deine.
Sie will die Scheidung auf jeden Fall bei ihrem RA abwickeln. Ich werde dem nur zustimmen, wenn wir uns über alle Punkte bei einem Mediator oder bei einer anderen neutralen Stelle einig werden. Da soll alles in die richtige Form gebracht werden und ergänzt werden, um dann von ihrem RA lediglich die Abwicklung durchführen zu lassen.
Nun, spätestens hier würde ich hellhörig werden. Das bedeutet "Ihr" Anwalt kann jederzeit im Verfahren einen beliebigen Antrag einbringen, ohne das du einen Gegenantrag stellen könntest.
Ganz grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt das Scheidungsfolgevereinbarungen mindestens weit überschätz - wenn nicht gar völlig unnütz - sind.
Das Problem ist hierbei leider das die Justiz dazu neigt, Passagen die deine DEF im Nachhinein doch nicht mag als "Unangemessen benachteiligend, somit sittenwiedrig und ungültig" deklarieren. Dies könnte ich mir insbesondere im Bereich des Nachehelichen Unterhaltes sehr gut vorstellen.
Anders herum sind die Passagen bei denen du Zugeständnisse gemacht hast, konkret der vermeindliche "Sonderbedarf" sowie das verschenken deines Kindergeldanteiles grundsätzlich gültig, da du ja bei Unterschrift genau wußtest WAS du da zusagst.
Gruß
Habakuk
Moin Habakuk,
Ganz grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt das Scheidungsfolgevereinbarungen mindestens weit überschätz - wenn nicht gar völlig unnütz - sind.
Dem schließe ich mich ausdrücklich nicht an. Eine vernünftige Scheidungsfolgenvereinbarung bietet beiden Parteien Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Kosten, die durch eine gerichtliche Auseinandersetzung entstehen würden.
Das Problem ist hierbei leider das die Justiz dazu neigt, Passagen die deine DEF im Nachhinein doch nicht mag als "Unangemessen benachteiligend, somit sittenwiedrig und ungültig" deklarieren. Dies könnte ich mir insbesondere im Bereich des Nachehelichen Unterhaltes sehr gut vorstellen.
Das mag dann richtig sein, wenn der nacheheliche Unterhalt komplett ausgeschlossen wurde und dadurch einen Vertrag zu Lasten Dritter darstellt.
Anders herum sind die Passagen bei denen du Zugeständnisse gemacht hast, konkret der vermeindliche "Sonderbedarf" sowie das verschenken deines Kindergeldanteiles grundsätzlich gültig, da du ja bei Unterschrift genau wußtest WAS du da zusagst.
Soweit eine Passage der SFV gegen die Sach- und Rechtslage verstößt, kann diese im Nachhinein gerichtlich überprüft und als nichtig erklärt werden. Der Notar wird darauf hinweisen und entsprechende Formulierungen in den Vertrag mit aufnehmen. In jedem Fall darf eine "Salvatorische Klausel" nicht fehlen.
Gruß
Brainstormer
Der BGH hat salvatorische Klauseln in Eheverträgen grundsätzlich für unwirksam erklärt.
Gefällt dem Richter irgendein Detail nicht, kann er den ganzen Vertrag, oder beliebige Teile für ungültig erklären.
Ob er das tut, ist eine andere Frage aber Rechtssicherheit gibt es dadurch aber nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
deshalb schrieb ich ja auch "vernünftige Scheidungsfolgenvereinbarung".
Der Vertrag sollte natürlich schon so ausgestaltet sein, dass eine Partei nicht ausnahmslos benachteiligt wird. Unterhalt und Versorgungsausgleich auszuschließen, wäre tatsächlich keine gute Idee.
Gruß
Brainstormer