Scheidungsfolgenver...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Scheidungsfolgenvereinbarung: Notar in diesem Fall erforderlich?

 
(@momento)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

Lausebackesmama hat auf die Definition der Scheidungsfolgenvereinbarung hingewiesen. Ich habe dazu einige Fragen, bei denen ich Euch um Hilfe bitte. Im nächsten Monat ist mein Trennungsjahr rum. Meine Frau und ich haben alle wesentlichen Punkte der Scheidung (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Kinder, etc.) schon geklärt. Ich würde jetzt die Scheidung gern mit nur einem Anwalt durchziehen wollen. Dazu brauche ich wohl eine Scheidungsfolgenvereinbarung, da bei einem protokollierten gerichtlichen Vergleich beide Seiten anwaltlich vertreten sein müssen, was zu doppelten Kosten führt. Richtig?

Eine solche Vereinbarung muss nur dann notariell beurkundet werden, wenn

a) der Versorgungsausgleich gemäß § 1587 BGB ausgeschlossen bzw. verändert wird. Was genau ist mit Änderung gemeint? Wir wollen nur die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs, der vom Gericht wohl angestossen wird, ausgleichen. Die betriebliche und private Altersvorsorge soll herausgenommen werden, weil wir hier beide ähnliche Ansprüche haben und keine Unterschiede im Rahmen der Scheidung ausgleichen wollen. Gilt das dann als Änderung oder geht das auch ohne Notar?

b) der Zugewinnausgleich gemäß § 1378 Abs. 3 BGB geregelt wird.
Wir haben den Zugewinn schon privat geregelt und alles Vermögen hälftig aufgeteilt. Geht es dann ohne Notar?

Ich stehe halt jetzt am Anfang der Bürokratie für die Scheidung und mir ist noch nicht so ganz klar, wie die beste Vorgehensweise ist. Kennt jemand einen guten Anwalt in Berlin, den er (per pm) empfehlen kann?

Viele Grüße,
Momento


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 15:40
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Momento,

durch Nichtberücksichtigung der betrieblichen und privaten Rentenversicherungen weicht ihr von den Vorgaben des § 1587 BGB und dies muss natürlich als Änderung gelten.

Ich halte es auch für sinnvoll, notariell festzuhalten, dass der Zugewinn bereits einvernehmlich geregelt ist und keine weiteren Forderungen mehr gestellt werden können. Dazu müsst ihr ja keine Einzelheiten nennen, falls wirklich alles geklärt und aufgeteilt ist.

Ein Notarvertrag ist auch deshalb sinnvoll, um spätere Begehrlichkeiten auszuschließen und dich vor Nachforderungen zu schützen.

Schließt einen Notarvertrag ab, auch wenn er ein paar hundert Euro kostet, Das sollte es dir/euch Wert sein.

Grüße Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 17:22
(@mcdreamy)
Schon was gesagt Registriert

Ein Notar ist absolut nicht nötig.
Wenn ein Vertrag oder Vereinbarung von beiden Parteien annerkannt wird, kann man diese Scheidungsfolgevereinbarung auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens verlesen lassen.
Damit ist sie vor Gericht protokolliert und rechtskräftig und sie wird Bestandteil des Scheidungsurteils.
Das reicht sogar für den Nachweis einer Eigentumsübertragung (z.B. Haus oder Grundstück) aus.
Es ist in jedem Fall wesentlich preisgünstiger als der Notar, weil das Gericht für diese Protokollierung nur eine geringe Gebühr ansetzt.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 19:37
(@traumtochter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich persönlich kann nur zu einer notariellen Beurkundung raten.
Ganz kurz als Zusammenfassung meine Geschichte:

* Februar 09: Einigung in allen Punkten, mit RAen, notarielle Beurkundung
* April 09: Meine Frau fällt in ein tiefes Loch (nicht Geld, sondern moralisch) und wird parallel von Umfeld mit "guten Tipps" versorgt
* Mai - Okt 09: Eine neue RAin möchte Vertrag anfechten (wg. "konnte Konsequenzen nicht absehen" "unter Druck unterschrieben" blabla"). Ganz grosses Theater. Insgesamt 14 Briefe und viel Wind.
* Dez 09: Der alte Vertrag gilt unverändert. Kein Komma wurde geändert.

Die beurkundende Notarin hat meine Frau damals über Konsequenzen des Vertrages aufgeklärt, eine (angebliche) Unzurechnungsfähigkeit hätte ihr auffallen müssen. Die gegnerische Anwältin hätte den sog. "Streitfall" erklären müssen, die Notarin hätte dann auch (im eigenen Interesse) für den Vertrag gekämpft. Ansonsten wäre die Notarin mir gegenüber schadensersatzpflichtig. Denn ich muss mich auf die notarielle Beurkundung verlassen können.

Ohne notarielle Beurkundung wären wir jetzt sicher im Kriegszustand, da alles (auch Sorgerecht, Vermögen, Unterhalt usw) neu diskutiert werden müsste. Inzwischen verstehen meine Ex und ich uns wieder gut, sie hat es selber aus dem Loch heraus geschafft (was mich freut, sie ist schliesslich auch die Mutter meiner Tochter).

Persönliche Summary vor diesem Hintergrund: Hier besser nicht sparen, sie es als Versicherungsprämie.

Viel Glück, Traumtochter-Vater


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 18:26