Das Beamtendeutsch mal wieder....
als nach dem die Berechnung des Versorgungsausgleichs nun eine halbe Ewigkeit gedauert hat., steht im Schreiben vom Gericht
"Nach den jetzt vorliegenden Ausgkünften wäre der Versorgunsausgleich wegen der unterschiedlichen West-/Ostanwartschaften im Ergebnis auszusetzten.......
....zu überdenken, ob die Parteien gegebenenfalls auf die Durchführung des Versorgunsausgleiches im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleiches verzichten wollen, so dass jeder seine eigenen Anrechte für sich behält"
Bitte wer erklärt mir das mal?
Danke im Voraus.
Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.
Winston Churchhill
Moin,
na die fragen euch einfach, ob ich auf den Ausgleich der während der Rentenanwartschaft gesammelten Entgeltpunkte verzichten wollt und jeder das behält, was er selbst erwirtschaftet hat. Das sollte unter dem Strich heißen, dass eure Ansprüche halbwegs gleichwertig sein sollten.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke dir. Also wenn wir dem beide zustimmen, gibts schlichtweg ne Scheidung ohne Versorgungsausgleich und fertig ist?
Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.
Winston Churchhill
Ja, so verstehe ich das.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
die vergleichende Bewertung von Rentenanwartschaften aus Einkommen in den NBL und ABL hatte der Gesetzgeber schon vor fünf Jahren nicht in ein Gesetz einzubringen vermocht - es sollte (eigentlich) bis Ende 2007 erfolgt sein. Zwischenzeitlich scheint es die Hoffnung zu geben, dass es nur noch wenige Scheidungen mit dieser Konstellation gibt und die werden schlichtweg durch Verzicht oder 1:1-Stellung der Einkommen resp Rentenpunkte abgefackelt.
Ob der Verzicht für dich günstig ist, musst du selbst ergründen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo withoutmykids,
so verstehe ich das auch: der Versorgungsausgleich wird nicht ausgesetzt sprich aufgeschoben, sondern jeder behält seine Ansprüche selbst.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
hallo ginnie, hallo deep thougt,
nach näheren erkundigungen, bei der deutschen rentenversicherung und er österreichischen pensionsversicherung hat sich jetzt herausgestellt. dass ein verzicht für mich die bessere wahl ist.
vielen dank für die zusätzlichen infos.
gruß withoutmykids.
Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.
Winston Churchhill