Scheidung und das l...
 
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Scheidung und das liebe Geld

 
(@l2dax)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,
mein erster Beitrag und ich hoffe er ist im richtigen Forum.

Ich versuch mal kurz meine Situation zu schildern und dann habe ich ein paar Fragen.

Bin kurz vor 29 und war von 2008 bis dieses Jahr März verheiratet. Wir haben zwei Kinder (4,5 Jahre und 3 Jahre).
Nach der Trennung letztes Jahr Juni war meine Ex gleich wieder schwanger von einem anderen und das Kind wurde letzten Monat geboren.
Ich lebe momentan im Haus bei meinen Eltern in einem Zimmer.
So, nun ist es so das ich ein Nettogehalt von durchschnittlich 1600€. Davon bezahle ich 482€ Unterhalt, 200€ Kredit aus der Ehe, 160€ Autofinanzierung und diverse andere Kosten die meine Ex nicht übernehmen wollte. Da sie ja nicht gearbeitet hat wurden alle Verträge auf mich abgeschlossen, Handy, Telefon, Internet, Versicherungen etc.
Beispielsweise Internet, kann ich hier nicht nutzten da ein Vertrag besteht und Ex will ihn nicht übernehmen sondern lieben einen neuen machen (einfach nur um mir eine reinzudrücken).
Das bedeutet ich hab Verträge die noch bis zu einem Jahr laufen bis sie beendet sind, alle Kosten die in der Ehe bestanden habe ich also jetzt immer noch.
Wie bitte macht ihr das? Nachdem ich alles gezahlt habe bleiben mir noch 400€ im Monat. Davon muss ich Tanken, Essen etc.
Jetzt kam noch die Rechnung der Scheidung mit 1500€ und das Jobcenter will gezahlte Leistungen an meine Ex, in Höhe von fast 2000€ von mir zurück.
Wie soll man sowas bewältigen?
Ich hab alle Kosten und sie muss rein gar nichts bezahlen...Scheidung? Nein sie arbeitet nicht, musste nur die Anfahrtskosten ihrer Anwältin bezahlen usw.
Ich weiß nicht wie ich da jetzt rauskommen soll bzw wie soll ich in absehbarer Zeit ein normales Leben führen?
Habe eine neue Freundin und natürlich hat man auch Pläne mit zusammenziehen etc.
Was passiert wenn ich mit neuer Freundin ein Kind bekomme?
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich ? Zb. Wohngeld.
Ich hoffe die Informationen reichen fürs erste mal das ihr mir ein paar Tipps geben könnt.
Um alles genau ausführlich zu schreiben muss ich mir mal zwei Stunden Zeit nehmen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2013 11:25
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi L2daX ,

Dein Problem ist ein grundsätzliches, das sich durch die Scheidung natürlich noch verschärft hat:
Mit 1600 € Haushaltseinkommen für zwei Kinder und eine Frau, die nicht arbeitet, ist doch schon
ohne die Trennung kaum auszukommen.

Der Mindestunterhalt für Deine zwei Kinder ist je 225 €, also 500 €, damit bleiben Dir im besten Fall
1100 €. So Du Dein Einkommen nicht selbst steigern kannst oder eine Freundin hast, die ebenfalls verdient,
wirst Du mindestens für die nächsten 15 Jahre am Selbstbehalt rumkrebsen.

In dieser Situation an ein weiteres Kind zu denken, würde dann - im Falle einer Trennung - Dein finanzielles
Schicksal endgültig besiegeln: Du wirst dann auf absehbare Zeit nie mehr finanziell unabhängig sein.

Du kannst nur versuchen, Dein Einkommen durch Jobwechsel z.B. zu steigern (der KU steigt dann natürlich auch)
und / oder Dir eine finanzstarke Freundin suchen, die Dich unterstützt.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2013 11:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin L2daX,

in Ergänzung zu @Mux: Tatsächlich ist es bereits Wahnsinn, von einem Alleinverdiener-Netto von 1.600 EUR eine 4-köpfige Familie unterhalten zu wollen; auch wenn diese unter einem Dach lebt. Das war schon vor Eurer Trennung ein Himmelfahrtskommando und nicht bis zu Ende gedacht.

Jetzt liegt immerhin Deine Ex Dir unterhaltstechnisch nicht (mehr) auf der Tasche, weil nach Abzug des Kindesunterhalts bei Dir nichts mehr zu holen ist. Ein paar aktuell noch zu bezahlende Rechnungen und Kredite mögen den Eindruck verfälschen - aber wirklich verschlechtert hast Du Dich im Vergleich zu vorher nicht. Wichtig für die Zukunft: Kein privater Konsum auf Pump - was Du nicht cash bezahlen kannst, brauchst Du auch nicht.

Von der Idee, mit einer anderen Frau weiteren Nachwuchs zu kriegen, solltest Du Dich ebenfalls verabschieden, solange Du Dein Einkommen nicht mindestens verdoppeln kannst. Die Anschaffung einer Grosspackung Kondome (von denen Du IMMER welche in der Tasche hast und die Du unter allen Umständen auch benutzt) ist jetzt Pflicht. Und nein: Drei Kinder sind nicht besser als zwei...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2013 12:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin L2daX,

So, nun ist es so das ich ein Nettogehalt von durchschnittlich 1600€. Davon bezahle ich 482€ Unterhalt

Was ist Basis für diese Unterhalt ? Ging das vor Gericht ? Hast Du das tituliert ?
Mehr als 2 x 225 EUR (Mindestunterhalt) kannst Du in Deiner Situation (eigentlich) nicht leisten, deshalb wäre das Zustandekommen von Stufe 2 schon interessant ...

Hast Du die Verträge denn alle gekündigt ?
Da bei Ex nichts zu holen scheint, bringt es Dir nicht wirklich etwas, dass Du Dir das Geld theoretisch im Innenverhältnis wiederholen könntest (das Vorhandensein eines gemeinsames Sparbuchs, welches Du im Rahmen des Zugewinns zu Dir holen könntest, schliesse ich auf Basis Deiner Schilderungen mal aus).

[...] und das Jobcenter will gezahlte Leistungen an meine Ex, in Höhe von fast 2000€ von mir zurück.

Sind das Leistungen für KM oder die Kinder ?
Welche Berechnungen liegen dem zugrunde ?
Von wann stammt die Forderung (älter als 4 Wochen) ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2013 12:12
(@l2dax)
Schon was gesagt Registriert

Also, 1600€ Netto sind es jetzt in Steuerklasse 1. Verheiratet war ich bei 1900-2000€ und zu allem übel wurde die Firma in der ich arbeite von jemand anderem gekauft und der Tarifvertrag gewechselt, was auch 300€ minus macht. Hatte also in der Ehe und vor Übernahme der Firma etwa 2400€ Netto im Monat.

Veträge sind alle gekündigt, laufen aber zum Teil noch 1 Jahr. Wenn die alle beendet sind bleiben mir gute 200€ mehr im Monat.
Autoraten sind ok, damit kann ich leben denn ich hab auch das Auto.
Was mich ankotzt ist aber der Kredit der auf meinen Name gemacht wurde in Höhe von 10.000€ und damit wurden Rechnungen bezahlt wie zb der Ex Frau ihre Zahnarztrechnung mit knapp 2000€ und Möbel für die Kinderzimmer/Schlafzimmer, die sie jetzt alle hat.
Da sie nicht arbeitet und vorallem nicht im Vertrag mit drin steht darf ich diesen schön alleine bezahlen. Sie lacht da nur und sagt Pech gehabt.
Wie gesagt mit dem Internet ist es daselbe...35€ Monat für nichts. Sie macht lieber neuen Vertrag statt den zu übernehmen, weil das ja "mein Problem" ist.

Der Unterhalt für die Kinder wurde vom Jugendamt festgelegt, aber jetzt fällt mir ein, da war ich noch Steuerklasse 3. Sollte ich neu Prüfen lassen.

Die Jobcenter Leistungen waren für Frau und Kinder, wobei der gezahlte Unterhalt in Höhe von 482€ für die Kinder schon abgezogen wurde.
Übrig bleiben knapp 2000€. Hab das ganze meinem Anwalt gegeben, allerdings besteht das Jobcenter auf das Geld und jetzt muss ich gerade wegen dem Kredit die Unterlagen davon einreichen weil es das ganze schmählern könnte.

Aber muss ich das bezahlen und die Scheidung? Denn wenn ich nur Unterhalt und Kredit abziehe von meinem Einkommen dann bin ich ja schon im Bereich des Selbstbehaltes und könnte das als Argument nehmen nicht zu zahlen oder wie verhält sich das ?

Im Endeffekt kann ich mit 400€ Leben, arbeite in 3 Schicht plus Samstags Zusatzschicht (nicht immer möglich) seit Juli (Sollte 150€ mehr bringen im Monat) und sie lebt ziemlich gut ohne zu arbeiten.
Dazu kommt noch das sie 50km weg wohnt mit den Kindern. Also kann ich hinfahren Kinder holen und zurück. Dann das selbe nochmal um sie wieder zurück zu bringen. Sind 200km am Wochenende die extra Kosten verursachen.
Aber ich denke hier geht es mehreren so und ihr könnt das nachvollziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2013 12:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist denn geklärt, dass du bei Kind 3 nicht noch rechtlicher Vater bist?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2013 13:58
(@l2dax)
Schon was gesagt Registriert

Kind wurde nach der Scheidung geboren und der Vater ist ihr neuer Lebenspartner. Da ist alles geklärt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2013 14:18
(@matze2)
Schon was gesagt Registriert

In deinem Fall würde ich erst einmal nicht an ein drittes Kind denken, zumindest bevor nicht die Verträge ausgelaufen sind und du die ca. 200 € mehr im Monat hast. Ich kann dir nur raten, begib dich mal auf die Suche nach einem neuen Job. Das habe ich nacht der Trennung von meiner Frau auch gemacht um die Unterhaltskosten decken zu können. Es ist wirklich wenig, was du bekommst.

Kind wurde nach der Scheidung geboren und der Vater ist ihr neuer Lebenspartner. Da ist alles geklärt.

Das ist wirklich gut.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 13:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kredite in Höhe von 10.000 € sind, versuch doch mal die Kredite zu strecken oder aber persönliche Insolvenz anzumelden.
Normalerweise würdest du ja noch eine Wohnung zahlen müssen, das wäre ja gar nicht finanzierbar.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 13:17
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

Was mich ankotzt ist aber der Kredit der auf meinen Name gemacht wurde in Höhe von 10.000€ und damit wurden Rechnungen bezahlt wie zb der Ex Frau ihre Zahnarztrechnung mit knapp 2000€ und Möbel für die Kinderzimmer/Schlafzimmer, die sie jetzt alle hat.

Ich würde mal versuchen abzuklären, ob die Kredite dann nicht bei der Unterhaltsbereinigung berücksichtigt werden können, zumindest zum Teil. Bir mir gab es auch alte gemeinsame Kredite, die auf meinen Namen liefen, die dann abgezogen wurden. Allerdings ist der Nachweis manchmal problematisch.

Hast du für Deine Scheidung Prozesskostenbeihilfe gehabt? Dann dürfte es kein großes Problem geben, wenn die Rechnung kommt. Auch wenn du die nicht hattest, kann man mit der Gerichtskasse unter Hinweis auf die Pfändungsfreigrenze ganz kleine Raten oder auch eine Stundung beantragen. Ich arbeite oft mit denen zusammen und weiß, dass dies recht Problemlos geht. Dann bleiben zwar die Schulden erst Mal, belasten Dich aber nicht.

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 15:51